Ab wann das Auto nur noch Haftpflicht versichern?

Beim Kauf eines neuen Autos stellt sich häufig die Frage wie gut, und somit teuer, man es versichern sollte. Die KFZ Haftpflicht ist wie der Name bereits sagt eine Pflichtversicherung, diese muss man bereits nachweisen wenn man das Auto auf der Zulassungsstelle zulassen möchte. Die weiteren Möglichkeiten sind: Teilkasko und Vollkasko.


Nur Haftpflicht versichern

Hier kann man nur Haftpflicht versichern

An wann nur noch Haftpflicht versichern?

Pauschal kann man das nicht sagen, denn es kommt immer darauf an welches Auto Sie fahren, und davon abhängig: wieviel Sie die zusätzliche Teilkasko pro Jahr kostet. Denn häufig kostet Sie mit einer Selbstbeteiligung von 150€ nicht viel mehr als 100 bis 150 Euro. Das ist zwar Geld was man lieber im eigenen Portmonee hätte als es für eine Versicherung auszugeben, aber Sie müssen sich vor Augen halten was eine Teilkasko alles für Schäden übernimmt und wieviel ein so ein Schaden kostet wenn Sie Ihn aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Schäden die durch eine Teilkasko versichert sind: Glasbruch, Wildunfälle, Elementarschäden, zb: der Hagelschaden und auch den Fahrzeugdiebstahl zahlt die Teilkasko. Bereits ein Scheibenwechsel nach einem Steinschlag hat, je nach Fahrzeug, den Mehrbetrag den die Teilkasko kostet meist für einige Jahre wieder drin. Aber auch ein Wildunfall ist schnell passiert, die Kosten können sehr schnell in den 4 stelligen Bereich gehen.

Unsere Empfehlung:
Wenn Ihr Auto bereits so alt ist das es absehbar ist das es die nächste TÜV Prüfung nicht mehr übersteht dann können Sie auch nur die KFZ Haftpflicht Versicherung um zu sparen. Bei diesem Auto ist dann der Wert sehr wahrscheinlich so gering das jeder größere Schaden sowieso ein Totalschaden wäre.

Alle anderen dagegen sollten auf jeden Fall exakt ausrechnen was die Teilkasko gegenüber der nur Haftpflicht im Preis ausmacht. Wenn das nur 100 bis 200 Euro sind sollten Sie auf jeden Fall Haftpflicht und Teilkasko versichern.

Gleich hier die KFZ Versicherung vergleichen

Schadensfreie Jahre in Gefahr bei Teilkasko?

Nein, und das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt den Sie in Ihre Überlegung mit einfließen lassen müssen. Wenn Sie einen Schaden durch die Teilkasko regulieren lassen dann werden Sie nicht in Ihrer Schadensfreiheitsklasse hochgestuft! Sie müssen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.

Vor einer Versicherungskündigung Zusage abwarten

In Deutschland muss Sie jedes Versicherungsunternehmen in der KFZ Haftpflicht versichern, anders sieht das bei der Teil- bzw. Vollkasko aus. Dort hat die Versicherung das Recht Sie und Ihr Auto abzulehnen. Wenn Sie also Ihre bisherige Versicherung aus Kostengründen kündigen möchten dann warten Sie im Idealfall die Versicherungsbestätigung Ihrer neuen Versicherung ab, dann könne Sie sich sicher sein den von Ihnen gewünschten Versicherungsumfang auch zu erhalten.