Deckungszusage in der (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, oder sich mit dem Thema befassen, oder vielleicht sogar schon einmal einen Rechtsstreit über die Rechtsschutzversicherung laufen hatten, dann haben Sie in diesem Zusammenhang schon einmal den Begriff Deckungszusage gehört.

Um was es sich bei diesem Begriff genau handelt, und was Sie tun können, wenn Sie bei einem Verkehrsrechtsschutzfall einmal keine Deckungszusage von Ihrer Versicherung bekommen, das lesen Sie in diesem Artikel.

Was bedeutet Deckungszusage?

Wenn sie einen Rechtsstreit starten und eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann müssen Sie vor dem Rechtstreit bei Ihrer Versicherung um Deckungszusage bitten, nur dann übernimmt diese die Kosten des Rechtsstreites. Wenn Sie einfach einen Anwalt beauftragen und im Nachhinein Ihre Versicherung um Übernahme der Kosten bitten, dann gehen Sie leer aus. Denn ohne eine vorherige Deckungszusage zahlt Ihne die Verkehrsrechtsschutzversicherung keinen Cent.

Sie sehen bereits jetzt das dieses kleine Wort „Deckungszusage“ von großer Bedeutung ist.

Deckungszusage Verkehrsrechtsschutz

Deckungszusage Verkehrsrechtsschutz

Was wird bei der Deckungszusage entschieden?

Ihre Versicherung entscheidet ob sie die Kosten für diesen Rechtsstreit übernimmt oder nicht. Das entscheidet die Versicherung anhand der Sachlage und eventuell vorliegenden Unterlagen. Es wird dabei jeder Einzelfall geprüft. Im Fokus dieser Entscheidung steht ob der Rechtsstreit überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann.

Beispiel: Sollten sie von jemandem Schadenersatz fordern wollen, weil er Sie im vorbei fahren schief angelächelt hat, dann werden Sie für dieses Vorhaben wohl keine Deckungszusage Ihrer Versicherung erhalten.

Aber es wird natürlich auch geschaut ob Sie dieses Rechtsgebiet überhaupt versichert haben. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen die den Verkehr nicht mit abdeckt, dann fällt das bei dieser Prüfung auf und Sie erhalten keine Deckungszusage mit genau dieser Begründung.

Einschätzung zu Rechtsfragen telefonisch einholen

Die Rechtsschutzversicherungen bieten alle eine telefonische Beratung durch Ihre Anwälte an, die kostenlos ist. Das heißt wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, dann müssen Sie nicht unbedingt bei jeder Kleinigkeit zu einem Anwalt stiefeln. Wenn es sich um eine Rechtsfrage in Sachen Verkehr handelt, dann können sie meistens kostenlos eine telefonische Ersteinschätzung bei Ihrer Versicherung bekommen. Viele Anliegen können bereits dabei geklärt werden.

Wie bekommt man eine Deckungszusage?

Diese können Sie sich von Ihrer Versicherung einholen oder Ihr Anwalt übernimmt das. Wenn das Ihr Anwalt macht, dann ist das eine zusätzliche Leistung die er Ihnen theoretisch in Rechnung stellen kann, in der Praxis wird diese Dienstleistung allerdings als Service kostenfrei übernommen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte der holt sich die Deckungszusage selbst bei seiner Rechtsschutzversicherung, Sie können das unkompliziert telefonisch oder über ein Online Formular machen. Wenn Sie die schriftliche Deckungszusage bekommen haben, können sie einen Anwalt beauftragen, und sich sicher sein, dass die Kosten übernommen werden.

Auf Fristen achten: Wenn es um Bußgeldbescheide oder sonstiges geht wo es eine Frist für den Einspruch oder Widerruf geht, dann muss dieser natürlich trotzdem eingehalten werden. Bedenken Sie das, wenn Sie die Deckungsanfrage stellen. Diese Frist verlängert sich natürlich nicht nur weil Sie auf die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung warten.

Was wenn die Deckungszusage verwehrt wird – die Rechtsschutzversicherung will nicht zahlen

Natürlich kann es auch vorkommen das die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Deckung verweigert, Sie erhalten dann für den angefragten Fall keine Deckungszusage.

Was genau dafür der Grund ist, muss Ihnen die Versicherung mitteilen. Wenn Sie der Meinung sind das Ihnen die Deckungszusage ungerechtfertigt verweigert wurde, dann gibt es einige Möglichkeiten wie Sie vorgehen können, Ihre Möglichkeiten lauten:

  • Stichentscheid
  • Schiedsgutachten
  • Versicherungsombudsmann

Versicherungsombudsmann: An den Ombudsmann für Versicherungen wenden Sie sich, wenn Ihre Versicherung die Deckungszusage verweigert, dieser entscheidet dann ob Ihre Versicherung Recht hat oder nicht. Wenn der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet dann ist seine Entscheidung für die Versicherung bindend. Entscheidet der Ombudsmann zu Gunsten der Versicherung, können Sie immer noch Klagen.

Stichentscheid: Wenn der Stichentscheid in Ihrem Vertrag nicht ausgeschlossen ist, dann können Sie diesen einfordern.  Das heißt dass Ihr Anwalt eine Stellungnahme schreibt, in der er Begründen muss warum er gute Erfolgsaussichte in dem angefragten Rechtsstreit sieht. Diese Arbeit, also die Rechnung des Anwalts wird von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Der Stichentscheid Ihres Anwaltes ist dann für beide Seiten bindend.

Schiedsgutachten: Bei einem Schiedsgutachten wird ein Gutachter eingeschalten der von der Rechtsanwaltskammer bestimmt wird. Dieser Gutachter entscheidet dann darüber ob Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung zu Recht die Deckungszusage abgelehnt hat. Wenn ja dann tragen sie die Kosten für dieses Gutachten, wenn nein dann Ihre Rechtsschutzversicherung, und sie muss dann natürlich auch die Deckungszusage erteilen.

 

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