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Nebelschlussleuchte wann darf / muss man Sie einschalten

Es gibt Dinge die haben sich in die Köpfe der Autofahrer eingeschlichen und halten sich dort hartnäckig ob wahr oder unwahr. Häufig enden solche Dinge in Diskussionen mit der Polizei wenn plötzlich ein Bußgeld verlangt wird. Und so ein Thema ist das einschalten der Nebelschlussleuchte. Wann das geschehen kann und ob es dazu eine Pflicht gibt? Hier lesen Sie es.

Nebelschlussleuchte

Infos zur Nebelschlussleuchte

Viele Autofahrer schalten die Nebelschussleuchte ganz nach Gefühl ein, Regen oder Nebel – und an geht die Leuchte. Doch das ist falsch. Es gibt ganz klare Regeln früh die Nutzung der Nebelschlussleuchte, Sie darf nämlich nur eingeschaltet werden wenn die Sicht sehr stark eingeschränkt ist. Genau heißt das: Wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt.

50 Meter beträgt die Entfernung von zwei Leitpfosten auf der Autobahn oder Landstraßen, dies ist eine gute Orientierung für Autofahrer wann die Sicht unter 50 Meter beträgt.

Übrigens: Was viele nicht Wissen, bei schlechter Sicht unter 50 Metern ist es auch verboten schneller als 50 Km/h zu fahren.

Muss die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden?

Nein, es gibt kein Gesetz was Sie zum einschalten der Nebelschlussleuchte zwingt, es ist allein Ihre Entscheidung ob Sie die Nebelschlussleuchte einschalten oder nicht.

Gibt es Strafe bei falscher Benutzung?

Ja die gibt es, wenn Sie mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte draußen herum fahren ohne das es die Sichtweite erfordert dann wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Der Grund: Die Nebelschlussleuchte leuchtet sehr stark so das andere Autofahrer bei guten Sichtverhältnissen stark geblendet werden.

 

Fazit: Für die Benutzung der Nebelschlussleuchte gibt es klare Vorgaben. Mit diesem Artikel haben wir wieder einmal für Aufklärung gesorgt und Sie Wissen es ab jetzt besser.

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