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Fahrrad fahren mit Alkohol – Führerscheinverlust droht

Jetzt wo das Wetter wieder schöner wird lässt so mancher das Auto stehen wenn es Abends in den Biergarten oder zu einer Grillfete geht, getreu dem Motto „ich fahr Fahrrad denn mein Führerschein ist viel Wert“ geht es dann zum feucht fröhlichen Vergnügen. Doch Vorsicht, wer unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad fährt der kann seinen Führerschein schneller verlieren wie man denkt, und das nicht erst wenn man Volltrunken einen Unfall baut. Wie genau und welche Promillegrenzen es auf dem Fahrrad gibt das lesen Sie hier.


Fahrrad fahren mit Alkohol

Fahrrad fahren unter Alkohol

Alkohol auf dem Fahrrad – der Führerschein ist in Gefahr

Aktuell gibt es in der Politik immer wieder Diskussionen ob die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer senken sollte, diese liegt im Moment bei 1,6 Promille. Das ist für einen ungeübten Trinker schon ganz schön viel, wir vermuten dass die meisten unserer Leser bei 1,6 Promille im Blut garnicht mehr Fahrrad fahren könnten. Grund für die anhaltende Diskussion ist die zunehmende Anzahl an Unfällen mit bzw. durch alkoholisierte Fahrradfahrer. In manchen Städten gibt es mehr Alkoholbedinge Blutabnahmen bei Fahrradfahrer als bei Autofahrern. Was aber passiert wenn Sie mit Alkohol im Sattel erwischt werden?

Zunächst einmal gilt, wenn Sie mit dem Fahrrad angehalten werden und 1,6 Promille oder mehr Promille haben dann ist der Führerschein weg, es droht zudem ein empfindliches Bußgeld und Punkte in Flensburg, dabei ist es unerheblich ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder nicht. Die Begründung laut Strafgesetzbuch lautet: „Nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen.“ Das Fahrzeug ist herbei egal, das kann ein Auto, Fahrrad oder Motorrad sein.

Promillegrenze Fahrrad

Wer seinen Führerschein liebt der schiebt

Aber auch wer mit weniger als 1,6 Promille unterwegs ist riskiert seinen Führerschein, viele kennen nur diese 1,6 Promillegrenze für das Fahrrad und denken darunter kann garnichts passieren, doch weit gefehlt, denn auch wenn Sie mit weniger Alkohol unterwegs sind ist der Führerschein in Gefahr, nämlich dann wenn Sie mit „alkoholtypischem Verhalten“ auffallen. Und das tut man indem man in Schlangenlinen unterwegs ist, oder vergisst das Licht einzuschalten. Je nach Promillewert droht ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe die sich am Einkommen Orientiert.

Fahrrad, Alkohol und die Probezeit

Besonders Jugendliche sollten aufpassen, die ersten Partys werden natürlich mit dem Fahrrad besucht, in dieser Zeit wird auch der erste Alkohol konsumiert, und genau hier wird es gefährlich. Denn wer ab 16  betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird für den kann es teuer und unangenehm werden. Denn es kann Ihnen auferlegt werden das vor dem ablegen der Führerscheinprüfung eine MPU erfolgreich zu absolvieren ist. Wer bereits einen Moped oder Autoführerschein hat für den kann es als Strafe auch eine Verlängerung der Probezeit geben, also alles sehr empfindliche Strafen für Jugendliche.

Führerscheinentzug – was tun wenn die MPU droht?

Wird Ihnen in der Führerschein in diesem  Zusammenhang entzogen, dann können Sie den sehr wahrscheinlich nach der festgesetzten Sperrfrist (mind. 6 Monate) nur unter der Auflage einer MPU wieder bekommen. Das heißt Sie können den Führerschein nur neu beantragen wenn Sie die MPU erfolgreich bestanden haben. Und das machen nur 62 % im ersten Anlauf, manch einer fällt mehr wie einmal durch.

Wenn Ihnen das zu teuer und zeitaufwendig ist, dann kommt vielleicht die Möglichkeit in Betracht, den EU Führerschein im Ausland zu erwerben. Sie machen einfach den Führerschein im EU Ausland wie z.B. in Ungarn neu, dieser ist dann selbstverständlich auch in Deutschland gültig – ganz ohne MPU. Doch ganz so einfach ist das nicht, die Richtlinien dazu wurden in den letzten Jahren häufiger angepasst, an dieser Stelle möchten wir daher an die EU Vermittlungsagentur für EU Führerscheine: www.nie-wieder-mpu.de verweisen. Die Agentur hilft bei der kompletten Abwicklung und ist seit vielen Jahren führend was das Thema EU Führerscheine angeht.

Strafen für Alkohol und Drogen im Sattel

Es gibt eine ganze Reihe von Strafen und Bußgeldern die bei Alkoholmissbrauch im Sattel verhängt werden. Gängige Strafen sind zum Beispiel:

  • Strafanzeige – ab 0,3 Promille und auffälliger Fahrweise oder Unfall
  • 3 Punkte, MPU, hohes Bußgeld – ab 1,6 Promille
  • MPU und Strafanzeige – bei fahren unter Drogeneinfluss
  • näheres zu den aktuellen Strafen unter Bussgeld.org

Vielleicht merkt der ein oder andere Leser jetzt wie schnell man bereits kurz vor einer Strafanzeige stand, unter Umständen hat das sehr weitreichende Folgen, privater sowie beruflicher Natur.

Zur Abschreckung lesen Sie sich am besten einmal einige Gerichtsurteile zum Thema Fahrrad und Alkohol durch – hier geht es zu den Urteilen.

Fazit: Nicht nur Autofahrern sei geraten komplett auf den Alkohol zu verzichten wenn man mit dem Auto nach Hause fahren muss. Auch Fahrradfahrer ist das ans Herz zu legen, denn auch mit dem Fahrrad kann man seinen Führerschein ganz schnell aufs Spiel setzen bzw. sich sehr empfindliche Strafen einhandeln, und das lohnt sich nicht.

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Ab wann muss man den Führerschein abgeben? Wir klären auf!

Ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug ist die gefürchtetste Strafe die jeder Auto und Motorradfahrer befürchtet. Wenn wichtige Verkehrsregeln missachtet werden dann ist der „Lappen“ schneller weg wie man denkt, einmal richtig aufs Gas gedrückt und die Höchstgeschwindigkeit außer Acht gelassen? Mit etwas Pech flattert kurze Zeit später die Anordnung zum Fahrverbot ins Haus. Ab wann Sie den Führerschein abgeben müssen das erklären wir in diesem Artikel.


Führerschein abgeben

Führerschein abgeben?

Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Der Volksmund sagt zu beiden Begriffen „Lappen weg“ das stimmt zunächst auch aber es gibt doch einen riesigen Unterschied, gleich vorweg: Fahrverbot ist in jedem Falle besser wie Führerscheinentzug.

Fahrverbot

Das Fahrverbot ist nämlich zeitlich begrenzt auf 4, 8 oder 12 Wochen, danach ist es automatisch wieder aufgehoben. Sie bekommen einen Brief in dem Ihnen angeordnet wird innerhalb einer bestimmten Zeit (meist 5 Tage) Ihren Führerschein bei einer Behörde oder Polizeidienststelle abzugeben. Nach der verhängten Zeit kann der Führerschein dort wieder abgeholt werden oder wird per Einschreiben ausgehändigt. In der Zeit wo Sie ein Fahrverbot haben dürfen Sie kein Führerscheinpflichtiges Fahrzeug fahren, auch nicht wenn Sie alle Klasse im Führerschein eingetragen haben. Das Motorrad muss dann ebenfalls stehen bleiben.

Führerscheinentzug

Wird Ihnen der Führerschein entzogen dann ist dieser ungültig, und zwar für immer solange Sie Ihn nicht neu beantragen. Den Führerschein kann Ihnen ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde entziehen, er wird dann eingezogen oder als ungültig vermerkt.
Mit dem Schreiben das Ihnen den Entzug ankündigt bekommen Sie auch eine Speerfrist mitgeteilt, diese beträgt meist 6 oder 12 Monate, und diese Zeit müssen Sie vergehen lassen bevor Sie den Führerschein neu beantragen können. Häufig sind daran auch Bedingungen geknüpft wie eine Verkehrsschulung oder eine MPU. Eine Besonderheit gibt es: Der Führerscheinentzug wird Klassenweise durchgeführt, wenn Ihnen der Führerschein für den PK entzogen wird, Sie aber den Motorradführerschein haben, dann dürfen Sie weiterhin Motorrad fahren.

Bei welchen Vergehen gibt es Führerscheinentzug und Fahrverbot?

Die schlimmere der beiden, den Führerscheinentzug gibt in Zusammenhang mit Straftaten die man im Straßenverkehr begangen hat, auch notorische Wiederholungstäter müssen mit einem Entzug des Führerscheins rechnen. Das sind zum Beispiel:
Gefährdung des Straßenverkehrs, körperliche Mängel, Trunkenheit im Verkehr, Geistige Mängel, Fahrerflucht, Drogen, Vollrausch und auch wenn das Punktekonto in Flensburg voll ist dann wird der Führerschein abgegeben.

Ab wann gibt es Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung?

Die wohl häufigste Angst wenn man geblitzt wurde „muss ich den Führerschein abgeben“.

Dazu wird unterschieden zwischen innerorts und außerorts. Das Fahrverbot von einem Monat gibt es wenn man mindestens 31 km/h innerorts und mind. 41 Km/h außerorts zu schnell unterwegs gewesen war. Ab 51 km/h innerorts und ab 61 km/h außerorts sind es schon zwei Monate die nicht gefahren werden darf. Daneben gibt es natürlich auch eine saftige Geldstrafe.

Alkohol am Steuer und Fahrverbot

Bei Alkohol am Steuer geht es ganz schnell und das Fahrverbot ist verhängt, zum Beispiel schon wenn Sie mit 0,3 – 0,5 Promille angehalten werden weil Sie auffällig gefahren sind oder gar einen Unfall produziert haben. Dann gibt es neben Punkten schon ein Fahrverbot zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, im besonderen Fall auch lebenslang.

Ab 0,5 Promille am Steuer bekommen Sie grundsätzlich ein Fahrverbot, die genaue Höhe hängt dann noch von einigen anderen Faktoren ab. Wir empfehlen es erst garnicht soweit kommen zu lassen.

 

Fazit: So schnell kann es gehen und man muss den Führerschein abgeben, häufig hat das schwere berufliche Konsequenzen so dass Sie sich besser an bestehende Verkehrsregeln halten. Zu empfehlen ist auch ein Fahrsicherheitstraining.

 

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