Fahrerflucht / Unfallflucht – diese Strafe droht Ihnen

Es passiert ganz plötzlich, man rangiert mit dem Auto, es piept, man schaut in die Spiegel und man touchiert dabei ein anderes Auto. Was nun? Bei vielen kommt eine gehörige Portion Adrenalin hoch, Gedanken wie „einfach abhauen und hoffen das es niemand gemerkt hat“ schießen einen durch den Kopf – doch genau das sollten Sie nicht tun! Denn das unerlaubte verlassen eines Unfallortes ist Fahrerflucht, und genau um diese geht es in diesem Artikel, nämlich um die empfindlichen Strafen die Sie bei einer Fahrerflucht erwarten.


Fahrerflucht Strafe

Ist der Schade noch so kleine – es kann eine Fahrerflucht sein!

Die höhe des Schadens den Sie verursacht haben spielt zunächst keine Rolle, Sie haben einen Unfall verursacht und befinden sich an einem Unfallort, das mag bei einem kleinen Kratzer oder einer kleinen Delle vielleicht lächerlich klingen, ist aber dennoch so.

Und den Unfallort können Sie als Unfallverursacher nicht einfach verlassen, denn dann ist das ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und ist laut Strafgesetzbuch ein Fehlverhalten das geahndet wird.

Sind Sie Opfer einer Unfallflucht und wollen nun Wissen wer den Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlt? Hier lesen Sie mehr darüber wer bei einer Unfallflucht den Schaden zahlt.

Haben Sie vielleicht die Dummheit begangen und sich der Fahrerflucht strafbar gemacht? Dann lesen Sie weiter welche Strafe Ihnen dafür droht.

Zunächst einmal sei gesagt das die Polizei von Amtswegen eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet, wenn Sie zu einem Unfallort gerufen wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann gegen Sie, wenn Sie bekannt sind.

Der Geschädigte hat Sie also nicht wegen Unfallflucht angezeigt, das passiert durch die Polizei.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Hier kann man keine pauschale Aussage machen, so wie zum Beispiel beim überfahren einer roten Ampel oder dem Telefonieren am Steuer.

Denn bei der Fahrerflucht spielt immer die höhe des verursachten Schadens eine Rolle bei der Festlegung der Strafe.

Ein paar Anhaltspunkte mit was für Strafen Sie rechnen können, sofern es nur um einen Blechschaden geht:

Schadenhöhe unter 600 Euro:

Häufig entscheidet sich die Staatsanwaltschaft bis zu einer höhe von 600 Euro für die Einstellung des Verfahrens, natürlich gegen eine Geldauflage. Die höhe wird ungefähr in Schadenhöhe liegen.

Schadenhöhe unter 1300 Euro:

Wenn Sie eine Fahrerflucht begangen haben und der Schaden liegt in diesem Bereich, dann wird es schon empfindlich. Denn Sie können mit einem Monatsgehalt Strafe rechnen, dazu kommen zwei Punkte und bis zu drei Monaten Fahrverbot / Führerscheinentzug.

Schadenhöhe über 1300 Euro:

Hier wird es noch empfindlicher, die Geldstrafe kann deutlich über einem Monatsgehalt liegen, Punkte in Flensburg kann es drei geben und der Führerschein ist für mindestens 6 Monate weg, außerdem wird eine Sperrfrist für diesen Zeitraum erstellt.

Höhere Strafen für Fahrerflucht mit Personenschaden:

Die Strafen erhöhen sich noch einmal empfindlich, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Zum Beispiel wenn Sie einen Fahrradfahrer gerammt haben und dieser ist dabei zu Sturz gekommen.

Dann kann nämlich zum Strafmaß noch unterlassene Hilfeleistung dazu kommen. Wenn Sie im Falle eines Unfalls als Verursacher nicht Hilfe leisten dann wird das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Mildere Strafe durch Selbstanzeige?

Manch einen überkommt das schlechte Gewissen erst wenn er zuhause ist und der Adrenalinschub nachgelassen hat. Dann ist die Frage, ab zur Polizei und eine Selbstanzeige machen, oder einfach hoffen das es niemand gesehen hat?

Und Sie sollten auf jeden Fall Reue zeigen und schnellstmöglich zu Polizei, am besten rufen Sie sofort an, und kündigen Ihren Besuch in diese Sache an, denn es kann um Minuten gehen.

Denn wenn Sie Glück haben wurde der Schaden noch nicht bemerkt und die Polizei ermittelt somit noch nicht in diesem Fall. Wenn der Schaden dazu noch als gering einzustufen ist, dann gehen Sie wahrscheinlich Straffrei aus dieser Sache raus. Also nachträgliche Reue ist besser wie gar keine!

Fazit: Sie sehen schon anhand der Beispiele was Ihnen als Strafe drohen kann, dass sich Fahrerflucht einfach nie lohnt. Ist Ihnen ein Rempler passiert dann beißen Sie in den sauren Apfel und tragen dafür die Konsequenzen, genau dafür haben Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto

 

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