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Ab wann muss man den Führerschein abgeben? Wir klären auf!

Ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug ist die gefürchtetste Strafe die jeder Auto und Motorradfahrer befürchtet. Wenn wichtige Verkehrsregeln missachtet werden dann ist der „Lappen“ schneller weg wie man denkt, einmal richtig aufs Gas gedrückt und die Höchstgeschwindigkeit außer Acht gelassen? Mit etwas Pech flattert kurze Zeit später die Anordnung zum Fahrverbot ins Haus. Ab wann Sie den Führerschein abgeben müssen das erklären wir in diesem Artikel.


Führerschein abgeben

Führerschein abgeben?

Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Der Volksmund sagt zu beiden Begriffen „Lappen weg“ das stimmt zunächst auch aber es gibt doch einen riesigen Unterschied, gleich vorweg: Fahrverbot ist in jedem Falle besser wie Führerscheinentzug.

Fahrverbot

Das Fahrverbot ist nämlich zeitlich begrenzt auf 4, 8 oder 12 Wochen, danach ist es automatisch wieder aufgehoben. Sie bekommen einen Brief in dem Ihnen angeordnet wird innerhalb einer bestimmten Zeit (meist 5 Tage) Ihren Führerschein bei einer Behörde oder Polizeidienststelle abzugeben. Nach der verhängten Zeit kann der Führerschein dort wieder abgeholt werden oder wird per Einschreiben ausgehändigt. In der Zeit wo Sie ein Fahrverbot haben dürfen Sie kein Führerscheinpflichtiges Fahrzeug fahren, auch nicht wenn Sie alle Klasse im Führerschein eingetragen haben. Das Motorrad muss dann ebenfalls stehen bleiben.

Führerscheinentzug

Wird Ihnen der Führerschein entzogen dann ist dieser ungültig, und zwar für immer solange Sie Ihn nicht neu beantragen. Den Führerschein kann Ihnen ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde entziehen, er wird dann eingezogen oder als ungültig vermerkt.
Mit dem Schreiben das Ihnen den Entzug ankündigt bekommen Sie auch eine Speerfrist mitgeteilt, diese beträgt meist 6 oder 12 Monate, und diese Zeit müssen Sie vergehen lassen bevor Sie den Führerschein neu beantragen können. Häufig sind daran auch Bedingungen geknüpft wie eine Verkehrsschulung oder eine MPU. Eine Besonderheit gibt es: Der Führerscheinentzug wird Klassenweise durchgeführt, wenn Ihnen der Führerschein für den PK entzogen wird, Sie aber den Motorradführerschein haben, dann dürfen Sie weiterhin Motorrad fahren.

Bei welchen Vergehen gibt es Führerscheinentzug und Fahrverbot?

Die schlimmere der beiden, den Führerscheinentzug gibt in Zusammenhang mit Straftaten die man im Straßenverkehr begangen hat, auch notorische Wiederholungstäter müssen mit einem Entzug des Führerscheins rechnen. Das sind zum Beispiel:
Gefährdung des Straßenverkehrs, körperliche Mängel, Trunkenheit im Verkehr, Geistige Mängel, Fahrerflucht, Drogen, Vollrausch und auch wenn das Punktekonto in Flensburg voll ist dann wird der Führerschein abgegeben.

Ab wann gibt es Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung?

Die wohl häufigste Angst wenn man geblitzt wurde „muss ich den Führerschein abgeben“.

Dazu wird unterschieden zwischen innerorts und außerorts. Das Fahrverbot von einem Monat gibt es wenn man mindestens 31 km/h innerorts und mind. 41 Km/h außerorts zu schnell unterwegs gewesen war. Ab 51 km/h innerorts und ab 61 km/h außerorts sind es schon zwei Monate die nicht gefahren werden darf. Daneben gibt es natürlich auch eine saftige Geldstrafe.

Alkohol am Steuer und Fahrverbot

Bei Alkohol am Steuer geht es ganz schnell und das Fahrverbot ist verhängt, zum Beispiel schon wenn Sie mit 0,3 – 0,5 Promille angehalten werden weil Sie auffällig gefahren sind oder gar einen Unfall produziert haben. Dann gibt es neben Punkten schon ein Fahrverbot zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, im besonderen Fall auch lebenslang.

Ab 0,5 Promille am Steuer bekommen Sie grundsätzlich ein Fahrverbot, die genaue Höhe hängt dann noch von einigen anderen Faktoren ab. Wir empfehlen es erst garnicht soweit kommen zu lassen.

 

Fazit: So schnell kann es gehen und man muss den Führerschein abgeben, häufig hat das schwere berufliche Konsequenzen so dass Sie sich besser an bestehende Verkehrsregeln halten. Zu empfehlen ist auch ein Fahrsicherheitstraining.

 

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Tipps für die praktische Führerscheinprüfung

Es gibt wohl keinen Fahrschüler der nicht etwas Bammel vor der praktischen Fahrprüfung hat. Ein Fehler kann das Ende der Prüfung bedeuten und man muss diese Wiederholen und in aller Regel weitere Übungsstunden nehmen. Das ist nicht nur ärgerlich und zeitaufwendig sondern auch teuer. Denn jede Fahrtstunde schlägt zu Buche und summiert die Kosten für den Führerschein erheblich. Wie Ihr vorbereitet in die praktische Prüfung geht und was der prüfer von euch sehen will das erklären wir euch hier.

Praktische Prüfung

Tipps für die praktische Prüfung

Die praktische Führerscheinprüfung

Im Prinzip ist es ganz einfach, der Prüfer möchte in der Prüfungszeit (Auto – 45 Minuten) kontrollieren ob Ihr das Auto sicher beherrscht und die Straßenverkehrsordnung kennt. Wenn Ihr beides beherrscht dann könnt Ihr der Prüfung ganz gelassen entgegen Blicken, doch als Fahranfänger ist man meist ziemlich unsicher, aber keine Angst, es erwartet niemand von euch das Ihr 100% Fehlerfrei seid, das ist als Neuling im Auto & Straßenverkehr nahezu unmöglich.

Ablauf der Prüfung

Der Ablauf der praktischen Prüfung für die Führerscheinklasse B (PKW) ist folgendermaßen: Der Fahrlehrer sitzt wie gewohnt auf dem Beifahrersitz und der Prüfer auf dem Rücksitz, meist hinter dem Fahrlehrer da er so einen guten Überblick über die Instrumente und die Verkehrslage hat. Die Prüfungsstrecke wird vom Prüfer vorgegeben und auch von Ihm angesagt. Gesprochen wird währen der praktischen Prüfung nicht, kleine Fehler oder Hinweise werden erst nach der Prüfungsfahrt besprochen. Ihr solltet ganz so fahren als wenn Ihr allein im Auto sitzen würdet. Wenn Ihr Anweisungen nicht richtig verstanden habt dann könnt Ihr natürlich den Prüfer um Wiederholung bitten. Alle anderen Entscheidungen müsst Ihr selbst treffen, schließlich sollt Ihr mit der Prüfung zeigen das Ihr euch allein mit einem Auto im Straßenverkehr sicher bewegen könnt und das nötige Wissen besitzt.

Tipps für die Praktische Prüfung

  • Den Tag der praktischen Prüfung solltet Ihr entspannt beginnen. Kontrolliert rechtzeitig ob alle benötigten Unterlagen bereit liegen. Besonders wichtig ist der Personalausweis
  • Machen Sie sich lieber zu zeitig als zu knapp auf den Weg zur Prüfung, wenn der Prüfer auf euch warten muss macht das nicht nur einen schlechten Eindruck sondern unter Umständen kann die Prüfung dadurch schon gelaufen sein, denn in der Regel hat der Prüfer einen festen Zeitplan an Prüfungen
  • Beim Einsteigen in den Fahrschulwagen sollten Sie zuerst alle Einstellungen vornehmen die zum sicheren Fahren beitragen: Sitz- und Spiegelposition also vor der Fahrt einstellen. Keinesfalls währen der Prüfungsfahrt korrigieren, notfalls um eine kurze Pause bitten
  • Bei den letzten Übungsfahrten simuliert Ihr nach Absprache mit eurem Fahrlehrer am besten eine Prüfungsfahrt, so bekommt Ihr ein sicheres Gefühl dafür
  • Wie bei allen gilt auch beim Autofahren: Übung macht den Meister. Wenn Ihr euch nicht sicher seid dann solltet Ihr Ausschau nach einem Verkehrsübungsplatz in eurer nähe umschauen, dort die Bedingungen für die Nutzung beachten und einem weiteren Üben steht nichts mehr im Wege
  • Die Prüfer sind keine Unmenschen, Sie erwarten nicht das Ihr Fehlerfrei seid, kleine Fehler werden oft zu euren Gunsten entschieden. Es gibt allerdings dinge die zum nicht Bestehen der Prüfung führen, das sind besonders Dinge die die zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen, ein Überfahren der Sperrlinie oder eines Stoppschildes gehören zum Beispiel dazu. Häufig führt auch unangepasste Geschwindigkeit zum frühzeitigen Ende der Prüfungsfahrt

In erster Linie solltet Ihr also Ruhe bewahren, keine hektischen Entscheidungen treffen und dem Prüfer zeigen das ihr das Fahrzeug unter Kontrolle habt, die Verkehrsregeln kennt und euch an diese haltet sowie Rücksichtsvoll und vorrausschauend fahren könnt. Damit sollte nicht schief gehen und der lang ersehnte Führerschein sollte nach der Prüfungsfahrt in eurer Tasche stecken. Wir wünschen viel Erfolg für die Prüfung und allzeit gute Fahrt.

Lest passend zum Thema hier ein Interview mit einem Prüfer.

Fotonachweis: Julien Christ  / pixelio.de