Werkstattbindung in der KFZ Versicherung – Vorteil oder Nachteil

Wer eine neue KFZ Versicherung sucht, oder einfach mal vergleicht ob er für seine aktuelle zu viel bezahlt, der bekommt als Auswahlmöglichkeit die Werkstattbindung angezeigt. Doch viele Versicherungsnehmer Wissen gar nicht so genau was es mit der Werkstattbindung auf sich hat. Grund genug uns diesem Thema anzunehmen. In diesem Ratgeber erfahren Sie also alles Wissenswerte rund um die Werkstattbindung, und ob diese ein Vorteil oder Nachteil sein kann.


Werkstattbindung

Werkstattbindung Ja oder Nein?

Was genau ist die Werkstattbindung?

Bei der Werkstattbindung verpflichtet man sich gegenüber seiner Versicherung, das Auto im Schadensfall in einer von der Versicherung festgelegten Werkstatt reparieren zu lassen. Man verzichtet also auf die freie Werkstattwahl. Das klingt zunächst wie eine große Einschränkung, aber schauen wir uns das genauer an.

Zunächst einmal ist die Werkstattbindung nur in der Kaskoversicherung möglich, also in der Vollkasko oder Teilkasko. Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung den Schaden, Sie können frei wählen wo Sie diesen reparieren lassen.

Wenn Sie die Werkstattbindung abgeschlossen, und einen Kaskoschaden am versicherten Fahrzeug haben, dann wird bei einem Unfall von Ihrer Versicherung festgelegt in welcher Werkstatt der Schaden repariert wird. Ihr Auto wird dann von dieser Werkstatt abgeholt und es wird Ihnen ein Leihwagen, für die Dauer der Reparatur, dagelassen.

Selbstverständlich wird Ihr Auto nicht in einer Wald- und Wiesewerkstatt repariert. Schon aus eigenem Interesse arbeiten die Versicherungen nur mit TÜV geprüften Werkstätten zusammen, die qualitativ hochwertige Arbeit leisten.

Aber was bringt die Werkstattbindung mir und der Versicherung?

Das ganze Thema Werkstattbindung wird natürlich nicht ohne Grund angeboten. Häufig auch nur von großen Versicherern.

Wenn Sie bei Abschluss der KFZ Versicherung die „Werkstattbindung“ mitversichern, dann macht sich das im Beitrag bemerkbar, nämlich ganze 10 bis 20% können dadurch an Versicherungsprämie gespart werden, eine ganze Menge Geld also.

Die Einsparungen sind möglich, weil die Versicherungen mit verschiedenen Werkstätten Rahmenverträge haben, die Werkstätten dadurch also günstigere Preise machen können. Dieser Preisvorteil wird an Sie als Versicherten weitergegeben.

Gibt es auch Nachteile bei der Werkstattbindung?

Ja es gibt auch Nachteile, nicht für jeden macht die Werkstattbindung Sinn. Wohnen Sie auf dem Land dann kann es möglich sein das die nächste Partnerwerkstatt der Versicherung weiter entfernt ist. Ist Ihr kaputtes Auto nicht fahrbereit, dann spielt das keine Rolle für Sie, es wird dann sowieso abgeholt. Ist es fahrbereit dann kann es sein das Sie einen weiteren Weg bis zur Werkstatt in Kauf nehmen müssen. Sie können aber einen Blick in die AGBs oder Vertragsbedingungen der Versicherung werfen, dort steht ein Umkreis drin der für zumutbar gehalten wird.

Macht die Werkstattbindung für Neuwagen und Leasingfahrzeugen Sinn?

Hier ist Vorsicht geboten, zwar bleibt die Gewährleistung des Autoherstellers (gesetzlich auf 2 Jahre geregelt) erhalten, wenn Sie das Auto in einer freien Werkstatt reparieren lassen. Anders sieht es aber mit der Kulanz aus. Auch wenn die Gewährleistung / Garantie Ihres Autos abgelaufen ist gibt es vom Hersteller häufig eine Kulanzleistung bei bestimmten Reparaturen. Aber die Hersteller haben häufig die Voraussetzung das das Auto bisher nur in einer Vertragswerkstatt repariert wurden ist.

Bei Leasingfahrzeugen ist eine Versicherung mit Werkstattbindung ebenfalls weniger empfehlenswert. Denn Eigentümer des Autos ist der Leasinggeber, und dieser schreibt meist vor wo das Fahrzeug repariert werden soll. Das gleiche kann auch bei finanzierten Fahrzeugen der Fall sein. Also sollten Sie Vorhaben eine Versicherung mit Werkstattbindung für Ihr geleastes oder finanziertes Fahrzeug abzuschließen, dann schauen Sie auf jeden Fall nach ob das vertraglich geregelt ist.

Sonstige Reparaturen oder Wartungsarbeiten

Häufiger Irrtum – man muss mit dem Auto bei jeder Reparatur oder Wartung in die Partnerwerkstätten der Autoversicherer. Doch das ist natürlich nicht der Fall! Die Werkstattbindung zählt nur wenn Sie einen Kaskoschaden an Ihrem Fahrzeug haben. Jede andere Reparatur oder auch Wartungsarbeiten (Durchsicht) können Sie in jeder beliebigen Werkstatt durchführen lassen.

Vertragsstrafen wenn man gegen die Werkstattbindung verstößt

Lassen Sie Ihr Auto doch in einer anderen Werkstatt reparieren dann ist häufig eine Vertragsstrafe zu zahlen. Häufig in Form von einer doppelten oder gar dreifachen Selbstbeteiligung.

Den Schaden auszahlen lassen – die fiktive Reparatur

Bei jedem Kaskoschaden haben Sie die Möglichkeit sich den Schaden auszahlen zu lassen. Das heißt Sie bekommen das Geld, was die Reparatur Ihre Versicherung gekostet hätte ausbezahlt (den Nettobetrag). Doch Sie bekommen nur den Betrag ausbezahlt den Ihre Versicherung bei Ihrer Partnerwerkstatt bezahlt hätte, und dieser kann deutlich von einer anderen Werkstatt abweichen. Hier sollten Sie also ganz genau vergleich und nachrechnen.

Eine günstige Versicherung mit oder ohne Werkstattbindung finden Sie hier in wenigen Minuten.