Fahrzeugschein im Auto mitführen – Kopie oder Original?

Für den Fahrzeugschein besteht eine Mitführungspflicht. Das heißt Ihr als Fahrer müsst für das Auto mit dem Ihr fahrt den Fahrzeugschein, oder auch die Zulassungsbescheinigung Teil I, dabei haben. Da viele Angst haben den Fahrzeugschein zu verlieren haben Sie lediglich eine Kopie dabei. Aber darf man eine Kopie im Auto mit sich führen? Wir klären auf.

Fahrzeugschein

Fahrzeugschein im Original

Die gesetzlichen Bestimmungen sind dabei recht eindeutig. Der Fahrzeugschein muss im Original mitgeführt werden und bei Verlangen (Polizei) vorgezeigt werden!

Eine Kopie des Fahrzeugscheins reicht also nicht aus. Eine Kopie ist kein gültiges Dokument und nützt euch im Zweifelsfall nichts.

Es droht sogar ein Bußgeld wenn Ihr den Fahrzeugschein nicht im Original dabei habt. Nämlich 10 Euro kann euch die Polizei für dieses vergehen abnehmen.

Vorsicht vor einer Urkundenfälschung

Wer eine Kopie in Farbe des Fahrzeugscheins bei einer Verkehrskontrolle vorzeigt für den kann das noch in ganz anderer Hinsicht böse Konsequenzen haben. Dies kann nämlich als Urkundenfälschung ausgelegt werden, im besten Fall kommt Ihr hier mit 10 Euro Strafe davon.

Fazit: Geht also kein Risiko ein, bevor Ihr 10 Euro verschenkt steckt einfach den Originalen Fahrzeugschein ins Portmonee und zeigt diesen bei Verlangen vor. Falls Ihr den Fahrzeugschein einmal verlieren solltet steht hier wie Ihr an einen neuen gelangt.