Schlagwort-Archiv: bußgeld

Knöllchen aus dem Ausland – was ist zu beachten

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt der ist auch vor im Ausland nicht vor der Polizei sicher, ganz im Gegenteil. Denn im Ausland werden wir Ausländer bevorzugt kontrollierte, Grund dafür: Die Strafen sind meist viel höher wie bei uns in Deutschland. Sie sollten also auf der Hut sein und es vermeiden ein Knöllchen zu kassieren.

Bußgeld aus dem Ausland

Knöllchen aus dem Ausland

Knöllchen im Ausland

Bei Rot über die Ampel gefahren, geblitzt wurden oder einfach falsch geparkt. Diese Dinge können natürlich jedem Autofahrer auch im Ausland passieren. Bisher hatte man oft Glück, denn für die Behörden im Ausland war es ein großer Aufwand einen Bußgeldbescheid zu verschicken und diesen auch einzufordern. Häufig wurde man einfach „vergessen“ – doch diese Zeiten sind endgültig vorbei.

Dank einer neuen Regelung ab dem 28.08.2013 können Sie bei Verstößen im Ausland mit einer Verfolgung rechnen. Den ausländischen Behörden ist es nun vereinfacht wurden an Halterdaten zu gelangen.

Vollstreckung des Bußgeldbescheides

Es ist nun sogar möglich das Bußgelder über 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Die Vollstreckung wird dann von einer deutschen Behörde durchgeführt und kostet ebenfalls nochmal Geld, besser ist es also im Ausland ordentlich zu fahren und eventuelle Knöllchen sofort zu bezahlen.

Welche Bußgelder aus dem Ausland werden verfolgt

Es gibt zahlreiche Vergehen bei denen die Behörden aus dem Ausland vorgehen, das sind unter anderem:

– Geschwindigkeitsüberschreitung
– Kein Sicherheitsgurt angelegt
Überfahren einer roten Ampel
Handynutzung am Steuer
– Fahren unter Alkohol oder anderen Drogen (berauschenden Mitteln)
– unbefugte Benutzung eines Fahrtstreifens

Bei Falschparken habt Ihr Glück, wenn Ihr nicht sofort zur Kasse gebeten werdet dann wird das Knöllchen nicht ins Ausland verschickt. Das heißt aber nicht das Ihr in Zukunft auf die Parkgebühr verzichten könnt, in manchen Ländern haben Sie schnell eine Parkralle am Auto, diese wird dann nur gegen Bares gelöst.

Späten Ärger vermeiden

In Zukunft ist mit vermehrten Bußgeldbescheiden aus dem Ausland zu rechnen, diese sollten auf jeden Fall von Ihnen bezahlt werden, denn selbst wenn keine Vollstreckung eingeleitet wird kann es noch eine böse Überraschung geben. Nämlich dann wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Land des Vergehens einreisen. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Beschlagnahmung des Autos führen, und das im Urlaub!

 

Fazit: Fahren Sie besonders im Ausland mit höchster Vorsicht und halten sich genau an die Verkehrsregeln. Informieren Sie sich bereits vor der Fahrt ins Ausland über eventuelle Besonderheiten die im Urlaubsland beachtet werden müssen.

 

Weitere Tipps:
Bußgeldrechner
Diesel oder Benziner

Wie lange müssen Kinder einen Kindersitz benutzen

Das Kinder von Geburt an einen Kindersitz im Auto benötigen weiß jeder, doch werden die Kinder größer dann stellt sich allen Eltern früher oder später die Frage: Wie lange braucht man einen Kindersitz?

Wie lange Kindersitze nutzen

So lange braucht Ihr Kindersitze

Kindersitz wie lange benötigt?

Häufig wird vermutet dass es eine Altersgrenze für Kinder gibt wie lange diese einen Kindersitz benötigen. Doch das ist Quatsch. Denn es geht nach der Größe, unabhängig vom Alter. Der Gesetzgeber schreibt vor das Kinder bis zu einer Körpergröße von 150cm mit geeigneten (passenden) Kindersitzen gesichert werden müssen.

Das bedeutet ob Ihr Kind 12, 13 oder 14 Jahre alt ist spielt keine Rolle, es muss größer wie 150cm sein.

Achtung bei alten Kindersitzen

Häufig werden Kindersitze unter Eltern weiteregegeben wenn die Kinder raus gewachsen sind. Doch hier müsst Ihr aufpassen. Denn seit 2008 dürfen keine alten Kindersitze mehr verwendet werden. Das erkennt Ihr ganz einfach wenn Ihr auf die Prüfnummer am Sitz schaut, die Prüfnummer muss mit 03 oder 04 beginnen, dann ist der Sitz in Ordnung. Wenn Sie mit 01 oder 02 beginnt darf der Sitz nicht mehr verwendet werden.

Strafe / Bußgeld für Fahren ohne Kindersitz

Ein Kind sollte man natürlich nie ohne Kindersitz im Auto mitnehmen, die Gefährdung durch einen Unfall ist bei einem Unfall extrem hoch.

Wenn Ihr ein Kind ohne Kindersitz mit nehmt dann riskiert Ihr folgende Strafe wenn euch die Polizei erwischt (zum Bußgeldrechner):

1 Kind nicht nach Vorschrift gesichert (Beispiel mit Gurt aber ohne Kindersitz) – 30 Euro

1 Kind ohne jede Sicherung – 40 Euro

Wenn Ihr einen neuen Kindersitz sucht dann klickt hier für gute und günstige Angebote.

 

Bildherkunft: GTÜ  / pixelio.de

Telefonieren am Steuer oder “Handy am Ohr” – diese Strafen gibts

Jeder von uns hat es schon mal gemacht, erwischt wurden sind sicher auch schon einige von unseren Lesern. Das das Handy am Steuer verboten ist Wissen wir alle, viele Denken das dieses eine mal schon nichts passiert. Doch das telefonieren während dem Auto fahren wird immer rigoroser verfolgt. Mittlerweile reicht es schon wenn man mit dem Handy am Ohr gesehen wird, der Bußgeldbescheid kommt dann unverhofft mit der Post. Weitere Infos und welche Strafen drohen lest Ihr im folgenden Artikel.

Telefonieren am Steuer

Handy am Steuer? Verboten!

Was bedeutet „Handy am Ohr“

Grundsätzlich bedeutet es: telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Ihr haltet also das Handy in der Hand und telefoniert mit Ihm. Das gilt übrigens auch für MMS oder SMS die Ihr während der fahrt verschickt, auch das wird als Handy am Steuer geahndet. Auch die Ausrede dass Ihr gerade ein Foto mit dem Handy schießen wolltet zählt nicht, mit einer Digitalkamera ist es dagegen kein Problem als Fahrer während der Fahrt zu fotografieren. Erscheint etwas verwunderlich aber es ist nunmal so und ein Diskutieren mit dem Beamten ist zwecklos.

Das gleiche gilt übrigens auch wenn Ihr im Stau oder am Straßenrand steht! Der Motor muss aus sein! Erst dann dürft Ihr mit dem Handy in der Hand telefonieren. Alles andere kostet Strafe.

Freisprecheinrichtung bringt Abhilfe

Ein telefonieren über die Freisprecheinrichtung ist natürlich erlaubt. Aber Achtung, auch das Handy in die Hand nehmen um einen Kontakt zu suchen ist verboten!

Für welche Art von Freisprecheinrichtung Ihr euch entscheidet hängt zum großen Teil auch vom Geldbeutel ab. Die einfachste Lösung ist ein Bluetooth Headset das ins Ohr gesteckt wird und per Bluetooth mit dem Handy verbunden wird. Am Headset kann ein ankommender Anruf entgegengenommen und die Lautstärke geregelt werden. Gute Headsets gibt es bereits ab 30 Euro. Bei einem Festeinbau einer Freisprecheinrichtung ins Auto wird es dann schon teurer.

Hier gibts eine Übersicht guter Freisprecheinrichtungen.

Was gilt für Radfahrer?

Auch Radfahrer werden als Verkehrsteilnehmer angesehen, somit ist es auch Radfahrern unter Strafe verboten während der Fahrt zu telefonieren.

Welche Strafen drohen

Aktuell kostet das erwischt werden mit Handy am Ohr währen der Fahrt ganze 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Aber unter Umständen kann es deutlich schlimmer werden, denn wenn Ihr mehrmals hintereinander erwischt werdet und somit mehrere negative Einträge im Verkehrsregister sammelt dann kann sogar ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden!

All das kann mit der Nachrüstung einer Freisprecheinrichtung umgangen werden.
Hier klicken für eine Übersicht.

Das telefonieren am Steuer ist übrigens fast in der ganzen EU verboten. Die Strafen sind ähnlich, man riskiert zwischen 20 Euro in Österreich und 150 Euro in Griechenland. Also Hände weg vom Handy und ran ans Steuer.

 
Noch mehr verbotene Dinge:
fahren ohne TÜV
bei Rot über die Ampel fahren

Fahrzeugschein im Auto mitführen – Kopie oder Original?

Für den Fahrzeugschein besteht eine Mitführungspflicht. Das heißt Ihr als Fahrer müsst für das Auto mit dem Ihr fahrt den Fahrzeugschein, oder auch die Zulassungsbescheinigung Teil I, dabei haben. Da viele Angst haben den Fahrzeugschein zu verlieren haben Sie lediglich eine Kopie dabei. Aber darf man eine Kopie im Auto mit sich führen? Wir klären auf.

Fahrzeugschein

Fahrzeugschein im Original

Die gesetzlichen Bestimmungen sind dabei recht eindeutig. Der Fahrzeugschein muss im Original mitgeführt werden und bei Verlangen (Polizei) vorgezeigt werden!

Eine Kopie des Fahrzeugscheins reicht also nicht aus. Eine Kopie ist kein gültiges Dokument und nützt euch im Zweifelsfall nichts.

Es droht sogar ein Bußgeld wenn Ihr den Fahrzeugschein nicht im Original dabei habt. Nämlich 10 Euro kann euch die Polizei für dieses vergehen abnehmen.

Vorsicht vor einer Urkundenfälschung

Wer eine Kopie in Farbe des Fahrzeugscheins bei einer Verkehrskontrolle vorzeigt für den kann das noch in ganz anderer Hinsicht böse Konsequenzen haben. Dies kann nämlich als Urkundenfälschung ausgelegt werden, im besten Fall kommt Ihr hier mit 10 Euro Strafe davon.

Fazit: Geht also kein Risiko ein, bevor Ihr 10 Euro verschenkt steckt einfach den Originalen Fahrzeugschein ins Portmonee und zeigt diesen bei Verlangen vor. Falls Ihr den Fahrzeugschein einmal verlieren solltet steht hier wie Ihr an einen neuen gelangt.