Ein simpler Autoverkauf kann unter Umständen zu einer Odyssee ungeahnten Ausmaßes mutieren. Besonders bei Privatverkäufen erscheint nicht nur der Wolf im Schafspelz als potenzieller Käufer, man selbst kann sehr schnell zum Wolf werden, wenn beispielsweise am Fahrzeug Mängel auftauchen, von denen man zum Zeitpunkt des Verkaufs nichts ahnte und wusste. Und plötzlich muss man sich gerichtlich über Schuld und Haftung äußern und beweisen. Der Verkauf von Privat an Privat oder auch von Privat an Händler, via Zeitungsinserat, eines öffentlichen Automobilverkaufsmarktes oder auch auf anderen Plattformen birgt Risiken die man gezielt absichern muss, sonst wird aus dem Autoverkauf ganz schnell ein teurer Albtraum.
Gekauft wie gesehen?
Im Gegensatz zu Kaufverträgen unter Unternehmen wirkt der Abschluss eines Kaufvertrages bei Privatpersonen mit dem Zusatz “gekauft wie gesehen” und führt zum Haftungsausschluss.
In vielen Vorlagen und Mustern von Kfz Kaufverträgen kommt dieser wichtige Satz vor. Der Verkäufer sollte sich aber dennoch nicht zu beruhigt zurücklehnen und hoffen, dass er sich damit allen Rechten und Pflichten den Kaufvertrag betreffend entzogen hat.
Er kann mit diesem Haftungsausschluss lediglich nur für solche Mängel gewährleisten, die zum Zeitpunkt des Kaufvertrages und der Übergabe der Kaufsache, in diesem Fall des Fahrzeuges, bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung aufgefallen wären.
Und das Wichtigste hierbei ist: Diese Klausel gilt nur bei dem Verzicht und der Inanspruchnahme eines Sachverständigen. Denn dieser würde durch sein Gutachten automatisch haften. Diese Klausel bezieht sich hauptsächlich auf den Haftungsausschluss und dient der Vereinfachung der rechtlichen Sachlage bei Privatverkäufen. Ein Trugschluss, denn wird ein Mangel am Auto erst nach dem Zeitpunkt des Kaufes seitens des Käufers festgestellt, ist der Verkäufer in der Pflicht und kann sich nicht wirklich von seinen Gewährleistungspflichten entziehen. Nun ist er in der Beweispflicht und muss diese unter Umständen bei einem gerichtlichen Verfahren untermauern. So kann aus einem einfachen Verkauf des Autos eine schier endlose Odyssee entwickeln.
Unproblematisch und schnell – Verkauf an Autoankäufer
Den Verkauf des Autos ganz unproblematisch und schnell über die Bühne gehen zu lassen, ohne dabei auf Komplikationen, Ärger oder Sonstiges stoßen zu müssen, ist die Möglichkeit das Fahrzeug einem seriösen Autoankäufer (z.B. in Hamburg) in unmittelbarer Umgebung anbieten zu können. Sachlich, professionell und seriös ist die Herangehensweise eines Autoankäufers in der Regel und schon nach wenigen Stunden kann man sein altes Fahrzeug mit ruhigem Gewissen loswerden.
Schon bei der Fahrzeugbewertung vor Ort, die meistens kostenlos ist, kann der Kaufpreis ermittelt werden. Sind beide Parteien zufrieden mit dem Ergebnis, steht einem Kaufvertrag nichts mehr im Weg. Geübte Autoankäufer nehmen grundsätzlich alle Fahrzeugtypen, Klassen, Modelle, unterschiedlichster Hersteller an .
Kilometerleistungen (Achtung: zurückgedrehter Tacho) und Baujahre sind in der Regel für sie keine Hindernisse, den Kauf zu tätigen. Im Gegenteil: Besonders Fahrzeuge, die in ihrem Istzustand nicht mehr für hiesige Verhältnisse verkehrstüchtig sind, werden gerne bevorzugt. Unfallfahrzeuge ebenso. Sie werden repariert und wieder fahrtüchtig gemacht, oder auch bei älteren Modellen auch in ihrem Zustand sofort ins Ausland verkauft. Dort werden diese Autos unter Umständen noch viele Jahre gefahren und erfüllen so erneut ihren Zweck.
Doch vertrauen Sie nicht blind auf den genannten Preis den Ihnen der Autoankäufer vor Ort nennt, denn je nachdem wie der die Verkaufschancen einschätzt wird er Ihnen seinen Ankaufpreis anbieten. Sagen sie nicht sofort zum, gehen Sie zumindest einmal auf Mobile.de und schauen was für vergleichbare Modelle von Ihrem Auto verlangt wird, so sehen Sie zumindest grob ob das Angebot passt. Sie können natürlich auch eine Online Autobewertung durchführen um einen Verkaufspreis zu berechnen.
Detaillierte Beschreibungen des Wagens schriftlich festhalten
Auf Nummer sicher gehen beim Verkauf kann man übrigens auch, wenn man eventuelle Schäden oder Mängel klar aufzeigt und diese schriftlich im jeweiligen Kaufvertrag fixiert. Für den Käufer erschließt sich wesentlich transparenter, was er da schließlich kauft und für den Verkäufer ist es nicht unwesentlich bei eventuellen Schadensersatzansprüchen, diese Anmerkungen im Kaufvertrag auch aufzeigen und beweisen zu können. Auch wenn es dem Käufer nicht wichtig ist, man weiß nie was passiert, und auf die paar Minuten kommt es auch nicht an.
Einen Musterkaufvertrag nutzen
Wenn Sie sich gegen Autohaus und professionelle Ankäufer entscheiden und Privat verkaufen möchten, dann immer mit Kaufvertrag! Selbst wenn das Auto für einen Euro den Besitzer wechselt. Wir haben einen kostenlosen Kaufvertrag als Muster den Sie unkompliziert nutzen können. Hier gelangen Sie zur Vorlage des Kfz Kaufvertrag.
Mehr Tipps zum Gebrauchtwagenverkauf gibt es hier, wenn das Auto nur noch reif für den Schrott ist dann lesen Sie hier mehr wie Sie Ihr Auto verschrotten lassen können.