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Abnehmbare Anhängerkupplung – abnehmen oder nicht?

Ihr habt an eurem Auto eine abnehmbare Anhängerkupplung oder wollt euch eine montieren lassen? Dann dauert es nicht lange bis der Spruch zu hören ist „wer eine abnehmbare Hängerkupplung hat muss diese abnehmen wenn er keinen Hänger zieht“ – doch stimmt das wirklich? Was ist dran an diesem weit verbreiteten (Irr-) Glaub. Wir klären auf.

abnehmbare Anhängerkupplung

Abnehmbare Anhängerkupplung – Ab oder Nicht?

Abnehmbare Anhängerkupplung immer abnehmen?

Häufig wird diese Aussage begründet das man im Falle eines Unfalls eine Strafe zahlen muss wenn die Anhängerkupplung dran ist obwohl Sie abnehmbar ist. Manch ein ganz schlauer begründet es mit der „Schadensminderungspflicht“ die man hat. Diese Pflicht hat man zwar, kann aber nicht in Verbindung mit der Anhängerkupplung gebracht werden.

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Aber: Es gibt kein Verbot oder Gesetz was einem zur Abnahme der Anhängerkupplung verpflichtet!

Im Klartext heißt dass es ist keine Strafe oder Bußgeld von der Polizei zu erwarten! Auch nicht im Falle eines Unfalls.

Aber: Eine Pflicht zur Abnahme besteht sobald die abnehmbare Anhängerkupplung das Kennzeichen verdeckt. Dann seid Ihr auf jeden Fall verpflichtet diese bei Nichtbenutzung abzunehmen. Es ist anzunehmen dass daraus die allgemeine „Abnahmepflicht“ abgeleitet wurde und sich seitdem hartnäckig hält.

Fazit: Verdeckt die Kupplung zu teilen das Kennzeichen dann muss Sie abgenommen werden wenn Ihr keinen Hänger zieht. Macht Sie das nicht könnt Ihr Sie ganz nach belieben dran lassen oder im Kofferraum verstauen!