Kategorie-Archiv: Recht

Hier findest du einige Themen aus dem Bereich “Recht. Wir möchten aber darauf hinweisen das unsere Artikel keinesfalls eine Rechtsberatung sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Wir können für unsere Meinung also nicht haftbar gemacht werden.

Fahrerflucht / Unfallflucht – diese Strafe droht Ihnen

Es passiert ganz plötzlich, man rangiert mit dem Auto, es piept, man schaut in die Spiegel und man touchiert dabei ein anderes Auto. Was nun? Bei vielen kommt eine gehörige Portion Adrenalin hoch, Gedanken wie „einfach abhauen und hoffen das es niemand gemerkt hat“ schießen einen durch den Kopf – doch genau das sollten Sie nicht tun! Denn das unerlaubte verlassen eines Unfallortes ist Fahrerflucht, und genau um diese geht es in diesem Artikel, nämlich um die empfindlichen Strafen die Sie bei einer Fahrerflucht erwarten.


Fahrerflucht Strafe

Ist der Schade noch so kleine – es kann eine Fahrerflucht sein!

Die höhe des Schadens den Sie verursacht haben spielt zunächst keine Rolle, Sie haben einen Unfall verursacht und befinden sich an einem Unfallort, das mag bei einem kleinen Kratzer oder einer kleinen Delle vielleicht lächerlich klingen, ist aber dennoch so.

Und den Unfallort können Sie als Unfallverursacher nicht einfach verlassen, denn dann ist das ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und ist laut Strafgesetzbuch ein Fehlverhalten das geahndet wird.

Sind Sie Opfer einer Unfallflucht und wollen nun Wissen wer den Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlt? Hier lesen Sie mehr darüber wer bei einer Unfallflucht den Schaden zahlt.

Haben Sie vielleicht die Dummheit begangen und sich der Fahrerflucht strafbar gemacht? Dann lesen Sie weiter welche Strafe Ihnen dafür droht.

Zunächst einmal sei gesagt das die Polizei von Amtswegen eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet, wenn Sie zu einem Unfallort gerufen wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann gegen Sie, wenn Sie bekannt sind.

Der Geschädigte hat Sie also nicht wegen Unfallflucht angezeigt, das passiert durch die Polizei.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Hier kann man keine pauschale Aussage machen, so wie zum Beispiel beim überfahren einer roten Ampel oder dem Telefonieren am Steuer.

Denn bei der Fahrerflucht spielt immer die höhe des verursachten Schadens eine Rolle bei der Festlegung der Strafe.

Ein paar Anhaltspunkte mit was für Strafen Sie rechnen können, sofern es nur um einen Blechschaden geht:

Schadenhöhe unter 600 Euro:

Häufig entscheidet sich die Staatsanwaltschaft bis zu einer höhe von 600 Euro für die Einstellung des Verfahrens, natürlich gegen eine Geldauflage. Die höhe wird ungefähr in Schadenhöhe liegen.

Schadenhöhe unter 1300 Euro:

Wenn Sie eine Fahrerflucht begangen haben und der Schaden liegt in diesem Bereich, dann wird es schon empfindlich. Denn Sie können mit einem Monatsgehalt Strafe rechnen, dazu kommen zwei Punkte und bis zu drei Monaten Fahrverbot / Führerscheinentzug.

Schadenhöhe über 1300 Euro:

Hier wird es noch empfindlicher, die Geldstrafe kann deutlich über einem Monatsgehalt liegen, Punkte in Flensburg kann es drei geben und der Führerschein ist für mindestens 6 Monate weg, außerdem wird eine Sperrfrist für diesen Zeitraum erstellt.

Höhere Strafen für Fahrerflucht mit Personenschaden:

Die Strafen erhöhen sich noch einmal empfindlich, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Zum Beispiel wenn Sie einen Fahrradfahrer gerammt haben und dieser ist dabei zu Sturz gekommen.

Dann kann nämlich zum Strafmaß noch unterlassene Hilfeleistung dazu kommen. Wenn Sie im Falle eines Unfalls als Verursacher nicht Hilfe leisten dann wird das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Mildere Strafe durch Selbstanzeige?

Manch einen überkommt das schlechte Gewissen erst wenn er zuhause ist und der Adrenalinschub nachgelassen hat. Dann ist die Frage, ab zur Polizei und eine Selbstanzeige machen, oder einfach hoffen das es niemand gesehen hat?

Und Sie sollten auf jeden Fall Reue zeigen und schnellstmöglich zu Polizei, am besten rufen Sie sofort an, und kündigen Ihren Besuch in diese Sache an, denn es kann um Minuten gehen.

Denn wenn Sie Glück haben wurde der Schaden noch nicht bemerkt und die Polizei ermittelt somit noch nicht in diesem Fall. Wenn der Schaden dazu noch als gering einzustufen ist, dann gehen Sie wahrscheinlich Straffrei aus dieser Sache raus. Also nachträgliche Reue ist besser wie gar keine!

Fazit: Sie sehen schon anhand der Beispiele was Ihnen als Strafe drohen kann, dass sich Fahrerflucht einfach nie lohnt. Ist Ihnen ein Rempler passiert dann beißen Sie in den sauren Apfel und tragen dafür die Konsequenzen, genau dafür haben Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto

 

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Autofahren bei Demenz – darf man das?

Ist Autofahren bei Demenz erlaubt?

Eine Demenzerkrankung kündigt sich oft schleichend an. Der Betroffene realisiert meist nicht, dass es ihm zunehmend an Orientierungssinn oder Reaktionsvermögen fehlt. Problematisch wird es, wenn demente Autofahrer täglich längere Strecken zurücklegen, ohne sich ihres Zustandes bewusst zu sein.
In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Betroffene sowohl sich selbst, als auch andere in Gefahr bringen – zum Beispiel als Geisterfahrer. Die Angehörigen von älteren Autofahrern sollten auf deren geistige und psychische Gesundheit achten. Gegebenenfalls müssen Maßnahmen getroffen werden, wenn der Verdacht einer Demenz besteht.


Autofahren bei Demenz

Autofahren bei Demenz

Der Entzug der Fahrerlaubnis bei Demenz ist möglich

Durch Führerschein und Fahrerlaubnis ist jeder berechtigt, am Straßenverkehr teilzunehmen. Ältere Menschen geben ihren Führerschein nicht gerne freiwillig ab. Sie nehmen bis ins hohe Alter am Straßenverkehr teil. Durch eine fortschreitende Demenzerkrankung sind jedoch Bedingungen gegeben, denen zufolge eine Behörde die Fahrerlaubnis entziehen kann. Für Angehörige ist es jedoch schwer, den Straßenverkehrsbehörden zu melden, dass ihr Angehöriger dement ist.

Bei einer Demenzerkrankung steht jedoch der berechtigte Verdacht im Raum, dass der Erkrankte nicht mehr fahrtüchtig ist – oder es nicht mehr lange sein wird. In diesem Fall greift Paragraf 3, Absatz 46 der “Fahrerlaubnisverordnung”. Anlage 4 a dieser Verordnung benennt Demenz als eine der Erkrankungen, bei denen eine Fahruntauglich zwingend gegeben ist. Grundlage für die Feststellung der Fahruntauglichkeit sind die Begutachtungs-Leitlinien der “Bundesanstalt für Straßenwesen”.

Fahrtauglichkeitsprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde

Die “Fahrerlaubnisverordnung” geht von einer nicht mehr vorhandenen Fahrtüchtigkeit aus, wenn eine Demenz- oder Alzheimererkrankung bereits ein fortgeschrittenes Stadium erreicht hat. Ist es schon zu erkennbaren Persönlichkeitsveränderungen gekommen, wird die Straßenverkehrsbehörde nach der Kenntnisnahme dieses Umstandes einen Medizincheck durch einen Psychiater oder Neurologen veranlassen.

Es genügt jedoch nicht, allgemeine Alterserscheinungen wie verlangsamte Reaktionen zum Entzug der Fahrerlaubnis zu nutzen. Stattdessen müssen beim Erkrankten Fahruntauglichkeit in Form schwerer Persönlichkeitsveränderungen – etwa Verwirrtheit oder aggressives Fahrverhalten im Verkehr – oder eklatante Fahrfehler nachgewiesen werden. Eine fortschreitende Demenz stellt in jedem Fall einen gewichtigen Grund dar, dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Der Betroffene muss vom behandelnden Arzt über seinen Zustand aufgeklärt werden. Der behandelnde Arzt ist jedoch an seine Schweigepflicht gebunden. Der Patient muss damit einverstanden sein, dass der Facharzt eine Mitteilung über die zu erwartende Fahruntüchtigkeit an Dritte weiterleitet. Ohne eine Entbindung von der Schweigepflicht sind dem Arzt die Hände gebunden. Jede Mitteilung an andere stellt gemäß Paragraf 203 des StGB einen strafbaren Verstoß gegen die Schweigepflicht dar. Diese Rechtslage kann aber zu Problemen führen.

Was erlaubt einen Bruch der ärztlichen Schweigepflicht?

Oft genug passiert es, dass ein demenzkranker Autofahrer keine Einsicht in seinen Zustand hat. Er besteht darauf, fahrtüchtig zu sein. In diesem Fall darf der behandelnde Arzt seine Schweigepflicht brechen. Er muss dabei allerdings bestimmte Voraussetzungen beachten. Sind Leben und Gesundheit anderer gefährdet, ist ein “höheres Rechtsgut” in Gefahr. Laut Bundesgerichtshof berechtigt das den Arzt dazu, die Verkehrsbehörden zu informieren.

Andererseits sind aber auch die Rechte des Patienten schutzwürdig. Der Arzt muss daher beide Seiten berücksichtigen und nach Möglichkeit aktuelle Befunde vorlegen, um seine Meldung zu belegen.

Können Angehörige für Unfallschäden haftbar gemacht werden?

Die Angehörigen haben eine ebenso schwere Aufgabe zu stemmen. Sie müssen dem Erkrankten klarmachen, dass er nicht mehr fahren kann, ohne sich und andere zu gefährden. Doch nur wenn eine Aufsichtspflicht gemäß Paragraf 832 StGB besteht, sind Verwandte verpflichtet, den Betroffenen am Weiterfahren zu hindern. Eine Aufsichtspflicht entsteht, wenn Angehörige von Amts wegen zu Betreuern ernannt wurden und diese beaufsichtigen müssen. In solchen Fällen können Angehörigen durchaus haftbar werden, falls der Erkrankte weiterfährt und einen Unfall verursacht.

Sinnvoll ist es, Demenzerkrankungen bei der KFZ-Haftpflichtversicherung anzuzeigen. Es obliegt dann der Einzelfallprüfung, ob und wann die Versicherung den Schadensausgleich übernimmt.

 

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Einspruch gegen Blitzer Bußgeldbescheid – so gehen Sie vor

Wenn Sie geblitzt wurden sind dann wartet meist schon eine Woche später der Bußgeldbescheid im Briefkasten, die böse Überraschung schwarz auf weiß. Entweder ist es schon der Bußgeldbescheid oder eine Anhörung. Doch statt grummelnd die Überweisung zu tätigen um die Sache schnell vom Tisch zu haben und zu vergessen, sollten Sie einmal überlegen ob es sich lohnt gegen den Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens zu wehren. Und das ist häufiger aussichtsreich als Sie denken. Was Sie tun müssen um richtig Einspruch einzulegen, das lesen Sie in diesem Ratgeber.


Einspruch Bußgeldbescheid

Einspruch Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid (Blitzer) im Briefkasten – was ist jetzt zu tun?

Zunächst einmal sei gesagt, dass die Überwachung der Geschwindigkeit nicht aus Schikane durchgeführt wird, auch wenn es manchmal so scheint. Wenn nie geblitzt werden würde, dann würde sich auch niemand an die vorgeschriebenen Tempolimits halten. Die Geschwindigkeitsüberwachung ist also ein Beitrag zur Verkehrssicherheit für uns alle, dass es nebenbei so manch leere Stadtkasse auffüllt das wollen wir nicht verschweigen.

Wenn es Sie erwischt hat dann landet früher oder später der Brief mit dem Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten. Sollte das nach drei Monaten sein dann können Sie unter Umständen aufatmen, denn dann kann bereits die Verjährung eingesetzt sein. Genaueres dazu lesen Sie hier: Verjährungsfrist Blitzer.

Wenn Sie Einspruch gegen den Blitzer einlegen wollen dann muss das innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung passieren. Wenn Sie die zwei Wochen verstreichen lassen dann ist der Bescheid rechtskräftig und Sie kommen unter keinen Umständen um die Strafe herum. Schnell und besonnen reagieren ist also angesagt.

Der Einspruch muss schriftlich bei der Behörde erfolgen, die den Bescheid ausgestellt hat. Sie müssen Ihre Begründung deutlich und stichhaltig vortragen. Am besten überlassen Sie diese Sache einem Anwalt, dieser beantragt zunächst Akteneinsicht und sieht, sofern er gut ist, sofort mögliche Angriffspunkte.

Und die Gründe die für einen Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid sprechen, können sehr vielseitig sein:

  • Der Blitzer war nicht nach Vorschrift geeicht
  • Zuordnung der Messwerte nicht eindeutig möglich
  • Schrägfahrt
  • Oberflächen spiegeln sind
  • Fehlerhafte Bedienung des Messgerätes
  • Das Messgerät wurde falsch aufgestellt
  • Gerät entspricht nicht den Vorgaben der PTB
  • Fehlender Sachkundenachweis des Beamten

Das sind einige Punkte die Sie als Laie nur sehr schwer erkennen und einschätzen können. Einfacher ist es natürlich, wenn die Sachlage eindeutig ist. Zum Beispiel wenn Sie zum Zeitpunkt der Messung nachweislich an einem ganz anderen Ort waren (Urlaub oder ähnliches). Aber auch wenn Sie auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind, dann ist sehr wahrscheinlich bei der Bearbeitung des Vorganges ein Fehler unterlaufen.

Blitzer-Bescheid Einspruch

Blitzer-Bescheid Einspruch – so gehts

Brauch man unbedingt einen Anwalt um gegen einen Blitzer-Bescheid Einspruch einzulegen?

Nein das brauchen Sie natürlich nicht, Sie können den Einspruch ganz einfach selbst fertigen und an die Behörde senden. Allerdings bringt es sehr viele Vorteile mit sich, wenn Sie einen Anwalt damit beauftragen. Denn bevor dieser eine Stellungnahme abgibt wird er Akteneinsicht anfordern, und das kann nur ein Anwalt tun, Sie selbst bekommen keine Akteneinsicht.

Das geschulte Auge wird dann die Akten auf Bearbeitungs- oder Messfehler untersuchen, nicht selten wird er dabei fündig und Sie haben gute Chancen ungestraft davon zu kommen.

Aber es gibt auch Ausnahmen, wie oben bereits angesprochen kann es durch Bearbeitungsfehler durchaus einmal vorkommen das Sie einen Blitzer-Bescheid bekommen obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt mit Ihrem Auto wo ganz anders waren. Wenn Sie das eindeutig anhand von Tankquittungen, Werkstattrechnungen (oder Flugtickets, wenn es um Sie als Fahrer geht), oder sonstigem nachweisen können, dann können Sie natürlich auf die Hilfe eines Anwaltes verzichten und den Bescheid selber anhand Ihrer Belege formulieren.

Die Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes

Wenn Sie einen Anwalt beauftragen gegen Ihren Blitzerbescheid vorzugehen dann muss dieser dafür natürlich auch entlohnt werden. Aber nicht nur dass, ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid endet nicht selten vor Gericht, das heißt es kommen Gerichtkosten obendrauf. Aber auch das ist noch nicht alles, denn meist muss zur eindeutigen Klärung ein Gutachter beauftragt werden, die Gutachterkosten können schnell vierstellig werden.

Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung hat, diese übernimmt meist die oben genannten Kosten, eine Deckungszusage muss natürlich eingeholt werden. Doch die meisten Rechtsschutztarife sind mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen, diese müssen Sie in jedem Fall tragen. Häufig ist ein Selbstbehalt von 150 Euro vereinbart. Sie sollten diesen 150 Euro die zu erwartende Strafe entgegenstellen und abwägen.

Bußgeldbescheid kostenlos prüfen lassen

Es gibt aber auch eine elegante Möglichkeit wie Sie ohne etwas zu zahlen die Chancen auf Erfolg ausloten können, und zwar von Experten. Auf der Homepage von myright.de können Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen, das geht sofort und kostenlos. Das kostet Sie also Garnichts, bezahlt werden muss nur im Erfolgsfall.

Im Klartext heißt das für Sie, ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft Ihren konkreten Fall und gibt Ihnen Auskunft über die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch. Erst dann können Sie sich entscheiden wie Sie vorgehen werden.

Klicken Sie hier für eine gratsi Prüfung Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Wieviel Bußgeldbescheide sind falsch?

Sehr viele mehr als man glauben mag, ein großer Test hat gezeigt das 18 Prozent aller Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsübertretung schwerwiegende Formfehler erhalten, 5 Prozent waren technisch so falsch, dass die Messungen nicht verwertbar waren. Ganze 85 Prozent aller Fälle waren zumindest teilweise mit Fehlern behaftet was Sie angreifbar macht. Sie sehen anhand dieser Zahlen das es sich also lohnt genauer hinzuschauen und die kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen.

Fazit: Wenn der nächste Bußgeldbescheid ins Haus flattert sollten Sie nicht grummelnd bezahlen, sondern schauen einmal ganz genau hin (oder lassen), ob es sich lohnt dagegen vorzugehen. Wir wünschen viel Erfolg und ermahnen trotzdem nicht zu rasen!

Sonntagsfahrverbot für Pickups mit Anhänger

Pickups werden immer beliebter, VW, Mercedes, Nissan, immer mehr Automobilhersteller bieten auch Pickups an. Den Trend ausgelöst hat wohl Volkswagen mit seinem Amarok ab dem Jahr 2012. Pickups sind praktisch für alle die häufig große Dinge transportieren, oder häufig Anhänger ziehen müssen. Auch wir selbst sind von dem Amarok seit Anfang an überzeugt. Doch die meisten Pickups, der VW Amarok inbegriffen, besitzen eine LKW Zulassung. Das kann nicht nur bei der Versicherung zu Komplikationen führen (Amarok und die KFZ Versicherung) – sondern auch beim Sonntagsfahrverbot für LKW – oder ist das nicht so? In diesem Artikel klären wir darüber auf. Wie immer gilt: Keine Rechtsberatung.


Pickup Sonntagsfahrverbot

Pickup Sonntagsfahrverbot

Sonntagsfahrverbot für LKW

Nicht wenige Autofahrer fahren weite Strecken am liebsten Sonntags. Dann sind die Autobahnen frei, keine LKWs die sich mit 3 Km/h überholen.

Doch kurz ein paar Fakten zum Sonntagsfahrverbot:

Neben dem Sonntagsfahrverbot gibt es zudem noch das weniger bekannte Feiertagsfahrverbot. Das Fahrverbot gibt es in Deutschland bereits seit 1956 und gilt an jedem Sonntag von 0 bis 22 Uhr. Ohne eine Sondergenehmigung, bzw. in einem Ausnahmefall, darf an einem Sonntag also kein LKW auf einer deutschen Autobahn unterwegs sein. Wird man erwischt dann hagelt es Bußgeld.

Wenn man einen Pickup gekauft hat, dann möchte man natürlich Wissen ob man damit an einem Sonntag auf die Autobahn darf. Besonders wer einen Anhänger ziehen möchte. Nicht selten werden Pickups angeschafft um damit Anhänger für das Hobby zu ziehen, zum Beispiel Pferdeanhänger oder Bootstrailer. Doof wenn man dann damit nicht Sonntags auf die Autobahn dürfte.

Welche Fahrzeuge sind vom Sonntagsfahrverbot betroffen:

  • LKW ohne Ladung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
  • Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
  • LKW unter 7,5 Tonnen, die Anhänger mitführen

Und genau der letzte Punkt hat uns Pickup / Amarok Fahrern buchstäblich das Genick gebrochen. Man durfte zwar auf die Autobahn sonntags, allerdings nicht mit einem Anhänger. Eben weil der Amarok eine LKW Zulassung besitzt.

Doch die gute Nachricht: Seit dem 19.10.2017 sind Privatfahrten vom Verbot ausgenommen. Das heißt alle Pickup Fahrer können auch an einem Sonntag mit Ihrem Gespann auf die Autobahn, so lange die Fahrt privater Natur ist.

Es gibt kein Sonntagsfahrverbot für Pickups mit Anhänger bei Privatfahrten

Das heißt der private Umzug, der Pferdeanhänger, ein Bootstransport, alles das ist seit dem 19.10.2017 erlaubt. Es darf nur nicht gewerblich gefahren werden.

Fazit: Dank der Änderung im letzten Jahr gilt das Sonntagsfahrverbot nun nicht mehr für alle Privatnutzer von Pickups.

Tipp zum Steuern sparen: Den Pickup auf BE umschlüsseln lassen

Ein abgemeldetes Auto parken – wo ist es erlaubt und wo droht Bußgeld?

Es gibt viele Gründe ein Auto abzumelden, zum Beispiel wenn man sich ein neues gekauft hat und das alte selber verkaufen möchte. Um den SFR für das neue Auto zu übernehmen muss das alte abgemeldet werden. Es kann auch sein Sie haben zwei Autos, eins für den Winter und eins für die Sommermonate – aber ganz egal warum Sie ein Auto abmelden, es kommt immer wieder die gleiche Frage: „Wo darf ich mein abgemeldetes Auto parken?“ – in diesem Artikel klären wir auf.


Auto abgemeldet parken

Das Auto abgemeldet parken

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In der Straßenverkehrsordnung steht „Das Abstellen eines nicht verkehrsbereiten Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ist eine unerlaubte Sondernutzung und kein Parken“ – wenn ein Auto, bzw. Fahrzeug, abgemeldet ist dann zählt das ebenfalls als nicht verkehrsbereit.

Kurz gesagt: Ist Ihr Auto abgemeldet dann darf es nicht im öffentlichen Bereich geparkt werden. Dazu zählen sämtliche Parkplätze die nicht Ihnen gehören. Man sieht es zwar immer wieder das Autos ohne Kennzeichen (also abgemeldet) einfach am Straßenrand stehen, doch das ist Verboten und wird auch geahndet.

Hier lesen Sie wo Sie einen Anhänger parken dürfen.

Bußgelder und Strafen

Stellen Sie ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ab dann wird ein Bußgeld fällig. Sollten Sie sogar den Verkehr gefährden oder behindern dann wird ein Bußgeld bis 500 Euro fällig, zudem wird das Auto auf Ihre Kosten abgeschleppt und verwahrt, ein sehr teurer Spaß also.

An abgestellten Fahrzeugen sieht man häufig einen roten Punkt kleben, dies ist ein erstes Warnzeichen der Gemeinde oder Stadt das Ihr Fahrzeug demnächst abgeschleppt wird. Sollten Sie einen roten Punkt an Ihrem Auto entdecken, dann sollten Sie dringend handeln, aber Achtung: nicht fahren, das wird ebenfalls teuer -> Fahren ohne Versicherung.

Wo darf ich ein abgemeldetes Auto parken?

Ein Auto was abgemeldet ist darf nur auf privaten Grundstück geparkt werden. Das kann natürlich auch das Grundstück eines Bekannten oder Verwandten sein, allerdings ist auch hier Vorsicht geboten. Denn auch Privatwege zählen als öffentlicher Verkehrsraum, Sie sollten auf Nummer sicher gehen und einen Parkplatz bzw. Stellplatz aussuchen der nicht öffentlich zugänglich ist.

Wie sieht es mit Saisonkennzeichen aus?

Haben Sie an Ihrem Auto oder Motorrad ein Saisonkennzeichen dann gilt es, in der Zeit wo Sie nicht fahren dürfen, als abgemeldet. Das heißt, auch mit Saisonkennzeichen dürfen Sie während der Zeit in der Sie nicht fahren fürfen, auch nicht im öffentlichen Raum parken.

Tipp: Wenn Sie Ihr Auto ganz frisch abmelden dann hat es den restlichen Tag noch Versicherungsschutz und darf an diesem Tag natürlich auf jedem Parkplatz abgestellt werden. Mehr dazu lesen Sie hier: Auto nach der Abmeldung fahren.

Tipp 2: Wenn Sie das Auto wieder anmelden möchten dann machen Sie in jedem Fall einen Online Versicherungsvergleich – Sie können mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.
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Ist barfuß Auto fahren erlaubt?

Jeder Autofahrer kennt es, barfüßig vom Baggersee ins Auto gesetzt und los geht die Heimfahrt. Doch nicht selten gibt es Diskussionen darüber ob Barfuß Auto fahren erlaubt ist oder nicht! Das gleiche gilt auch für FlipFlops, so angenehm wie diese im Sommer auch sind, sind Sie am Steuer eines Autos auch erlaubt?


Barfuss Auto fahren

Barfuß Auto fahren eine Ordnungswidrigkeit?

Das nehmen viele Leute an und es ist auch oft ein Streitthema vieler Stammtischdiskussionen, doch das ist falsch!

Barfuß Auto zu fahren ist keine Ordnungswidrigkeit!

Das heißt also, wenn Sie von der Polizei angehalten werden und haben keine Schuhe oder Flip Flops an den Füßen dann passiert Ihnen rein Garnichts, es ist kein Bußgeld fällig.

Aber es gibt Risiken!

Denn optimal ist es nicht wenn man barfuß Auto fährt, mit dem nackten Fuß rutscht man wesentlich leichter vom Pedal ab, dadurch können Unfälle entstehen. Dadurch wiederum droht eine Mithaftung im Falle eines Unfalls.
Wenn es zu einem Unfall kommt den Sie barfuß verursacht haben kann es zudem Probleme mit Ihrer Versicherung geben, denn unter Umständen kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Nie Barfuß ans Steuer

Auch wenn das barfuß fahren nicht verboten ist sollten Sie aus eigenem Interesse nie ohne geeignetes Schuhwerk, und darunter zählen keine Schlappen und Flip Flops, Auto fahren!

 

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bei rot über die Ampel fahren
Anhängerführerschein

Fahrrad fahren mit Alkohol – Führerscheinverlust droht

Jetzt wo das Wetter wieder schöner wird lässt so mancher das Auto stehen wenn es Abends in den Biergarten oder zu einer Grillfete geht, getreu dem Motto „ich fahr Fahrrad denn mein Führerschein ist viel Wert“ geht es dann zum feucht fröhlichen Vergnügen. Doch Vorsicht, wer unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad fährt der kann seinen Führerschein schneller verlieren wie man denkt, und das nicht erst wenn man Volltrunken einen Unfall baut. Wie genau und welche Promillegrenzen es auf dem Fahrrad gibt das lesen Sie hier.


Fahrrad fahren mit Alkohol

Fahrrad fahren unter Alkohol

Alkohol auf dem Fahrrad – der Führerschein ist in Gefahr

Aktuell gibt es in der Politik immer wieder Diskussionen ob die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer senken sollte, diese liegt im Moment bei 1,6 Promille. Das ist für einen ungeübten Trinker schon ganz schön viel, wir vermuten dass die meisten unserer Leser bei 1,6 Promille im Blut garnicht mehr Fahrrad fahren könnten. Grund für die anhaltende Diskussion ist die zunehmende Anzahl an Unfällen mit bzw. durch alkoholisierte Fahrradfahrer. In manchen Städten gibt es mehr Alkoholbedinge Blutabnahmen bei Fahrradfahrer als bei Autofahrern. Was aber passiert wenn Sie mit Alkohol im Sattel erwischt werden?

Zunächst einmal gilt, wenn Sie mit dem Fahrrad angehalten werden und 1,6 Promille oder mehr Promille haben dann ist der Führerschein weg, es droht zudem ein empfindliches Bußgeld und Punkte in Flensburg, dabei ist es unerheblich ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder nicht. Die Begründung laut Strafgesetzbuch lautet: „Nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen.“ Das Fahrzeug ist herbei egal, das kann ein Auto, Fahrrad oder Motorrad sein.

Promillegrenze Fahrrad

Wer seinen Führerschein liebt der schiebt

Aber auch wer mit weniger als 1,6 Promille unterwegs ist riskiert seinen Führerschein, viele kennen nur diese 1,6 Promillegrenze für das Fahrrad und denken darunter kann garnichts passieren, doch weit gefehlt, denn auch wenn Sie mit weniger Alkohol unterwegs sind ist der Führerschein in Gefahr, nämlich dann wenn Sie mit „alkoholtypischem Verhalten“ auffallen. Und das tut man indem man in Schlangenlinen unterwegs ist, oder vergisst das Licht einzuschalten. Je nach Promillewert droht ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe die sich am Einkommen Orientiert.

Fahrrad, Alkohol und die Probezeit

Besonders Jugendliche sollten aufpassen, die ersten Partys werden natürlich mit dem Fahrrad besucht, in dieser Zeit wird auch der erste Alkohol konsumiert, und genau hier wird es gefährlich. Denn wer ab 16  betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird für den kann es teuer und unangenehm werden. Denn es kann Ihnen auferlegt werden das vor dem ablegen der Führerscheinprüfung eine MPU erfolgreich zu absolvieren ist. Wer bereits einen Moped oder Autoführerschein hat für den kann es als Strafe auch eine Verlängerung der Probezeit geben, also alles sehr empfindliche Strafen für Jugendliche.

Führerscheinentzug – was tun wenn die MPU droht?

Wird Ihnen in der Führerschein in diesem  Zusammenhang entzogen, dann können Sie den sehr wahrscheinlich nach der festgesetzten Sperrfrist (mind. 6 Monate) nur unter der Auflage einer MPU wieder bekommen. Das heißt Sie können den Führerschein nur neu beantragen wenn Sie die MPU erfolgreich bestanden haben. Und das machen nur 62 % im ersten Anlauf, manch einer fällt mehr wie einmal durch.

Wenn Ihnen das zu teuer und zeitaufwendig ist, dann kommt vielleicht die Möglichkeit in Betracht, den EU Führerschein im Ausland zu erwerben. Sie machen einfach den Führerschein im EU Ausland wie z.B. in Ungarn neu, dieser ist dann selbstverständlich auch in Deutschland gültig – ganz ohne MPU. Doch ganz so einfach ist das nicht, die Richtlinien dazu wurden in den letzten Jahren häufiger angepasst, an dieser Stelle möchten wir daher an die EU Vermittlungsagentur für EU Führerscheine: www.nie-wieder-mpu.de verweisen. Die Agentur hilft bei der kompletten Abwicklung und ist seit vielen Jahren führend was das Thema EU Führerscheine angeht.

Strafen für Alkohol und Drogen im Sattel

Es gibt eine ganze Reihe von Strafen und Bußgeldern die bei Alkoholmissbrauch im Sattel verhängt werden. Gängige Strafen sind zum Beispiel:

  • Strafanzeige – ab 0,3 Promille und auffälliger Fahrweise oder Unfall
  • 3 Punkte, MPU, hohes Bußgeld – ab 1,6 Promille
  • MPU und Strafanzeige – bei fahren unter Drogeneinfluss
  • näheres zu den aktuellen Strafen unter Bussgeld.org

Vielleicht merkt der ein oder andere Leser jetzt wie schnell man bereits kurz vor einer Strafanzeige stand, unter Umständen hat das sehr weitreichende Folgen, privater sowie beruflicher Natur.

Zur Abschreckung lesen Sie sich am besten einmal einige Gerichtsurteile zum Thema Fahrrad und Alkohol durch – hier geht es zu den Urteilen.

Fazit: Nicht nur Autofahrern sei geraten komplett auf den Alkohol zu verzichten wenn man mit dem Auto nach Hause fahren muss. Auch Fahrradfahrer ist das ans Herz zu legen, denn auch mit dem Fahrrad kann man seinen Führerschein ganz schnell aufs Spiel setzen bzw. sich sehr empfindliche Strafen einhandeln, und das lohnt sich nicht.

Weitere Artikel:
Ab wann ist der Führerschein weg
Alkoholtester für zu Hause

Einspruch gegen Bußgeldbescheid – so wirds gemacht

Jeder Autofahrer hat es wahrscheinlich schon einmal erlebt, man macht den Briefkasten auf und ein Bußgeldbescheid fällt einem in die Hände. Warum? Das kann viele Gründe haben, zu schnell gefahren – geblitzt, das Rot der Ampel übersehen, falsch geparkt, oder unter Alkohol gefahren. Viele haben schon fast Ehrfurcht vor einem Bußgeldbescheid, aber warum das nicht immer sein muss und was Sie gegen einen Bescheid tun können, das lesen Sie in diesem Ratgeber.



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Falsche Bußgelbescheide

Man liest und hört es immer wieder und zahlreiche Untersuchungen in der letzten Zeit haben es bewiesen – fast 50 % der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Aber als Laie sieht man natürlich nicht jeden Fehler und kann dagegen vorgehen. Es empfiehlt sich aufgrund der hohen Fehlerzahl also grundsätzlich jeden Bußgeldbescheid zu überprüfen, egal welche Strafe auf dem Spiel steht.

Was ist ein Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist keine Straftat, es ist eine erste Reaktion auf eine Ordnungswidrigkeit die Sie begangen haben. Ernst sollten Sie Ihn aber natürlich auf jeden Fall nehmen, denn sonst kann es sehr teuer werden.

Bussgeldbescheid

Geblitzt? Der Bußgeldbescheid kommt frei Haus.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Grundsätzlich könne Sie natürlich gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, das kann man selbst tun oder es einem Anwalt übergeben. Wenn man es selbst macht dann ist keine besondere Form für den Einspruch notwendig, das Schreiben sollte das Aktenzeichen, das Zustelldatum und eine Begründung beinhalten.

Zu empfehlen ist der Einspruch natürlich nur wenn der Bescheid nicht richtig ist, zum Beispiel wenn Sie zu der angegebenen Zeit gar nicht Auto gefahren sind, oder auf dem beschriebenen Parkplatz nicht geparkt haben. Schreiben Sie das direkt als Begründung in den Einspruch, es werden Ihnen dann die Beweise offen gelegt, sofern es denn welche gibt. Häufig fällt der Behörde dann schon der Fehler auf und der Bußgeldbescheid wird aufgehoben.

Aber das ganze kann auch nach Hinten losgehen, nämlich dann wenn Sie ohne einen richtigen Grund Einspruch erheben, denn es können dadurch Verfahrenskosten und Bearbeitungsgebühren entstehen. Den Einspruch sollten Sie also nur selbst machen wenn Sie sich ganz sicher sind die Ihnen vorgeworfene Tat nicht begangen zu haben.

Brauch ich einen Anwalt – ja oder nein?

Wir empfehlen: ja – zumindest wenn Sie in dieser Sache keine Erfahrung haben. Denn ein Anwalt kann realistisch abschätzen welchen Erfolg ein Einspruch haben wird, er kann zudem grob abschätzen welche weiteren Kosten (Verwaltungsgebühren, Verfahrenskosten) auf Sie zukommen. Zudem kann ein erfahrener Anwalt auch Formfehler und weitere im Bescheid selbst, und nach Akteneinsicht, im Bußgeldverfahren entdecken und dadurch eventuell eine Einstellung des Bußgeldverfahrens erwirken. Aber wer keinen Anwalt kennt und auch den Aufwand scheut einen aufzusuchen für den haben wir noch einen Tipp:

Bußgeldbescheide Online prüfen lassen – kostenlos

Ein Service der sich geblitzt.de nennt hat ein tolles Angebot das für jeden Autofahrer mehr wie interessant ist. Denn Ihr Bußgeldbescheid wird von erfahrenen Anwälten geprüft und wenn möglich wird ein Einspruch eingeleitet mit dem Ziel das Verfahren einzustellen. Der Clou dabei:

  • Alles geht Online
  • Es kostet Sie keinen Cent

Finanziert wird der Dienst über die Software und die angeschlossenen Anwälte, für Sie ist der Service völlig kostenlos und unverbindlich. Von der Prüfung des Bußgeldbescheides bis zur Einstellung des Verfahrens.

Hier gelangen Sie zu gebitzt.de

 

Fazit: Nicht einfach jeden Bußgeldbescheid einfach zahlen nur weil es ein Amtsschreiben ist, lassen Sie Ihn auf jeden Fall prüfen auch wenn keine Punkte oder ein empfindliches Bußgeld auf dem Spiel steht. Aber wichtig ist das Sie immer die nötigen Fristen im Auge behalten. Diese dürfen Sie auf keinen Fall verstreichen lassen.

Weitere Tipps:
Blitzerapps helfen
bei Rot über die Ampel gefahren

Fahren ohne Versicherung (Versicherungsschutz)

Seit 1965 gibt es in Deutschland das Pflichtversicherungsgesetz, und darin ist geregelt das jedes Auto eine Haftpflichtversicherung haben muss. Dadurch ist die Deckung von Sachschäden sowie Personenschäden die mit dem Auto verursacht werden abgesichert. Kurz gesagt: Wenn Sie auf der Straße oder öffentlichen Wegen ein Auto bewegen wollen dann brauchen Sie nicht nur einen Führerschein sondern auch eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug.


Fahren ohne Versicherung

Fahren ohne Versicherung – hohe Strafen drohen

Fahren ohne Haftpflichtversicherung

Doch was wenn ein Auto abgemeldet ist oder es nur schnell an einen anderen Standort gebracht werden soll? Hier gibt es nur eine Lösung -> ein Kurzzeitkennzeichen.

Denn fahren ohne Versicherung sollten Sie tunlichst unterlassen, nicht einen Meter darf das Auto gefahren werden. Denn das Fahren ohne Versicherungsschutz ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat!

Nicht nur wenn Sie selbst ohne Versicherung fahren, auch wenn Sie den Gebrauch eines nicht versicherten PKWs gestatten machen Sie sich strafbar.

Strafe für fahren ohne Versicherung

Das genaue Strafmaß wird in jedem Fall durch ein Gericht  verhandelt, und das unterscheidet zwischen „vorsätzlich“ und „fahrlässig“.

Wenn Sie vorsätzlich ohne Versicherungsschutz fahren droht eine Geldstrafe und sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Bei fahrlässigem fahren ohne Versicherung droht eine Geldstrafe und Haftstrafe von bis zu 6 Monaten.

Fahrverbot und Punkte

Häufig gibt es neben den oben genannten Hauptstrafen auch noch Nebenstrafen und auch die sind nicht gerade gering. Denn es ist mit 6 Punkten im Verkehrszentralregister zu rechnen, obendrauf kommt meist noch ein Fahrverbot von einigen Monaten

Fazit: Wie Sie sehen ist das Fahren ohne Versicherung kein Kavaliersdelikt. Wer auch noch so „schlau“ ist und bei dieser Straftat andere Kennzeichen benutzt um die Straftat zu vertuschen dem droht natürlich noch eine empfindlichere Strafe.

Tipp: Hier erfahren Sie ob Sie nach der Abmeldung noch fahren dürfen.

Knöllchen aus dem Ausland – was ist zu beachten

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt der ist auch vor im Ausland nicht vor der Polizei sicher, ganz im Gegenteil. Denn im Ausland werden wir Ausländer bevorzugt kontrollierte, Grund dafür: Die Strafen sind meist viel höher wie bei uns in Deutschland. Sie sollten also auf der Hut sein und es vermeiden ein Knöllchen zu kassieren.

Bußgeld aus dem Ausland

Knöllchen aus dem Ausland

Knöllchen im Ausland

Bei Rot über die Ampel gefahren, geblitzt wurden oder einfach falsch geparkt. Diese Dinge können natürlich jedem Autofahrer auch im Ausland passieren. Bisher hatte man oft Glück, denn für die Behörden im Ausland war es ein großer Aufwand einen Bußgeldbescheid zu verschicken und diesen auch einzufordern. Häufig wurde man einfach „vergessen“ – doch diese Zeiten sind endgültig vorbei.

Dank einer neuen Regelung ab dem 28.08.2013 können Sie bei Verstößen im Ausland mit einer Verfolgung rechnen. Den ausländischen Behörden ist es nun vereinfacht wurden an Halterdaten zu gelangen.

Vollstreckung des Bußgeldbescheides

Es ist nun sogar möglich das Bußgelder über 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Die Vollstreckung wird dann von einer deutschen Behörde durchgeführt und kostet ebenfalls nochmal Geld, besser ist es also im Ausland ordentlich zu fahren und eventuelle Knöllchen sofort zu bezahlen.

Welche Bußgelder aus dem Ausland werden verfolgt

Es gibt zahlreiche Vergehen bei denen die Behörden aus dem Ausland vorgehen, das sind unter anderem:

– Geschwindigkeitsüberschreitung
– Kein Sicherheitsgurt angelegt
Überfahren einer roten Ampel
Handynutzung am Steuer
– Fahren unter Alkohol oder anderen Drogen (berauschenden Mitteln)
– unbefugte Benutzung eines Fahrtstreifens

Bei Falschparken habt Ihr Glück, wenn Ihr nicht sofort zur Kasse gebeten werdet dann wird das Knöllchen nicht ins Ausland verschickt. Das heißt aber nicht das Ihr in Zukunft auf die Parkgebühr verzichten könnt, in manchen Ländern haben Sie schnell eine Parkralle am Auto, diese wird dann nur gegen Bares gelöst.

Späten Ärger vermeiden

In Zukunft ist mit vermehrten Bußgeldbescheiden aus dem Ausland zu rechnen, diese sollten auf jeden Fall von Ihnen bezahlt werden, denn selbst wenn keine Vollstreckung eingeleitet wird kann es noch eine böse Überraschung geben. Nämlich dann wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Land des Vergehens einreisen. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Beschlagnahmung des Autos führen, und das im Urlaub!

 

Fazit: Fahren Sie besonders im Ausland mit höchster Vorsicht und halten sich genau an die Verkehrsregeln. Informieren Sie sich bereits vor der Fahrt ins Ausland über eventuelle Besonderheiten die im Urlaubsland beachtet werden müssen.

 

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