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Auto mit niedriger Typklasse finden

Sie wollen möglichst günstig Auto fahren? Dazu gehört nicht nur eine spritsparende Fahrweise oder ein günstiges Tanken, nein auch ein Auto mit niedriger Typklasse gehört dazu! Warum das so ist? Das lesen Sie in diesem Ratgeber.

Das Auto und alles was dazu gehört kostet viel Geld, das Wissen wohl alle von uns die ein Auto besitzen. Doch das man schon einiges tun kann um zu sparen bevor man ein Auto kauft, das Wissen nur die wenigsten.


Niedrige Typklasse finden

Niedrige Typklasse finden

Kurze Erklärung warum das so ist: In diesem Artikel geht es um die Typklasse von Autos, diese werden von der GDV festgelegt, und jedes Auto (Modell) hat eine Typklasse.

Diese Typklasse wird von der Versicherung ran gezogen um den Versicherungsbeitrag zu berechnen. Hat das Auto eine hohe Typklasse, dann wird der Beitrag zur KFZ Versicherung teuer, Hat das Auto eine niedrige Typklasse dann wird der Beitrag entsprechend günstiger.

An der Typklasse eines Autos kann man aber nichts ändern – klingelt es bereits bei Ihnen?

Die Lösung: Vor dem Autokauf darauf achten, dass es eine niedrige Typklasse hat!

Eigentlich eine logische Sache, doch nur die wenigsten kennen diesen Trick um zu sparen.

Grund genug für uns um der Typklasse einen ganzen Artikel zu widmen, hier erfahren sie alles wichtige rund um die Typklasse von Autos, und wie Sie ein Auto mit niedriger Typklasse finden.

Was genau ist eigentlich die Typklasse?

Die Typklasse ist erstmal nichts weiter wie eine einfache Zahl, die so allein nicht aussagekräftig ist.
Jedes Zulassungsfähige Auto in Deutschland hat eine Typklasse zugeordnet bekommen.

Und anhand dieser Typklasse berechnet jede KFZ-Versicherung den Beitrag. Dabei kann man sagen:

Niedrige Typklasse = geringer KFZ-Versicherungsbeitrag

Hohe Typklasse = höherer KFZ-Versicherungsbeitrag

Ziel ist es also ein Auto mit möglichst geringer Typklasse zu finden, um dann am Ende bei der Versicherung zu sparen.

Doch woraus errechnet sich die Typklasse?

Die Typklassen spiegeln die Zahlen aus den Unfall- sowie Schadenbilanzen wieder, wird also ein bestimmter Autotyp häufiger in Unfälle verwickelt als andere, dann steigt er in der Typklasse nach oben.

Aber auch Automodelle die häufig und gern geklaut werden, zum Beispiel die SUVs Audi Q7 und BMW X5, werden durch die Diebstähle in der Typklasse angehoben.

Diese Statistiken werden jährlich einmal ausgewertet und dann für jedes Auto neu vergeben.

Wer vergibt die Typklassen?

Das ist Aufgabe des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV. Dieser gibt jedes Jahr am 01.Oktober eine neue Gesamtliste heraus, diese nennt sich das Typklassenverzeichnis.

Wie kann man nun die Typklasse von Autos herausfinden?

Das geht sehr einfach, dazu besuchen Sie einfach diese Internetseite, und geben links das gewünschte Auto ein. Achten Sie darauf genaue Angaben zu machen, denn auch die Motorisierung des Auto macht einen Unterschied.

Wenn sie die HSN und TSN des Autos zur Hand haben, dann können Sie diese natürlich zur Identifizierung des Fahrzeuges nutzen.

Auf der rechten Seite sehen Sie dann sofort die Typklassen in den unterschiedlichen Versicherungsarten des gewünschten Fahrzeuges.

Was ist eine niedrige Typklasse?

Zunächst einmal müssen sie Wissen das jedes Auto für jede Versicherungsart eine eigene Typklasse hat, also in der Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.

Die Typklassen reichen jeweils von:

Haftpflichtversicherung: Typklasse von 10 bis 25

Teilkasko: Typklasse von 10 bis 33

Vollkasko: Typklasse von 10 bis 34

Sie sehen also im Optimalfall hat das neue Auto in der Haftpflicht eine Typklasse von 10, dann zahlen Sie einen sehr geringen Beitrag zur KFZ-Versicherung.

Zum Beispiel ein Seat Arona 1.0 hat derzeit eine Typklasse von 12 in der Haftpflicht.

Kleine Autos = geringe Typklasse?

Das möchte man meinen, doch das ist falsch. Denn die Statistik spielt eine Rolle. Kleinwagen sind besonders bei Fahranfängern beliebt, und diese bauen nun mal häufiger Unfälle als andere Autofahrer. Zum Beispiel ist der Opel Corsa ein sehr beliebtes Einsteigerauto, daher auch häufiger in Unfälle verwickelt. Deswegen ist der Corsa also nicht gerade eine geringe Typklasse.

Am besten Sie schauen einmal welche Autos Ihne gefallen könnten, und vergleichen dann einmal die Typklassen dieser Autos.

Eine günstige Versicherung suchen

Damit ist es aber noch nicht getan, haben Sie ein Auto mit niedriger Typklasse gefunden, dann müssen Sie auch noch eine günstige Versicherung für dieses finden, sonst ist der Spareffekt hinüber.

Nehmen Sie dazu einen Online Vergleich und geben Ihre Daten ein, nur wenige Augenblicke später sehen Sie welche Versicherung Ihr Auto mit niedriger Typklasse am günstigsten versichert.

Klicken Sie hier um den Versicherungsvergleich zu starten.

 

Fazit: Die Typklasse ist eine wichtige Kennzahl um viel Geld zu sparen, man muss es nur Wissen. Sie wissen nun wie Sie die Typklasse von jedem beliebigen Auto schnell und unkompliziert herausfinden können.

Fahrerflucht / Unfallflucht – diese Strafe droht Ihnen

Es passiert ganz plötzlich, man rangiert mit dem Auto, es piept, man schaut in die Spiegel und man touchiert dabei ein anderes Auto. Was nun? Bei vielen kommt eine gehörige Portion Adrenalin hoch, Gedanken wie „einfach abhauen und hoffen das es niemand gemerkt hat“ schießen einen durch den Kopf – doch genau das sollten Sie nicht tun! Denn das unerlaubte verlassen eines Unfallortes ist Fahrerflucht, und genau um diese geht es in diesem Artikel, nämlich um die empfindlichen Strafen die Sie bei einer Fahrerflucht erwarten.


Fahrerflucht Strafe

Ist der Schade noch so kleine – es kann eine Fahrerflucht sein!

Die höhe des Schadens den Sie verursacht haben spielt zunächst keine Rolle, Sie haben einen Unfall verursacht und befinden sich an einem Unfallort, das mag bei einem kleinen Kratzer oder einer kleinen Delle vielleicht lächerlich klingen, ist aber dennoch so.

Und den Unfallort können Sie als Unfallverursacher nicht einfach verlassen, denn dann ist das ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und ist laut Strafgesetzbuch ein Fehlverhalten das geahndet wird.

Sind Sie Opfer einer Unfallflucht und wollen nun Wissen wer den Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlt? Hier lesen Sie mehr darüber wer bei einer Unfallflucht den Schaden zahlt.

Haben Sie vielleicht die Dummheit begangen und sich der Fahrerflucht strafbar gemacht? Dann lesen Sie weiter welche Strafe Ihnen dafür droht.

Zunächst einmal sei gesagt das die Polizei von Amtswegen eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet, wenn Sie zu einem Unfallort gerufen wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann gegen Sie, wenn Sie bekannt sind.

Der Geschädigte hat Sie also nicht wegen Unfallflucht angezeigt, das passiert durch die Polizei.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Hier kann man keine pauschale Aussage machen, so wie zum Beispiel beim überfahren einer roten Ampel oder dem Telefonieren am Steuer.

Denn bei der Fahrerflucht spielt immer die höhe des verursachten Schadens eine Rolle bei der Festlegung der Strafe.

Ein paar Anhaltspunkte mit was für Strafen Sie rechnen können, sofern es nur um einen Blechschaden geht:

Schadenhöhe unter 600 Euro:

Häufig entscheidet sich die Staatsanwaltschaft bis zu einer höhe von 600 Euro für die Einstellung des Verfahrens, natürlich gegen eine Geldauflage. Die höhe wird ungefähr in Schadenhöhe liegen.

Schadenhöhe unter 1300 Euro:

Wenn Sie eine Fahrerflucht begangen haben und der Schaden liegt in diesem Bereich, dann wird es schon empfindlich. Denn Sie können mit einem Monatsgehalt Strafe rechnen, dazu kommen zwei Punkte und bis zu drei Monaten Fahrverbot / Führerscheinentzug.

Schadenhöhe über 1300 Euro:

Hier wird es noch empfindlicher, die Geldstrafe kann deutlich über einem Monatsgehalt liegen, Punkte in Flensburg kann es drei geben und der Führerschein ist für mindestens 6 Monate weg, außerdem wird eine Sperrfrist für diesen Zeitraum erstellt.

Höhere Strafen für Fahrerflucht mit Personenschaden:

Die Strafen erhöhen sich noch einmal empfindlich, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Zum Beispiel wenn Sie einen Fahrradfahrer gerammt haben und dieser ist dabei zu Sturz gekommen.

Dann kann nämlich zum Strafmaß noch unterlassene Hilfeleistung dazu kommen. Wenn Sie im Falle eines Unfalls als Verursacher nicht Hilfe leisten dann wird das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Mildere Strafe durch Selbstanzeige?

Manch einen überkommt das schlechte Gewissen erst wenn er zuhause ist und der Adrenalinschub nachgelassen hat. Dann ist die Frage, ab zur Polizei und eine Selbstanzeige machen, oder einfach hoffen das es niemand gesehen hat?

Und Sie sollten auf jeden Fall Reue zeigen und schnellstmöglich zu Polizei, am besten rufen Sie sofort an, und kündigen Ihren Besuch in diese Sache an, denn es kann um Minuten gehen.

Denn wenn Sie Glück haben wurde der Schaden noch nicht bemerkt und die Polizei ermittelt somit noch nicht in diesem Fall. Wenn der Schaden dazu noch als gering einzustufen ist, dann gehen Sie wahrscheinlich Straffrei aus dieser Sache raus. Also nachträgliche Reue ist besser wie gar keine!

Fazit: Sie sehen schon anhand der Beispiele was Ihnen als Strafe drohen kann, dass sich Fahrerflucht einfach nie lohnt. Ist Ihnen ein Rempler passiert dann beißen Sie in den sauren Apfel und tragen dafür die Konsequenzen, genau dafür haben Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto

 

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Unfall mit Fahrerflucht – wer zahlt den Schaden?

Vielleicht ist es Ihnen schon einmal passiert, Sie kommen vom einkaufen zurück und an Ihrem Auto sehen Sie eine fette Beule oder einen riesigen Kratzer. Es wartet natürlich niemand, ein Zettel klemmt auch nicht hinterm Scheibenwischer – der Unfallverursacher ist abgehauen – er hat Fahrerflucht, oder auch Unfallflucht begangen.

Unter Umständen kann das für den Unfallverursacher ziemlich unangenehme Konsequenzen haben, für Sie aber auch, nämlich dann, wenn der Flüchtende nicht ermittelt werden kann.


Fahrerflucht - wer zahlt den Schaden?

Fahrerflucht – wer zahlt den Schaden?

Was ist zu tun, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat?

Ist der Ärger über das beschädigte Auto und die Unfallflucht auch noch so groß, er bringt Sie jetzt nicht weiter, bleiben Sie also ruhig.

Rufen Sie als erstes die Polizei, eine Streife wird vorbeikommen, den Unfall aufnehmen und eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Befragen Sie die nähere Umgebung ob jemand etwas beobachtet hat, sind Läden in der Nähe? Schauen Leute aus dem Fenster? Fragen Sie einfach mal rum, vielleicht hilft das den Unfallgegner zu identifizieren.

Fotos machen

Machen Sie mit einer Kamera oder Ihrem Handy auf jeden Fall viele Fotos vom Schaden und Ihrem Auto, falls Ihre Vollkasko den Schaden übernehmen soll ist das wichtig.

Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen

Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar ist ob der Unfallverursacher ermittelt werden kann sollten Sie vorsorglich Ihre Versicherung über den Unfall informieren.

Gutachten erstellen lassen

Um die Schadenhöhe genau festzulegen muss ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt werden, allerdings zahlen Sie das selber solange der Verursacher nicht feststeht, wenn nicht unbedingt nötig sollten Sie also damit warten. Lassen Sie sich im ersten Schritt einen Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt erstellen, damit haben Sie schon eine ziemlich realistische Zahl für die Schadenhöhe.

Muss ich einen Anwalt einschalten?

Nein das müssen Sie nicht, es steht Ihnen natürlich frei einen Anwalt zu beauftragen, aber bedenken Sie das Sie diesen aus der eigenen Tasche zahlen müssen solange kein Unfallverursacher ermittelt werden konnte.

Wenn Sie allerdings erfahren das die Staatsanwaltschaft in dieser Sache gegen eine Person ermittelt, dann raten wir Ihnen unbedingt dazu einen Anwalt einzuschalten, diese Kosten übernimmt dann die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Wer bezahlt den Schaden bei einer Fahrerflucht?

Wenn der Unfallverursacher ermittelt werden kann dann ist die Sache klar, den Schaden an Ihrem Auto zahlt dessen Haftpflichtversicherung.

Stellt sich aber heraus das der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung mehr hat, und seine finanzielle Situation lässt es nicht zu das er den Schaden aus seiner Tasche bezahlt, dann haben Sie vorerst Pech und bleiben auf dem Schaden sitzen.

Genauso sieht es auch aus, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, denn auch dann wird der Schaden durch niemanden übernommen.

Es gibt zwar die Verkehrsopferhilfe an die Sie sich wenden können, allerdings springt diese nur helfend bei schweren Personenschäden ein, bei Blechschäden werden sie dort abgewiesen.

Hilft meine Vollkasko bei einem Unfall mit Fahrerflucht?

Ja das tut Sie, Ihre Vollkasko übernimmt die Schäden an Ihrem eigenen Auto, allerdings ist das nicht immer sinnvoll. Wenn der Schaden nämlich eher gering ist, dann macht es keinen Sinn. Zum einen müssen Sie die Selbstbeteiligung zahlen, zum anderen steigt Ihr SFR in der Vollkasko an, Sie müssen also mehr Versicherungsbeitrag bezahlen, im schlimmsten Fall bekommen Sie deswegen von Ihrer KFZ Versicherung die Kündigung.

Wenn Sie den Unfall verursacht haben – wie verhalten Sie sich richtig?

Niemand ist davor sicher, trotz PDC und Rückfahrkamera kann es passieren das man ein anderes Auto streift oder rammt, die Parkplätze sind eng und überall gibt es Ablenkung.

Doch was ist zu tun, wenn man ein anderes Auto (Motorrad / LKW / Wohnmobil) beschädigt hat?

Natürlich nicht einfach abhauen, denn dann machen Sie sich selbst der Unfallflucht strafbar, und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!

Steigen Sie also aus und dokumentieren zunächst die Schäden an den beiden Fahrzeugen.

Danach geht es an die Suche des Fahrers, halten Sie Ausschau und überlegen wo diese sich aufhalten könnte. Stehen Sie auf einem Supermarktparkplatz dann lassen Sie den Fahrer einfach ausrufen.

Fragen Sie Anwohner ob Sie Wissen wem das Auto gehört.

Fruchtet all das nicht dürfen Sie den Unfallort nicht einfach verlassen, auch ein Zettel mit Ihrer Telefonnummer drauf kann als Unfallflucht gewertet werden.

Sie müssen eine angemessene Zeit auf den Fahrer des anderen Autos warten, als angemessen werden häufig 30 Minuten angesehen. Sind diese 30 Minuten vergangen dann informieren Sie am besten die Polizei, rufen Sie am besten an, Sie könne natürlich auch zur nächsten Dienststelle fahren, das wird nicht als Fahrerflucht gewertet.

Übrigens: Wenn es einen dringenden Grund gibt den Unfallort zu verlassen, dann können Sie das natürlich auch tun. Zum Beispiel wenn bei dem Unfall jemand (oder auch Sie selbst) verletzt wurde und Sie Hilfe holen müssen, oder in ein Krankenhaus fahren.

Nachdem Sie die Polizei informiert haben hinterlassen Sie dem Geschädigten einen Hinweis am Auto mit Ihren Kontaktdaten.

Jetzt können Sie den Unfallort auch verlassen.

Als nächstes informieren Sie Ihre KFZ Versicherung über den Unfall, auch wenn Sie Ihn am Ende aus eigener Tasche bezahlen müssen Sie Ihre Versicherung zeitnah darüber informieren. Mehr dazu unter: Unfallschaden der Versicherung melden.

In diesem Artikel gehen wir näher auf die Strafen für Fahrerflucht ein.

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Marderbiss und die KFZ-Versicherung – was zahlt die Versicherung

Marderschäden kommen schon lange nicht mehr nur auf dem Land vor. Immer häufiger klagen auch Autobesitzer in Städten über durchgebissene Kabel. Im Jahr 2012 soll es ganze 233.000 Vorfälle mit Mardern gegeben haben. Zudem specken die unterschiedlichen Versicherungen ihre Leistungen immer weiter ab. Damit ist ein Marderschaden nicht nur ärgerlich, sondern unter Umständen auch sehr teuer. Der folgende Text erläutert, auf was die Kunden bei einem solchen achten müssen und wie sie sich dagegen schützen können.


Marderbiss KFZ Versicherung

Marderbiss und die KFZ Versicherung

Welche Teile sind besonders anfällig für Marderbisse?

Marder nagen sehr gerne an diversen Gummi- und Kunststoffteilen. Um das zu verhindern, können unterschiedliche Mittel gekauft oder einfach bestimmte Hausmittel (wie zum Beispiel Hundehaare) im Motorraum des Fahrzeugs ausgelegt werden. Besonders häufig werden Zündkabel, die Schläuche des Kühl- und Scheibenwischwassers, die sogenannten Faltenbälge an der Lenkung/den Antriebswellen, Isoliermatten, Stromleitungen und diverse Kunststoffschläuche angefressen.

Zahlt meine Versicherung bei einem Marderschaden?

Wer sich gegen Marderbisse und andere Tierbisse absichern will, sollte eine Kfz-Kaskoversicherung abschließen. Hierbei sollten die Autobesitzer unbedingt darauf achten, dass auch Folgeschäden abgedeckt sind. Denn wenn die Nager beispielsweise einen Kühlschlauch anfressen, kann dies unter Umständen zu einer Motorüberhitzung führen. Wenn dieser Folgeschaden nicht mitversichert ist, muss der Fahrer beziehungsweise der Autobesitzer die Kosten selbst tragen. Gerade ein defekter Motor kann eine sehr teure Angelegenheit sein und eine aufwendige Reparatur nach sich ziehen. Wenn Marderschäden entdeckt werden, sollten sie daher sofort der Kfz-Versicherung gemeldet werden.

Worauf muss ich bei der Wahl der Kfz Versicherung achten?

Viele Teilkasko-Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für sogenannte direkt Marderschäden, indirekte Schäden werden aber zumeist nicht übernommen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass der Betrag für einen durchgebissenen Bremsschlauch erstattet wird. Wenn aber daraus ein Unfall resultiert, kommt die Kfz Versicherung nicht für die entstandenen Kosten auf. Daher sollten vor allem Menschen die in Gegenden mit einem hohen Marderbestand leben darauf achten, dass in der Police auch indirekte Marderschäden abgedeckt sind.

Spezielle Versicherungstarife

Viele Versicherungen bieten für diese Zwecke sogenannte Premium- und Komforttarife an. Aber auch bei diesen sollte unbedingt darauf geachtet werden, welche Schäden abgedeckt beziehungsweise nicht abgedeckt sind. Zudem gilt es auch zu beachten, dass häufig auch eine Eigenbeteiligung verlangt wird. In den meisten Fällen kann diese individuell festgelegt werden. Sehr häufig liegt die Selbstbeteiligung aber bei mindestens 150 Euro.

Klicken Sie hier und suchen eine Versicherung die Marderbisse bezahlt.

Basistarife oft nicht ausreichend

Bei vielen Versicherungen sind die Basistarife nur noch sogenannte Light-Versionen. Zwar sind sie etwas günstiger als noch vor einigen Jahren, dafür ist der Leistungsumfang aber auch deutlich geringer. Häufig sind auch hier die oben erwähnten Folgeschäden nicht abgedeckt. Daher macht es durchaus Sinn, etwas mehr Geld zu investieren, um bei einem Marderbiss nicht selbst die teilweise enormen Kosten tragen zu müssen. Denn in vielen Fällen reicht es nicht aus, ein zerbissenes Kabel auszutauschen. Häufig ist auch die Bordelektronik betroffen, sodass eine aufwendigere Reparatur notwendig ist. Und wenn auch der Motor, die Antriebswellen oder der Katalysator beschädigt wurden, können schnell Kosten in fünfstelliger Höhe entstehen.

Viele Versicherungen begrenzen den Höchstbetrag für unterschiedlichste Folgeschäden auf 1.500 Euro bis 3.000 Euro pro Schadensfall. Einige der oben erwähnten Komfort- und Premium-Tarife bieten dagegen aber auch einen unbegrenzten Schutz. Wer sich selbst vor einem Marderbiss schützen will, kann ein Hochspannungsgerät verwenden. Denn dieses vertreibt die Tiere mit leichten und daher auch harmlosen Stromschlägen. Wie Sie so ein Marderschutzgerät einbauen haben wir hier für Sie dokumentiert -> Marderschreck selber einbauen.

Mottenkugeln und Duftbäume sind für diese Zwecke dagegen nicht geeignet. Denn die Marder empfinden den Geruch vielleicht als unangenehm, lassen sich in den meisten Fällen aber nicht von ihrem Vorhaben abhalten. Auch auf klassische Marderfallen sollte verzichtet werden. Denn in diese könnten auch andere Tiere geraten, wie zum Beispiel Katzen, Füchse oder Waschbären.

Versicherte in den Basistarifen haben zudem auch im Schadensfall häufig schlechte Karten. Sie werden teilweise zwei oder sogar drei Schadensfreiheitsklassen mehr zurückgestuft als Komfort-Versicherte.

Suchen Sie gleich hier nach einer passenden KFZ Versicherung die auch Marderbisse bezahlt.

Kfz Versicherung trotz Schufa Eintrag – ist das möglich?

Die Schufa ist in Deutschland der größte Auskunftsgeber über die Kreditwürdigkeit einzelner Personen. In der Schufa werden unter anderem folgende Dinge gespeichert:

  • Anzahl an Kreditkarten und Girokonten
  • Handyverträge
  • Sonstige Verträge
  • Alle Kredite und Leasingverträge

Aber in der Schufa wird auch gespeichert, wenn Sie Rechnungen nicht zahlen, oder Verbindlichkeiten nicht nachkommen. Außerdem werden Haftandrohungen, Insolvenzen und Eidesstattliche Versicherungen gespeichert.

Wenn ein Unternehmen nun Ihren Schufa Score abfragt dann ist es verständlich das die Alarmglocken angehen, wenn Sie auf einen negativen Schufa Eintrag stoßen. Doch wie sieht es bei der KFZ Versicherung aus? Kann man eine Versicherung abschließen, wenn man einen negativen Schufa Eintrag hat? Um dieses Thema geht es in diesem Ratgeber.

Negativer Schufa Eintrag mit Konsequenzen – auch bei der KFZ Versicherung

Wer eine negative Schufa Bewertung hat, der hat einige Konsequenzen zu tragen, und diese Auswirkungen spüren Sie auch beim Abschluss einer neuen KFZ Versicherung. Zwar ist die Haftpflichtversicherung durch das Gesetz geregelt, allerdings gibt es doch einige Einschränkungen mit denen Sie leben müssen.

Haftpflichtversicherung trotz Schufa Eintrag

Wenn Sie in Deutschland ein Auto zulassen möchten, dann brauchen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung, diese übernimmt Schäden die Sie anderen zufügen.

Und diese Haftpflichtversicherung darf Ihnen per Pflichtversicherungsgesetz keine Versicherungsgesellschaft verwehren, auch bei einem schlechten Schufa Score nicht. Allerdings bekommen Sie dann meist nur die Basisabsicherung mit den gesetzlichen Mindestversicherungssummen. Auch der Versicherungsbeitrag ist dann meist teurer.

Eine schlechte Bonität ist somit kein Ablehnungsgrund für eine neue KFZ Versicherung.

Schufa Abfrage durch Versicherungen

Eine Versicherung kann natürlich nicht ohne Ihre Einverständnis Ihre Daten bei der Schufa abfragen. Im Prozess der Antragsstellung müssen Sie dieser Abfrage zustimmen, tun Sie das nicht wird Ihr Antrag von vornherein abgelehnt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind ob Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben, dann fragen Sie Ihre Daten einfach selber ab. Das geht einmal jährlich kostenlos direkt bei der Schufa – hier klicken.

KFZ Versicherung trotz Schufa

KFZ Versicherung trotz Schufa

Einschränkungen bei negativer Schufa

Wie bereits erwähnt darf Ihnen die Haftpflichtversicherung nicht verwehrt werden. Anders sieht es aus bei der Teilkasko und Vollkasko. Denn diese gehören nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungsschutz. Das heißt das der Versicherer hier selber entscheiden kann ob er Sie in Teil- und Vollkasko versichert oder nicht.

Negativer Schufa-Eintrag bei laufender KFZ Versicherung?

Viele schauen verwundert, wenn ein Brief der KFZ Versicherung ins Haus flattert, in dem eine Beitragserhöhung aufgrund negativer Schufa-Einträge mitgeteilt wird. Das ist so in Ordnung, allerdings nur wenn Sie im Versicherungsvertrag zugestimmt haben das Ihre Schufa Daten in regelmäßigen Abständen abgefragt werden dürfen. Anderenfalls sollten Sie Widerspruch einlegen.

Nachteile bei der KFZ Versicherung mit negativer Schufa

  • Teilkasko und Vollkasko nicht möglich
  • Deckungssummern nur auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestniveau
  • Keine Rabatte möglich (Zweitwagenrabatt, Rabattretter usw.)
  • Meist höherer Versicherungsbeitrag für die Haftpflicht

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen:

  • 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden
  • 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
  • 500.000 Euro für Vermögensschäden

Diese Summen klingen zunächst einmal unvorstellbar hoch, doch gerade bei Personenschäden kann es schnell eng werden. Denn wenn Sie zum Beispiel jemanden so schädigen das dieser ein Leben lang medizinisch betreut und gepflegt werden muss, dann kann das je nach Alter des Geschädigten als Summe nicht ausreichen. Wenn möglich sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme 100 Millionen Euro beträgt.

Trotz Schufa Eintrag eine neue KFZ Versicherung finden

Häufig wird eine Suche belohnt, einen Vergleich der KFZ Versicherung sollten Sie natürlich jedem Fall machen, auch bei bester Schufa. Denn nur so finden Sie auch wirklich eine günstige Versicherung. Nicht selten sind durch einen einfachen Vergleich mehrere hundert Euro pro Jahr an Ersparnis drin.

Haben Sie eine negative Schufa dann können Sie natürlich nicht ganz so frei vergleichen und wählen. Da es bei den meisten Online Vergleichsrechnern keine Auswahlmöglichkeit für eine negative Schufa gibt, sollten Sie schon bei dem Vergleich auf folgende Angaben achten:

  • Wählen Sie aus das Sie der einzige Fahrer des Fahrzeuges sind (sollte natürlich auch stimmen)
  • Das das versicherte Fahrzeug ausschließlich privat genutzt wird
  • Als gewünschter Versicherungsschutz sollte nur die Haftpflichtversicherung ausgewählt werden

Wenn Sie einen Vergleich mit diesen Angaben starten dann haben Sie gute Chancen eine Versicherung zu finden, die Sie mit diesen Einschränkungen versichert.

Klicken Sie hier um den Vergleich der KFZ Versicherung zu starten.

Tipp: Das Auto über jemand anderen Versichern

Wenn Sie eine negative Schufa Auskunft haben und nicht mit den Einschränkungen seitens der KFZ Versicherung leben möchten, dann können Sie Ihr Auto natürlich über jemand anderen Versichern. Schauen Sie doch mal in Ihrem nahen Umfeld wer in Frage kommt, die Eltern, Geschwister, Kinder, Großeltern, Tanten und Onkels… fragen Sie einfach nach und erklären Ihre Situation, vielleicht finden Sie jemand verständnisvolles der als Versicherungsnehmer einspringt.

Unfallschaden der Versicherung melden – die Frist zur Schadensmeldung

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, dann sollten Sie aus eigenem Interesse immer die Polizei zur Unfallaufnahme rufen. Denn diese professionelle Unfallaufnahme kann später Goldwert sein, falls es einmal zu Streitigkeiten vor Gericht kommt. Und das geht schneller als man denkt. Egal ob Sie schuld sind oder nicht, egal wie hoch der Schaden tatsächlich ist (dieser ist auf den ersten Blick meist viel geringer), wir empfehlen Ihnen immer die Polizei zu rufen.

Aber damit ist es nicht getan, denn auch die Versicherung muss über den Schaden informiert werden. Und hier gibt es Fristen zur Schadenmeldung. Wie schnell Schäden der Versicherung gemeldet werden sollten, das lesen Sie in diesem Ratgeber.


Unfallschaden melden

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Ihre Pflicht – den Unfall rechtzeitig zu melden

Mit der Unfallaufnahme der Polizei ist es nicht getan, auch die zuständige Kfz Versicherung muss über den Unfall informiert werden. Und das ist besonders wichtig das dies innerhalb einer Frist gemacht wird. Verpassen Sie es die Versicherung rechtzeitig über den Schaden in Kenntnis zu setzen, dann riskieren Sie das die Leistungen reduziert, oder ganz gestrichen werden. Dieses Risiko sollten Sie auf keinen Fall eingehen.

Doch wer muss bei welcher Versicherung überhaupt den Schaden melden?

Folgende Aufstellung gibt Klarheit:

  • Haben Sie den Unfall verursacht und andere Beteiligte haben einen Schaden? Dann müssen Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung informieren.
  • Wurden Sie bzw. Ihr Fahrzeuggeschädigt? Dann informieren Sie die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
  • Haben Sie einen Unfall verursacht und haben einen Schaden an Ihrem Auto? Dann informieren Sie Ihre Kaskoversicherung.
  • Ist der Unfall auf dem Arbeitsweg, oder während der Arbeitszeit passiert, dann müssen Sie zusätzlich die Unfallversicherung informieren.

Innerhalb welcher Frist sollte man den Schaden der Versicherung melden?

In den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ Versicherung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. wird den Versicherungen zu einer Frist von einer Woche (7 Tage) geraten. Allerdings Ihre Versicherung selber eine Frist festsetzen, diese finden Sie in den Versicherungsbedingungen oder AGBs Ihrer Versicherung. Die meisten Versicherer halten sich allerdings an diese Empfehlung.

Das heißt für Sie nach dem Unfall mit einer Frist von einer Woche den Schaden der Versicherung melden müssen.

Es kann Sie zwar keine Versicherung dazu zwingen den Schaden zu melden, der Nachteil liegt dann aber trotzdem bei Ihnen. Denn der Versicherer hat dann das Recht nicht für den kompletten Schaden aufzukommen. Das heißt Sie würden auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.

Daher den Schaden einfach sofort melden, das geht per Anruf oder Schadenformular auf der Homepage Ihres Versicherers.

Haftpflichtschaden auch melden, wenn man nicht der Verursacher ist?

Auch wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind sollten Sie Ihrer Haftpflichtversicherung den Schaden melden. Denn es kann sein das im Verlauf bei eventuellen Streitigkeiten der Unfallgegner Forderungen gegen Sie, und somit gegen Ihre Haftpflichtversicherung, erhebt. Damit es hier von vornherein nicht zu Problemen mit der Meldefrist kommen kann, einfach auch als Unfallopfer den Schaden Ihrer Versicherung melden.

Der gegnerischen Kfz Versicherung den Schaden melden

Wurden Sie geschädigt und haben nun berechtigte Forderungen an die gegnerische Haftpflichtversicherung, dann sollten Sie das dieser innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

Wenn der Unfallverursacher sich weigert Ihnen die Versicherung zu nennen, oder es sich im Fahrerflucht gehandelt hat, dann hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0) weiter. Wenn Sie das Kennzeichen des Unfallgegners haben dann wird Ihnen dort unkompliziert die gegnerische Versicherung genannt, dieser können Sie dann Ihren Schaden anmelden.

Das geht übrigens auch wenn Sie Ihre Forderung noch nicht im Detail kennen, die Einzelaufstellung der Forderungen wie: Reparaturkosten, Mietwagen usw., können im Nachgang übermittelt werden.

Kündigung der Versicherung erhalten?

Nach einem abgewickelten Schadensfall durch Ihre Versicherung staunen Sie nicht schlecht als Sie den Brief mit der Kündigung durch Ihre KFZ Versicherung öffnen? Das kommt leider nicht selten vor. Warum die KFZ Versicherung kündigen kann und was in diesem Fall zu tun ist, das lesen Sie im Ratgeber: Die KFZ Versicherung hat gekündigt, was ist jetzt zu tun.

Auf jeden Fall sollten Sie bei einer Kündigung schnellstmöglich um eine neue Versicherung kümmern, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Eine neue Versicherung finden Sie online durch einen Vergleich bei Verivox.de.

Anwalt ja oder nein?

Sind Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt dann sollten Sie nicht überlegen und gleich einen Anwalt mit der Abwicklung beauftragen. Das kostet Sie nämlich keinen Cent. Ihre Anwaltskosten werden komplett durch die gegnerische Haftpflichtversicherung übernommen.

Versicherungen versuchen nämlich zu sparen und zu kürzen wo es nur geht, ein geschickter Anwalt sieht das jedoch sofort, und holt das Beste für Sie heraus.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Einem Autofahrer wurde das Fahrzeug beschädigt und ein Zettel mit der Telefonnummer am Auto hinterlassen. Der Autofahrer lies den Schaden begutachten und auch auf eigene Kosten reparieren. Der Schaden belief sich auf 5600 Euro. Allerdings hat der Unfallverursacher eine falsche Telefonnummer am Auto hinterlassen, und konnte somit nicht ermittelt werden. Genaueres zu diesem Urteil können Sie hier nachlesen.

Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben meldete der Geschädigte ein halbes Jahr nach dem Unfall den Schaden seiner Kaskoversicherung. Diese lehnte die Regulierung allerdings ab. Der Mann zog vor Gericht und verlor, als Begründung wurde die einwöchige Meldefrist angegeben, er blieb also auf dem Schaden komplett sitzen.

Anhand dieses Beispiels sehen Sie wie wichtig es ist einen Schaden, egal ob als Unfallverursacher oder Unfallgegner, seiner bzw. der gegnerischen Versicherung zu melden.

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Sonderkündigungsrecht bei der KFZ Versicherung
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Ist eine Insassenversicherung sinnvoll oder kostet Sie nur unnötig Geld?

Die Insassenversicherung – notwendig oder nicht?

In Deutschland ist es möglich, sich gegen alles und jeden zu versichern. Ob sinnvoll oder nicht, Statistiken zeigen, dass die Deutschen Weltmeister in Versicherungsabschlüssen sind. Immer wieder zeigen Testberichte, dass viele Versicherungen überflüssig oder überteuert sind. Wie verhält es sich mit der Insassenunfallversicherung?


Insassenversicherung

Insassenversicherung sinnvoll oder nicht?

Was ist eine Insassenunfallversicherung?

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Jeder, der ein Fahrzeug in Deutschland anmeldet, muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen können. Diese deckt Schäden an Personen und Gegenständen ab. Die Versicherungssumme ist festgelegt und bemisst sich vor allem nach dem Alter des Halters und der unfallfreien Zeit. Die Versicherung kann um verschiedene Bereiche erweitert werden. Viele haben eine Teil- oder Vollkasko. Versicherungsvertreter bieten daneben auch oft eine Versicherung für Insassen an. Sie ist also Teil der Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter.
Bei einem Unfall kann vielen Parteien etwas passieren: Das eigene Fahrzeug, das Fahrzeug des Unfallgegners, weitere Gegenstände wie Leitplanken oder Straßenlaternen, ich selbst, der Fahrer des anderen Fahrzeugs und Mitfahrer können einen Schaden davontragen. Wenn Sie selbst andere Personen in ihrem Fahrzeug haben, sind das diejenigen Insassen, die eine Insassenversicherung in einem Schadensfall abdeckt. Dies tritt bei einer Verletzung oder dem Tod ein.
Es ist möglich, eine bestimmte Anzahl von Personen zu versichern und auch einen festen Teilbetrag in der Versicherung festzulegen. Dabei können entweder alle Sitzplätze gleich oder nach Wahrscheinlichkeit der Belegung versichert werden. Ausgenommen sind Berufsfahrer. Sie müssen sich anderweitig versichern.
Passiert ein Unfall, tritt die Versicherung in Kraft, wenn sich Insassen mit Erlaubnis des Fahrers im Fahrzeug aufhalten, der Fahrer Schuld ist oder eine Teilschuld hat oder ein unerwartetes Ereignis eintritt. Dazu gehört zum Beispiel ein Wildunfall. Auch Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen ist mitversichert. Wichtig ist, dass die Versicherung an ein Fahrzeug, nicht an den Fahrzeughalter gebunden ist.

Benötigt man diese Versicherung?

Im Normalfall nein! Bei vielen Haftpflichtversicherungen für Fahrzeuge ist eine Versicherung der Insassen bereits enthalten. Ist der Fahrer schuld am Unfall, greift die normale Kfz- Haftpflichtversicherung. Ist die Gegenseite für den Schaden verantwortlich, zahlt dessen Versicherung den Schaden an Insassen. Da ein Fahrer versichert sein muss, wird die Versicherung somit zahlen. Auch andere Unfälle wie Wildschäden werden von der Kfz- Versicherung abgedeckt. Somit gibt es nur wenige Faktoren, die diese Versicherung rechtfertigen.

Wann ist die Versicherung doch sinnvoll?

Im Falle, dass ein Radfahrer oder Fußgänger den Unfall verursacht und nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, kann sie eingreifen.
Auch bei Fahrerflucht zahlt diese Versicherung. Alternativ gibt es jedoch die Verkehrsopferhilfe, die ebenfalls unterstützen kann.
Passiert ein Unfall im Ausland, kann es sein, dass die Zahlungen nicht in der Höhe wie in Deutschland geleistet werden. Auch dort greift sie.

Welche Alternativen gibt es?

Eine Unfallversicherung deckt Schäden nicht nur im Straßenverkehr ab. Schließt man diese für sich und seine Familie ab, ist man umfangreich abgesichert.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei Invalidität, egal, wie sie zustande gekommen sind.

Wie soll ich mich nun entscheiden?

Der Bund der Versicherten hält die Versicherung für Insassen für überflüssig. Sie steht hinter der Sterbegeldversicherung auf Platz 2. Auch die Schadensquote unterstreicht diese Meinung: 80% der eingezahlten Beiträge werden von den Versicherungsunternehmen direkt als Gewinn verbucht. Das bedeutet, dass nur 20% dazu verwendet wird, Schäden abzudecken. Mit einer umfangreichen Kfz- Haftpflichtversicherung, einer Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung kommen Sie insgesamt besser durchs Leben.
Natürlich kann man keine 100% Garantie geben, dass eine Insassenversicherung niemals gebraucht wird. Somit ist es eine persönliche Entscheidung, ob die Versicherung eventuell doch als sinnvoll erachtet wird.
Wichtig ist auch, dass wenn man einen Mietwagen bucht oder Carsharing nutzt, sich zuvor über die Versicherungsbedingungen informiert.

Hier finden Sie eine günstige, und dennoch gute Versicherung für Ihr Auto.

Werkstattbindung in der KFZ Versicherung – Vorteil oder Nachteil

Wer eine neue KFZ Versicherung sucht, oder einfach mal vergleicht ob er für seine aktuelle zu viel bezahlt, der bekommt als Auswahlmöglichkeit die Werkstattbindung angezeigt. Doch viele Versicherungsnehmer Wissen gar nicht so genau was es mit der Werkstattbindung auf sich hat. Grund genug uns diesem Thema anzunehmen. In diesem Ratgeber erfahren Sie also alles Wissenswerte rund um die Werkstattbindung, und ob diese ein Vorteil oder Nachteil sein kann.


Werkstattbindung

Werkstattbindung Ja oder Nein?

Was genau ist die Werkstattbindung?

Bei der Werkstattbindung verpflichtet man sich gegenüber seiner Versicherung, das Auto im Schadensfall in einer von der Versicherung festgelegten Werkstatt reparieren zu lassen. Man verzichtet also auf die freie Werkstattwahl. Das klingt zunächst wie eine große Einschränkung, aber schauen wir uns das genauer an.

Zunächst einmal ist die Werkstattbindung nur in der Kaskoversicherung möglich, also in der Vollkasko oder Teilkasko. Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung den Schaden, Sie können frei wählen wo Sie diesen reparieren lassen.

Wenn Sie die Werkstattbindung abgeschlossen, und einen Kaskoschaden am versicherten Fahrzeug haben, dann wird bei einem Unfall von Ihrer Versicherung festgelegt in welcher Werkstatt der Schaden repariert wird. Ihr Auto wird dann von dieser Werkstatt abgeholt und es wird Ihnen ein Leihwagen, für die Dauer der Reparatur, dagelassen.

Selbstverständlich wird Ihr Auto nicht in einer Wald- und Wiesewerkstatt repariert. Schon aus eigenem Interesse arbeiten die Versicherungen nur mit TÜV geprüften Werkstätten zusammen, die qualitativ hochwertige Arbeit leisten.

Aber was bringt die Werkstattbindung mir und der Versicherung?

Das ganze Thema Werkstattbindung wird natürlich nicht ohne Grund angeboten. Häufig auch nur von großen Versicherern.

Wenn Sie bei Abschluss der KFZ Versicherung die „Werkstattbindung“ mitversichern, dann macht sich das im Beitrag bemerkbar, nämlich ganze 10 bis 20% können dadurch an Versicherungsprämie gespart werden, eine ganze Menge Geld also.

Die Einsparungen sind möglich, weil die Versicherungen mit verschiedenen Werkstätten Rahmenverträge haben, die Werkstätten dadurch also günstigere Preise machen können. Dieser Preisvorteil wird an Sie als Versicherten weitergegeben.

Gibt es auch Nachteile bei der Werkstattbindung?

Ja es gibt auch Nachteile, nicht für jeden macht die Werkstattbindung Sinn. Wohnen Sie auf dem Land dann kann es möglich sein das die nächste Partnerwerkstatt der Versicherung weiter entfernt ist. Ist Ihr kaputtes Auto nicht fahrbereit, dann spielt das keine Rolle für Sie, es wird dann sowieso abgeholt. Ist es fahrbereit dann kann es sein das Sie einen weiteren Weg bis zur Werkstatt in Kauf nehmen müssen. Sie können aber einen Blick in die AGBs oder Vertragsbedingungen der Versicherung werfen, dort steht ein Umkreis drin der für zumutbar gehalten wird.

Macht die Werkstattbindung für Neuwagen und Leasingfahrzeugen Sinn?

Hier ist Vorsicht geboten, zwar bleibt die Gewährleistung des Autoherstellers (gesetzlich auf 2 Jahre geregelt) erhalten, wenn Sie das Auto in einer freien Werkstatt reparieren lassen. Anders sieht es aber mit der Kulanz aus. Auch wenn die Gewährleistung / Garantie Ihres Autos abgelaufen ist gibt es vom Hersteller häufig eine Kulanzleistung bei bestimmten Reparaturen. Aber die Hersteller haben häufig die Voraussetzung das das Auto bisher nur in einer Vertragswerkstatt repariert wurden ist.

Bei Leasingfahrzeugen ist eine Versicherung mit Werkstattbindung ebenfalls weniger empfehlenswert. Denn Eigentümer des Autos ist der Leasinggeber, und dieser schreibt meist vor wo das Fahrzeug repariert werden soll. Das gleiche kann auch bei finanzierten Fahrzeugen der Fall sein. Also sollten Sie Vorhaben eine Versicherung mit Werkstattbindung für Ihr geleastes oder finanziertes Fahrzeug abzuschließen, dann schauen Sie auf jeden Fall nach ob das vertraglich geregelt ist.

Sonstige Reparaturen oder Wartungsarbeiten

Häufiger Irrtum – man muss mit dem Auto bei jeder Reparatur oder Wartung in die Partnerwerkstätten der Autoversicherer. Doch das ist natürlich nicht der Fall! Die Werkstattbindung zählt nur wenn Sie einen Kaskoschaden an Ihrem Fahrzeug haben. Jede andere Reparatur oder auch Wartungsarbeiten (Durchsicht) können Sie in jeder beliebigen Werkstatt durchführen lassen.

Vertragsstrafen wenn man gegen die Werkstattbindung verstößt

Lassen Sie Ihr Auto doch in einer anderen Werkstatt reparieren dann ist häufig eine Vertragsstrafe zu zahlen. Häufig in Form von einer doppelten oder gar dreifachen Selbstbeteiligung.

Den Schaden auszahlen lassen – die fiktive Reparatur

Bei jedem Kaskoschaden haben Sie die Möglichkeit sich den Schaden auszahlen zu lassen. Das heißt Sie bekommen das Geld, was die Reparatur Ihre Versicherung gekostet hätte ausbezahlt (den Nettobetrag). Doch Sie bekommen nur den Betrag ausbezahlt den Ihre Versicherung bei Ihrer Partnerwerkstatt bezahlt hätte, und dieser kann deutlich von einer anderen Werkstatt abweichen. Hier sollten Sie also ganz genau vergleich und nachrechnen.

Eine günstige Versicherung mit oder ohne Werkstattbindung finden Sie hier in wenigen Minuten.

Pickup Versicherung Online vergleichen

Pickups werden immer beliebter, seit der Einführung des VW Amarok vor einigen Jahren, sieht man immer mehr Pickups auf den Straßen. Praktisch, da man im Innenraum ein ganz normales Auto vorfindet, aber zusätzlich gibt es eine Ladefläche mit ausreichend Platz für Ladung. Pickups sind auch ideal wenn Sie Anhänger ziehen wollen, Wohnanhänger lassen sich mit einem Pickup viel ruhiger und entspannter an den Urlaubsort ziehen, als mit einem normalen Auto. Wenn auch Sie das Pickup Fieber gepackt hat und Sie sich einen kaufen wollen, dann kommt häufig ein kleiner Schock bei der Suche nach der Versicherung für das neue Gefährt. Warum das aber nicht sein muss lesen Sie hier.


Pickup Versicherung

Günstige Pickup Versicherung – so gehts

Pickups und die Versicherung – das Problem

Der Pickup Boom kam für viele Versicherungen unerwartet, Sie reagierten nicht darauf, und auch jetzt noch gibt es Versicherungen die den Trend nicht erkannt haben, und für Pickups nur eine „Lieferwagenversicherung“ bzw. „LKW-Versicherung“ anbieten. Die Zusammensetzung des Beitrages wird dann nicht wie bei einer KFZ Versicherung getätigt, sondern nach krusen Details, wie der Fahrzeugleistung, Auto und Ausstattung ist dabei egal. Das hat fast immer den Nachteil dass Sie zu viel bezahlen. Besonders wenn als Lieferwagen oder LKW versichert wird.

Das Problem mit dem SFR – Schadenfreiheitsrabatt

Sie fahren bereits viele Jahre Unfallfrei Auto, und haben dadurch einen hohen SFR der den Beitrag Ihrer Autoversicherung ordentlich drückt? Leider haben einige Versicherer bei Pickups eine ganz andere Politik, manchmal heißt es „der SFR kann nicht übernommen werden, weil der Pickup kein Auto ist“. Andere Versicherer sagen das der SFR bei einem Pickup höchstens 3, 7 oder beliebig betragen kann, all das ist auch heute noch an der Tagesordnung. Zwar bekommen Sie Ihren Pickup auch bei so einer Versicherung versichert, aber meist viel teurer.

Pickup Versicherung Online vergleichen

Mittlerweile ist es aber, dank zahlreicher Versicherungen die mit der Zeit gehen, auch möglich für einen Pickup eine ganz normale KFZ Versicherung zu bekommen, egal was in der Zulassung steht. Denn diese haben erkannt dass ein Pickup im Grunde ein ganz normales Auto, mit vergrößertem Kofferraum, ist. Das hat für Sie den Vorteil dass Sie Online ganz normal die Versicherung vergleichen können, auch für Ihren Pickup, und natürlich dass Ihr bisher erfahrener SFR auch anstandslos übernommen wird. Das sorgt für einen niedrigen Versicherungsbeitrag.

Wenn Sie die praktischen Vergleichsportale nutzen, dann werden Sie feststellen dass diese Pickups der Fahrzeugklasse „SUV/Geländewagen“ zuordnen, und das ist ein großer Unterschied anstelle von „Lieferwagen oder LKW“ – ein Vorteil für Sie.

Der Online Vergleich der Pickup Versicherung

Der Vergleich der Pickup Versicherung funktioniert eigentlich wie Sie Ihn wahrscheinlich bereits vom Auto her kennen. Zunächst müssen Sie Ihren Pickup suchen, das geht über HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein, oder aber auch über eine Fahrzeugsuche.

Ist der richtige Pickup gefunden dann sind einige Daten nötig, die im Laufe des Vergleiches abgefragt werden. Das sind zum Beispiel: die Laufleistung, die jährliche Kilometerleistung, Die SF Klassen von der Vorversicherung, der Umfang der Versicherung, Haftpflicht oder zusätzlich Teil-, Vollkasko.

Besonders wichtig bei einem Pickup, die Frage nach der Nutzungsart. Wird er ab und zu gewerblich genutzt dann sollten Sie das auch ehrlich angeben, das kann im Falle eines Falles nämlich teuer werden.

Nach einem Klick auf berechnen, sehen Sie in einer Übersicht alle Versicherungen die ein Angebot für Ihren Pickup haben. Auf Wunsch können Sie die Versicherung direkt Online abschließen.

Zum Versicherungsvergleich gelangen Sie hier oder nutzen das folgende Vergleichsformular.

Ist das Vergleichsformular für die Pickup Versicherung nicht zu sehen klicken Sie bitte hier.
Fazit: Auch als Pickup Fahrer müssen Sie nicht in die Röhre schauen was den Vergleich der Versicherung angeht. Befolgen Sie unsere Tipps und finden so schnell eine günstige Versicherung für Ihren Pickup.

 

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Rückstufungstabelle SFR

Neues Auto – was ist bei Abschluss der Versicherung zu beachten?

Sie haben sich ein neues oder gebrauchtes Auto gekauft und müssen es nun Versichern? Genau dafür haben wir diesen Ratgeber erstellt. Denn wer das nicht regelmäßig macht verliert schnell den Überblick, was muss und was kann versichert werden? Welche Zusatzversicherungen machen Sinn? Wie findet man überhaupt eine neue günstige Versicherung? All diese Fragen werden in diesem Ratgeber geklärt.


neues Auto Versicherung

Ein Fall für die Autoversicherung

Welche Versicherung braucht das neue Auto unbedingt?

Die Pflichtversicherung ist die sogenannte Haftpflichtversicherung, diese ist per Gesetz vorgeschrieben, für jeden der mit dem Auto am Straßenverkehrt teilnehmen möchte, ohne den Nachweis über eine Haftpflichtversicherung bekommen Sie Ihr neues Auto garnicht zugelassen (Infos zur Zulassung). Bevor Sie sich also auf den Weg zur Zulassungsstelle machen müssen Sie auf jeden Fall mindestens eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto gefunden und abgeschlossen haben, wie das geht steht hier  – KFZ Versicherung vergleichen.

Der Sinn hinter der Haftpflichtversicherung: Jeder der im Straßenverkehr durch jemanden geschädigt wird, soll Schadenersatz bekommen, unabhängig davon ob der Verursacher über die finanziellen Mittel dazu verfügt oder nicht.

Die KFZ-Haftpflicht zahlt also Schäden die Sie mit Ihrem Auto verursachen, Schäden an Ihrem Auto deckt diese nicht. Es sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert.

Die Deckungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben und betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Experten empfehlen aber darauf zu achten das die Deckungssumme bei 100 Millionen Euro pauschal liegen sollte, gerade im medizinischen Bereich und bei einer lebenslangen Behandlung können die 7,5 Millionen Euro eng werden, auch wenn es zunächst sehr viel erscheint.

Aber Achtung: Eine Haftpflichtversicherung ist kein Freifahrtschein!  Wenn Sie grob fahrlässig handeln, Unfallflucht begehen oder gar betrunken einen Unfall bauen, dann kann und wird Ihre Versicherung von Ihnen eine Selbstbeteiligung fordern.

Haben Sie einen Versicherer gefunden bei dem Sie die Haftpflicht für Ihr neues Auto abschließen dann bekommen Sie von Ihm eine EVB – eine elektronische Versicherungsbestätigung. Wenn Sie diese haben können Sie zur Zulassungsstelle und Ihr Auto anmelden.

Ihren SFR mitnehmen

Den Versicherungsbeitrag beeinflusst Ihr Schadenfreiheitsrabatt ganz erheblich, darum ist es wichtig dass Sie Ihre erfahrenen SFR zur neuen Versicherung mit übernehmen, Sie brauchen dazu nichts weiter zu tun als bei der neuen Versicherung ihre Vorversicherung anzugeben und welchen SFR Sie dort hatten. Dieser wird dann im Bearbeitungsprozess beim Vorversicherer abgefragt und übernommen, Sie brauchen nichts weiter zu tun.

Auch wenn es schon länger her ist das Sie ein Auto angemeldet hatten lohnt es sich nachzuforschen ob der SFR noch besteht, denn mindestens 7 Jahre wird dieser gespeichert, viele Versicherungen haben dieses Limit freiwillig auf 10 Jahre erhöht. Mehr zu SFR Übertragung lesen Sie hier.

Wie setzt sich der Versicherungsbeitrag zusammen?

Es gibt viele Faktoren aus denen sich der Versicherungsbeitrag zusammensetzt. Vielfahrer, Wenigfahrer, Sportwagen oder Familienlimo, Straße oder Garage, alter Hase oder Führerscheinneuling – all das sind Faktoren die für die höhe des Beitrages verantwortlich sind und je nach Versicherung eine Unterschiedlich wichtige Rolle spielen.

In jede Berechnung fließt die Typklasse des Autos ein, die Typklasseneinteilung wird jährlich anhand von Schadensstatistiken aktualisiert, wird ein Auto besonders oft gestohlen oder häufig in Unfälle verwickelt, dann bekommt es eine hohe Typklasse.

Umso höher die Typklasse umso teurer die Versicherung.

In der Haftpflicht gibt es Typklassen von 10 bis 25, in der Teilkasko von 10 bis 33 und in der Vollkasko von 10 bis 34.

Wenn Sie also besonders wenig für die Autoversicherung ausgeben wollen dann sollten Sie nach einem Auto mit geringer Typklasse Ausschau halten. Sie können Online PKW-Typklassen abfragen – das geht zum Beispiel hier.

Eine zweite wichtige Kennzahl ist die Regionalklasse, diese spiegelt die Schaden- und Unfallbilanz Ihrer Region wieder. Diese Kennzahl müssen Sie so hinnehmen und können diese nicht beeinflussen. Auch hier gilt, umso niedriger die Regionalklasse umso günstiger wird die Versicherung.
Welche Regionalklasse Ihre Region hat können Sie hier herausfinden.

Ganz wichtig ist auch der SFR, das sind die Schadenfreien Jahre, also die die Zeit in der keine Versicherung einen Schaden regulieren musste. Ist diese Zahl hoch, das ist das gut für Sie, denn mit jedem weiteren Schadenfreien Jahr sinkt Ihr Versicherungsbeitrag. Unfallfreies Fahren lohnt sich also, passiert doch mal ein Unfall sollten Sie genau prüfen ob Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen bzw. Ihn von der Versicherung zurück kaufen. Hier gelangen Sie zur Übersicht der SFR-Klassen und hier gibt es alle Infos zum Schadenfreiheitsrabatt.

Weitere Dinge die mit in die Berechnung einfließen:

  • Der Stellplatz Ihres Autos, eine abgeschlossene Garage ist dabei günstig für Sie
  • Wenig- oder Vielfahrer – wer wenig fährt hat ein geringeres Unfallrisiko
  • Selbstgenutztes Wohneigentum ja oder nein
  • Weitere Versicherungen beim gleichen Versicherer

Mehr Infos wie Sie beim Abschluss einer KFZ Versicherung Geld sparen: hier bei Toptarif.de

Teil- oder Vollkasko mit abschließen?

Die Teil- oder Vollkasko ist keine Pflichtversicherung und kann von Ihnen freiwillig gewählt werden. Was die Teil- bzw. Vollkasko für Schäden bezahlt möchten wir kurz erklären.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko übernimmt Diebstahlschäden, ist das ganze Auto geklaut oder nur Teile davon dann übernimmt das die Teilkasko. Aber darüber hinaus werden auf Sturm-, Brand- und Hagelschäden bezahlt. Außerdem Glasbruch (Steinschlag) und Wildunfälle sowie Marderbiss. Der genaue Umfang kann von Versicherung zu Versicherung abweichen und sollte im Detail geprüft werden. Versicherungsexperten geben als Faustformel das sich die Teilkasko für Autos bis zu einem Alter von 8 Jahren rechnet. Aber das kann natürlich von Auto zu Auto abweichen, bei Fahrzeugen mit hohem Wiederverkaufswert lohnt sich eine Teilkasko natürlich länger.

Um die Kosten für den Beitrag der Teilkasko gering zu halten kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, diese beträgt meist 150 Euro pro Schadenfall, es ist aber auch eine höhere Selbstbeteiligung möglich.

Vollkaskoversicherung

Diese Versicherung deckt alle Schäden die über die Teilkasko hinaus an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden sind. Also alle Selbstverschuldeten Schäden die bei einem Unfall oder Rempler passiert sind. Wenn Sie einen Unfall haben wo der Verursacher nicht haftbar ist springt die Vollkasko ein, zum Beispiel wenn ein Kind den Unfall verursacht hat. Auch in der Vollkasko kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, üblich sind Beträge zwischen 500 und 1000 Euro.

Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?

Versicherungen haben natürlich das Geld verdienen als Ziel. Darum bekommen Sie während dem Abschluss Ihrer Autoversicherung noch weitere Angebote von mehr oder weniger sinnvollen Versicherungen, das wäre zum Beispiel:

Der Schutzbrief
Ähnliche Leistungen wie ein Autoclub bieten viele Versicherer mit Ihrem Schutzbrief, für Vielfahrer kann sich dieser lohnen. Wer bereits in einem Autoclub Mitglied ist kann sich den Schutzbrief sparen. Mehr Details zum Schutzbrief bekommen Sie hier.

Mallorca Police
Auch die sogenannte Mallorca-Police können Sie mitversichern. Was diese genau ist lesen Sie hier: Die Mallorca Police.

Insassen-Unfallversicherung
Diese wird von Versicherungsvertretern gern zusätzlich „aufgeschwatzt“ – „stellen Sie sich vor Sie nehmen eine guten Freund mit und es passiert ein Unfall, wollen Sie verantwortlich sein wenn dessen Familie in finanzielle Notlage durch Sie gerät?“ Genauso hab ich das selbst von einem Versicherungsvertreter gehört. Doch lassen Sie sich nicht das Geld aus der Tasche ziehen, mittlerweile raten sogar Verbraucherschützer von dieser Zusatzversicherung ab. Empfehlung: Nicht abschließen oder eine bestehende Insassen-Unfallversicherung sofort kündigen.

Rabattretter
Hier sollten Sie genau nachrechnen, es klingt zwar erstmal gut das man seinen SFR nach einem Unfall behalten kann, doch zum einen muss dieser Retter meist teuer erkauft werden, und das Jahr für Jahr, zum anderen gilt der Schutz vor der Rückstufung nur bei dieser Versicherung. Wechseln Sie die Versicherung oder wird Ihnen gekündigt dann stehen Sie genauso da als hätten Sie keinen Rabattretter gehabt. Also eine eher Fragwürdige Sache. Pauschal davon abraten wollen wir allerdings nicht.

 

Fazit: Beim Abschluss und bei der Suche nach einer Versicherung für Ihr neues Auto gibt es zahlreiche Dinge zu beachten. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit dazu.