Jetzt wo das Wetter wieder schöner wird lässt so mancher das Auto stehen wenn es Abends in den Biergarten oder zu einer Grillfete geht, getreu dem Motto „ich fahr Fahrrad denn mein Führerschein ist viel Wert“ geht es dann zum feucht fröhlichen Vergnügen. Doch Vorsicht, wer unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad fährt der kann seinen Führerschein schneller verlieren wie man denkt, und das nicht erst wenn man Volltrunken einen Unfall baut. Wie genau und welche Promillegrenzen es auf dem Fahrrad gibt das lesen Sie hier.
Alkohol auf dem Fahrrad – der Führerschein ist in Gefahr
Aktuell gibt es in der Politik immer wieder Diskussionen ob die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer senken sollte, diese liegt im Moment bei 1,6 Promille. Das ist für einen ungeübten Trinker schon ganz schön viel, wir vermuten dass die meisten unserer Leser bei 1,6 Promille im Blut garnicht mehr Fahrrad fahren könnten. Grund für die anhaltende Diskussion ist die zunehmende Anzahl an Unfällen mit bzw. durch alkoholisierte Fahrradfahrer. In manchen Städten gibt es mehr Alkoholbedinge Blutabnahmen bei Fahrradfahrer als bei Autofahrern. Was aber passiert wenn Sie mit Alkohol im Sattel erwischt werden?
Zunächst einmal gilt, wenn Sie mit dem Fahrrad angehalten werden und 1,6 Promille oder mehr Promille haben dann ist der Führerschein weg, es droht zudem ein empfindliches Bußgeld und Punkte in Flensburg, dabei ist es unerheblich ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder nicht. Die Begründung laut Strafgesetzbuch lautet: „Nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen.“ Das Fahrzeug ist herbei egal, das kann ein Auto, Fahrrad oder Motorrad sein.
Aber auch wer mit weniger als 1,6 Promille unterwegs ist riskiert seinen Führerschein, viele kennen nur diese 1,6 Promillegrenze für das Fahrrad und denken darunter kann garnichts passieren, doch weit gefehlt, denn auch wenn Sie mit weniger Alkohol unterwegs sind ist der Führerschein in Gefahr, nämlich dann wenn Sie mit „alkoholtypischem Verhalten“ auffallen. Und das tut man indem man in Schlangenlinen unterwegs ist, oder vergisst das Licht einzuschalten. Je nach Promillewert droht ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe die sich am Einkommen Orientiert.
Fahrrad, Alkohol und die Probezeit
Besonders Jugendliche sollten aufpassen, die ersten Partys werden natürlich mit dem Fahrrad besucht, in dieser Zeit wird auch der erste Alkohol konsumiert, und genau hier wird es gefährlich. Denn wer ab 16 betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird für den kann es teuer und unangenehm werden. Denn es kann Ihnen auferlegt werden das vor dem ablegen der Führerscheinprüfung eine MPU erfolgreich zu absolvieren ist. Wer bereits einen Moped oder Autoführerschein hat für den kann es als Strafe auch eine Verlängerung der Probezeit geben, also alles sehr empfindliche Strafen für Jugendliche.
Führerscheinentzug – was tun wenn die MPU droht?
Wird Ihnen in der Führerschein in diesem Zusammenhang entzogen, dann können Sie den sehr wahrscheinlich nach der festgesetzten Sperrfrist (mind. 6 Monate) nur unter der Auflage einer MPU wieder bekommen. Das heißt Sie können den Führerschein nur neu beantragen wenn Sie die MPU erfolgreich bestanden haben. Und das machen nur 62 % im ersten Anlauf, manch einer fällt mehr wie einmal durch.
Wenn Ihnen das zu teuer und zeitaufwendig ist, dann kommt vielleicht die Möglichkeit in Betracht, den EU Führerschein im Ausland zu erwerben. Sie machen einfach den Führerschein im EU Ausland wie z.B. in Ungarn neu, dieser ist dann selbstverständlich auch in Deutschland gültig – ganz ohne MPU. Doch ganz so einfach ist das nicht, die Richtlinien dazu wurden in den letzten Jahren häufiger angepasst, an dieser Stelle möchten wir daher an die EU Vermittlungsagentur für EU Führerscheine: www.nie-wieder-mpu.de verweisen. Die Agentur hilft bei der kompletten Abwicklung und ist seit vielen Jahren führend was das Thema EU Führerscheine angeht.
Strafen für Alkohol und Drogen im Sattel
Es gibt eine ganze Reihe von Strafen und Bußgeldern die bei Alkoholmissbrauch im Sattel verhängt werden. Gängige Strafen sind zum Beispiel:
- Strafanzeige – ab 0,3 Promille und auffälliger Fahrweise oder Unfall
- 3 Punkte, MPU, hohes Bußgeld – ab 1,6 Promille
- MPU und Strafanzeige – bei fahren unter Drogeneinfluss
- näheres zu den aktuellen Strafen unter Bussgeld.org
Vielleicht merkt der ein oder andere Leser jetzt wie schnell man bereits kurz vor einer Strafanzeige stand, unter Umständen hat das sehr weitreichende Folgen, privater sowie beruflicher Natur.
Zur Abschreckung lesen Sie sich am besten einmal einige Gerichtsurteile zum Thema Fahrrad und Alkohol durch – hier geht es zu den Urteilen.
Fazit: Nicht nur Autofahrern sei geraten komplett auf den Alkohol zu verzichten wenn man mit dem Auto nach Hause fahren muss. Auch Fahrradfahrer ist das ans Herz zu legen, denn auch mit dem Fahrrad kann man seinen Führerschein ganz schnell aufs Spiel setzen bzw. sich sehr empfindliche Strafen einhandeln, und das lohnt sich nicht.
Weitere Artikel:
– Ab wann ist der Führerschein weg
– Alkoholtester für zu Hause