Einspruch gegen Bußgeldbescheid – so wirds gemacht

Jeder Autofahrer hat es wahrscheinlich schon einmal erlebt, man macht den Briefkasten auf und ein Bußgeldbescheid fällt einem in die Hände. Warum? Das kann viele Gründe haben, zu schnell gefahren – geblitzt, das Rot der Ampel übersehen, falsch geparkt, oder unter Alkohol gefahren. Viele haben schon fast Ehrfurcht vor einem Bußgeldbescheid, aber warum das nicht immer sein muss und was Sie gegen einen Bescheid tun können, das lesen Sie in diesem Ratgeber.



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Falsche Bußgelbescheide

Man liest und hört es immer wieder und zahlreiche Untersuchungen in der letzten Zeit haben es bewiesen – fast 50 % der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Aber als Laie sieht man natürlich nicht jeden Fehler und kann dagegen vorgehen. Es empfiehlt sich aufgrund der hohen Fehlerzahl also grundsätzlich jeden Bußgeldbescheid zu überprüfen, egal welche Strafe auf dem Spiel steht.

Was ist ein Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist keine Straftat, es ist eine erste Reaktion auf eine Ordnungswidrigkeit die Sie begangen haben. Ernst sollten Sie Ihn aber natürlich auf jeden Fall nehmen, denn sonst kann es sehr teuer werden.

Bussgeldbescheid

Geblitzt? Der Bußgeldbescheid kommt frei Haus.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Grundsätzlich könne Sie natürlich gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, das kann man selbst tun oder es einem Anwalt übergeben. Wenn man es selbst macht dann ist keine besondere Form für den Einspruch notwendig, das Schreiben sollte das Aktenzeichen, das Zustelldatum und eine Begründung beinhalten.

Zu empfehlen ist der Einspruch natürlich nur wenn der Bescheid nicht richtig ist, zum Beispiel wenn Sie zu der angegebenen Zeit gar nicht Auto gefahren sind, oder auf dem beschriebenen Parkplatz nicht geparkt haben. Schreiben Sie das direkt als Begründung in den Einspruch, es werden Ihnen dann die Beweise offen gelegt, sofern es denn welche gibt. Häufig fällt der Behörde dann schon der Fehler auf und der Bußgeldbescheid wird aufgehoben.

Aber das ganze kann auch nach Hinten losgehen, nämlich dann wenn Sie ohne einen richtigen Grund Einspruch erheben, denn es können dadurch Verfahrenskosten und Bearbeitungsgebühren entstehen. Den Einspruch sollten Sie also nur selbst machen wenn Sie sich ganz sicher sind die Ihnen vorgeworfene Tat nicht begangen zu haben.

Brauch ich einen Anwalt – ja oder nein?

Wir empfehlen: ja – zumindest wenn Sie in dieser Sache keine Erfahrung haben. Denn ein Anwalt kann realistisch abschätzen welchen Erfolg ein Einspruch haben wird, er kann zudem grob abschätzen welche weiteren Kosten (Verwaltungsgebühren, Verfahrenskosten) auf Sie zukommen. Zudem kann ein erfahrener Anwalt auch Formfehler und weitere im Bescheid selbst, und nach Akteneinsicht, im Bußgeldverfahren entdecken und dadurch eventuell eine Einstellung des Bußgeldverfahrens erwirken. Aber wer keinen Anwalt kennt und auch den Aufwand scheut einen aufzusuchen für den haben wir noch einen Tipp:

Bußgeldbescheide Online prüfen lassen – kostenlos

Ein Service der sich geblitzt.de nennt hat ein tolles Angebot das für jeden Autofahrer mehr wie interessant ist. Denn Ihr Bußgeldbescheid wird von erfahrenen Anwälten geprüft und wenn möglich wird ein Einspruch eingeleitet mit dem Ziel das Verfahren einzustellen. Der Clou dabei:

  • Alles geht Online
  • Es kostet Sie keinen Cent

Finanziert wird der Dienst über die Software und die angeschlossenen Anwälte, für Sie ist der Service völlig kostenlos und unverbindlich. Von der Prüfung des Bußgeldbescheides bis zur Einstellung des Verfahrens.

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Fazit: Nicht einfach jeden Bußgeldbescheid einfach zahlen nur weil es ein Amtsschreiben ist, lassen Sie Ihn auf jeden Fall prüfen auch wenn keine Punkte oder ein empfindliches Bußgeld auf dem Spiel steht. Aber wichtig ist das Sie immer die nötigen Fristen im Auge behalten. Diese dürfen Sie auf keinen Fall verstreichen lassen.

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