“Nicht Blinken” – welche Strafe droht Blinkmuffeln

Blinken gehört zu dem wichtigsten Kommunikationsmittel im Straßenverkehr. Bei sehr vielen Situationen sieht die Straßenverkehrsordnung vor das geblinkt werden muss! Das heißt auch wenn Ihr das nicht macht gibt’s eine Strafe die unter Umständen richtig teuer werden kann – was genau euch erwartet und wann geblinkt werden muss und wann nicht das lest Ihr in diesem Ratgeber.

Blinken vergessen

Blinken vergessen – diese Strafe droht

 

 

 

 

 

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Das Blinken gehört für jeden Auto- und Motorradfahrer zum Alltag im Straßenverkehr. Das wichtigste Mittel um den anderen Verkehrsteilnehmern einen Richtungswechsel mitzuteilen ist der Blinker.

Situationen wann geblinkt werden muss

– Fahrtstreifenwechsel
– Abbiegen
– An- und Abfahren vom Fahrbahnrand
– beim Verlassen eines Kreisverkehrs (nicht beim Einfahren)

Das sind einige Situationen bei denen geblinkt werden muss. Aber die Zahl der Blinkmuffel steigt jährlich, weil dadurch die Zahl der Unfälle steigt wird ein Verstoß geahndet.

Strafe für das „nicht Blinken“

Und zwar mit einem Bußgeld über 10 Euro.
Wenn Ihr erwischt werdet dann lasst auf jeden Fall die Ausrede „der Blinker funktioniert nicht“. Denn eine „mangelhafter Fahrtrichtungsanzeiger“ kostet 15 Euro Strafe.

Wegen „Nicht Blinken“ ein Verkehrsunfall verursacht

Wenn wegen „nicht Blinkens“ ein Verkehrsunfall entstanden ist dann kann es richtig teuer werden, denn wenn Ihr Pech habt müsst Ihr den Schaden komplett übernehmen. Das passiert schnell wenn Ihr eine Spur wechseln wollt und nicht Blinkt, wenn euch einer reinkracht dann wird’s teuer.

In Zukunft also immer an die Benutzung des Blinkers denken und so teure und gefährliche Unfälle vermeiden.

 

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