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Ein Auto ohne Brief abmelden

Wenn man ein Fahrzeug finanziert, oder nur der Versicherungsnehmer und nicht Besitzer ist, dann hat man meist den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht. Dieser liegt entweder bei der finanzierenden Bank, oder beim Eigentümer des Autos. Was wenn Sie nun Ihr Fahrzeug abmelden (bzw. Außerbetriebsetzung)  möchten? Ist es dazu nötig den Brief von der Bank zu holen, bzw. schicken zu lassen? NEIN – denn das würde auch keine Bank machen die Ihr Auto finanziert, denn der KFZ Brief liegt dort zur Sicherheit.


Auto ohne Brief abmelden

Ein Auto ohne Brief abmelden

Außerbetriebsetzung / Abmeldung Ihres Autos ohne KFZ Brief

Es ist in Deutschland überall möglich das Auto ohne Brief abzumelden. Sie brauchen für die Außerbetriebsetzung lediglich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges, diese werden auf der Zulassungsstelle entwertet, also die Plaketten werden entfernt.

Übrigens: Ein Fahrzeug abmelden ist das gleiche wie es „außer Betrieb setzen“ – etwas verwirrend wie es im Amtsdeutsch und im Volksmund heißt.

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Auto Abmeldung / Außerbetriebsetzung ohne Brief auch Online möglich

Mittlerweile bieten alle Zulassungsstellen in Deutschland diesen praktischen Online Service an. Sie füllen Online alle nötigen Daten für die Abmeldung aus. Das spart Ihnen zwar nicht den Gang zur Zulassungsstelle, jedoch können Sie sich einen Termin dafür aussuchen und sind meist nach 5 Minuten wieder draußen. Kein Nummer ziehen und stundenlanges Warten.

Fazit: Entgegen vieler Meinungen: Die Auto-Abmeldung ohne KFZ-Brief ist möglich!

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