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Fahren nach der KFZ Abmeldung – darf man das?

Häufig gestellte Frage und ebenso häufiger Streitpunkt:

Darf ich nach der Abmeldung / Außerbetriebsetzung mit dem Auto nach Hause fahren?

Wir klären auf!

KFZ Abmeldung

Altes Auto abgemeldet – darf man nach Hause fahren?

Wenn man im Internet nach dieser Frage sucht findet man haarsträubende Aussagen die aus Unwissenheit in Foren gepostet werden, so zum Beispiel:

  • „Ja man darf nach der Abmeldung nach Hause fahren, aber auf schnellstem Weg und ohne Zwischenstopp“
  • „Nein nach der Abmeldung darf man keinesfalls mehr mit dem Auto fahren“
  • „Man darf nur bis zum Händler oder dem Schrittplatz fahren“

Solche Aussagen sind nicht selten zu lesen. Doch alle sind falsch.

Denn nach der Abmeldung oder Außerbetriebsetzung eures Autos könnt Ihr an diesem Tag noch fahren. Das bedeutet Ihr könnt ohne jegliches Risiko bis nach Hause oder zum Autohaus fahren und habt trotzdem den vollen Versicherungsschutz.

Das ganze haben wir uns natürlich nicht ausgedacht sondern steht im Gesetzestext §10 Abs. 4 FZV zum Nachlesen. Hier klicken.

„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“

Der Vertrag mit eurer KFZ Versicherung läuft im Übrigen bis zum Ende des Tages der Abmeldung, um genau zu sein ist das Auto bis um 23.59 Uhr Versichert.

Diese Information ist natürlich nicht bindend und wir können nicht garantieren das dies ewig so bleibt, hier müsst Ihr euch selbst über den Gesetzestext informieren wenn es soweit ist.

Praxisbeispiel: Ihr kauft euch ein neues Auto und gebt das alte beim Händler / Autohaus in Zahlung? Die Ab- und Ummeldung könnt Ihr ganz einfach erledigen indem Ihr mit eurem Auto zur Zulassungsstelle fahrt. Dort meldet Ihr das aktuelle Auto ab (Außerbetriebsetzung) und im gleichen Atemzug das neue an. Von euren Kennzeichen wird die Plakette entfernt, wichtig ist das Ihr die Kennzeichen wieder an das Auto schraubt. Nun geht es mit den neuen Kennzeichen (für das neue Auto) im Gepäck zum Händler, nur noch die neuen Kennzeichen ans Auto und ab geht’s.

So einfach kann es sein. Und hier noch einmal „Man darf an dem Tag der Abmeldung mit dem Auto noch bis nach Hause oder zum Händler fahren“.

Viel Spaß mit dem neuen Auto.

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