Vollkasko – die Leistungen der Vollkaskoversicherung im Blick – was zahlt Sie wirklich?

Vollkaskoversicherung – Bestmögliche Versicherung für Ihr Auto

Mit einer Kaskoversicherung ganz allgemein werden Schäden an Fahrzeugen versichert. Das sind in diesem Fall alle Kraftfahrzeuge, die zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Unterschieden wird in die Teil- sowie in die Vollkaskoversicherung. Wie die beiden Begriffe ausdrücken, handelt es sich dabei um einen teilweisen beziehungsweise um einen Vollschutz. Während die Teilkasko Schäden versichert, die sozusagen von außen verursacht werden, deckt die Vollkasko ergänzend dazu auch die vom Kfz-Halter selbstverschuldeten Schäden. Diese Leistungen gehen also deutlich weiter. Das hat zur Folge, dass für den Kfz-Halter die Kosten für eine Vollkasko diejenigen der Teilkasko deutlich übersteigen. Ein Grund dafür ist die vertragliche Selbstbeteiligung. Während sich der Fahrzeughalter für eine Teilkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung entscheiden kann, ist eine Vollkasko immer mit einer Eigenbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, verbunden. Das erhöht im Schadensfall die Ausgaben für die Vollkasko um den gestaffelten Selbstbehalt, üblicherweise zwischen 300 und 1.000 Euro je Schadensfall. Doch was sind die Leistungen einer Vollkaskoversicherung, und worin unterscheidet sie sich von der Teilkasko?

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Vollkaskoversicherung

Alle Infos über die Vollkaskoversicherung

Vollkasko beinhaltet immer die Teilkasko

Wer eine Vollkasko abschließt, der hat sozusagen den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung inklusive. Das Fahrzeug ist gegen Brand & Explosion, gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, Glas- und Schmorschaden versichert, bis hin zu Schäden aus Marderbiss. Hier bietet sich ein Vergleich mit der Hausratversicherung an. Ergänzend dazu sind in der Vollkasko Schäden aus Vandalismus, aus einem selbstverschuldeten Unfall, sowie aus Mutwilligkeit und Vorsatz durch Dritte versichert. Das sind insgesamt solche Schäden, für die der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann. Die Strafanzeige gegen Unbekannt verläuft nach einigen Wochen buchstäblich im Sand. Beispiele dafür sind Fahrzeugschäden mit Fahrerflucht, bei Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners oder bei Kindern als Unfallverursacher. Der Halter bleibt mit der Vollkasko nicht auf seinen eigenen Kosten für das beschädigte Fahrzeug sitzen. Abgesehen von der Notwendigkeit einer GAP-Versicherung beim Totalschaden eines fremdfinanzierten Fahrzeuges ist der Autofahrer mit der Vollkasko auf der finanziell sicheren Seite. Seine Kosten für die Vollkasko sind umso höher, je niedriger der Eigenanteil je Schadensfall ist.

So wie bei anderen Versicherungen gibt es auch in der Vollkasko Anlässe, aus denen der Versicherer nicht leistet. Zu denen gehören:

  • Fahrten unter Alkoholeinfluss
  • Fahrten nach Drogenkonsum
  • Überfahren einer rotgeschalteten Ampel
  • Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung
  • Aufbewahren der Zulassungsbescheinigung Teil II im Fahrzeug [früherer Kfz-Brief]
  • Teilnahme an illegalen Autorennen
  • Vorsatz

Sofern in solchen Situationen Dritten ein Schaden entsteht, wird der durch die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Der Schaden am eigenen Fahrzeug ist dann hingegen nicht versichert. Entweder verweigert der Versicherer die Leistung komplett, oder er leistet prozentual nach eigenem Ermessen. Solche Fälle werden als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet. Zu den individuellen Versicherungsangeboten gehört „der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“. Davon ausgenommen sind jedoch Unfallschäden nach Alkohol- und Drogenkonsum. Hier gibt es für den Fahrzeughalter keinen Ausweg; er muss auch mit Vollkasko den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst tragen.

Prämiengestaltung für die Vollkasko mit harten und weichen Tarifmerkmalen

Die Versicherer sind grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, nach welchen Kriterien sie die Beiträge berechnen. Unterschieden wird auch bei der Vollkasko in sogenannte harte und weiche Tarifmerkmale. Als „hart“ werden die feststehenden, unabänderlichen Merkmale bezeichnet. Zu denen gehören Marke, Modell und Typ des Fahrzeuges, Zulassungsbezirk sowie die Regionalklasse. Als „weich“, sprich variabel und individuell gelten solche Tarifmerkmale wie

  • Zahl der Fahrzeugbenutzer [Fahrer, Familienangehörige, Kinder]
  • Art der Fahrzeugbenutzung [privat, beruflich, gewerblich, Rentner]
  • Abstellen des Fahrzeuges [abgeschlossene Garage, Carport, offen auf dem eigenen Grundstück, Laternenparkplatz]
  • Werkstattbindung [Vertragswerkstatt in Kooperation mit dem Versicherer]
  • ….. weitere individuelle Eigenschaften wie Hauseigentümer, Mieter

Vollkasko einerseits empfehlenswert, andererseits wenig ratsam

Das Fahrzeug vollkaskoversichern lohnt sich umso mehr, je höher der aktuelle Fahrzeugwert ist. In den ersten drei bis fünf Jahren verliert jedes Neufahrzeug deutlich, man könnte sagen überproportional an Wert. Der Kfz-Halter sollte bei einem Ja oder Nein zur Vollkasko den Autowert in Relation zu den Mehrkosten der Voll- gegenüber der Teilkaskoversicherung setzen. Nach einer Faustregel lohnen sich die Mehrkosten zwischen Voll- und Teilkasko dann, wenn sie pro Versicherungsjahr den Betrag von hundert Euro nicht oder nur unwesentlich übersteigen. Anders ist die Situation beim fremdfinanzierten Fahrzeug; also mit einem Autokredit oder als Leasingfahrzeug. Die Finanzierungsraten sind unabhängig davon zu bezahlen, in welchem Zustand sich das finanzierte Auto befindet Es kann fahrtüchtig oder fahruntüchtig, beschädigt, demoliert oder ein Totalschaden sein. Fahrzeug und Finanzierung sind Zweierlei, eins hat rechtlich mit dem anderen nichts zu tun. In diesen Fällen ist die Vollkasko mit einem möglichst niedrigen Selbstbehalt geradezu notwendig. Oftmals ist die Finanzierung von Fahrzeugen ab der gehobenen Mittelklasse aufwärts mit der Pflicht verbunden, sie Vollkasko zu versichern. Für den Stadtwagen als Zweitauto und als Gebrauchtwagen hingegen ist eine Teilkaskoversicherung ausreichend. Die Vollkasko wäre gleichbedeutend mit einer Überversicherung bei einem schrägen Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Vollkasko auch mit Pflichten und nicht nur Rechten

Vom Fahrzeughalter mit Vollkasko wird deutlich mehr Umsicht erwartet als von demjenigen mit einer Teilkaskoversicherung. Unterschieden wird in die allgemeinen sowie in die Pflichten im Schadensfall. Dazu gehören

  • Benutzung des versicherten Autos ausschließlich mit Fahrerlaubnis [Führerscheininhaber]
  • Verhinderung von unberechtigter Fahrzeugbenutzung [Auto immer abschließen]
  • Schadensmeldung innerhalb einer Woche nach Schadenseintritt
  • Schadensminderung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten [provisorisches Abdecken bei Glasbruch]
  • Aktive Mithilfe bei der Aufklärung des Unfallherganges

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