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Promillegrenze für Fahrradfahrer

Oft hört man den Spruch: Heute fahr ich mit dem Fahrrad da kann ich wenigstens trinken. Das stimmt zwar aber nur bis zu einer bestimmten Grenze, denn auch als Fahrradfahrer gibt es eine Promillegrenze die nicht überschritten werden sollte, denn das wird irgendwann wie auch bei Autofahrern teuer und unangenehm, unter Umständen kann es sogar den Führerschein kosten wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Darum lest euch diesen Ratgeber zum Thema “Promille und Fahrrad” gründlich durch.

Fahrrad Promillegrenze

Fahrrad & Alkohol = lieber stehen lassen

In vielen Köpfen herrscht die magische 1,6 Promillegrenze für Rradfahrer, diese Zahl ist zwar nicht falsch gilt aber vor den meisten Gerichten als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für das fahren mit dem Fahrrad. Diese doch recht hohe Promillegrenze ist aber nicht das Maß der Dinge. Denn wenn euch die Polizei eine Trunkenheitsfahrt attestiert dann seid Ihr genau wie beim Auto bereits ab 0,3 Promille dran. Ihr müsst das Fahrrad sicher führen. Das bedeutet ohne Ausfallserscheinungen (Schlangenlinien) am Verkehr teilzunehmen, sobald Auffälligkeiten auftreten ist es egal ob Ihr mit dem Auto oder Fahrrad fahrt.

Wenn Ihr unter erheblichen Alkoholeinfluss mit eurem Fahrrad am Verkehr teilnehmt dann kann die Behörde ebenfalls eine MPU anordnen, anhand dessen Ergebnis kann euch dann sogar der Führerschein entzogen werden.

Brenzlig wird es auch wenn Ihr angetrunken mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht, sei es eine Beule im parkenden Auto oder ein Zusammenstoß mit einem Fußgänger. Sobald Ihr unter Alkoholeinfluss, gleich welcher Höhe, steht gibt es zumindest eine Teilschuld. Normalerweise zahlt das die Haftpflichtversicherung, wer keine hat bleibt auf dem Schaden sitzen und muss selber die Buße zahlen.

Fazit. Wie Ihr seht gibt es auch als Fahrradfahrer keine Narrenfreiheit. Sobald Ihr am Straßenverkehr teilnehmt gelten Promillegrenzen die unbedingt eingehalten werden sollten. Merkt euch also das Ihr das Fahrrad sicher und ohne Auffälligkeiten führen müsst, bis zu einem obersten Promillewert von 1,6 ist das straffrei möglich. Doch lasst euch gesagt sein das diesen Wert nur “Profis” schaffen und er für euch keinesfalls als Richtwert gelten sollte. Wenn Ihr euch nicht sicher seit lasst das Fahrrad stehen und geht zu Fuß oder schiebt es auf dem Nachhauseweg, dann dient es wenigstens noch als Stütze :).

Achtung: Fernab von rechtlichen Grenzen solltet Ihr zuerst an eure Gesundheit denken, das Sturz- und somit Verletzungsrisiko auf dem Fahrrad ist angetrunken bzw. betrunken extrem höher wie nüchtern. Daher last das Rad lieber stehen oder schiebt es, ein Sturz als Radfahrer mit einiges an Promille kann schwere Folgen haben mit denen Ihr noch lange kämpfen müsst.