Autobahn an Raststätte verlassen oder auffahren

Wer die Autobahn nutzt und das Ziel ist in der Nähe einer Raststätte der kennt die Verlockung einfach den Weg über die Raststätte zu nehmen um die Autobahn zu verlassen. Auch andersrum ist es möglich, über die Raststätte auf die Autobahn zu gelangen. Aber ist das erlaubt? Welche Strafe droht wenn man erwischt wird? Alle Infos zum „wilden“ auf- und abfahren gibt es in diesem Artikel.

Autobahn

“wildes” Auf- oder Abfahren

Was sagt die Straßenverkehrsordnung?

StVO §18 besagt:

(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.

(10) Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilzeichen (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.

Das heißt ganz klar nur wo die Schilder 330, 332 und 333 zu sehen sind dürft Ihr auf die Autobahn auffahren oder die Autobahn verlassen.

Verkehrszeichen 333

Verkehrszeichen 333

Verkehrszeichen 330

Verkehrszeichen 330

 

Es gibt aber auch Raststätten die an das normale Straßenverkehrsnetz angeschlossen sind, das bedeutet über diese Zufahrtstrassen dürft Ihr das Raststättengelände befahren und somit auch von dieser auf die Autobahnfahren. Diese Raststätten sind aber recht selten.

Häufig bremst ein Schild mit der Aufschrift „Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge frei“ den Verkehr. Dieser Zusatztext steht unter einem normalen „Durchfahrt Verboten“ Schild.
Wenn Ihr dieses Schild seht dann ist für euch im privaten PKW die Durchfahrt verboten. Ihr riskiert eine Strafe von (ca.) 25€ wenn Ihr trotzdem diese Straße weiter benutzt. In den meisten Fällen ist der kleine Umweg über eine Reguläre Auf- oder Abfahrt dann doch zu empfehlen.
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