Beim Kauf eines Gebrauchtwagens steht meist eine Probefahrt mit auf dem Plan. Schließlich will sich der Käufer davon überzeugen, dass das Fahrzeug wirklich alles kann, was in Annonce und Kaufvertrag angepriesen wird. Auch für den Verkäufer bedeutet die Probefahrt eine zusätzliche Sicherheit, kann er sich doch bei Reklamationen darauf berufen, dass der Käufer das Fahrzeug ausführlich getestet hat.
Doch was geschieht, wenn es auf der Testfahrt zu einem Unfall kommt? Wer haftet? Mit welchen rechtlichen Verstrickungen haben Käufer und Verkäufer zu rechnen? Eine Probefahrtvereinbarung hilft, teure und langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.
Wer haftet bei einer Probefahrt im Schadensfall?
Während der Testfahrt passiert es: Der potenzielle Käufer ist eine Sekunde lang unaufmerksam und es kommt – im schlimmsten Fall – zum Unfall. Ohne eine gültige Probefahrtvereinbarung bedeutet das: Der Verkäufer hat den Schaden selbst zu tragen. Selbst eine Vollkaskoversicherung schützt nur bedingt, denn die Selbstbeteiligung muss dennoch bezahlt werden und es folgt eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse – Infos über den Schadenfreiheitsrabatt. Auch der Käufer muss mit unangenehmen Fragen rechnen, denn ohne Vereinbarung ist nicht abschließend geklärt, ob er den Wagen überhaupt hätte fahren dürfen.
Wer seinen Gebrauchtwagen beim Händler kauft, kommt um das Unterschreiben einer Probefahrtvereinbarung kaum noch herum. Schließlich gehören für den Händler zum Autoverkauf immer wieder auch Testfahrten, die er entsprechend absichern muss. Für den Käufer ist allerdings Vorsicht geboten, denn häufig ist in der Vereinbarung vermerkt, dass im Schadensfall der Fahrer die Selbstbeteiligung der Versicherung zu tragen hat. Je nach Schaden kann es sich dabei um mehrere Tausend Euro handeln.
Das genaue Ausarbeiten und Prüfen einer Vereinbarung gehört also zu den absoluten Notwendigkeiten beim Autokauf. Am einfachsten haben Sie es, wenn Sie unsere Vorlage für eine Probefahrtvereinbarung nutzen.
Wie sollte eine Probefahrtvereinbarung aussehen?
Zunächst muss eine Vereinbarung für Probefahrten genaue Angaben zum Fahrzeug und Zeitpunkt der Fahrt enthalten. Mindestens Datum, Zeit und das KFZ-Kennzeichen sollten vermerkt werden. Gültig ist die Vereinbarung nur, wenn die Namen des potenziellen Käufers und des Verkäufers samt Unterschriften darin auftauchen. Es ist sinnvoll, den Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Fahrt möglichst genau zu beschreiben, damit bei einem Schaden festgestellt werden kann, welche Mängel bereits zuvor vorhanden waren und welche während der Fahrt entstanden sind.
Auch wenn der Autoverkauf durch diese Maßnahmen etwas angespannt verlaufen kann, empfehlen sich eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen. So sollten Sie sich nicht scheuen, sich den Führerschein des Käufers zeigen zu lassen. Zum einen können Sie so überprüfen, ob im Vertrag die richtigen Daten angegeben wurden. Zum anderen können Sie sich davon überzeugen, dass der Käufer überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt – denn sollte dem nicht so sein, können Sie im Falle eines Unfalls sogar haftbar gemacht werden!
Leider treten gerade beim Autoverkauf auch immer wieder Betrüger in Aktion. Es ist nicht auszuschließen, dass Ihnen jemand das Fahrzeug während des Testfahrt entwendet. Durch Überprüfen der Papiere erlangen Sie zumindest eine grundlegende Sicherheit.
Das Schließen einer Vereinbarung vor der Probefahrt ist übrigens nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dass sie aber durchaus sinnvoll ist, wissen Sie nun. Allerdings können beim Erstellen der Vereinbarung schnell Fehler unterlaufen oder wichtige Details vergessen werden. Um ganz sicher zu gehen, dass Sie wirklich alle wichtigen Punkte bedacht haben, können Sie hier unsere kostenlose Mustervereinbarung herunterladen. So sind Sie beim Autokauf oder -verkauf immer auf der sicheren Seite!
Und hier bekommen Sie unsere kostenlose Probefahrtvereinbarung zur kostenlosen privaten Nutzung. Die Vorlage darf nicht kopiert oder zum Download angeboten werden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr auf die Richtigkeit unserer Probefahrtvereinbarung.
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