Anhänger auf 100 Km/h umrüsten

Haben Sie einen PKW Anhänger? dann Wissen Sie das Sie mit diesem als Gespann nicht schneller wie 80 Km/h fahren dürfen. Wenn man auf der Autobahn unterwegs ist, dann sind 80 Km/h jedoch quälend langsam. Wenn man sich an die Geschwindigkeit hält wird man sogar von LKWs überholt.

Häufig sieht man jedoch Anhänger, Wohnwagen und andere Hänger mit einen großen 100 Km/h Schild am Heck. Was machen die anders um eine 100 Km/h Zulassung zu bekommen?

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen wir Sie Ihren Hänger für eine 100 Km/h Zulassung umrüsten können, das ist in vielen Fällen relativ problemlos möglich.

Achtung: Ein Hinweis vorweg, auch wenn Sie einen Anhänger mit 100 Km/h Zulassung haben, dürfen Sie auf Bundesstraßen und außerorts trotzdem nur 80 Km/h fahren. Nur auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen dürfen Sie 100 Km/h fahren. Wenn Sie also nicht vorhaben Ihren Hänger auf der Autobahn zu ziehen, können Sie sich das umrüsten auf 100 Km/h sparen.


100 Km/h Zulassung Anhänger

100 Km/h Zulassung für Anhänger

Voraussetzung für die 100 Km/h Regelung:

Damit Ihr Anhänger / Wohnanhänger für die 100 Km/h Regelung in Frage kommt muss dieser, und auch Ihr Auto, einige Voraussetzungen erfüllen, wir sagen Ihnen welche das sind.

  1. Ist Ihr Anhänger gebremst (Auflaufbremse) dann braucht er hydraulische Stoßdämpfer.
  2. Die Gesamtmasse des Zugfahrzeuges darf 3.500 Kg nicht überschreiten.
  3. Ihr Zugfahrzeug muss ABS haben.
  4. Die Reifen auf Ihrem Anhänger müssen mindestens Klasse L sein, das heißt mind. für 120 Km/h zugelassen sein.
  5. Es muss eine 100 Km/h Plakette am Heck des Anhängers angebracht sein – hier bestellen.
  6. Die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein. Wie Sie das Reifenalter ablesen steht hier.

Masseverhältnisse für die 100 Km/h Zulassung

Damit Ihr Anhänger für 100 Km/h Fahrten zugelassen werden kann, sind bestimmte Masseverhältnisse notwendig. Diese sind etwas kompliziert zu verstehen.

Das zulässige Gesamtgewicht Ihres Anhängers ist abhängig vom Leergewicht Ihres Zugfahrzeuges.

Dazu muss das Leergewicht Ihres Zugfahrzeuges mit einen Faktor X multipliziert werden.

Der Faktor X setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 0,3 für ungebremste Anhänger sowie gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
  • 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
  • 1,2 mit einer Antischlingerkupplung, kurz AKS, dazu muss er gebremst sein und Stoßdämpfer haben

Das Ergebnis:

Übersteigt nun das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht Ihres Anhängers den errechneten Wert, dann muss Ihr Anhänger abgelastet werden, bevor er die 100 Km/h Zulassung bekommt.

Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht nicht den errechneten Wert, dann steht der 100 Km/h Zulassung nichts mehr im Wege.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt dann können Sie sich auf den Weg zu einem TÜV oder Dekra Prüfer machen, dieser überprüft die genannten Voraussetzungen und gibt Ihnen darüber eine Bescheinigung, mit dieser machen Sie sich auf den Weg zur Zulassungsstelle und bekommen dann die 100 Km/h Zulassung in den Fahrzeugschein eingetragen.

Vergessen Sie nicht die 100 Km/h Plakette am Heck des Anhängers anzubringen. Diese können Sie hier bestellen.

 

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