Ein abgemeldetes Auto parken – wo ist es erlaubt und wo droht Bußgeld?

Es gibt viele Gründe ein Auto abzumelden, zum Beispiel wenn man sich ein neues gekauft hat und das alte selber verkaufen möchte. Um den SFR für das neue Auto zu übernehmen muss das alte abgemeldet werden. Es kann auch sein Sie haben zwei Autos, eins für den Winter und eins für die Sommermonate – aber ganz egal warum Sie ein Auto abmelden, es kommt immer wieder die gleiche Frage: „Wo darf ich mein abgemeldetes Auto parken?“ – in diesem Artikel klären wir auf.


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In der Straßenverkehrsordnung steht „Das Abstellen eines nicht verkehrsbereiten Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ist eine unerlaubte Sondernutzung und kein Parken“ – wenn ein Auto, bzw. Fahrzeug, abgemeldet ist dann zählt das ebenfalls als nicht verkehrsbereit.

Kurz gesagt: Ist Ihr Auto abgemeldet dann darf es nicht im öffentlichen Bereich geparkt werden. Dazu zählen sämtliche Parkplätze die nicht Ihnen gehören. Man sieht es zwar immer wieder das Autos ohne Kennzeichen (also abgemeldet) einfach am Straßenrand stehen, doch das ist Verboten und wird auch geahndet.

Hier lesen Sie wo Sie einen Anhänger parken dürfen.

Bußgelder und Strafen

Stellen Sie ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ab dann wird ein Bußgeld fällig. Sollten Sie sogar den Verkehr gefährden oder behindern dann wird ein Bußgeld bis 500 Euro fällig, zudem wird das Auto auf Ihre Kosten abgeschleppt und verwahrt, ein sehr teurer Spaß also.

An abgestellten Fahrzeugen sieht man häufig einen roten Punkt kleben, dies ist ein erstes Warnzeichen der Gemeinde oder Stadt das Ihr Fahrzeug demnächst abgeschleppt wird. Sollten Sie einen roten Punkt an Ihrem Auto entdecken, dann sollten Sie dringend handeln, aber Achtung: nicht fahren, das wird ebenfalls teuer -> Fahren ohne Versicherung.

Wo darf ich ein abgemeldetes Auto parken?

Ein Auto was abgemeldet ist darf nur auf privaten Grundstück geparkt werden. Das kann natürlich auch das Grundstück eines Bekannten oder Verwandten sein, allerdings ist auch hier Vorsicht geboten. Denn auch Privatwege zählen als öffentlicher Verkehrsraum, Sie sollten auf Nummer sicher gehen und einen Parkplatz bzw. Stellplatz aussuchen der nicht öffentlich zugänglich ist.

Wie sieht es mit Saisonkennzeichen aus?

Haben Sie an Ihrem Auto oder Motorrad ein Saisonkennzeichen dann gilt es, in der Zeit wo Sie nicht fahren dürfen, als abgemeldet. Das heißt, auch mit Saisonkennzeichen dürfen Sie während der Zeit in der Sie nicht fahren fürfen, auch nicht im öffentlichen Raum parken.

Tipp: Wenn Sie Ihr Auto ganz frisch abmelden dann hat es den restlichen Tag noch Versicherungsschutz und darf an diesem Tag natürlich auf jedem Parkplatz abgestellt werden. Mehr dazu lesen Sie hier: Auto nach der Abmeldung fahren.

Tipp 2: Wenn Sie das Auto wieder anmelden möchten dann machen Sie in jedem Fall einen Online Versicherungsvergleich – Sie können mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.
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