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Fahrerflucht / Unfallflucht – diese Strafe droht Ihnen

Es passiert ganz plötzlich, man rangiert mit dem Auto, es piept, man schaut in die Spiegel und man touchiert dabei ein anderes Auto. Was nun? Bei vielen kommt eine gehörige Portion Adrenalin hoch, Gedanken wie „einfach abhauen und hoffen das es niemand gemerkt hat“ schießen einen durch den Kopf – doch genau das sollten Sie nicht tun! Denn das unerlaubte verlassen eines Unfallortes ist Fahrerflucht, und genau um diese geht es in diesem Artikel, nämlich um die empfindlichen Strafen die Sie bei einer Fahrerflucht erwarten.


Fahrerflucht Strafe

Ist der Schade noch so kleine – es kann eine Fahrerflucht sein!

Die höhe des Schadens den Sie verursacht haben spielt zunächst keine Rolle, Sie haben einen Unfall verursacht und befinden sich an einem Unfallort, das mag bei einem kleinen Kratzer oder einer kleinen Delle vielleicht lächerlich klingen, ist aber dennoch so.

Und den Unfallort können Sie als Unfallverursacher nicht einfach verlassen, denn dann ist das ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und ist laut Strafgesetzbuch ein Fehlverhalten das geahndet wird.

Sind Sie Opfer einer Unfallflucht und wollen nun Wissen wer den Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlt? Hier lesen Sie mehr darüber wer bei einer Unfallflucht den Schaden zahlt.

Haben Sie vielleicht die Dummheit begangen und sich der Fahrerflucht strafbar gemacht? Dann lesen Sie weiter welche Strafe Ihnen dafür droht.

Zunächst einmal sei gesagt das die Polizei von Amtswegen eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet, wenn Sie zu einem Unfallort gerufen wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann gegen Sie, wenn Sie bekannt sind.

Der Geschädigte hat Sie also nicht wegen Unfallflucht angezeigt, das passiert durch die Polizei.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Hier kann man keine pauschale Aussage machen, so wie zum Beispiel beim überfahren einer roten Ampel oder dem Telefonieren am Steuer.

Denn bei der Fahrerflucht spielt immer die höhe des verursachten Schadens eine Rolle bei der Festlegung der Strafe.

Ein paar Anhaltspunkte mit was für Strafen Sie rechnen können, sofern es nur um einen Blechschaden geht:

Schadenhöhe unter 600 Euro:

Häufig entscheidet sich die Staatsanwaltschaft bis zu einer höhe von 600 Euro für die Einstellung des Verfahrens, natürlich gegen eine Geldauflage. Die höhe wird ungefähr in Schadenhöhe liegen.

Schadenhöhe unter 1300 Euro:

Wenn Sie eine Fahrerflucht begangen haben und der Schaden liegt in diesem Bereich, dann wird es schon empfindlich. Denn Sie können mit einem Monatsgehalt Strafe rechnen, dazu kommen zwei Punkte und bis zu drei Monaten Fahrverbot / Führerscheinentzug.

Schadenhöhe über 1300 Euro:

Hier wird es noch empfindlicher, die Geldstrafe kann deutlich über einem Monatsgehalt liegen, Punkte in Flensburg kann es drei geben und der Führerschein ist für mindestens 6 Monate weg, außerdem wird eine Sperrfrist für diesen Zeitraum erstellt.

Höhere Strafen für Fahrerflucht mit Personenschaden:

Die Strafen erhöhen sich noch einmal empfindlich, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Zum Beispiel wenn Sie einen Fahrradfahrer gerammt haben und dieser ist dabei zu Sturz gekommen.

Dann kann nämlich zum Strafmaß noch unterlassene Hilfeleistung dazu kommen. Wenn Sie im Falle eines Unfalls als Verursacher nicht Hilfe leisten dann wird das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Mildere Strafe durch Selbstanzeige?

Manch einen überkommt das schlechte Gewissen erst wenn er zuhause ist und der Adrenalinschub nachgelassen hat. Dann ist die Frage, ab zur Polizei und eine Selbstanzeige machen, oder einfach hoffen das es niemand gesehen hat?

Und Sie sollten auf jeden Fall Reue zeigen und schnellstmöglich zu Polizei, am besten rufen Sie sofort an, und kündigen Ihren Besuch in diese Sache an, denn es kann um Minuten gehen.

Denn wenn Sie Glück haben wurde der Schaden noch nicht bemerkt und die Polizei ermittelt somit noch nicht in diesem Fall. Wenn der Schaden dazu noch als gering einzustufen ist, dann gehen Sie wahrscheinlich Straffrei aus dieser Sache raus. Also nachträgliche Reue ist besser wie gar keine!

Fazit: Sie sehen schon anhand der Beispiele was Ihnen als Strafe drohen kann, dass sich Fahrerflucht einfach nie lohnt. Ist Ihnen ein Rempler passiert dann beißen Sie in den sauren Apfel und tragen dafür die Konsequenzen, genau dafür haben Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto

 

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Unfall mit Fahrerflucht – wer zahlt den Schaden?

Vielleicht ist es Ihnen schon einmal passiert, Sie kommen vom einkaufen zurück und an Ihrem Auto sehen Sie eine fette Beule oder einen riesigen Kratzer. Es wartet natürlich niemand, ein Zettel klemmt auch nicht hinterm Scheibenwischer – der Unfallverursacher ist abgehauen – er hat Fahrerflucht, oder auch Unfallflucht begangen.

Unter Umständen kann das für den Unfallverursacher ziemlich unangenehme Konsequenzen haben, für Sie aber auch, nämlich dann, wenn der Flüchtende nicht ermittelt werden kann.


Fahrerflucht - wer zahlt den Schaden?

Fahrerflucht – wer zahlt den Schaden?

Was ist zu tun, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat?

Ist der Ärger über das beschädigte Auto und die Unfallflucht auch noch so groß, er bringt Sie jetzt nicht weiter, bleiben Sie also ruhig.

Rufen Sie als erstes die Polizei, eine Streife wird vorbeikommen, den Unfall aufnehmen und eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Befragen Sie die nähere Umgebung ob jemand etwas beobachtet hat, sind Läden in der Nähe? Schauen Leute aus dem Fenster? Fragen Sie einfach mal rum, vielleicht hilft das den Unfallgegner zu identifizieren.

Fotos machen

Machen Sie mit einer Kamera oder Ihrem Handy auf jeden Fall viele Fotos vom Schaden und Ihrem Auto, falls Ihre Vollkasko den Schaden übernehmen soll ist das wichtig.

Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen

Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar ist ob der Unfallverursacher ermittelt werden kann sollten Sie vorsorglich Ihre Versicherung über den Unfall informieren.

Gutachten erstellen lassen

Um die Schadenhöhe genau festzulegen muss ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt werden, allerdings zahlen Sie das selber solange der Verursacher nicht feststeht, wenn nicht unbedingt nötig sollten Sie also damit warten. Lassen Sie sich im ersten Schritt einen Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt erstellen, damit haben Sie schon eine ziemlich realistische Zahl für die Schadenhöhe.

Muss ich einen Anwalt einschalten?

Nein das müssen Sie nicht, es steht Ihnen natürlich frei einen Anwalt zu beauftragen, aber bedenken Sie das Sie diesen aus der eigenen Tasche zahlen müssen solange kein Unfallverursacher ermittelt werden konnte.

Wenn Sie allerdings erfahren das die Staatsanwaltschaft in dieser Sache gegen eine Person ermittelt, dann raten wir Ihnen unbedingt dazu einen Anwalt einzuschalten, diese Kosten übernimmt dann die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Wer bezahlt den Schaden bei einer Fahrerflucht?

Wenn der Unfallverursacher ermittelt werden kann dann ist die Sache klar, den Schaden an Ihrem Auto zahlt dessen Haftpflichtversicherung.

Stellt sich aber heraus das der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung mehr hat, und seine finanzielle Situation lässt es nicht zu das er den Schaden aus seiner Tasche bezahlt, dann haben Sie vorerst Pech und bleiben auf dem Schaden sitzen.

Genauso sieht es auch aus, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, denn auch dann wird der Schaden durch niemanden übernommen.

Es gibt zwar die Verkehrsopferhilfe an die Sie sich wenden können, allerdings springt diese nur helfend bei schweren Personenschäden ein, bei Blechschäden werden sie dort abgewiesen.

Hilft meine Vollkasko bei einem Unfall mit Fahrerflucht?

Ja das tut Sie, Ihre Vollkasko übernimmt die Schäden an Ihrem eigenen Auto, allerdings ist das nicht immer sinnvoll. Wenn der Schaden nämlich eher gering ist, dann macht es keinen Sinn. Zum einen müssen Sie die Selbstbeteiligung zahlen, zum anderen steigt Ihr SFR in der Vollkasko an, Sie müssen also mehr Versicherungsbeitrag bezahlen, im schlimmsten Fall bekommen Sie deswegen von Ihrer KFZ Versicherung die Kündigung.

Wenn Sie den Unfall verursacht haben – wie verhalten Sie sich richtig?

Niemand ist davor sicher, trotz PDC und Rückfahrkamera kann es passieren das man ein anderes Auto streift oder rammt, die Parkplätze sind eng und überall gibt es Ablenkung.

Doch was ist zu tun, wenn man ein anderes Auto (Motorrad / LKW / Wohnmobil) beschädigt hat?

Natürlich nicht einfach abhauen, denn dann machen Sie sich selbst der Unfallflucht strafbar, und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!

Steigen Sie also aus und dokumentieren zunächst die Schäden an den beiden Fahrzeugen.

Danach geht es an die Suche des Fahrers, halten Sie Ausschau und überlegen wo diese sich aufhalten könnte. Stehen Sie auf einem Supermarktparkplatz dann lassen Sie den Fahrer einfach ausrufen.

Fragen Sie Anwohner ob Sie Wissen wem das Auto gehört.

Fruchtet all das nicht dürfen Sie den Unfallort nicht einfach verlassen, auch ein Zettel mit Ihrer Telefonnummer drauf kann als Unfallflucht gewertet werden.

Sie müssen eine angemessene Zeit auf den Fahrer des anderen Autos warten, als angemessen werden häufig 30 Minuten angesehen. Sind diese 30 Minuten vergangen dann informieren Sie am besten die Polizei, rufen Sie am besten an, Sie könne natürlich auch zur nächsten Dienststelle fahren, das wird nicht als Fahrerflucht gewertet.

Übrigens: Wenn es einen dringenden Grund gibt den Unfallort zu verlassen, dann können Sie das natürlich auch tun. Zum Beispiel wenn bei dem Unfall jemand (oder auch Sie selbst) verletzt wurde und Sie Hilfe holen müssen, oder in ein Krankenhaus fahren.

Nachdem Sie die Polizei informiert haben hinterlassen Sie dem Geschädigten einen Hinweis am Auto mit Ihren Kontaktdaten.

Jetzt können Sie den Unfallort auch verlassen.

Als nächstes informieren Sie Ihre KFZ Versicherung über den Unfall, auch wenn Sie Ihn am Ende aus eigener Tasche bezahlen müssen Sie Ihre Versicherung zeitnah darüber informieren. Mehr dazu unter: Unfallschaden der Versicherung melden.

In diesem Artikel gehen wir näher auf die Strafen für Fahrerflucht ein.

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