Saisonkennzeichen abgelaufen – welche Strafe droht

Die Möglichkeit der Saisonkennzeichen gibt es bereits seit 1997 und ist für alle Fahrzeughalter interessant die Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr nutzen wollen.

Wenn das geliebte Auto im Winter sowieso im Winterquartier steht warum dann Steuern und Versicherung für diese Zeit bezahlen? Früher musste man, um das Auto Ab- und wieder Anzumelden jedes Mal zur Zulassungsstelle und sich in die Schlange der wartenden einreihen. Doch das gehört mit dem Saisonkennzeichen der Vergangenheit an.

Saisonkennzeichen abgelaufen

Saisonkennzeichen abgelaufen – Auto besser stehen lassen

Mit einem Saisonkennzeichen könnt Ihr euch aussuchen wann Ihr mit dem Auto fahren wollt und wann nicht. Die Wahl ist auf volle Monate beschränkt und wird auf dem Kennzeichen vermerkt. So sieht jeder von wann bis wann das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf, zum Beispiel von 3 –  10 bedeutet von März bis Oktober, genauer vom 01.März bis zum 31.Oktober eines Jahres. In der übrigen Zeit darf das Fahrzeug nicht genutzt werden, zumindest nicht um auf der Straße damit zu fahren.

Strafen bei Verstoß – fahren mit abgelaufenem Saisonkennzeichen

Ist der Geltungsbereich abgelaufen und Ihr fahrt trotzdem mit dem Auto kann es richtig teuer und unangenehm werden.  Denn das ist Verboten. Macht Ihr es trotzdem dann liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Dabei gibt es keine Ausnahme, keine Überführungsfahrt, fahrt in die Werkstatt oder fahrt zum TÜV – keine Ausnahme.

Die Strafe wenn euch die Polizei mit abgelaufenem Saisonkennzeichen erwischt sind erheblich. Das gibt ein hohes Bußgeld und mehrere Punkte in Flensburg.

Wichtig: Neben der zu erwartenden Strafe wird es richtig bitter wenn Ihr mit abgelaufenem Saisonkennzeichen einen Unfall baut, denn dann haftet Ihr für Personen- und Sachschäden mit eurem Privatvermögen. Unter Umständen verschuldet Ihr euch mit einer kurzen unüberlegten Fahrt für ein ganzes Leben!

Parken außerhalb des Geltungszeitraums

Wenn Ihr mit dem Gedanken spielt euer Cabrio oder ein anderes Auto mit einem Saisonkennzeichen auszustatten dann müsst Ihr euch überlegen wo Ihr es im Winter hinstellt. Ein Parken auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist nämlich ebenfalls verboten und zieht eine Strafe nach sich. Das können 40€ und 3 Punkte sein. Ihr solltet also stets auf den Ablauf des Geltungszeitraumes achten und das Fahrzeug rechtzeitig zum Winterlager fahren.

Tipp: Ob abgelaufen oder nicht, Sie sollten niemals ohne Kennzeichen am Auto fahren.