Mit FlipFlops Autofahren – erlaubt?

Jeden Sommer wenn es draußen Drückend heiß ist und die Temperaturen in Richtung 30 Grad zeigen kommt immer wieder dieselbe Frage auf „Autofahren mit Flipflops ist das erlaubt?“. Dabei liegt es nahe wenn man auf dem Weg an den Baggersee oder das Schwimmbad ist gleich mit Flipflops oder Badelatschen ins Auto zu steigen, bequemer geht es nicht.

FlipFlops Autofahren

FlipFlops beim Autofahren

So oft wie die Frage gestellt wird so oft gibt es auch eine falsche Antwort, oft wird vom Schwager und erzählt der deswegen schon ein Bußgeld zahlen musste. Doch das stimmt nicht. Grundsätzlich darf jeder mit Badelatschen, Clogs, Sandalen, Flipflops oder auch Barfuß fahren und das straffrei. Wenn euch die Polizei anhält gibt es also kein Knöllchen.

Aber Achtung: kommt es zu einem Unfall und Ihr habt dabei nicht angepasstes Schuhwerk getragen kann es unter Umständen Komplikationen geben. Denn dann droht ein Bußgeld und im schlimmsten Fall eine Mithaftung, zum Beispiel dann wenn nachweislich durch stärkeres Bremsen der Unfall hätte verhindert werden können.

Fazit: Obwohl keine feste Schuhe zum Auto fahren vorgeschrieben sind empfehlen wir euch dringend zu diesem. Denn unabhängig von eventuellen Problemen nach einem Unfall ist es einfach sicherer. Mit Flipflops rutscht man wesentlich schneller vom Pedal weil man weniger Halt und Haftung hat. Dies kann schnell schwere Folgen haben, und warum Auto und vor allem Gesundheit riskieren nur wegen dem tragen von Flipflops am Steuer. Stellt euch vor es springt eine Person unvermittelt auf die Straße und Ihr müsst eine Notbremsung einleiten.

Tipp: Für den Sommer einfach ein paar leichte Turnschuh in das Auto stellen und vor der fahrt in diese Wechseln.

Keine Flipflops für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer sieht es dagegen anders aus. Der Gesetzgeber schreibt für diese Berufsgruppe das tragen fester Schuhe vor, so das eine reine Verkehrskontrolle schon Geld kostet wenn Ihr mit Flipflops oder Sandalen im LKW erwischt werdet.

 

*Wie bei allen unseren Artikeln gilt: Keine Rechtsberatung und kein Anspruch auf Richtigkeit.