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Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko – wer zahlt welchen Schaden

Eine KFZ Versicherung braucht in Deutschland jeder der mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Der Gesetzgeber schreibt mindestens eine Haftpflichtversicherung vor. Doch bei Abschluss einer Versicherung wird man gefragt ob man eine Teil- oder Vollkasko dazu abschließen möchte. Doch wer weiß eigentlich so ganz genau für was eine Teilkasko oder Vollkasko Versicherung wirklich gut ist? In diesem Artikel möchten wir darüber aufklären.


Welche Versicherung zahlt was?

Welche Versicherung zahlt was?

Spätestens beim Kauf eines neuen Autos kommen Sie zu der Frage wie das Auto versichert werden soll. Eine Haftpflichtversicherung für das Auto ist vom Gesetz her Pflicht, diese muss abgeschlossen werden. Aber inwieweit Sie darüber hinaus Ihr Auto versichern wollen das müssen Sie selbst entscheiden. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. Was welche Versicherung genau bezahlt das lesen Sie im Folgenden:

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung müssen Sie in jedem Fall abschließen bevor Sie mit Ihrem Auto auf die Straße dürfen. Ohne einen Nachweis der Haftpflichtversicherung bekommen Sie Ihr Auto auch gar nicht angemeldet (Anmeldung ohne TÜV). Die Pflicht zu einer Haftpflicht hat den Hintergrund das jeder der durch einen anderen geschädigt wird auch entsprechend entschädigt wird. Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen. Das heißt also Sie verschulden einen Unfall bei dem das Auto Ihres Unfallgegners beschädigt wird und auch ein Insasse verletzt, dann übernimmt die Haftpflicht die Reparaturkosten des gegnerischen Autos, und auch die Behandlungskosten des verletzten Insassen, und das in voller Höhe.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro. Das klingt zwar erstmal sehr viel Geld, kann aber eng werden wenn komplizierte Behandlungen oder eine lebenslange Rente notwendig werden. Experten raten zu einer pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen Euro, diese werden auch von vielen Versicherern so angeboten. Die Deckungssumme sollten Sie also bei einem Online Versicherungsvergleich im Auge behalten.

Wenn Sie einen Unfall verursachen bei denen man Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann, dann gibt es Versicherer die von Ihnen eine Selbstbeteiligung fordern, wenn Sie das ausschleißen möchten dann müssen Sie schauen ob im Vertrag „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ zu finden ist.

Wichtig ist das Sie nach einem Unfall sofort die Polizei und direkt danach den Versicherer informieren. Die Schadensmeldung sollte so schnell wie möglich telefonisch erfolgen.

Wenn Sie in der Hektik vergessen haben welche Versicherung Sie haben, oder die Ihres Unfallgegners herausfinden wollen, dann können Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen. Die Telefonnummer lautet 0800/2502600.

Auch Sachschäden werden von der Haftpflicht reguliert, Sie kommen zum Beispiel von der Straße ab und fahren einen Strommasten um, die Kosten für die Reparatur werden vollständig übernommen.

Sämtliche Schäden an Ihrem Auto werden durch die Haftpflichtversicherung dagegen nicht nicht übernommen.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko ist eine freiwillige Versicherung, Sie zahlt Schäden nur am eigenen, versicherten, Fahrzeug, und auch nur welche die nicht selbst verursacht wurde. Also alles was Ihrem Auto ohne Ihre Schuld passiert, ein praktisches Beispiel: Sie kommen mit Ihrem Auto in einen Hagelschauer und Ihr Auto ist übersät mit Dellen, die Teilkasko übernimmt den kompletten Schaden. Wenn Sie nur Haftpflichtversichert sind gehen Sie leer aus.

Zu den Unwetterschäden die durch die Teilkasko abgedeckt werden gehören: Hagel, Sturm, Blitzeinschläge und Überschwemmungen.

Wichtig ist auch der Schutz vor Unfällen mit Tieren, häufig sind werden hier nur Unfälle mit sogenanntem Haarwild, also Wildschweinen und Rehen abgedeckt. Läuft Ihnen ein großer Hund vor das Auto wird der Schaden nicht übernommen.

Ganz wichtig ist die Teilkasko bei einem Diebstahl oder Einbruch in das Auto, denn keine andere Versicherung zahlt diesen Schaden. Wenn Ihnen Ihr Auto ohne Teilkaskoversicherung geklaut wird dann haben Sie schlicht Pech gehabt und gehen leer aus.

Wenn das Auto gestohlen wird dann ersetzt Ihnen die Teilkasko den aktuellen Wert des Autos so dass Sie sich mit diesem Geld einen gleichwertigen Ersatz kaufen können.

Wird dagegen in das Auto eingebrochen dann werden die Einbruchsspuren beseitigt, das heißt das eingeschlagene Fenster oder das zerstörte Schloss wird repariert. Allerdings sind Dinge die nicht zum Auto gehören nicht mit versichert. Wird also das Handy aus dem Auto geklaut dann zahlt das die Teilkasko nicht.

Glasschäden durch Steinschlag anderer Fahrzeuge werden ebenfalls bezahlt.

Wenn ein Marder sein Unwesen treibt dann wird dieser Schaden häufig auch durch die Teilkasko übernommen.

Alles was dagegen bei einem Unfall kaputt geht, verschuldet oder unverschuldet, wird nicht bezahlt.

Tipp: Nicht immer ist eine Voll- oder auch Teilkasko nötig, Sie sollten daher einmal Ihren bestehenden Vertrag unter die Lupe nehmen und genau vergleichen. Hier gehts zum Artikel: Ab wann nur noch Haftpflicht für das eigene Auto. Wenn Sie sich entscheiden die Versicherung zu wechseln dann bekommen Sie hier weitere Infos – kfzversicherung-wechseln.info

Vollkaskoversicherung

Mit der Vollkasko sind Sie rudum abgesichert, aber das hat natürlich auch seinen Preis. Die Vollkasko übernimmt grob alle Schäden die nicht durch die Teilkasko oder Haftpflicht abgedeckt sind.

Das heißt also Schäden an Ihrem Fahrzeug die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen, werden von der Vollkasko bezahlt.

Auch Schäden die durch Vandalismus an Ihrem Fahrzeug entstanden sind werden von der Vollkasko bezahlt.

Immer wieder ein Streitpunkt, die Teilkasko zahlt nicht wenn Sie aus Reflex einem Reh oder Wildschein ausweichen und dadurch einen Unfall bauen, die Vollkasko übernimmt aber diesen Schaden.

Wenn Ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz beschädigt wird und der Unfallverursacher sich aus dem Staub macht dann wird der Schaden auf Wunsch auch durch Ihre Vollkasko übernommen.

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschlüssel verlieren dann kann das bei neuen Autos eine kostspielige Angelegenheit werden, auch Schlüsselverlust wird durch die Vollkasko übernommen.

 

Fazit: Dies hat Ihnen Überblick gegeben welche Versicherung die verschiedenen Schäden übernimmt. Aber um auf Nummer sicher zu gehen schauen Sie bereits vor Abschluss ins Kleingedruckte bzw. die AGBs, häufig werden Dinge ausgeschlossen die bei einer anderen Versicherung völlig normal sind. Achten Sie bei einem Vergleich nicht ausschließlich auf den Endpreis.