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Fahrzeugschein verloren – was ist zu tun?

Der Fahrzeugschein, oder auch Zulassungsbescheinigung Teil 1, gehört zum Alltag eines Fahrzeugführers und ist ein wichtiges Dokument. Denn es dient zur eindeutigen Identifizierung eines Fahrzeuges und wird bei jeder Verkehrskontrolle von der Polizei verlangt. Doch was tun wenn der Fahrzeugschein weg ist? Verloren, Verlegt oder Gestohlen – egal, es muss ein neuer her. Wie Sie an einen neuen Fahrzeugschein kommen erklären wir in diesem Ratgeber „Fahrzeugschein verloren“.

Fahrzeugschein verloren

Fahrzeugschein verloren – das ist zu tun

Wenn der Fahrzeugschein weg ist dann sollten Sie eine Neubeantragung nicht auf die lange Bank schieben, denn bei jeder Polizeikontrolle ist ein Bußgeld in höhe von 10 Euro fällig wenn Sie angehalten werden und den Fahrzeugschein nicht vorzeigen können – zum aktuellen Bußgeldkatalog – also schnell die nötigen Unterlagen und ab zur Zulassungsstelle, denn diese kann Ihnen einen neuen ausstellen. Wichtig: Eine Neuausstellung des Fahrzeugscheines kann nur bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle durchgeführt werden, nicht bei einer beliebigen.

Benötigte Unterlagen

Damit Sie nicht zweimal zur Zulassungsstelle fahren müssen hier auf einen Blick die Unterlagen die benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Fahrzeugbrief bzw die Zulassungsbescheinigung Teil 2, wenn vorhanden
  • Eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes, häufig gibt es darüber auch Vordrucke bei Ihrer Zulassungsstelle oder im Internet
  • Wenn der Fahrzeugschein gestohlen wurde müssen Sie dies vorher bei der Polizei zur Anzeige bringen und diese Unterlagen mit nehmen
  • TÜV Prüfbericht Ihrer letzten Hauptuntersuchen

Anmerkung: Ganz wichtig ist der Prüfbericht der letzten TÜV Untersuchung, ohne diesen gibt es keine neuen Fahrzeugschein. Sollte der Prüfbericht nicht mehr da sein dann müssen Sie zu der Organisation gehen die den TÜV gemacht hat, als Dekra, TÜV, GTÜ usw. da bekommen Sie meist problemlos eine Kopie davon.

Haben Sie alle Unterlagen zusammen gehen Sie einfach zur Ihrer Zulassungsstelle und Sie bekommen eine neuen Fahrzeugschein, je nach Region ist das natürlich mit Kosten verbunden. Diese belaufen sich auf 10 bis 20 Euro.

Sollten nicht Sie als Fahrzeughalter den neuen Fahrzeugschein abholen dann können Sie auch eine andere Person schicken, wichtig ist aber das Sie dann zusätzlich eine Vollmacht mitgeben.

 

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Bindestrich im Fahrzeugschein
Fahrzeugschein im Auto

Bindestrich im Fahrzeugschein – Gefahr oder Märchen?

Jedes Jahr pünktlich vor der Sommer- und Winterurlaubszeit macht eine Geschichte die Runde die Österreich und Italienurlauber erschrecken lässt. Und zwar geht es um den Bindestrich im Fahrzeugschein. Um was es genau geht und was davon zu halten ist lest Ihr hier.

Polizei Bindestrich

Polizeikontrolle im Ausland

Bindestrich ja oder nein

Grund der Aufregung ist eine „Geschichte“ eines deutschen Urlaubers der in eine Polizeikontrolle in Italien geraten ist. An seinem Auto war ein EU Kennzeichen (gibt es seit 1994) montiert das keinen Bindestrich aufweist. Im Fahrzeugschein war jedoch das Kennzeichen nach der Stadtkennung mit einem Bindestrich eingetragen. Die örtliche Polizei hat angeblich den Fahrzeugschein eingezogen und die Weiterfahrt untersagt. Was nun an dieser Geschichte dran ist kann man nicht genau herausfinden, Sie langt aber um vielen Urlaubern jährlich einen Schreck einzujagen. Doch dabei ist das völlig unbegründet. Denn erstens ist es nicht bekannt das ausländische Polizisten wirklich gezielt nach dem Bindestrich im Fahrzeugschein schauen und zweitens wäre ein Bußgeld aus diesem Grund unberechtigt.

Bindestrich Fahrzeugschein

Rechts ohne und links mit Bindestrich

Fahrzeugschein ändern – Bindestrich austragen

Wer trotzdem Bedenken hat der kann jederzeit zu seiner zuständigen Zulassungsbehörde gehen und einen neuen Fahrzeugschein beantragen, das ist allerdings mit Kosten verbunden, im Moment sind das 10,20 Euro Gebühren. Einige Bundesländer haben aus diesem Grund eine Kulanzregelung, es gibt neue Fahrzeugscheine ohne Bindestrich kostenlos. Erkundigen Sie sich vorher telefonisch bei Ihrer zuständigen Behörde.

Fazit: Die Angst die jährlich die Runde macht ist unbegründet. Ein Bußgeld wegen einem Bindestrich im Fahrzeugschein zu viel wäre nicht gerechtfertigt und dient häufig nur dazu das Sommerloch zu füllen.

Fahrzeugschein im Auto mitführen – Kopie oder Original?

Für den Fahrzeugschein besteht eine Mitführungspflicht. Das heißt Ihr als Fahrer müsst für das Auto mit dem Ihr fahrt den Fahrzeugschein, oder auch die Zulassungsbescheinigung Teil I, dabei haben. Da viele Angst haben den Fahrzeugschein zu verlieren haben Sie lediglich eine Kopie dabei. Aber darf man eine Kopie im Auto mit sich führen? Wir klären auf.

Fahrzeugschein

Fahrzeugschein im Original

Die gesetzlichen Bestimmungen sind dabei recht eindeutig. Der Fahrzeugschein muss im Original mitgeführt werden und bei Verlangen (Polizei) vorgezeigt werden!

Eine Kopie des Fahrzeugscheins reicht also nicht aus. Eine Kopie ist kein gültiges Dokument und nützt euch im Zweifelsfall nichts.

Es droht sogar ein Bußgeld wenn Ihr den Fahrzeugschein nicht im Original dabei habt. Nämlich 10 Euro kann euch die Polizei für dieses vergehen abnehmen.

Vorsicht vor einer Urkundenfälschung

Wer eine Kopie in Farbe des Fahrzeugscheins bei einer Verkehrskontrolle vorzeigt für den kann das noch in ganz anderer Hinsicht böse Konsequenzen haben. Dies kann nämlich als Urkundenfälschung ausgelegt werden, im besten Fall kommt Ihr hier mit 10 Euro Strafe davon.

Fazit: Geht also kein Risiko ein, bevor Ihr 10 Euro verschenkt steckt einfach den Originalen Fahrzeugschein ins Portmonee und zeigt diesen bei Verlangen vor. Falls Ihr den Fahrzeugschein einmal verlieren solltet steht hier wie Ihr an einen neuen gelangt.