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Fahrerflucht / Unfallflucht – diese Strafe droht Ihnen

Es passiert ganz plötzlich, man rangiert mit dem Auto, es piept, man schaut in die Spiegel und man touchiert dabei ein anderes Auto. Was nun? Bei vielen kommt eine gehörige Portion Adrenalin hoch, Gedanken wie „einfach abhauen und hoffen das es niemand gemerkt hat“ schießen einen durch den Kopf – doch genau das sollten Sie nicht tun! Denn das unerlaubte verlassen eines Unfallortes ist Fahrerflucht, und genau um diese geht es in diesem Artikel, nämlich um die empfindlichen Strafen die Sie bei einer Fahrerflucht erwarten.


Fahrerflucht Strafe

Ist der Schade noch so kleine – es kann eine Fahrerflucht sein!

Die höhe des Schadens den Sie verursacht haben spielt zunächst keine Rolle, Sie haben einen Unfall verursacht und befinden sich an einem Unfallort, das mag bei einem kleinen Kratzer oder einer kleinen Delle vielleicht lächerlich klingen, ist aber dennoch so.

Und den Unfallort können Sie als Unfallverursacher nicht einfach verlassen, denn dann ist das ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und ist laut Strafgesetzbuch ein Fehlverhalten das geahndet wird.

Sind Sie Opfer einer Unfallflucht und wollen nun Wissen wer den Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlt? Hier lesen Sie mehr darüber wer bei einer Unfallflucht den Schaden zahlt.

Haben Sie vielleicht die Dummheit begangen und sich der Fahrerflucht strafbar gemacht? Dann lesen Sie weiter welche Strafe Ihnen dafür droht.

Zunächst einmal sei gesagt das die Polizei von Amtswegen eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet, wenn Sie zu einem Unfallort gerufen wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann gegen Sie, wenn Sie bekannt sind.

Der Geschädigte hat Sie also nicht wegen Unfallflucht angezeigt, das passiert durch die Polizei.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Hier kann man keine pauschale Aussage machen, so wie zum Beispiel beim überfahren einer roten Ampel oder dem Telefonieren am Steuer.

Denn bei der Fahrerflucht spielt immer die höhe des verursachten Schadens eine Rolle bei der Festlegung der Strafe.

Ein paar Anhaltspunkte mit was für Strafen Sie rechnen können, sofern es nur um einen Blechschaden geht:

Schadenhöhe unter 600 Euro:

Häufig entscheidet sich die Staatsanwaltschaft bis zu einer höhe von 600 Euro für die Einstellung des Verfahrens, natürlich gegen eine Geldauflage. Die höhe wird ungefähr in Schadenhöhe liegen.

Schadenhöhe unter 1300 Euro:

Wenn Sie eine Fahrerflucht begangen haben und der Schaden liegt in diesem Bereich, dann wird es schon empfindlich. Denn Sie können mit einem Monatsgehalt Strafe rechnen, dazu kommen zwei Punkte und bis zu drei Monaten Fahrverbot / Führerscheinentzug.

Schadenhöhe über 1300 Euro:

Hier wird es noch empfindlicher, die Geldstrafe kann deutlich über einem Monatsgehalt liegen, Punkte in Flensburg kann es drei geben und der Führerschein ist für mindestens 6 Monate weg, außerdem wird eine Sperrfrist für diesen Zeitraum erstellt.

Höhere Strafen für Fahrerflucht mit Personenschaden:

Die Strafen erhöhen sich noch einmal empfindlich, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Zum Beispiel wenn Sie einen Fahrradfahrer gerammt haben und dieser ist dabei zu Sturz gekommen.

Dann kann nämlich zum Strafmaß noch unterlassene Hilfeleistung dazu kommen. Wenn Sie im Falle eines Unfalls als Verursacher nicht Hilfe leisten dann wird das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Mildere Strafe durch Selbstanzeige?

Manch einen überkommt das schlechte Gewissen erst wenn er zuhause ist und der Adrenalinschub nachgelassen hat. Dann ist die Frage, ab zur Polizei und eine Selbstanzeige machen, oder einfach hoffen das es niemand gesehen hat?

Und Sie sollten auf jeden Fall Reue zeigen und schnellstmöglich zu Polizei, am besten rufen Sie sofort an, und kündigen Ihren Besuch in diese Sache an, denn es kann um Minuten gehen.

Denn wenn Sie Glück haben wurde der Schaden noch nicht bemerkt und die Polizei ermittelt somit noch nicht in diesem Fall. Wenn der Schaden dazu noch als gering einzustufen ist, dann gehen Sie wahrscheinlich Straffrei aus dieser Sache raus. Also nachträgliche Reue ist besser wie gar keine!

Fazit: Sie sehen schon anhand der Beispiele was Ihnen als Strafe drohen kann, dass sich Fahrerflucht einfach nie lohnt. Ist Ihnen ein Rempler passiert dann beißen Sie in den sauren Apfel und tragen dafür die Konsequenzen, genau dafür haben Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto

 

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Vergleich der KFZ Versicherung
- Sonderkündigungsrecht in der KFZ Versicherung

Schummeln bei der Kfz Versicherung? Diese Strafen drohen.

Haben Sie schon einmal eine Kfz Versicherung abgeschlossen? Dann können Sie sich bestimmt an die Abfragen erinnern, die da gemacht werden. Wie viel Kilometer fahren Sie pro Jahr? Steht ihr Auto nachts in einer abgeschlossenen Garage? Gibt es Fahrer unter 25 die mit diesem Auto fahren werden? Fahren nur sie allein mit diesem Auto, oder ist der Nutzerkreis offen?

Alle diese Angaben bringen Rabatte. Die Versicherung hat weniger Risiko, das gibt sie in Form von einem günstigeren Versicherungsbeitrag wieder. Wenn Ihr Auto nachts in einer Garage steht, ist das Risiko viel geringere das es geklaut wird. Wer nur 10.000 km pro Jahr fährt, der hat ein viel geringeres Unfallrisiko als jemand der 100.000 km pro Jahr fährt.  Viele Unfälle passieren jungen Autofahrern, also gibt es auch hier Rabatte, wenn Sie diese vertraglich ausschließen.

Die einzelnen Punkte wie, Garage ja/nein, oder eine geringe jährliche Fahrleistung, bringen pro Punkt ca. 5 Prozent Rabatt. Das ist natürlich abgängig von der Versicherung. Richtig viel spart man, wenn man jüngere Fahrer (meist unter 25) ausschließt, bei manchen Gesellschaften sind hier ganze 30 Prozent Ersparnis drin.

Kilometerstand Schummeln KFZ Versicherung

Nicht Schummeln beim Kilometerstand

Bei diesen Angaben schummeln? Merkt ja keiner!?

Eine Kfz Versicherung sucht man heutzutage über einen online Vergleich, das geht nicht nur schnell, sondern man findet unter dutzenden Versicherern schnell den günstigsten Tarif.
Infos über einen Versicherungswechsel bekommen Sie zusammengefasst bei Autoversicherung-Vergleich.info

Die Versuchung liegt natürlich nah, ein Häkchen mehr zu setzen, damit der Versicherungsbeitrag günstiger wird. Zum Beispiel das Ihr Auto nachts in einer abgeschlossenen Garage geparkt wird, obwohl Sie keine Garage haben. Oder Sie geben viel weniger Kilometer an, als Sie tatsächlich fahren.

Merkt doch die Versicherung nicht! Oder?  Vorsicht, Sie sollten es tunlichst unterlassen bei den Angaben zu schummeln, Sie sollten Ihre Versicherung auch über Änderungen auf dem Laufenden halten, und zwar zeitnah und ohne Aufforderung.

Bekommt Ihr Kind zum Beispiel den Führerschein und darf in Zukunft auch mit Ihrem Auto fahren? Dann müssen Sie das der Versicherung mitteilen (Versicherung für Fahranfänger).

Führt Ihr Sommerurlaub Sie mit dem eigenen Wagen über viele Länder hinweg? Kommen Sie daher über Ihre angegebene Jahresfahrleistung hinaus? Melden Sie auch das selbstständig Ihrer Kfz Versicherung, Schummeln bringt hier nichts.

Wenn es zu einem Schadenfall kommt, schauen die Sachbearbeiter ganz genau hin, und entdecken jede Kleinigkeit. Wird Ihr Auto zum Beispiel nachts gestohlen, wird gefragt warum es nicht in der Garage stand, auf dem Polizeiprotokoll findet sich der genaue Ort des Diebstahls.

Kommt es zu einem Unfall, sieht die Versicherung den aktuellen Kilometerstand Ihres Autos auf dem Gutachten, und rechnet nach.

Aber auch der Name des Fahrers ist im Falle eines Unfalls auf dem Polizeiprotokoll vermerkt, sind Sie als Alleinfahrer angegeben, kommen jetzt unangenehme Fragen.

Und das sind nur ein paar Beispiele, wie kleine Schummeleien bei der Kfz Versicherung auffliegen können.

Welche Strafen drohen beim Schummel?

Wenn Sie beim Schummeln gegenüber Ihrer KFZ Versicherung aufgeflogen sind, dann wird’s teuer. Welche Sanktionen Ihre Versicherung genau hat, das ist unterschiedlich. Aber fast alle Versicherer berechnen im ersten Schritt die Versicherungsprämie neu und passen diese an die gegebenen Umstände an. Und zwar für das komplette Versicherungsjahr.

Wenn es um die Kaskoversicherung geht, dann kann der Versicherer die Selbstbeteiligung um 500 Euro anheben.

Wenn Ihnen das absichtliche Schummeln nachgewiesen wird, dann wird es noch teurer. Denn dann wird eine Vertragsstrafe fällig, bis zu 1000 Euro kann diese betragen.

Selbstverständlich kann es dann auch passieren das Sie von Ihrer Versicherung die Kündigung (Sonderkündigungsrecht) erhalten. Lesen Sie hier – die KFZ Versicherung hat gekündigt, was kann ich tun.

Kosten sparen geht anders

Nämlich wenn Sie statt zu schummeln einfach die günstigste KFZ Versicherung suchen, und das ist dank Internet eine ganz bequeme Sache. Mit weinigen Angaben vergleichen Sie dutzende Versicherer und sehen Preise und Leistungen auf einen Blick.

Das können Sie direkt hier machen.

Fazit: Schummeln mit falschen Angaben bei der KFZ Versicherung lohnt sich nicht. Die Wahrscheinlichkeit aufzufliegen ist nicht gering, und die Strafen sehr hoch. Machen Sie also ehrliche Angaben, und kontrollieren lieber jährlich ob sich ein Wechsel der KFZ Versicherung lohnt.

Fahren ohne Vignette – das sind die Strafen

Wer in ein benachbartes Land mit dem Auto fährt sollte vorab schauen ob die Autobahnen Mautpflichtig sind. Was wir in Deutschland nur für LKWs haben gibt es zum Beispiel in der Tschechei, Österreich oder der Schweiz schon sehr lange für PKW. Jeder Autofahrer der die Autobahn benutzen will muss dafür eine Maut entrichten. Und das macht man in Form einer Vignette, diese kauft man an einer Tankstelle und klebt Sie in die Frontscheibe. Die Vignetten gibt es mit unterschiedlicher Gültigkeit, meist 10 Tage, 4 Wochen und Jahresvignetten. Doch was passiert eigentlich wenn man ohne gültige Vignette die Mautpflichtigen Autobahnen befährt?


Fahren ohne Vignette

Fahren ohne Vignette

Ohne Vignette fahren – das sind die Strafen

Wenn man nicht auf die Schilder achtet und einfach blind nach Navi fährt dann kann es schnell passieren das man den Grenzübertritt von Deutschland in ein benachbartes Land gar nicht bemerkt. Manch einer denkt sich auch „Ich muss nur ein paar Kilometer die Autobahn benutzen, dafür kauf ich nicht extra eine Vignette“ – doch das spielt beides keine Rolle. Wenn Sie erwischt werden dann ist eine Strafe fällig, für Ausländer wird auch meist nur Sofortkasse akzeptiert was die Reisekasse je nach Land, ganz schön schmälert, den die Strafen sind empfindlich.

Wo wird kontrolliert?

Ob Sie ohne Vignette unterwegs sind wird von der Polizei kontrolliert, das geschieht mit Ferngläsern von Brücken, Parkbuchten oder auch gern bei Abfahrten und an Rasthöfen. Ist ein Auto ohne oder mit ungültiger Vignette unterwegs wird es rausgewunken und die Strafe ist fällig, es hilft dann auch keine Ausrede oder wie weit Sie die Autobahn benutzen wollen oder benutz haben, Strafe ist trotzdem fällig.

So hoch sind die Strafen:

Tschechien: rund 200 Euro

Schweiz:  rund 160 Euro

Österreich: rund 120 Euro

Das sind die aktuellen Strafen, auch Ersatzmaut genannt, diese werden aber regelmäßig angehoben.

Elektronische Kontrollen – auf korrektes anbringen der Vignette achten

Einige Länder, allen voran Österreich macht noch schärfer Jagd auf Mautpreller. Denn es werden alle Fahrzeuge abfotografiert, fällt eines auf das ohne Vignette unterwegs ist gibt es automatisch Post. Problematisch ist das wenn Sie die Vignette zwar haben aber nicht wie auf der Rückseite beschrieben an der Frontscheibe anbringen, denn dann wird trotzdem die saftige Ersatzmaut fällig obwohl Sie eine Vignette gekauft haben. Also immer genau schauen wo die Vignette angebracht werden muss.

Weitere Atrikel:
Strafen für Rot-Fahrer
Vignette von der Scheibe entfernen

Fahren ohne Versicherung (Versicherungsschutz)

Seit 1965 gibt es in Deutschland das Pflichtversicherungsgesetz, und darin ist geregelt das jedes Auto eine Haftpflichtversicherung haben muss. Dadurch ist die Deckung von Sachschäden sowie Personenschäden die mit dem Auto verursacht werden abgesichert. Kurz gesagt: Wenn Sie auf der Straße oder öffentlichen Wegen ein Auto bewegen wollen dann brauchen Sie nicht nur einen Führerschein sondern auch eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug.


Fahren ohne Versicherung

Fahren ohne Versicherung – hohe Strafen drohen

Fahren ohne Haftpflichtversicherung

Doch was wenn ein Auto abgemeldet ist oder es nur schnell an einen anderen Standort gebracht werden soll? Hier gibt es nur eine Lösung -> ein Kurzzeitkennzeichen.

Denn fahren ohne Versicherung sollten Sie tunlichst unterlassen, nicht einen Meter darf das Auto gefahren werden. Denn das Fahren ohne Versicherungsschutz ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat!

Nicht nur wenn Sie selbst ohne Versicherung fahren, auch wenn Sie den Gebrauch eines nicht versicherten PKWs gestatten machen Sie sich strafbar.

Strafe für fahren ohne Versicherung

Das genaue Strafmaß wird in jedem Fall durch ein Gericht  verhandelt, und das unterscheidet zwischen „vorsätzlich“ und „fahrlässig“.

Wenn Sie vorsätzlich ohne Versicherungsschutz fahren droht eine Geldstrafe und sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Bei fahrlässigem fahren ohne Versicherung droht eine Geldstrafe und Haftstrafe von bis zu 6 Monaten.

Fahrverbot und Punkte

Häufig gibt es neben den oben genannten Hauptstrafen auch noch Nebenstrafen und auch die sind nicht gerade gering. Denn es ist mit 6 Punkten im Verkehrszentralregister zu rechnen, obendrauf kommt meist noch ein Fahrverbot von einigen Monaten

Fazit: Wie Sie sehen ist das Fahren ohne Versicherung kein Kavaliersdelikt. Wer auch noch so „schlau“ ist und bei dieser Straftat andere Kennzeichen benutzt um die Straftat zu vertuschen dem droht natürlich noch eine empfindlichere Strafe.

Tipp: Hier erfahren Sie ob Sie nach der Abmeldung noch fahren dürfen.

Bußgeldrechner

Geblitzt? Das geht schneller als man denkt, auch wenn man noch so Vorsichtig fährt erwischt es jeden Autofahrer irgendwann. Ein guter Schutz sind die von uns getesteten Blitzer Apps, doch sind diese erlaubt? Hier mehr dazu.

Bußgeldrechner

Bußgeldrechner

Online das Bußgeld berechnen – Bußgeldrechner

Wenn es geblitzt hat dann ist es aber zu spät, dann hilft nur noch auf die Verjährung zu hoffen (mehr über die Verjährungsfrist bei Blitzern) oder eben auf die Post von der Bußgeldstelle zu warten. Wenn Ihr auf den Tacho geschaut habt und wisst ungefähr wie schnell Ihr wart dann könnt Ihr mit dem Bußgeldrechner weiter unten auf dieser Seite einfach selbst berechnen was euch für eine Strafe erwartet, natürlich nur wenn Ihr das vorher Wissen wollt.

Die Daten mit denen Ihr den Bußgeldrechner füttern müsst sind folgende: die Überschreitung in km/h, ob Ihr inner- oder außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wurden seid, die Fahrzeugart und ganz wichtig: Probezeit ja oder nein.

Mit einem Klick auf berechnen wird die Strafe die euch erwartet angezeigt. Vergesst aber nicht das es noch einen Toleranzabzug zur tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit gibt.



Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)Tatort:geschlossener Ortschaften

Fahrzeugart:

Probezeit:


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Den Bußgeldrechner könnt Ihr sofort und ohne Anmeldung kostenlos nutzen!

Telefonieren am Steuer oder “Handy am Ohr” – diese Strafen gibts

Jeder von uns hat es schon mal gemacht, erwischt wurden sind sicher auch schon einige von unseren Lesern. Das das Handy am Steuer verboten ist Wissen wir alle, viele Denken das dieses eine mal schon nichts passiert. Doch das telefonieren während dem Auto fahren wird immer rigoroser verfolgt. Mittlerweile reicht es schon wenn man mit dem Handy am Ohr gesehen wird, der Bußgeldbescheid kommt dann unverhofft mit der Post. Weitere Infos und welche Strafen drohen lest Ihr im folgenden Artikel.

Telefonieren am Steuer

Handy am Steuer? Verboten!

Was bedeutet „Handy am Ohr“

Grundsätzlich bedeutet es: telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Ihr haltet also das Handy in der Hand und telefoniert mit Ihm. Das gilt übrigens auch für MMS oder SMS die Ihr während der fahrt verschickt, auch das wird als Handy am Steuer geahndet. Auch die Ausrede dass Ihr gerade ein Foto mit dem Handy schießen wolltet zählt nicht, mit einer Digitalkamera ist es dagegen kein Problem als Fahrer während der Fahrt zu fotografieren. Erscheint etwas verwunderlich aber es ist nunmal so und ein Diskutieren mit dem Beamten ist zwecklos.

Das gleiche gilt übrigens auch wenn Ihr im Stau oder am Straßenrand steht! Der Motor muss aus sein! Erst dann dürft Ihr mit dem Handy in der Hand telefonieren. Alles andere kostet Strafe.

Freisprecheinrichtung bringt Abhilfe

Ein telefonieren über die Freisprecheinrichtung ist natürlich erlaubt. Aber Achtung, auch das Handy in die Hand nehmen um einen Kontakt zu suchen ist verboten!

Für welche Art von Freisprecheinrichtung Ihr euch entscheidet hängt zum großen Teil auch vom Geldbeutel ab. Die einfachste Lösung ist ein Bluetooth Headset das ins Ohr gesteckt wird und per Bluetooth mit dem Handy verbunden wird. Am Headset kann ein ankommender Anruf entgegengenommen und die Lautstärke geregelt werden. Gute Headsets gibt es bereits ab 30 Euro. Bei einem Festeinbau einer Freisprecheinrichtung ins Auto wird es dann schon teurer.

Hier gibts eine Übersicht guter Freisprecheinrichtungen.

Was gilt für Radfahrer?

Auch Radfahrer werden als Verkehrsteilnehmer angesehen, somit ist es auch Radfahrern unter Strafe verboten während der Fahrt zu telefonieren.

Welche Strafen drohen

Aktuell kostet das erwischt werden mit Handy am Ohr währen der Fahrt ganze 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Aber unter Umständen kann es deutlich schlimmer werden, denn wenn Ihr mehrmals hintereinander erwischt werdet und somit mehrere negative Einträge im Verkehrsregister sammelt dann kann sogar ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden!

All das kann mit der Nachrüstung einer Freisprecheinrichtung umgangen werden.
Hier klicken für eine Übersicht.

Das telefonieren am Steuer ist übrigens fast in der ganzen EU verboten. Die Strafen sind ähnlich, man riskiert zwischen 20 Euro in Österreich und 150 Euro in Griechenland. Also Hände weg vom Handy und ran ans Steuer.

 
Noch mehr verbotene Dinge:
fahren ohne TÜV
bei Rot über die Ampel fahren

Autobahn an Raststätte verlassen oder auffahren

Wer die Autobahn nutzt und das Ziel ist in der Nähe einer Raststätte der kennt die Verlockung einfach den Weg über die Raststätte zu nehmen um die Autobahn zu verlassen. Auch andersrum ist es möglich, über die Raststätte auf die Autobahn zu gelangen. Aber ist das erlaubt? Welche Strafe droht wenn man erwischt wird? Alle Infos zum „wilden“ auf- und abfahren gibt es in diesem Artikel.

Autobahn

“wildes” Auf- oder Abfahren

Was sagt die Straßenverkehrsordnung?

StVO §18 besagt:

(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.

(10) Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilzeichen (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.

Das heißt ganz klar nur wo die Schilder 330, 332 und 333 zu sehen sind dürft Ihr auf die Autobahn auffahren oder die Autobahn verlassen.

Verkehrszeichen 333

Verkehrszeichen 333

Verkehrszeichen 330

Verkehrszeichen 330

 

Es gibt aber auch Raststätten die an das normale Straßenverkehrsnetz angeschlossen sind, das bedeutet über diese Zufahrtstrassen dürft Ihr das Raststättengelände befahren und somit auch von dieser auf die Autobahnfahren. Diese Raststätten sind aber recht selten.

Häufig bremst ein Schild mit der Aufschrift „Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge frei“ den Verkehr. Dieser Zusatztext steht unter einem normalen „Durchfahrt Verboten“ Schild.
Wenn Ihr dieses Schild seht dann ist für euch im privaten PKW die Durchfahrt verboten. Ihr riskiert eine Strafe von (ca.) 25€ wenn Ihr trotzdem diese Straße weiter benutzt. In den meisten Fällen ist der kleine Umweg über eine Reguläre Auf- oder Abfahrt dann doch zu empfehlen.
Noch mehr Wissenswertes:
Winterreifenpflicht
Anhängerführerschein

Sehhilfe im Führerschein – was ist zu beachten

Jeder der einen Führerschein machen möchte muss einen gültigen Sehtest vorlegen, wenn aus diesem Sehtest hervorgeht das Ihr eine Brille benötigt dann wird dies auch im Führerschein vermerkt. Und zwar unter Punkt 12 wird die Schlüsselzahl 01 eingetragen. Was das bedeutet und weitere Infos in diesem Ratgeber.

Sehhilfe

Sehhilfe

Wenn in eurem Führerschein eine Sehhilfe mit der entsprechenden Schlüsselnummer eingetragen ist dann heißt das Ihr müsst eine Sehhilfe tragen wenn Ihr am Straßenverkehr teilnehmt.

Eine Sehhilfe muss dabei nicht zwingend eine Brille sein, auch Kontaktlinsen werden akzeptiert. Um bei einer Polizeikontrolle die Kontaktlinsen nachzuweisen ist es ratsam das Ihr euren Kontaktlinsenpass dabei habt, so umgeht Ihr eventuelle Schwierigkeiten.

Strafe bei fahren ohne Sehhilfe

Wenn Ihr eine Sehhilfe im Führerschein eingetragen habt und bei einer Polizeikontrolle ohne Sehhilfe angehalten werdet dann gibt es in der Regel eine Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. Großen Ärger kann es geben wenn Ihr in einen Unfall verwickelt seid und keine Brille getragen habt. Euch kann ein Großteil des Schadens übertragen werden.

Sehhilfe Führerschein

Eingetragene Sehhilfe

Sehhilfe aus dem Führerschein austragen

Wenn sich eure Sehkraft verbessert, zum Beispiel durch ein Lasern der Augen, dann ist es natürlich von Vorteil wenn das auch aus dem Führerschein ausgetragen wird. Denn nur so gibt es bei der nächsten Polizeikontrolle keine Probleme, denn die Polizisten glauben nur das was im Führerschein steht. Was Ihr also tun müsst ist einen aktuellen Sehtest zu machen, oder auch die Bescheinigung über die Augen OP, und damit zur Führerscheinstelle zu gehen. Ihr bekommt einen neuen Führerschein ausgestellt was natürlich mit Gebühren verbunden ist.

Weiteres Wissenswertes:- Wohnmobil mit PKF Führerschein fahren?

“Nicht Blinken” – welche Strafe droht Blinkmuffeln

Blinken gehört zu dem wichtigsten Kommunikationsmittel im Straßenverkehr. Bei sehr vielen Situationen sieht die Straßenverkehrsordnung vor das geblinkt werden muss! Das heißt auch wenn Ihr das nicht macht gibt’s eine Strafe die unter Umständen richtig teuer werden kann – was genau euch erwartet und wann geblinkt werden muss und wann nicht das lest Ihr in diesem Ratgeber.

Blinken vergessen

Blinken vergessen – diese Strafe droht

 

 

 

 

 

Tipp: Bis zu 800 Euro jedes Jahr sparen – nur durch einen Vergleich der KFZ Versicherung.
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Das Blinken gehört für jeden Auto- und Motorradfahrer zum Alltag im Straßenverkehr. Das wichtigste Mittel um den anderen Verkehrsteilnehmern einen Richtungswechsel mitzuteilen ist der Blinker.

Situationen wann geblinkt werden muss

– Fahrtstreifenwechsel
– Abbiegen
– An- und Abfahren vom Fahrbahnrand
– beim Verlassen eines Kreisverkehrs (nicht beim Einfahren)

Das sind einige Situationen bei denen geblinkt werden muss. Aber die Zahl der Blinkmuffel steigt jährlich, weil dadurch die Zahl der Unfälle steigt wird ein Verstoß geahndet.

Strafe für das „nicht Blinken“

Und zwar mit einem Bußgeld über 10 Euro.
Wenn Ihr erwischt werdet dann lasst auf jeden Fall die Ausrede „der Blinker funktioniert nicht“. Denn eine „mangelhafter Fahrtrichtungsanzeiger“ kostet 15 Euro Strafe.

Wegen „Nicht Blinken“ ein Verkehrsunfall verursacht

Wenn wegen „nicht Blinkens“ ein Verkehrsunfall entstanden ist dann kann es richtig teuer werden, denn wenn Ihr Pech habt müsst Ihr den Schaden komplett übernehmen. Das passiert schnell wenn Ihr eine Spur wechseln wollt und nicht Blinkt, wenn euch einer reinkracht dann wird’s teuer.

In Zukunft also immer an die Benutzung des Blinkers denken und so teure und gefährliche Unfälle vermeiden.

 

Noch mehr Wissenswertes?- aktuelle Infos zum Anhängerführerschein
Online Promillerechner

Blitzer Apps – welche Strafen Drohen

Überall liest und hört man von den Blitzer Apps die es für Smartphones gibt. Für das Android und Apple Betriebssystem gibt es einige Apps die in ausreichendem Abstand vor mobilen und festen Blitzern warnen. Diese Apps funktionieren auch wunderbar und erfreuen sich großer Beliebtheit – doch eines Wissen die meisten nicht: Die Blitzerapps auf dem Handy sind verboten! Lest weiter was euch für Strafen drohen.

Blitzer App

Blitzer App – Vorsicht

Hier gehst zum Test der Blitzer Apps

Was sind Blitzer Apps

Blitzer Apps sind kleine Erweiterungen für euer Smartphone, sind diese aktiviert warnen Sie euch vor festen Blitzern und an Stellen wo häufig gelasert wird. Mittlerweile sind auch Ampelblitzer (Rot Blitzer) mit im System. Da diese recht zuverlässig funktionieren sparen Sie häufig Bußgeld und Punkte. Die Datenbank wird mithilfe der App Nutzer aktuell gehalten. Jeder kann Blitzer und Falschmeldungen direkt über die App melden.

Auf fast jedem Smartphone ist mittlerweile eine Blitzer App installiert, dies wird oft gedankenlos getan einfach um mal zu probieren von was man so oft hört. Doch das kann ein teurer Fehler sein.

Denn wenn Ihr bei einer Polizeikontrolle angehalten werden und euch wird eine Nutzung einer Blitzer App nachgewiesen dann droht Strafe und diese beträgt 75 Euro und 4 Punkte in Flensburg!

Durchsuchung eures Smartphones

Wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht dann darf die Polizei euer Handy durchsuchen und sogar beschlagnahmen um es einer genaueren Untersuchung zuzuführen. Damit ist also nicht zu Spaßen. Nicht nur eine Strafe droht sondern was für viele wohl noch schlimmer ist, eine Beschlagnahmung des Handys!

Bei der Nutzung einer Blitzer App zählt Paragraf 23, 1b der Straßenverkehrsordnung: „Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen“.

Dieser Satz ist wohl eindeutig, die Straßenverkehrsordnung könnt Ihr hier nachlesen.

Fazit: Blitzer Apps helfen die Gefahr rechtzeitig zu erkennen und haben schon so manche Punkte gespart. Ob Ihr euch allerdings der gefahr aussetzt allein für die Benutzung einer solchen App 4 Punkte zu kassieren das müsst Ihr selbst abschätzen.

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Blitzer Verjährung
Bußgeldrechner

Fotonachweis: Rike  / pixelio.de