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PKW-Maut in welchen Ländern wird Sie fällig

Als Autofahrer in Deutschland ist man es gewohnt das man Straßen und Autobahnen frei nutzen kann um von A nach B zu gelangen. Doch bereits in unseren Nachbarländern ist Schluss damit, denn dort muss man Maut bezahlen um deren Straßen bzw. Autobahnen nutzen zu dürfen. Man zahlt die Maut nach gefahrener Strecke, für einem festgelegten Zeitraum, oder für pauschale Streckenabschnitte. Was Sie auf Ihrer Urlaubsfahrt beim Thema Maut beachten müssen und wie hoch die Strafen bei Verstößen sind das lesen Sie in diesem Artikel.


Maut

Mautstation in Frankreich

Vor der Urlaubsfahrt informieren

Bevor Sie in ein anderes Land fahren sollten Sie sich bereits im Voraus schauen ob Maut für die Schnellstraßen zu berappen ist. Nur so können Sie bereits im Vorfeld eine Vignette kaufen oder rechtzeitig vor der Grenze nach Vignetten-Verkaufsstellen Ausschau halten. Aktuell sind es 21 EU Staaten in denen Maut für Autobahnen fällig wird, unter anderem sind das:

  • Tschechei
  • Österreich
  • Liechtenstein
  • Schweiz
  • Slowenien
  • Kroatien
  • Italien

Eine komplette Übersicht finden Sie hier.

Das sind einige Länder die häufig auf dem Weg in den Urlaub durchfahren werden. Für Österreich gibt es zum Beispiel Vignetten die auf die Frontscheibe geklebt werden, die Gültigkeit liegt bei 10 Tagen oder 2 Monaten.

In Kroatien läuft es anders, denn dort wird eine streckenabhängige Mautgebühr erhoben. Beim Verlassen der Autobahn muss diese gezahlt werden.

Achten Sie bei der Streckenplanung auch darauf das es für einzelne Brücken oder Tunnel eine extra Maut fällig werden kann, so sind zum Beispiel 7 Euro Maut fällig wenn Sie den Karawankentunnel auf dem Weg nach Kroatien durchfahren wollen.

In Deutschland gibt es im Moment nur Maut für LKWs, alle anderen Autos können deutsche Autobahnen nutzen ohne eine Gebühr dafür zu bezahlen.

Tipp: Um die Urlaubsfahrt so stressfrei wie möglich zu gestalten haben Sie die Möglichkeit Vignetten vorab im Internet zu bestellen, das geht zum Beispiel beim ADAC.

Strafen bei Missachtung der Maut – Mautkontrollen

Die Länder in denen eine Maut fällig ist kontrollieren die Vignettenpflicht natürlich streng, gerade zu Ferienzeiten gibt es verstärkte Mautkontrollen.

Und ein Verstoß wird richtig teuer! Sie sollten niemals auch nur von einer Auffahrt bis zur nächsten fahren, auch die Ausrede, Sie wussten nicht das ab jetzt Maut fällig ist, ist aussichtslos.

Wenn Sie ohne eine gültige Vignette erwischt werden dann wird eine Ersatzmaut fällig, und die ist saftig: in Österreich sind das bei Autos 120 Euro die sofort fällig werden. Wollen oder können Sie nicht zahlen dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das sind dann Kosten von 300 Euro die auf Sie zukommen werden.

Noch teurer wird es in Slowenien, wenn Sie dort von den Beamten ohne Vignette erwischt werden sind Strafen zwischen 300 und 800 Euro fällig!

Schummelei mit den Vignetten

Auch wenn es verlockend ist, Sie sollten niemals versuchen die Vignette von einem Bekannten oder Freund in Ihr Auto zu „übernehmen“, wenn Manipulationen an der Vignette festgestellt werden dann ist zum Beispiel in Österreich eine Strafe von 240€ fällig.

Fazit: Das Thema Maut ist sehr wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden, denn ein Verstoß lässt die Urlaubskasse, und damit auch die Urlaubslust, empfindsam schwinden.

Tipp: So bekommen die Vignette nach dem Urlaub wieder von der Scheibe entfernt

Rechts überholen auf der Autobahn – Erlaubt? Bußgeld?

Hand aufs Herz, wer hat nicht schon mal einen notorischen Linksfahrer auf der Autobahn heimlich verflucht und Ihn dann rechts überholt. Welches Strafe es für das rechts überholen gibt und wann es sogar erlaubt ist das lest Ihr in diesem Artikel über das „rechts Überholen auf der Autobahn“.

rechts überholen Autobahn

Wamm darf rechts überholt werden?

Zunächst einmal was ist überholen: wenn Sie an einem stehenden PKW vorbei fahren dann ist das ein „vorbeifahren“ wenn Sie ein fahrendes Fahrzeug in gleiche Fahrtrichtung Überholen dann ist das auch wirklich Überholen. Und das darf man nur links wenn der Verkehr es zulässt. Doch:

Wann ist rechts Überholen auf der Autobahn erlaubt

Laut Straßenverkehrsordnung ist es durchaus erlaubt in bestimmten Situationen rechts zu überholen.
§5 Abs. 1 StVO sagt zwar „Es ist links zu überholen“  aber § 7 II StVO sagt dazu das langsam fahrende Fahrzeuge rechts überholt werden dürfen (auf Autobahnen).

Allerdings müsst Ihr das sehr achtsam tun und ständig damit rechnen dass ein Fahrzeug von der linken Spur auf die rechte wechselt.

Diese Ausnahmeregelung setzt allerdings voraus das die links fahrenden Fahrzeuge maximal 60 Km/h fahren und Ihr diese nicht sehr viel schneller überholt.

Das heißt also Ihr könnt ohne mit einer Strafe zu rechnen im Stau oder bei Stop and Go in der rechten Spur bleiben und auch rechts überholen.

Achtung: Diese Ausnahmeregelung erlaubt euch aber nicht das Kolonnenspringen, auch ZickZack fahren genannt, das ist natürlich weiterhin verboten.

Die Beschleunigungsstreifen der Auffahrt zählen übrigens nicht als Fahrspur, das heißt das Ihr auf der beschleunigungsspur schneller fahren könnt als der fließende Verkehr auf der Autobahn.

Unrechtmäßig rechts überholt – welche Strafe droht

Wenn wieder einmal ein notorischer Linksfahrer die linke Spur blockiert dann ist die Verlockung groß einfach mal schnell rechts zu überholen. Aber das solltet Ihr unbedingt lassen, denn es kann sehr teuer werden wenn euch die Polizei dabei erwischt. Denn es kostet Minimum 30 Euro Bußgeld (100 Euro sind wahrscheinlicher) und ganze drei Punkte in Flensburg (Punktestand abfragen) – ein teurer Spaß um ein paar Sekunden schneller zu sein.

Weitere hilfreiche Ratgeber:
bei rot über die Ampel gefahren
Blitzer App Vergleich

Autobahn an Raststätte verlassen oder auffahren

Wer die Autobahn nutzt und das Ziel ist in der Nähe einer Raststätte der kennt die Verlockung einfach den Weg über die Raststätte zu nehmen um die Autobahn zu verlassen. Auch andersrum ist es möglich, über die Raststätte auf die Autobahn zu gelangen. Aber ist das erlaubt? Welche Strafe droht wenn man erwischt wird? Alle Infos zum „wilden“ auf- und abfahren gibt es in diesem Artikel.

Autobahn

“wildes” Auf- oder Abfahren

Was sagt die Straßenverkehrsordnung?

StVO §18 besagt:

(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.

(10) Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilzeichen (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.

Das heißt ganz klar nur wo die Schilder 330, 332 und 333 zu sehen sind dürft Ihr auf die Autobahn auffahren oder die Autobahn verlassen.

Verkehrszeichen 333

Verkehrszeichen 333

Verkehrszeichen 330

Verkehrszeichen 330

 

Es gibt aber auch Raststätten die an das normale Straßenverkehrsnetz angeschlossen sind, das bedeutet über diese Zufahrtstrassen dürft Ihr das Raststättengelände befahren und somit auch von dieser auf die Autobahnfahren. Diese Raststätten sind aber recht selten.

Häufig bremst ein Schild mit der Aufschrift „Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge frei“ den Verkehr. Dieser Zusatztext steht unter einem normalen „Durchfahrt Verboten“ Schild.
Wenn Ihr dieses Schild seht dann ist für euch im privaten PKW die Durchfahrt verboten. Ihr riskiert eine Strafe von (ca.) 25€ wenn Ihr trotzdem diese Straße weiter benutzt. In den meisten Fällen ist der kleine Umweg über eine Reguläre Auf- oder Abfahrt dann doch zu empfehlen.
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