Fahren ohne Kennzeichen / Versicherung / Zulassung – die Strafen

Nicht selten sieht man ein Auto im Verkehr das kein Kennzeichen mehr hat, manchmal liegt es hinter der Frontscheibe, oder es hat einfach garkeins. Die Gründe dafür sind vielfältig, vielleicht ist es einfach abgefallen oder es wurde geklaut. Häufig ist es aber reine Faulheit, nämlich dann, wenn ein Auto An- oder Abgemeldet wird. Viele haben keine Lust die Kennzeichen vor der Zulassungsstelle zu montieren und legen Sie einfach hinter die Frontscheibe, was soll schon passieren? Schließlich ist das Auto ja angemeldet und versichert!

Doch spätestens, wenn Sie ein „Stopp Polizei“ lesen ist der Spaß vorbei. Denn das Kennzeichen muss ordnungsgemäß am Auto befestigt sein. Einfach hinter die Scheibe legen ist nicht ausreichend.


Fahren ohne Versicherung Zulassung

Fahren ohne Versicherung /Zulassung

Strafe für das fahren mit Kennzeichen hinter der Scheibe

Mit einer Ermahnung ist es nicht getan, Sie kommen um eine Strafe nicht herum. Und diese ist nicht günstig. Wenn Sie das Kennzeichen hinter der Scheibe liegen haben, dann kostet das ganze 40 Euro und einen Punkt.

Also durchaus eine empfindliche Strafe, Sie sollten also nicht aus Bequemlichkeit darauf verzichten die Kennzeichen ordentlich und an der richtigen Stelle zu befestigen. Hier mehr Infos: Fahren ohne Kennzeichen

Strafe für das Fahren ohne Zulassung

Ist Ihr Auto nicht angemeldet und Sie fahren auf der Straße damit dann ist es ein „Fahren ohne Zulassung“ und das liegt vor, wenn Sie nicht die nötigen Stempel am Kennzeichen haben, und in Ihrem Fahrzeugschein eine Abmeldung vermerkt ist.

Wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten und keine Zulassung haben dann wird eine Strafe von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig.

Strafe für das Fahren ohne Versicherung / Versicherungsschutz

In Deutschland gibt es seit 1965 das Pflichtversicherungsgesetz, und dieses besagt das man eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug braucht, diese übernimmt dann Schäden die man Dritten damit zufügt.

Wenn Sie dieses Gesetzt jedoch ignorieren und mit einem Fahrzeug ohne Versicherung draußen herumfahren, dann begehen Sie eine Straftat. Und die Strafe dafür ist richtig empfindlich, Sie erwartet nämlich eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. Sie sollten also nicht einmal in Erwägung ziehen auch nur einen Meter mit einem Auto ohne Versicherung zu fahren.

Noch deutlich schlimmer wird es wenn sie wegen vorsätzlichen fahren ohne Versicherungsschutz verurteil werden, dann kann es bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geben.

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Fazit: Selbst beim fahren mit dem Kennzeichen hinter der Scheibe werden schon empfindliche Strafen fällig, Sie sollten sich in diesem Punkt also unbedingt an alle Gesetze halten.