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Begleitetes Fahren ab 17 – was ist das genau?

Oft hört man das es möglich ist ab 17 Auto zu fahren, doch warum genau? Wo liegen die Vorteile und unter welchen Voraussetzungen ist der Führerschein ab 17 überhaupt möglich? In diesem Ratgeber möchten wir über das Begleitete Fahren ab 17 aufklären.


begleitetes Fahren ab 17

begleitetes Fahren ab 17 – alle Infos

Unfälle durch Fahranfänger

Fahranfänger bauen statistisch gesehen sehr viele Unfälle, das liegt meist an Überschätzung, und das wiederum kommt häufig durch mangelnde Praxis. Die Fahrschule vermittelt viele wesentliche Dinge die in der theoretischen und praktischen Prüfung abgefragt werden, aber Erfahrung kommt erst mit der Zeit. Und das ist eine recht gefährliche Zeit. Und genau hier greift das begleitete Fahren ein, denn nach der bestandenen Führerscheinprüfung darf nur mit einer erfahrenen Begleitperson eingetragen die auch in der Prüfbescheinigung eingetragen sein muss.
Der Fahranfänger kann somit ohne Einschränkung und zu jeder Zeit Fahrpraxis sammeln unter den wachsamen Augen der Eltern oder auch einer anderen Person (wenn eingetragen).

Diese wertvolle Erfahrung kommt den Neuling zugute wenn es dann heißt – endlich 18 – und es alleine mit dem Auto auf die Straßen geht.

Voraussetzungen für das begleitete Fahren ab 17

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Wenn Sie mindestens 16 ein halb Jahre alt sind dann können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf die Klasse B oder BE einreichen.

Da Sie noch nicht Volljährig sind muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Auch die Namen der Begleitperson/en müssen bereits angegeben werden, diese können im Nachhinein aber geändert werden.

Bei der Ausbildung sowie der praktischen (Tipps für die praktische Prüfung) und theoretischen Prüfung gibt es keinerlei unterschiede, es wird die reguläre Ausbildung absolviert.

Bereits drei Monate vor dem 17. Lebensjahr darf die theoretische Prüfung, und frühestens einen Monat vorher die praktische Prüfung absolviert werden.

Nach bestehen beider Prüfungen gibt es eine Prüfbescheinigung mit der dann ab dem 17. Lebensjahr gefahren werden darf, den richtigen Führerschein bekommt man mit 18 zugeschickt.

Die Probezeit beginnt übrigens  sofort mit dem erhalt der Prüfbescheinigung und dauert ebenfalls zwei Jahre.

Voraussetzungen an die Begleitpersonen

Grundsätzlich muss jede Begleitperson in der Prüfbescheinigung eingetragen werden.

Weitere Vorraussetzungen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Nicht mehr wie 1 Punkt in Flensburg
  • Führerschein seit mindestens 5 Jahren (Klasse B)
  • Promillegrenze für Begleitperson 0,5Promille

Aus eigenem Interesse sollten Sie sich an die Regeln, die das begleitete Fahren mit sich bringt, unbedingt halten. Denn bei einem Verstoß wird die Prüfbescheinigung sofort entzogen.

Wenn Sie Kinder haben dann sollten Sie auf jeden Fall über das „Begleitetes Fahren ab 17“ nachdenken. Diese Möglichkeit trägt auf jeden Fall stark zur Sicherheit bei Fahranfängern bei.