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KFZ-Versicherung kündigen – gratis Musterkündigung

Wenn Ihr in unserem Artikel KFZ-Versicherung vergleichen eine Versicherung gefunden habt die wesentlich günstiger ist als eure bisherige, und das ist nicht selten der Fall, dann könnt müsst Ihr nur noch eure bisherige Versicherung kündigen. Wie das geht und unter welchen Umständen das schon vor dem Ende der Vertragslaufzeit geht das lest Ihr in diesem Artikel.

Musterkündigung

Musterkündigung

Reguläre Kündigung zum Stichtag 30. November

Als Stichtag für die Kündigung der bestehenden Autoversicherung gilt der 30. November eines jeden Jahres, und das hat den Grund da die Verträge meist bis zum 31.12. eines Jahres laufen, abzüglich der 4 wöchigen Kündigungsfrist ist also der 30.11. der Stichtag wo die Kündigung beim Versicherer sein muss.

Ihr solltet aber vorsichtshalber trotzdem einen Blick in eure Vertragsunterlagen werfen, denn unter Umständen kann es sein das die Vertragslaufzeit bis zum 01.Mai geht, dann wäre der Stichtag für die Kündigung der 30. April.

Doch in den meisten Fällen wird es der 31.12. sein und es zählt für eine ordentliche Kündigung somit der 30.11. als Stichtag. Wenn Ihr diesen Termin verpasst verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.

Möglichkeiten zur Außerordentlichen Kündigung der KFZ Versicherung

Aber was viele nicht Wissen, es gibt auch einige Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung eurer KFZ Versicherung. Das wäre zum Beispiel.

Kündigung nach Beitragserhöhung

Wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung schickt dann habt Ihr 4 Wochen nach Zugang des Schreibens Zeit den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch wenn euer Fahrzeug anderen Typ- oder Regionalklassen zugeordnet wird und der Beitrag dadurch teurer wird. Übrigens: Werden dadurch die Beiträge günstiger dann ist eine außerordentliche Kündigung nicht möglich.

Kündigung nach einem Schadenfall

Ein Sonderkündigungsrecht habt Ihr auch nach einem Schadenfall, selbst wenn die Versicherung nichts regulieren muss besteht das Sonderkündigungsrecht. Aber auch eure Versicherung hat dieses Recht.

Kündigung nach Änderung der Vertragsbedingungen

Wenn die Versicherung Ihre Vertragsbedingungen ändert bzw. anpasst habt Ihr auch die Möglichkeit Sie zu kündigen. Der Grund für die Änderung ist dafür unerheblich.

Kündigung nach Fahrzeugwechsel

Der klassische Fall, Ihr verkauft euer Auto und kauft ein neues, bei einem Fahrzeugwechsel während der Versicherungslaufzeit endet der Vertrag automatisch und das neue Fahrzeug kann mit einer neuen Versicherung (andere Gesellschaft) wieder angemeldet werden.

Fahrzeug vorrübergehend abmelden – was passiert mit der Versicherung

Wenn Ihr euer Auto abmeldet dann läuft die Versicherung trotzdem weiter, nur ist Sie dann Beitragsfrei (beitragsfreie Ruheversicherung). Wenn Ihr das Fahrzeug wieder anmeldet dann läuft der bestehende Vertrag weiter. Eine (Sonder-) Kündigung während der Vertragslaufzeit ist deshalb nicht möglich.

Kündigung der KFZ Versicherung

Eine Kündigung muss keine bestimmte Form aufweisen, wichtig ist das Ihr die wichtigsten Daten in der Kündigung vermerkt: KFZ Kennzeichen, Versicherungsnummer, Adressdaten. Damit Ihr euch nicht selbst hinsetzen müsst um eine Kündigung zu schreiben haben wir das für euch erledigt und eine Musterkündigung erstellt. Die relevanten Daten müsst Ihr natürlich noch anpassen.

Die Vorlage ist im Word Format und kann nach dem herunterladen mit Word oder Open Office bearbeitet werden.

KFZ Versicherung Kündigung Muster

Musterkündigung

Hier könnt Ihr die Kündigung herunterladen (rechts klicken – Ziel speichern unter…)

Kündigung nur per Einschreiben versenden

Wichtig und im Fall der Fälle entscheidend, sendet eine Kündigung an die KFZ Versicherung nur per Einschreiben mit Rückschein an eure Versicherung. Nur so könnt Ihr tatsächlich beweisen das Ihr die Kündigung fristgerecht abgeschickt habt.

Es geht natürlich auch ein Fax, denn auch da habt Ihr eine Sendebestätigung „in der Hand“.

Erst neue Versicherung suchen – dann kündigen

Das ist zwar nicht zwingen nötig aber trotzdem empfehlenswert, denn der Grund dafür ist: Keine Versicherung darf euch in der Haftpflicht ablehnen, das heißt jede Versicherung muss euer Fahrzeug mit einer Haftpflichtversicherung versichern, ob Sie wollen oder nicht. Anders sieht das bei der Teil- und Vollkaskoversicherung aus, dort kann eine Versicherung euch ablehnen. Wenn sich die neue Vertragslaufzeit und die Kündigung überschneiden steht Ihr im Extremfall ohne Teil- und/oder Vollkaskoschutz da. Daher der Tipp: Erst neue Versicherung suchen, Vertrag abschließen und dann die bestehende Autoversicherung kündigen.

Zusammengefasst die Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung der KFZ Versicherung:

  • Bei Fahrzeugwechsel
  • Änderung der Vertragsbedingungen
  • Im Schadensfall
  • Bei Beitragserhöhung

Fazit: Das Kündigen einer KFZ Versicherung ist in einigen Fällen möglich, wenn diese nicht eintreten behalten Sie auf jeden fall den 30.11. im Kopf um nicht noch länger zu viel für die Versicherung zu bezahlen.

Hier findet Ihr eine neue, günstigere Versicherung

Weitere hilfreiche Ratgeber:
Bußgeldrechner
Schutzbriefe