Fahren ohne Zulassung – erlaubt oder verboten?

Wer in Deutschland mit einem Auto auf der Straße fahren, und somit am Straßenverkehr teilnehmen möchte, der muss ein Auto angemeldet und versichert haben. Das Anmelden geht wiederum nur wenn man mindestens eine Haftpflichtversicherung für sein Auto hat, das weißt man beim anmelden mit einer eVB Nummer nach. Auf der Zulassungsstelle bekommt man dann die nötigen Plaketten auf seine Kennzeichen geklebt.

Bei der KFZ Abmeldung werden diese Plaketten abgekratzt, die Nummernschilder werden entwertet.


Fahren ohne Zulassung

Fahren ohne Zulassung

Doch darf man ohne Zulassung und KFZ Versicherung auf der Straße fahren?

Wie Sie sich schon denken können lautet die Antwort: Nein, natürlich nicht! Doch es gibt tatsächlich Ausnahmen die das Leben eines Autobesitzer vereinfachen, denn unter bestimmten Voraussetzungen darf man mit dem Auto auch ohne Zulassung auf der Straße fahren, welche das sind erfahren Sie in diesem Artikel.

Was genau bedeutet „Fahren ohne Zulassung“?

Das ein Auto zugelassen, also angemeldet ist, das zeigen die Plaketten an den Nummernschildern und auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (der Fahrzeugschein). Diese beiden Dinge dienen als Nachweis das ein Fahrzeug amtlich registriert ist, die Pflichtversicherung besitzt, und somit legal auf deutschen Straßen fahren darf.

Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, dann werden die Kennzeichen entwertet, die Plaketten werden entfernt. Auch im Fahrzeugschein ist ein Vermerk das dieses Fahrzeug abgemeldet ist.

Wenn sie mit diesem Auto nun auf der Straße fahren würden, dann ist das ein „Fahren ohne Zulassung“ und kann bei einer Polizeikontrolle teuer werden, noch viel unangenehmer wird es, wenn sie mit einem Auto ohne Zulassung in einen Unfall verwickelt werden.

Sie sollten es tunlichst unterlassen mit einem Fahrzeug ohne Zulassung zu fahren.

Unter welchen Voraussetzungen darf man ohne Zulassung fahren?

Ja es gibt Ausnahmen wo man mit dem Auto legal ohne Zulassung, also mit ungestempelten Kennzeichen, auf der Straße fahren darf. Grob gesagt immer dann wenn es sich um Fahrten im Zusammenhang mit der An- oder Abmeldung handelt, welche das genau sind, das erfahren Sie jetzt.

In § 10 Abs. 4 FZV sind Details dazu geregelt, diese könne Sie hier nachlesen.

Wenn Sie Ihr Auto abmelden und dann damit nach Hause oder zum Händler fahren wollen, dann haben Sie gar kein Problem, hier können Sie mehr über das Fahren nach der KFZ Abmeldung nachlesen

Doch wie sieht es mit der Fahrt zur Zulassungsstelle aus, wenn das Auto abgemeldet ist?

So lange Sie Kennzeichen haben, die im Vorfeld von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurden sind, dann können Sie diese ans Auto schrauben und damit zur Zulassungsstelle fahren, um das Auto anzumelden.

Aber auch Fahrten zum Tüv sind mit ungestempelten Kennzeichen problemlos möglich.

Wichtig ist das Sie die Kennzeichen am Fahrzeug befestigen, und nicht einfach hinter die Scheibe legen, mehr dazu hier: Fahren ohne Kennzeichen / Kennzeichen hinter der Frontscheibe.

Vor Fahrtantritt mit der Versicherung sprechen

Um alles Eventualitäten auszuräumen sollten Sie vorher mit der KFZ Versicherung sprechen ob die Fahrt mit dem nicht angemeldeten Auto, zur Zulassungsstelle oder in die Werkstatt versichert ist.

Manch eine Versicherung gibt Ihnen dazu ein kurzes Schriftstück mit, andere verweisen auf die elektronische Versicherungsbestätigung die Sie dann auf Verlangen vorzeigen können. Mit der eVB ist eine Überprüfung beim Zentralruf der Autoversicherer möglich.

Die Bestätigung Ihrer Versicherung ist wichtig, denn fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und nicht billig.

Eine günstige KFZ Versicherung bei der Sie viel Geld sparen, bekommen Sie hier.

Ohne Zulassung keine Umwege fahren

Eines ist wichtig, wenn Sie auf dem Weg zur Zulassungsstelle oder der Werkstatt sind, dann müsse Sie auf direktem Weg dahinfahren, nur dann ist diese Fahrt erlaubt. Also kein Umweg um der Oma mal wieder einen Besuch abzustatten oder den Wocheneinkauf zu erledigen.

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen (zum Zweck der Anmeldung) sind nur innerhalb des Zulassungsbezirks, und eines angrenzenden Bezirks zulässig. Anderenfalls ist das dann ein Fahren ohne Zulassung.

Wie Sie sehen ist das ein ganz wichtiger Punkt den Sie auf jeden Fall beachten sollten um nicht mit dem Gesetzt in Konflikt zu geraten. Wie immer gilt: Alle Angaben ohen Gewähr.

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