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Knöllchen aus dem Ausland – was ist zu beachten

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt der ist auch vor im Ausland nicht vor der Polizei sicher, ganz im Gegenteil. Denn im Ausland werden wir Ausländer bevorzugt kontrollierte, Grund dafür: Die Strafen sind meist viel höher wie bei uns in Deutschland. Sie sollten also auf der Hut sein und es vermeiden ein Knöllchen zu kassieren.

Bußgeld aus dem Ausland

Knöllchen aus dem Ausland

Knöllchen im Ausland

Bei Rot über die Ampel gefahren, geblitzt wurden oder einfach falsch geparkt. Diese Dinge können natürlich jedem Autofahrer auch im Ausland passieren. Bisher hatte man oft Glück, denn für die Behörden im Ausland war es ein großer Aufwand einen Bußgeldbescheid zu verschicken und diesen auch einzufordern. Häufig wurde man einfach „vergessen“ – doch diese Zeiten sind endgültig vorbei.

Dank einer neuen Regelung ab dem 28.08.2013 können Sie bei Verstößen im Ausland mit einer Verfolgung rechnen. Den ausländischen Behörden ist es nun vereinfacht wurden an Halterdaten zu gelangen.

Vollstreckung des Bußgeldbescheides

Es ist nun sogar möglich das Bußgelder über 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Die Vollstreckung wird dann von einer deutschen Behörde durchgeführt und kostet ebenfalls nochmal Geld, besser ist es also im Ausland ordentlich zu fahren und eventuelle Knöllchen sofort zu bezahlen.

Welche Bußgelder aus dem Ausland werden verfolgt

Es gibt zahlreiche Vergehen bei denen die Behörden aus dem Ausland vorgehen, das sind unter anderem:

– Geschwindigkeitsüberschreitung
– Kein Sicherheitsgurt angelegt
Überfahren einer roten Ampel
Handynutzung am Steuer
– Fahren unter Alkohol oder anderen Drogen (berauschenden Mitteln)
– unbefugte Benutzung eines Fahrtstreifens

Bei Falschparken habt Ihr Glück, wenn Ihr nicht sofort zur Kasse gebeten werdet dann wird das Knöllchen nicht ins Ausland verschickt. Das heißt aber nicht das Ihr in Zukunft auf die Parkgebühr verzichten könnt, in manchen Ländern haben Sie schnell eine Parkralle am Auto, diese wird dann nur gegen Bares gelöst.

Späten Ärger vermeiden

In Zukunft ist mit vermehrten Bußgeldbescheiden aus dem Ausland zu rechnen, diese sollten auf jeden Fall von Ihnen bezahlt werden, denn selbst wenn keine Vollstreckung eingeleitet wird kann es noch eine böse Überraschung geben. Nämlich dann wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Land des Vergehens einreisen. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Beschlagnahmung des Autos führen, und das im Urlaub!

 

Fazit: Fahren Sie besonders im Ausland mit höchster Vorsicht und halten sich genau an die Verkehrsregeln. Informieren Sie sich bereits vor der Fahrt ins Ausland über eventuelle Besonderheiten die im Urlaubsland beachtet werden müssen.

 

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