Einspruch gegen Blitzer Bußgeldbescheid – so gehen Sie vor

Wenn Sie geblitzt wurden sind dann wartet meist schon eine Woche später der Bußgeldbescheid im Briefkasten, die böse Überraschung schwarz auf weiß. Entweder ist es schon der Bußgeldbescheid oder eine Anhörung. Doch statt grummelnd die Überweisung zu tätigen um die Sache schnell vom Tisch zu haben und zu vergessen, sollten Sie einmal überlegen ob es sich lohnt gegen den Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens zu wehren. Und das ist häufiger aussichtsreich als Sie denken. Was Sie tun müssen um richtig Einspruch einzulegen, das lesen Sie in diesem Ratgeber.


Einspruch Bußgeldbescheid

Einspruch Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid (Blitzer) im Briefkasten – was ist jetzt zu tun?

Zunächst einmal sei gesagt, dass die Überwachung der Geschwindigkeit nicht aus Schikane durchgeführt wird, auch wenn es manchmal so scheint. Wenn nie geblitzt werden würde, dann würde sich auch niemand an die vorgeschriebenen Tempolimits halten. Die Geschwindigkeitsüberwachung ist also ein Beitrag zur Verkehrssicherheit für uns alle, dass es nebenbei so manch leere Stadtkasse auffüllt das wollen wir nicht verschweigen.

Wenn es Sie erwischt hat dann landet früher oder später der Brief mit dem Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten. Sollte das nach drei Monaten sein dann können Sie unter Umständen aufatmen, denn dann kann bereits die Verjährung eingesetzt sein. Genaueres dazu lesen Sie hier: Verjährungsfrist Blitzer.

Wenn Sie Einspruch gegen den Blitzer einlegen wollen dann muss das innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung passieren. Wenn Sie die zwei Wochen verstreichen lassen dann ist der Bescheid rechtskräftig und Sie kommen unter keinen Umständen um die Strafe herum. Schnell und besonnen reagieren ist also angesagt.

Der Einspruch muss schriftlich bei der Behörde erfolgen, die den Bescheid ausgestellt hat. Sie müssen Ihre Begründung deutlich und stichhaltig vortragen. Am besten überlassen Sie diese Sache einem Anwalt, dieser beantragt zunächst Akteneinsicht und sieht, sofern er gut ist, sofort mögliche Angriffspunkte.

Und die Gründe die für einen Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid sprechen, können sehr vielseitig sein:

  • Der Blitzer war nicht nach Vorschrift geeicht
  • Zuordnung der Messwerte nicht eindeutig möglich
  • Schrägfahrt
  • Oberflächen spiegeln sind
  • Fehlerhafte Bedienung des Messgerätes
  • Das Messgerät wurde falsch aufgestellt
  • Gerät entspricht nicht den Vorgaben der PTB
  • Fehlender Sachkundenachweis des Beamten

Das sind einige Punkte die Sie als Laie nur sehr schwer erkennen und einschätzen können. Einfacher ist es natürlich, wenn die Sachlage eindeutig ist. Zum Beispiel wenn Sie zum Zeitpunkt der Messung nachweislich an einem ganz anderen Ort waren (Urlaub oder ähnliches). Aber auch wenn Sie auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind, dann ist sehr wahrscheinlich bei der Bearbeitung des Vorganges ein Fehler unterlaufen.

Blitzer-Bescheid Einspruch

Blitzer-Bescheid Einspruch – so gehts

Brauch man unbedingt einen Anwalt um gegen einen Blitzer-Bescheid Einspruch einzulegen?

Nein das brauchen Sie natürlich nicht, Sie können den Einspruch ganz einfach selbst fertigen und an die Behörde senden. Allerdings bringt es sehr viele Vorteile mit sich, wenn Sie einen Anwalt damit beauftragen. Denn bevor dieser eine Stellungnahme abgibt wird er Akteneinsicht anfordern, und das kann nur ein Anwalt tun, Sie selbst bekommen keine Akteneinsicht.

Das geschulte Auge wird dann die Akten auf Bearbeitungs- oder Messfehler untersuchen, nicht selten wird er dabei fündig und Sie haben gute Chancen ungestraft davon zu kommen.

Aber es gibt auch Ausnahmen, wie oben bereits angesprochen kann es durch Bearbeitungsfehler durchaus einmal vorkommen das Sie einen Blitzer-Bescheid bekommen obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt mit Ihrem Auto wo ganz anders waren. Wenn Sie das eindeutig anhand von Tankquittungen, Werkstattrechnungen (oder Flugtickets, wenn es um Sie als Fahrer geht), oder sonstigem nachweisen können, dann können Sie natürlich auf die Hilfe eines Anwaltes verzichten und den Bescheid selber anhand Ihrer Belege formulieren.

Die Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes

Wenn Sie einen Anwalt beauftragen gegen Ihren Blitzerbescheid vorzugehen dann muss dieser dafür natürlich auch entlohnt werden. Aber nicht nur dass, ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid endet nicht selten vor Gericht, das heißt es kommen Gerichtkosten obendrauf. Aber auch das ist noch nicht alles, denn meist muss zur eindeutigen Klärung ein Gutachter beauftragt werden, die Gutachterkosten können schnell vierstellig werden.

Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung hat, diese übernimmt meist die oben genannten Kosten, eine Deckungszusage muss natürlich eingeholt werden. Doch die meisten Rechtsschutztarife sind mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen, diese müssen Sie in jedem Fall tragen. Häufig ist ein Selbstbehalt von 150 Euro vereinbart. Sie sollten diesen 150 Euro die zu erwartende Strafe entgegenstellen und abwägen.

Bußgeldbescheid kostenlos prüfen lassen

Es gibt aber auch eine elegante Möglichkeit wie Sie ohne etwas zu zahlen die Chancen auf Erfolg ausloten können, und zwar von Experten. Auf der Homepage von myright.de können Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen, das geht sofort und kostenlos. Das kostet Sie also Garnichts, bezahlt werden muss nur im Erfolgsfall.

Im Klartext heißt das für Sie, ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft Ihren konkreten Fall und gibt Ihnen Auskunft über die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch. Erst dann können Sie sich entscheiden wie Sie vorgehen werden.

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Wieviel Bußgeldbescheide sind falsch?

Sehr viele mehr als man glauben mag, ein großer Test hat gezeigt das 18 Prozent aller Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsübertretung schwerwiegende Formfehler erhalten, 5 Prozent waren technisch so falsch, dass die Messungen nicht verwertbar waren. Ganze 85 Prozent aller Fälle waren zumindest teilweise mit Fehlern behaftet was Sie angreifbar macht. Sie sehen anhand dieser Zahlen das es sich also lohnt genauer hinzuschauen und die kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen.

Fazit: Wenn der nächste Bußgeldbescheid ins Haus flattert sollten Sie nicht grummelnd bezahlen, sondern schauen einmal ganz genau hin (oder lassen), ob es sich lohnt dagegen vorzugehen. Wir wünschen viel Erfolg und ermahnen trotzdem nicht zu rasen!