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Auto entsorgen – wir zeigen wie es richtig geht

Irgendwann ist die Zeit gekommen und ein Autoleben endet, ist das Auto kaputt oder zu Alt für Sie müssten zu viel Geld reinstecken um den nächsten TÜV zu bestehen dann müssen Sie sich von Ihm trennen. Und alte Auto muss natürlich irgendwohin, abmelden und auf einen Parkplatz stellen ist dabei keine Lösung, denn das wird irgendwann sehr teuer für Sie. Das Auto muss verschrottet werden, was das kostet und ob es vielleicht noch eine andere Lösung gibt, das lesen Sie in diesem Artikel.


Autoverwertung

Autofriedhof

Autoentsorgung über den Autoverwerter

Autoverwerter sind zertifizierte Annahmestellen die berechtigt sind alte Autos nach Ihrem Einsatz auf den Straßen, zu verwerten. Die Autos werden fachgerecht trockengelegt und danach Umweltgerecht zerlegt und verwertet.

Die Kosten für die Entsorgung liegen bei 100 bis 150 Euro die man an den Autoverwerter zahlen muss. Dazu kommt noch die Gebühr die für die Abmeldung (Unterlagen zur Abmeldung) die bei rund 10 bis 15 Euro liegt. Manche Autoverwerter bieten die Abmeldung auch als besondere Inklusiv Leistung an, das spart Ihnen einen Behördengang. Wichtig zu wissen: Fahren nach der KFZ Abmeldung.

Kostenlose Autoentsorgung

Ein kostenloser Weg Ihre Altes Auto legal zu entsorgen ist dieser: Suchen Sie über Google nach „Kostenlose Autoverwertung + Ihre Stadt“ – mit etwas Glück ist in Ihrer Nähe ein Autoverwerter der Ihr Auto kostenlos entgegennimmt und es sogar bei Ihnen vor der Haustür abholt. Aufgrund des hohen Schrottpreisen bieten immer mehr Autoverwerter Ihre Dienstleistung kostenlos an. Beispiel: Suchen Sie bei Google oder einer beliebigen Suchmaschine nach „Autoverwertung Stuttgart“ – Sie gelangen unter den Treffern unter anderem auf die Seite: Kostenlose Autoverwertung Stuttgart. Ein Anruf und die Sache mit der Entsorgung sollte geklärt sein.

Das alte Auto verkaufen – Online verkaufen

Eine dritte Möglichkeit bei der Sie sogar noch bares Geld aus dem toten Auto herausholen können ist es einfach im Internet zu inserieren. Das kostet zwar ein paar Minuten Zeit, aber es kann sich lohnen. Selbst wenn der TÜV abgelaufen ist und das Auto nicht mehr anspringt, irgendwo gibt es sicher jemanden der noch eine Verwendung dafür hat oder spezielle Teile sucht die an Ihrem Auto noch funktionieren. Selbst wenn Sie 100 oder 200 Euro noch für Ihren alten bekommen so ist das für Sie ein gutes Geschäft, denn das ist noch besser wie die kostenlose Autoverwertung. Neben den großen Fahrzeugbörsen sollten Sie Ihr Glück auch bei den eBay Kleinanzeigen probieren.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim entsorgen Ihres alten Autos.

Unterlagen & Infos zur KFZ Abmeldung / Außerbetriebssetzung

Ihr wollt ein Auto abmelden und wisst nicht genau was dazu nötig ist und was man beachten muss?
Dann helfen wir Ihnen mit diesem kurzen Ratgeber weiter.

Unterlagen Abmeldung

Welche Unterlagen zur KFZ Abmeldung

Bis 2007 musste man sich bei der KFZ Abmeldung entscheiden zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung des Autos. Seit dem 01.03.2007 ist das aber vorbei. Es gibt jetzt nur eine eine „Außerbetriebssetzung“ egal was mit dem Auto danach passiert, geht es zurück an den Händler, kommt in eine Garage oder wird verkauft. Eine Abmeldung ist für all diese Fälle richtig.

Mit einer Außerbetriebssetzung (Abmeldung) wird das Fahrzeug automatisch für maximal 7 Jahre außer Betrieb gesetzt. Wenn Ihr euch allerdings schon jetzt sicher seit das Ihr das Auto nie wieder anmelden wollt weil es Beispielsweise z alt ist dann könnt Ihr es auch endgültig abmelden, ein Verwertungsnachweis einer verifizierten Stelle ist dabei allerdings Pflicht.

Benötigte Unterlagen für die Abmeldung

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung teil I)
  • Kein Brief notwendig
  • Beide Kennzeichen
  • Verwertungsnachweis bei endgültiger Abmeldung

Natürlich müsst Ihr auch Geld mitnehmen, kein Verwaltungsakt ist umsonst, so kostet die Abmeldung rund 20€, je nach Zulassungsbezirk.

Wer die nötigen Unterlagen mitbringt kann das jeweilige KFZ Abmelden, eine extra Vollmacht ist dabei nicht nötig.

An den Kennzeichen werden die Plaketten entfernt und somit entwertet.

Abmeldung und die Versicherung

Die KFZ Zulassungsstelle informiert eure Versicherung das über die Abmeldung. In aller Regel endet der bestehende Versicherungsvertrag am Ende diesen Tages um 23.59 Uhr.

Infos ob Ihr nach der Abmeldung noch im Straßenverkehr fahren dürft gibt’s hier.

Abmeldung und die KFZ Steuer

Auch hier braucht Ihr nichts machen, neben der Versicherung meldet die Zulassungsstelle auch dem Finanzamt das Ihr das Auto abgemeldet habt. Ihr bekommt dann einen Bescheid indem aufgeführt ist wie hoch die Erstattung ist, die zu viel bezahlte KFZ Steuer wird natürlich Erstattet, in der Regel unkompliziert und innerhalb weniger Tage direkt auf die bekannte Bankverbindung.

Heutzutage ist das Abmelden eines Autos also kein großer Aufwand mehr, denkt nur an die nötigen Unterlagen und Kennzeichen.

Soll das Auto verschrottet werden lest diesen Ratgeber über das Verschrotten.

Fahren nach der KFZ Abmeldung – darf man das?

Häufig gestellte Frage und ebenso häufiger Streitpunkt:

Darf ich nach der Abmeldung / Außerbetriebsetzung mit dem Auto nach Hause fahren?

Wir klären auf!

KFZ Abmeldung

Altes Auto abgemeldet – darf man nach Hause fahren?

Wenn man im Internet nach dieser Frage sucht findet man haarsträubende Aussagen die aus Unwissenheit in Foren gepostet werden, so zum Beispiel:

  • „Ja man darf nach der Abmeldung nach Hause fahren, aber auf schnellstem Weg und ohne Zwischenstopp“
  • „Nein nach der Abmeldung darf man keinesfalls mehr mit dem Auto fahren“
  • „Man darf nur bis zum Händler oder dem Schrittplatz fahren“

Solche Aussagen sind nicht selten zu lesen. Doch alle sind falsch.

Denn nach der Abmeldung oder Außerbetriebsetzung eures Autos könnt Ihr an diesem Tag noch fahren. Das bedeutet Ihr könnt ohne jegliches Risiko bis nach Hause oder zum Autohaus fahren und habt trotzdem den vollen Versicherungsschutz.

Das ganze haben wir uns natürlich nicht ausgedacht sondern steht im Gesetzestext §10 Abs. 4 FZV zum Nachlesen. Hier klicken.

„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“

Der Vertrag mit eurer KFZ Versicherung läuft im Übrigen bis zum Ende des Tages der Abmeldung, um genau zu sein ist das Auto bis um 23.59 Uhr Versichert.

Diese Information ist natürlich nicht bindend und wir können nicht garantieren das dies ewig so bleibt, hier müsst Ihr euch selbst über den Gesetzestext informieren wenn es soweit ist.

Praxisbeispiel: Ihr kauft euch ein neues Auto und gebt das alte beim Händler / Autohaus in Zahlung? Die Ab- und Ummeldung könnt Ihr ganz einfach erledigen indem Ihr mit eurem Auto zur Zulassungsstelle fahrt. Dort meldet Ihr das aktuelle Auto ab (Außerbetriebsetzung) und im gleichen Atemzug das neue an. Von euren Kennzeichen wird die Plakette entfernt, wichtig ist das Ihr die Kennzeichen wieder an das Auto schraubt. Nun geht es mit den neuen Kennzeichen (für das neue Auto) im Gepäck zum Händler, nur noch die neuen Kennzeichen ans Auto und ab geht’s.

So einfach kann es sein. Und hier noch einmal „Man darf an dem Tag der Abmeldung mit dem Auto noch bis nach Hause oder zum Händler fahren“.

Viel Spaß mit dem neuen Auto.

Achtung: Bis zu 800 Euro lassen sich jedes Jahr bei der KFZ Versicherung sparen.
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