Obliegenheitsverletzung – kann die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigern?

Was bedeutet Obliegenheit?

Mit einem Kfz-Versicherungsvertrag verpflichtet sich jeder Versicherungsnehmer, bestimmte Verhaltensweisen einzuhalten. Diese sind sowohl den Verträgen der Haftpflichtversicherung als auch in der Kaskoversicherung fest verankert. Diese Verpflichtung kann im Schadensfall sehr bedeutsam sein und garantiert den Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeug. Gesetzlich vorgeschrieben sind diese Verpflichtungen jedoch nicht. Diese Verhaltenspflichten werden als Obliegenheiten bezeichnet.


Obliegenheitsverletzung KFZ Versicherung

Obliegenheitsverletzung KFZ Versicherung

Es gibt gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten

Es gibt gesetzliche und versicherungsvertragliche Obliegenheiten. Die gesetzlichen Obliegenheiten ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, welches als Bundesgesetz die Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers regelt und für alle Versicherungen gilt.
Link zum Versicherungsvertragsgesetz: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/das-neue-versicherungsvertragsgesetz-735790
Die vertraglichen Obliegenheiten werden in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgeschrieben. Dabei muss eindeutig formuliert sein, wann Obliegenheitsverletzungen vorliegen und welche Folgen diese haben können.

Obliegenheitsverletzung und Schadenfall

Letztendlich hofft jeder Versicherte, dass ein Schadensfall niemals eintritt. Doch wie schnell kann dies mit einem Kraftfahrzeug passieren? Liegt ein Versicherungsfall dann vor, steht automatisch und grundsätzlich nicht fest, dass der Versicherer den Schaden im vollen Umfang übernimmt.
Wird nun im Rahmen eines KFZ-Schadenfalls eine Verletzung der Obliegenheiten seitens des Versicherungsnehmers festgestellt, kann dies dazu führen, dass die Kfz Versicherung die Zahlung des Schadens teilweise oder gänzlich verweigert. Dann spielt der Grad der Schuldfrage hinsichtlich der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers eine entscheidende Rolle.

Folgendes ist daher im Allgemeinen zu beachten:

  • Es gibt vorvertragliche und vertragliche Obliegenheiten.
  • Die vorvertraglichen Obliegenheiten sind auf Verlangen des Versicherers wahrheitsgemäß zu erfüllen.
  • Fahrlässiges Verschulden führt nicht zum Versagen der Leistungspflicht durch den Versicherer.
  • Verletzt der Versicherungsnehmer bewusst mit Vorsatz die Obliegenheiten, liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vor, welches zum Versagen der Leistungspflicht durch den Versicherer führt.
  • Es besteht eine Nachweispflicht des Versicherers zur vorsätzlichen und grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung.

Speziell für die Kfz-Versicherung sind folgende Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer verbindlich:

        Vor Eintritt des Versicherungsfalls

      • Verpflichtung zur Führung des Kraftfahrzeuges nur mit gültigem Führerschein
      • Verpflichtung zur Führung des Kraftfahrzeuges ohne Alkohol- und Drogeneifluss
      • Verpflichtung zur Führung des Kraftfahrzeuges nur durch berechtigte Personen
      • Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Führung des Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr (z. B. keine Straßenrennen)

Nach Eintritt des Versicherungsfalls

      • Verpflichtung zur fristgerechten Versicherungsbeitragszahlung
      • Verpflichtung des Versicherungsnehmers für die Verhütung von Schäden
      • Verpflichtung des Versicherungsnehmers zu Minderung von Schäden
      • Verpflichtung zur Anzeige eines Schadenfalls
      • Auskunftsverpflichtung und Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Klärung eines Schadenfalls
      • Verpflichtung zur Rücksprache und Einholung der Weisung durch den Versicherungsnehmer beim Versicherer (z. B. Reparatur oder Verwertung des Kraftfahrzeuges)
      • Verpflichtung mit dem Unfallgegner keine eigenmächtigen Regulierungen ohne Abstimmung mit der Kfz Versicherung vorzunehmen

Fazit

Damit der Versicherer seiner Kfz-Versicherungsleistungspflicht im vollen Umfang nachkommt, ist es zwingend notwendig, dass die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer stets eingehalten werden. Bei nachweislich grob fahrlässigen und vorsätzlichen Verstößen wird der Versicherer seine Leistungen zum Teil einschränken und kürzen oder sogar gänzlich verweigern. In diesem Zusammenhang wird es immer zu einer Überprüfung der Sachlage kommen, um zu belegen, ob die grob fahrlässigen und vorsätzlichen Verstöße gegen die Obliegenheiten zum Schadenfall führten. Außerdem kann in diesen Fällen der Kfz-Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Der Versicherer hat darüber hinaus bei Verletzungen der Obliegenheiten die Möglichkeit über die Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers Veränderungen vorzunehmen. Ein Kfz-Versicherer ist sogar dann von seiner Leistungspflicht vollständig befreit, wenn das vorsätzliche Schuldverhalten nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Schadenfall steht.
Bei fahrlässigem Verschulden des Versicherungsnehmers wird die Versicherungsleistung der Kfz-Versicherung nicht eingeschränkt oder versagt. Die Fahrlässigkeit hat keinen Einfluss auf die Leistungsfreiheit.
Macht der Kfz-Versicherungsnehmer einen Fehler, wird heute intensiver denn je geprüft und die Möglichkeit in Betracht gezogen, umfangreiche Kostenregulierungen ganz oder zumindest zu einem großen Teil zurückzuhalten. Der Grund ist im Grunde ganz simple. Die Kfz Versicherung stehen unter einem enormen Druck, der nicht zuletzt durch den umfangreichen Markt der Kfz-Versicherungsbranche und die damit verbundene Konkurrenz verbunden ist.

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