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Fahrzeugschein im Auto mitführen – Kopie oder Original?

Für den Fahrzeugschein besteht eine Mitführungspflicht. Das heißt Ihr als Fahrer müsst für das Auto mit dem Ihr fahrt den Fahrzeugschein, oder auch die Zulassungsbescheinigung Teil I, dabei haben. Da viele Angst haben den Fahrzeugschein zu verlieren haben Sie lediglich eine Kopie dabei. Aber darf man eine Kopie im Auto mit sich führen? Wir klären auf.

Fahrzeugschein

Fahrzeugschein im Original

Die gesetzlichen Bestimmungen sind dabei recht eindeutig. Der Fahrzeugschein muss im Original mitgeführt werden und bei Verlangen (Polizei) vorgezeigt werden!

Eine Kopie des Fahrzeugscheins reicht also nicht aus. Eine Kopie ist kein gültiges Dokument und nützt euch im Zweifelsfall nichts.

Es droht sogar ein Bußgeld wenn Ihr den Fahrzeugschein nicht im Original dabei habt. Nämlich 10 Euro kann euch die Polizei für dieses vergehen abnehmen.

Vorsicht vor einer Urkundenfälschung

Wer eine Kopie in Farbe des Fahrzeugscheins bei einer Verkehrskontrolle vorzeigt für den kann das noch in ganz anderer Hinsicht böse Konsequenzen haben. Dies kann nämlich als Urkundenfälschung ausgelegt werden, im besten Fall kommt Ihr hier mit 10 Euro Strafe davon.

Fazit: Geht also kein Risiko ein, bevor Ihr 10 Euro verschenkt steckt einfach den Originalen Fahrzeugschein ins Portmonee und zeigt diesen bei Verlangen vor. Falls Ihr den Fahrzeugschein einmal verlieren solltet steht hier wie Ihr an einen neuen gelangt.

Fahren ohne TÜV – Bußgeld & Punkte

Fahren ohne TÜV gehört wohl neben dem zu schnellen fahren zu den häufigsten Delikten im Straßenverkehr. Manch einer fährt bewusst ohne TÜV um etwas Zeit herauszuschinden und manch einem fällt es einfach nicht auf das der TÜV abgelaufen ist. Doch welche Strafen erwarten euch wenn es zu einer Polizeikontrolle kommt?

Fahren ohne TÜV

Stopp – TÜV ist abgelaufen

Alle 2 Jahre muss ein Auto, Motorrad oder auch ein Autoanhänger zum TÜV. Bei der Hauptuntersuchung wird dann festgestellt ob das Kraftfahrzeug technisch einwandfrei in Ordnung ist und für die nächsten 2 Jahre am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Wann der TÜV abgelaufen ist und Ihr zur nächsten HU müsst erfahrt Ihr auf den ersten Blick an der Plakette des hinteren Nummernschildes. An dieser könnt Ihr und jeder andere erkennen wenn der TÜV abgelaufen ist. So ist es auch für die Polizei oder für Politessen erkennbar wenn ein Bußgeld verhängt werden kann.

Wenn Ihr ohne TÜV fahrt und angehalten werdet dann entscheidet die Dauer die Ihr über dem fälligen HU Termin seid. In der folgenden Tabelle seht Ihr die aktuellen Strafen, wie immer natürlich ohne Gewähr. Relativ günstig kommt Ihr in den ersten 2 Monaten weg, denn dann kostet das Überschreiten des TÜVs 15€ Bußgeld. Punkte gibt es ab 8 Monaten abgelaufenem TÜV.

Fahren ohne TÜV – Bußgeld & Punkte

Verstoß
Punkte
Bußgeld
2 bis 4 Monate ohne TÜV015 Euro
4 bis 8 Monate025 Euro
über 8 Monate040 Euro

Wann ist der TÜV abgelaufen

Wie weiter oben bereits geschrieben erkennt Ihr das ganz leicht an der Plakette, im folgenden Bild ist so eine zu sehen:

TÜV abgelaufen

Wann ist der TÜV abgelaufen

Ihr seht eine herkömmliche TÜV Plakette, in der Mitte steht das Jahr, hier 2014, und dann die Zahl ganz oben bei der 12 Uhr Stellung ist der entscheidende Monat. Bei dieser Plakette ist es die 3. Dieses Fahrzeug hat also bis einschließlich März 2014 TÜV und muss dann wieder vorgestellt werden, Infos welche Unterlagen dazu nötig sind gibt es hier.

Die ersten zwei Monate sind noch relativ günstig falls man erwischt wird, das ist gut zu Wissen wenn das alte Auto keinen TÜV mehr hat und das neue zum Beispiel durch eine Bestellfrist noch auf sich warten lässt. In den ersten 2 Monaten nach dem TÜV riskiert Ihr so maximal 15 Euro. Vorausgesetzt natürlich das das Auto technisch in Ordnung ist und keine groben Mängel vorweist.

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