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E-Scooter Gesetz 2019

Sie sind cool, wenig und man ist rasant mit Ihnen unterwegs – die E-Scooter. Man sieht Sie immer mehr in Deutschland, andere Länder wurden von der Scooter Welle bereits überschwemmt.

Wie fast jeder Trend kommt die E-Scooter Welle aus Amerika. Dort hat haben die kleinen Flitzer praktisch über Nacht das Land erobert. Findige Firmen haben aus dem nichts tausende Verleihstationen in Innenstädten errichtet. Dort kann man über sein Handy die E-Scooter ausleihen und damit Wege in der Stadt zurücklegen. Auch die ersten Europäischen Städte sind diesem Beispiel gefolgt, zum Beispiel Wien.

Es gibt bereits viele coole E-Scooter Modelle zu bestellen.

Das gleiche wird uns wahrscheinlich auch in Deutschland bevorstehen, wenn auch gesitteter im ganzen Ablauf. Der Grund warum es nicht schon längst soweit ist? Natürlich liegt es an der lieben Bürokratie, doch nicht mehr lange

Bereits im Mai / Juni soll es ein neues Gesetz für die E-Scooter geben, in diesem Artikel beleuchten wir einmal die rechtliche Situation zu den E-Scootern.

Scooter Gesetz 2019

Scooter Gesetz 2019

Die Situation jetzt vor dem Scooter Gesetz

Aktuell sieht es so aus das Sie die elektrischen Scooter überall kaufen können, zum Beispiel hier bei Amazon, aber Sie dürfen Sie nicht überall fahren. Nämlich nur auf privatem Grund und Boden, nicht im öffentlichen Verkehrsraum.

Ein E-Scooter zählt bisher nämlich als elektrisches Kleinstfahrzeug, für das man einen Führerschein braucht. Doch durch die fehlende Einordnung der Scooter gibt es keine Möglichkeit diese als Fahrzeug zuzulassen, Sie dürfen somit nicht gefahren werden, außer auf Privatgrundstücken.

Die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung, kurz eKFV tritt 2019 in Kraft

Wahrscheinlich im Mai / Juni 2019 tritt dieses Gesetz in Kraft und bringt eine kleine Revolution mit sich. Die Neuerungen die dieses Gesetz mit sich bringt wollen wir Ihnen jetzt näherbringen.

Keine Führerscheinpflicht mehr für E-Scooter

Die wohl wichtigste Neuerung die dieses Scooter Gesetzt mit sich bringt, man braucht für die Scooter keinen Führerschein, selbst Kinder ab 12 Jahren dürfen damit unter bestimmten Voraussetzungen am Verkehr teilnehmen.

Zwei Klassen Scooter-Gesellschaft

Die Einteilung der E-Scooter wird in zwei Klassen erfolgen. Eine Klasse bis 12 km/h und die andere bis 20 km/h.

Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr dürfen die erste Klasse, bis 12 km/h fahren. Wenn das 14. Lebensjahr vollendet ist dann darf die andere Klasse, bis 20 km/h von Ihnen gefahren werden.

Wir finden das sehr praktisch um damit zum Beispiel den Schulweg zu absolvieren, so kommen die Kinder ohne abgehetzt zu sein in der Schule an.

Kennzeichnungspflicht für E-Scooter

Eine weitere große Neuerung, statt einem herkömmlichen Versicherungskennzeichen wie Sie Mopeds haben, kommen bei den Scootern Versicherungsaufkleber zum Einsatz. Diese werden einfach hinten auf das Schutzblech geklebt und signalisieren somit das dieser Scooter eine bestehende Haftpflichtversicherung besitzt.

Wenn es soweit ist und es die ersten Anbieter von Versicherungen für E-Scooter gibt, dann werden die wir an dieser Stelle über die Preise berichten.

Helmpflicht für E-Scooter?

Leider nein muss man sagen, es wird keine Helmpflicht für E-Scooter im neuen Gesetz geben, das ist Schade aber nicht zu ändern. Hier kann man nur jedem empfehlen den E-Scooter nur mit einem Fahrradhelm zu fahren, das ist bei Unfällen der mindeste Schutz den Sie haben können.

Wo darf E-Scooter mit dem neuen Gesetz fahren?

Man darf und soll dort fahren wo es für Fahrräder erlaubt ist, also auf Fahrradwegen und Radstreifen. Wenn es beides nicht gibt dann darf man mit dem E-Scooter auf der Straße fahren.

Für Scooter die Bauartbedingt nicht mehr als 12 km/h fahren gilt: Diese Scooter müssen auf dem Bürgersteig fahren!

Das neue Scooter Gesetz

Das neue Scooter Gesetz

Was genau fällt unter das neue E-Scooter Gesetz?

Das Gesetz wird gültig für Fahrzeuge die über eine Lenk- oder Haltestange verfügen und verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen erfüllen.

Das sind zum Beispiel zwei unabhängige Bremsen sowie ein funktionierendes Lichtsystem. Man braucht am Scooter auch eine Klingel oder Hupe. Blinker sind dagegen nicht vorgeschrieben.

Die maximale Größe ist auch festgelegt: Der E-Scooter darf max. 70 cm breit, max. 140 cm hoch und max. 200 cm lang sein. Das maximale Gewicht liegt bei 55 Kilo.

Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h

Damit Sie einen E-Scooter im öffentlichen Bereich fahren dürfen, darf dieser maximal 20 km/h schnell sein. Da es bereits jetzt schon viele Scooter gibt die schneller fahren, all diese fallen durch das neue Gesetz und dürfen somit nicht im öffentlichen Bereich bewegt werden.

Beachtet bitte das wir das kommende E-Scooter Gesetz hier nur mit unseren eigenen Worten wiedergeben und dafür natürlich keine Haftung übernehmen.

Fazit: E-Scooter fahren ist in Deutschland bald möglich und wird mit Sicherheit auch gut angenommen. Wenn auch Sie diesen coolen Trend mitmachen wollen dann schauen Sie direkt einmal hier was Amazon im Angebot hat, ab rund 300 Euro sind Sie dabei.

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