Das Auto ist geklaut – was ist jetzt zu tun?

Sie gehen zum Parkplatz an dem Sie Ihr Auto zuletzt abgestellt haben aber finden Ihr Auto nicht wie gewohnt an dieser Stelle vor? Die Panik beginnt, ist das Auto geklaut? Doch Panik ist jetzt völlig fehl am Platz, bleiben Sie ruhig und bewahren einen kühlen Kopf, nur so können Sie richtig denken und die nötigen Schritte einleiten.


Auto geklaut

Auto geklaut und ausgebrannt

Steht das Auto nicht da wo Sie es zuletzt abgestellt haben dann überlegen Sie zunächst einmal in Ruhe ob es auch wirklich die richtige Stelle ist an der Sie Ihr Auto vermuten, vielleicht haben Sie es am Abend in einer anderen Straße geparkt als üblich? Oder Sie sind in einem großen Parkhaus in der falschen Etage gelandet?

Teilen Sie sich Ihr Auto mit Ihrem Partner? Dann rufen Sie zunächst diesen an und fragen ob er das Auto im Moment hat oder woanders geparkt hat, auch wenn es zunächst unwahrscheinlich ist.

Das Auto ist tatsächlich geklaut!

Wenn Sie das ausschließen können dann nehmen Sie Ihr Telefon und rufen die Polizei an.

Falls das Fahrzeug abgeschleppt wurde dann kann Ihnen das die Polizei direkt am Telefon sagen, Sie erfahren dann auch wo es hingebracht wurde und Sie es, gegen Bares, wieder abholen können.
Das ist natürlich der „Glücksfall“ in so einer Situation, ist das Auto nicht abgeschleppt wurden dann ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit gestohlen.

Fragen Sie die Polizei ob eine Streife vorbei kommt oder ob Sie Strafanzeige in der nächsten Dienststelle stellen sollen. Wenn Sie die Strafanzeige stellen dann sollten Sie ebenfalls keine Panik haben, denn es werden Ihnen zahlreiche Fragen gestellt die Sie richtig beantworten sollten. So wird zum Beispiel nach dem Kilometerstand des Autos gefragt, kaum einer weiß diesen auf den Kilometer genau, aber wenigstens annähernd. Dieser wird anhand von Werkstattrechnungen oder dem letzten TÜV Bericht später von der Versicherung geprüft.

Des Weiteren müssen Sie angeben wieviel Autoschlüssel Sie zu Ihrem Fahrzeug haben, auch besondere Fahrzeugausstattung sollte direkt bei der Polizei möglichst vollständig und detailliert beschrieben werden können.

Wichtig ist das Sie ganz genau überlegen welche Dinge Sie im Auto hatten, diese Gegenstände werden vermutlich durch Ihre Hausratversicherung zum Teil ersetzt. Wenn diese Dinge bereits in der Strafanzeige stehen dann macht es die Abwicklung mit Ihrer Versicherung einfacher, denken Sie also an Dinge wie Kindersitz, Sporttaschen im Kofferraum, Sonnenbrillen usw. natürlich müssen Sie für die entwendeten Dinge eine Rechnung / Kaufbeleg vorweisen können.

Ihr nächster Gang ist zur Zulassungsstelle, denn das geklaute Auto muss stillgelegt werden. Lesen Sie dazu die Artikel: Fahren nach der KFZ Abmeldung und Unterlagen zur KFZ Abmeldung.

Die Zulassungsstelle behält den Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil I, ein.

Ist das geklaute Fahrzeug geleast oder finanziert dann ist die zuständige Bank ebenfalls über den Diebstahl zu informieren.

Die Versicherung informieren

Ein wichtiger Schritt der jetzt an der Reihe ist, ist es Ihre KFZ Versicherung über den Diebstahl in Kenntnis zu setzen, nach der telefonischen Verlustmeldung müssen Sie folgende Dinge an die KFZ Versicherung schicken: alle Autoschlüssel, die Abmeldebescheinigung, das Diebstahlprotokoll der Polizei, und den Fahrzeugbrief oder auch Zulassungsbescheinigung Teil II.

Wenn vier Wochen vergangen sind und von Ihrem geklauten Auto fehlt weiterhin jede Spur dann bekommen die Sie Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges von der Versicherung erstattet. Dieser wird durch einen unabhängigen Gutachter mit einem ordentlichen Gutachten ermittelt.

Leihwagen für den Übergang – wer zahlt Ihn?

Im Volksmund heißt es häufig das nach einem Diebstahl die Versicherung für vier Wochen einen Leihwagen bezahlt, doch das stimmt nicht. Viele Versicherungen übernehmen keine Kosten für einen Leihwagen. Fragen Sie am besten direkt bei der Schadensmeldung danach.