Ab wann muss man den Führerschein abgeben? Wir klären auf!

Ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug ist die gefürchtetste Strafe die jeder Auto und Motorradfahrer befürchtet. Wenn wichtige Verkehrsregeln missachtet werden dann ist der „Lappen“ schneller weg wie man denkt, einmal richtig aufs Gas gedrückt und die Höchstgeschwindigkeit außer Acht gelassen? Mit etwas Pech flattert kurze Zeit später die Anordnung zum Fahrverbot ins Haus. Ab wann Sie den Führerschein abgeben müssen das erklären wir in diesem Artikel.


Führerschein abgeben

Führerschein abgeben?

Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Der Volksmund sagt zu beiden Begriffen „Lappen weg“ das stimmt zunächst auch aber es gibt doch einen riesigen Unterschied, gleich vorweg: Fahrverbot ist in jedem Falle besser wie Führerscheinentzug.

Fahrverbot

Das Fahrverbot ist nämlich zeitlich begrenzt auf 4, 8 oder 12 Wochen, danach ist es automatisch wieder aufgehoben. Sie bekommen einen Brief in dem Ihnen angeordnet wird innerhalb einer bestimmten Zeit (meist 5 Tage) Ihren Führerschein bei einer Behörde oder Polizeidienststelle abzugeben. Nach der verhängten Zeit kann der Führerschein dort wieder abgeholt werden oder wird per Einschreiben ausgehändigt. In der Zeit wo Sie ein Fahrverbot haben dürfen Sie kein Führerscheinpflichtiges Fahrzeug fahren, auch nicht wenn Sie alle Klasse im Führerschein eingetragen haben. Das Motorrad muss dann ebenfalls stehen bleiben.

Führerscheinentzug

Wird Ihnen der Führerschein entzogen dann ist dieser ungültig, und zwar für immer solange Sie Ihn nicht neu beantragen. Den Führerschein kann Ihnen ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde entziehen, er wird dann eingezogen oder als ungültig vermerkt.
Mit dem Schreiben das Ihnen den Entzug ankündigt bekommen Sie auch eine Speerfrist mitgeteilt, diese beträgt meist 6 oder 12 Monate, und diese Zeit müssen Sie vergehen lassen bevor Sie den Führerschein neu beantragen können. Häufig sind daran auch Bedingungen geknüpft wie eine Verkehrsschulung oder eine MPU. Eine Besonderheit gibt es: Der Führerscheinentzug wird Klassenweise durchgeführt, wenn Ihnen der Führerschein für den PK entzogen wird, Sie aber den Motorradführerschein haben, dann dürfen Sie weiterhin Motorrad fahren.

Bei welchen Vergehen gibt es Führerscheinentzug und Fahrverbot?

Die schlimmere der beiden, den Führerscheinentzug gibt in Zusammenhang mit Straftaten die man im Straßenverkehr begangen hat, auch notorische Wiederholungstäter müssen mit einem Entzug des Führerscheins rechnen. Das sind zum Beispiel:
Gefährdung des Straßenverkehrs, körperliche Mängel, Trunkenheit im Verkehr, Geistige Mängel, Fahrerflucht, Drogen, Vollrausch und auch wenn das Punktekonto in Flensburg voll ist dann wird der Führerschein abgegeben.

Ab wann gibt es Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung?

Die wohl häufigste Angst wenn man geblitzt wurde „muss ich den Führerschein abgeben“.

Dazu wird unterschieden zwischen innerorts und außerorts. Das Fahrverbot von einem Monat gibt es wenn man mindestens 31 km/h innerorts und mind. 41 Km/h außerorts zu schnell unterwegs gewesen war. Ab 51 km/h innerorts und ab 61 km/h außerorts sind es schon zwei Monate die nicht gefahren werden darf. Daneben gibt es natürlich auch eine saftige Geldstrafe.

Alkohol am Steuer und Fahrverbot

Bei Alkohol am Steuer geht es ganz schnell und das Fahrverbot ist verhängt, zum Beispiel schon wenn Sie mit 0,3 – 0,5 Promille angehalten werden weil Sie auffällig gefahren sind oder gar einen Unfall produziert haben. Dann gibt es neben Punkten schon ein Fahrverbot zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, im besonderen Fall auch lebenslang.

Ab 0,5 Promille am Steuer bekommen Sie grundsätzlich ein Fahrverbot, die genaue Höhe hängt dann noch von einigen anderen Faktoren ab. Wir empfehlen es erst garnicht soweit kommen zu lassen.

 

Fazit: So schnell kann es gehen und man muss den Führerschein abgeben, häufig hat das schwere berufliche Konsequenzen so dass Sie sich besser an bestehende Verkehrsregeln halten. Zu empfehlen ist auch ein Fahrsicherheitstraining.

 

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