Kategorie-Archiv: Versicherung

Unfallschaden der Versicherung melden – die Frist zur Schadensmeldung

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, dann sollten Sie aus eigenem Interesse immer die Polizei zur Unfallaufnahme rufen. Denn diese professionelle Unfallaufnahme kann später Goldwert sein, falls es einmal zu Streitigkeiten vor Gericht kommt. Und das geht schneller als man denkt. Egal ob Sie schuld sind oder nicht, egal wie hoch der Schaden tatsächlich ist (dieser ist auf den ersten Blick meist viel geringer), wir empfehlen Ihnen immer die Polizei zu rufen.

Aber damit ist es nicht getan, denn auch die Versicherung muss über den Schaden informiert werden. Und hier gibt es Fristen zur Schadenmeldung. Wie schnell Schäden der Versicherung gemeldet werden sollten, das lesen Sie in diesem Ratgeber.


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Ihre Pflicht – den Unfall rechtzeitig zu melden

Mit der Unfallaufnahme der Polizei ist es nicht getan, auch die zuständige Kfz Versicherung muss über den Unfall informiert werden. Und das ist besonders wichtig das dies innerhalb einer Frist gemacht wird. Verpassen Sie es die Versicherung rechtzeitig über den Schaden in Kenntnis zu setzen, dann riskieren Sie das die Leistungen reduziert, oder ganz gestrichen werden. Dieses Risiko sollten Sie auf keinen Fall eingehen.

Doch wer muss bei welcher Versicherung überhaupt den Schaden melden?

Folgende Aufstellung gibt Klarheit:

  • Haben Sie den Unfall verursacht und andere Beteiligte haben einen Schaden? Dann müssen Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung informieren.
  • Wurden Sie bzw. Ihr Fahrzeuggeschädigt? Dann informieren Sie die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
  • Haben Sie einen Unfall verursacht und haben einen Schaden an Ihrem Auto? Dann informieren Sie Ihre Kaskoversicherung.
  • Ist der Unfall auf dem Arbeitsweg, oder während der Arbeitszeit passiert, dann müssen Sie zusätzlich die Unfallversicherung informieren.

Innerhalb welcher Frist sollte man den Schaden der Versicherung melden?

In den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ Versicherung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. wird den Versicherungen zu einer Frist von einer Woche (7 Tage) geraten. Allerdings Ihre Versicherung selber eine Frist festsetzen, diese finden Sie in den Versicherungsbedingungen oder AGBs Ihrer Versicherung. Die meisten Versicherer halten sich allerdings an diese Empfehlung.

Das heißt für Sie nach dem Unfall mit einer Frist von einer Woche den Schaden der Versicherung melden müssen.

Es kann Sie zwar keine Versicherung dazu zwingen den Schaden zu melden, der Nachteil liegt dann aber trotzdem bei Ihnen. Denn der Versicherer hat dann das Recht nicht für den kompletten Schaden aufzukommen. Das heißt Sie würden auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.

Daher den Schaden einfach sofort melden, das geht per Anruf oder Schadenformular auf der Homepage Ihres Versicherers.

Haftpflichtschaden auch melden, wenn man nicht der Verursacher ist?

Auch wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind sollten Sie Ihrer Haftpflichtversicherung den Schaden melden. Denn es kann sein das im Verlauf bei eventuellen Streitigkeiten der Unfallgegner Forderungen gegen Sie, und somit gegen Ihre Haftpflichtversicherung, erhebt. Damit es hier von vornherein nicht zu Problemen mit der Meldefrist kommen kann, einfach auch als Unfallopfer den Schaden Ihrer Versicherung melden.

Der gegnerischen Kfz Versicherung den Schaden melden

Wurden Sie geschädigt und haben nun berechtigte Forderungen an die gegnerische Haftpflichtversicherung, dann sollten Sie das dieser innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

Wenn der Unfallverursacher sich weigert Ihnen die Versicherung zu nennen, oder es sich im Fahrerflucht gehandelt hat, dann hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0) weiter. Wenn Sie das Kennzeichen des Unfallgegners haben dann wird Ihnen dort unkompliziert die gegnerische Versicherung genannt, dieser können Sie dann Ihren Schaden anmelden.

Das geht übrigens auch wenn Sie Ihre Forderung noch nicht im Detail kennen, die Einzelaufstellung der Forderungen wie: Reparaturkosten, Mietwagen usw., können im Nachgang übermittelt werden.

Kündigung der Versicherung erhalten?

Nach einem abgewickelten Schadensfall durch Ihre Versicherung staunen Sie nicht schlecht als Sie den Brief mit der Kündigung durch Ihre KFZ Versicherung öffnen? Das kommt leider nicht selten vor. Warum die KFZ Versicherung kündigen kann und was in diesem Fall zu tun ist, das lesen Sie im Ratgeber: Die KFZ Versicherung hat gekündigt, was ist jetzt zu tun.

Auf jeden Fall sollten Sie bei einer Kündigung schnellstmöglich um eine neue Versicherung kümmern, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Eine neue Versicherung finden Sie online durch einen Vergleich bei Verivox.de.

Anwalt ja oder nein?

Sind Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt dann sollten Sie nicht überlegen und gleich einen Anwalt mit der Abwicklung beauftragen. Das kostet Sie nämlich keinen Cent. Ihre Anwaltskosten werden komplett durch die gegnerische Haftpflichtversicherung übernommen.

Versicherungen versuchen nämlich zu sparen und zu kürzen wo es nur geht, ein geschickter Anwalt sieht das jedoch sofort, und holt das Beste für Sie heraus.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Einem Autofahrer wurde das Fahrzeug beschädigt und ein Zettel mit der Telefonnummer am Auto hinterlassen. Der Autofahrer lies den Schaden begutachten und auch auf eigene Kosten reparieren. Der Schaden belief sich auf 5600 Euro. Allerdings hat der Unfallverursacher eine falsche Telefonnummer am Auto hinterlassen, und konnte somit nicht ermittelt werden. Genaueres zu diesem Urteil können Sie hier nachlesen.

Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben meldete der Geschädigte ein halbes Jahr nach dem Unfall den Schaden seiner Kaskoversicherung. Diese lehnte die Regulierung allerdings ab. Der Mann zog vor Gericht und verlor, als Begründung wurde die einwöchige Meldefrist angegeben, er blieb also auf dem Schaden komplett sitzen.

Anhand dieses Beispiels sehen Sie wie wichtig es ist einen Schaden, egal ob als Unfallverursacher oder Unfallgegner, seiner bzw. der gegnerischen Versicherung zu melden.

Lesen Sie passend zum Thema auch:
Sonderkündigungsrecht bei der KFZ Versicherung
Grenzwertrechner

Ist eine Insassenversicherung sinnvoll oder kostet Sie nur unnötig Geld?

Die Insassenversicherung – notwendig oder nicht?

In Deutschland ist es möglich, sich gegen alles und jeden zu versichern. Ob sinnvoll oder nicht, Statistiken zeigen, dass die Deutschen Weltmeister in Versicherungsabschlüssen sind. Immer wieder zeigen Testberichte, dass viele Versicherungen überflüssig oder überteuert sind. Wie verhält es sich mit der Insassenunfallversicherung?


Insassenversicherung

Insassenversicherung sinnvoll oder nicht?

Was ist eine Insassenunfallversicherung?

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Jeder, der ein Fahrzeug in Deutschland anmeldet, muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen können. Diese deckt Schäden an Personen und Gegenständen ab. Die Versicherungssumme ist festgelegt und bemisst sich vor allem nach dem Alter des Halters und der unfallfreien Zeit. Die Versicherung kann um verschiedene Bereiche erweitert werden. Viele haben eine Teil- oder Vollkasko. Versicherungsvertreter bieten daneben auch oft eine Versicherung für Insassen an. Sie ist also Teil der Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter.
Bei einem Unfall kann vielen Parteien etwas passieren: Das eigene Fahrzeug, das Fahrzeug des Unfallgegners, weitere Gegenstände wie Leitplanken oder Straßenlaternen, ich selbst, der Fahrer des anderen Fahrzeugs und Mitfahrer können einen Schaden davontragen. Wenn Sie selbst andere Personen in ihrem Fahrzeug haben, sind das diejenigen Insassen, die eine Insassenversicherung in einem Schadensfall abdeckt. Dies tritt bei einer Verletzung oder dem Tod ein.
Es ist möglich, eine bestimmte Anzahl von Personen zu versichern und auch einen festen Teilbetrag in der Versicherung festzulegen. Dabei können entweder alle Sitzplätze gleich oder nach Wahrscheinlichkeit der Belegung versichert werden. Ausgenommen sind Berufsfahrer. Sie müssen sich anderweitig versichern.
Passiert ein Unfall, tritt die Versicherung in Kraft, wenn sich Insassen mit Erlaubnis des Fahrers im Fahrzeug aufhalten, der Fahrer Schuld ist oder eine Teilschuld hat oder ein unerwartetes Ereignis eintritt. Dazu gehört zum Beispiel ein Wildunfall. Auch Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen ist mitversichert. Wichtig ist, dass die Versicherung an ein Fahrzeug, nicht an den Fahrzeughalter gebunden ist.

Benötigt man diese Versicherung?

Im Normalfall nein! Bei vielen Haftpflichtversicherungen für Fahrzeuge ist eine Versicherung der Insassen bereits enthalten. Ist der Fahrer schuld am Unfall, greift die normale Kfz- Haftpflichtversicherung. Ist die Gegenseite für den Schaden verantwortlich, zahlt dessen Versicherung den Schaden an Insassen. Da ein Fahrer versichert sein muss, wird die Versicherung somit zahlen. Auch andere Unfälle wie Wildschäden werden von der Kfz- Versicherung abgedeckt. Somit gibt es nur wenige Faktoren, die diese Versicherung rechtfertigen.

Wann ist die Versicherung doch sinnvoll?

Im Falle, dass ein Radfahrer oder Fußgänger den Unfall verursacht und nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, kann sie eingreifen.
Auch bei Fahrerflucht zahlt diese Versicherung. Alternativ gibt es jedoch die Verkehrsopferhilfe, die ebenfalls unterstützen kann.
Passiert ein Unfall im Ausland, kann es sein, dass die Zahlungen nicht in der Höhe wie in Deutschland geleistet werden. Auch dort greift sie.

Welche Alternativen gibt es?

Eine Unfallversicherung deckt Schäden nicht nur im Straßenverkehr ab. Schließt man diese für sich und seine Familie ab, ist man umfangreich abgesichert.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei Invalidität, egal, wie sie zustande gekommen sind.

Wie soll ich mich nun entscheiden?

Der Bund der Versicherten hält die Versicherung für Insassen für überflüssig. Sie steht hinter der Sterbegeldversicherung auf Platz 2. Auch die Schadensquote unterstreicht diese Meinung: 80% der eingezahlten Beiträge werden von den Versicherungsunternehmen direkt als Gewinn verbucht. Das bedeutet, dass nur 20% dazu verwendet wird, Schäden abzudecken. Mit einer umfangreichen Kfz- Haftpflichtversicherung, einer Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung kommen Sie insgesamt besser durchs Leben.
Natürlich kann man keine 100% Garantie geben, dass eine Insassenversicherung niemals gebraucht wird. Somit ist es eine persönliche Entscheidung, ob die Versicherung eventuell doch als sinnvoll erachtet wird.
Wichtig ist auch, dass wenn man einen Mietwagen bucht oder Carsharing nutzt, sich zuvor über die Versicherungsbedingungen informiert.

Hier finden Sie eine günstige, und dennoch gute Versicherung für Ihr Auto.

Werkstattbindung in der KFZ Versicherung – Vorteil oder Nachteil

Wer eine neue KFZ Versicherung sucht, oder einfach mal vergleicht ob er für seine aktuelle zu viel bezahlt, der bekommt als Auswahlmöglichkeit die Werkstattbindung angezeigt. Doch viele Versicherungsnehmer Wissen gar nicht so genau was es mit der Werkstattbindung auf sich hat. Grund genug uns diesem Thema anzunehmen. In diesem Ratgeber erfahren Sie also alles Wissenswerte rund um die Werkstattbindung, und ob diese ein Vorteil oder Nachteil sein kann.


Werkstattbindung

Werkstattbindung Ja oder Nein?

Was genau ist die Werkstattbindung?

Bei der Werkstattbindung verpflichtet man sich gegenüber seiner Versicherung, das Auto im Schadensfall in einer von der Versicherung festgelegten Werkstatt reparieren zu lassen. Man verzichtet also auf die freie Werkstattwahl. Das klingt zunächst wie eine große Einschränkung, aber schauen wir uns das genauer an.

Zunächst einmal ist die Werkstattbindung nur in der Kaskoversicherung möglich, also in der Vollkasko oder Teilkasko. Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung den Schaden, Sie können frei wählen wo Sie diesen reparieren lassen.

Wenn Sie die Werkstattbindung abgeschlossen, und einen Kaskoschaden am versicherten Fahrzeug haben, dann wird bei einem Unfall von Ihrer Versicherung festgelegt in welcher Werkstatt der Schaden repariert wird. Ihr Auto wird dann von dieser Werkstatt abgeholt und es wird Ihnen ein Leihwagen, für die Dauer der Reparatur, dagelassen.

Selbstverständlich wird Ihr Auto nicht in einer Wald- und Wiesewerkstatt repariert. Schon aus eigenem Interesse arbeiten die Versicherungen nur mit TÜV geprüften Werkstätten zusammen, die qualitativ hochwertige Arbeit leisten.

Aber was bringt die Werkstattbindung mir und der Versicherung?

Das ganze Thema Werkstattbindung wird natürlich nicht ohne Grund angeboten. Häufig auch nur von großen Versicherern.

Wenn Sie bei Abschluss der KFZ Versicherung die „Werkstattbindung“ mitversichern, dann macht sich das im Beitrag bemerkbar, nämlich ganze 10 bis 20% können dadurch an Versicherungsprämie gespart werden, eine ganze Menge Geld also.

Die Einsparungen sind möglich, weil die Versicherungen mit verschiedenen Werkstätten Rahmenverträge haben, die Werkstätten dadurch also günstigere Preise machen können. Dieser Preisvorteil wird an Sie als Versicherten weitergegeben.

Gibt es auch Nachteile bei der Werkstattbindung?

Ja es gibt auch Nachteile, nicht für jeden macht die Werkstattbindung Sinn. Wohnen Sie auf dem Land dann kann es möglich sein das die nächste Partnerwerkstatt der Versicherung weiter entfernt ist. Ist Ihr kaputtes Auto nicht fahrbereit, dann spielt das keine Rolle für Sie, es wird dann sowieso abgeholt. Ist es fahrbereit dann kann es sein das Sie einen weiteren Weg bis zur Werkstatt in Kauf nehmen müssen. Sie können aber einen Blick in die AGBs oder Vertragsbedingungen der Versicherung werfen, dort steht ein Umkreis drin der für zumutbar gehalten wird.

Macht die Werkstattbindung für Neuwagen und Leasingfahrzeugen Sinn?

Hier ist Vorsicht geboten, zwar bleibt die Gewährleistung des Autoherstellers (gesetzlich auf 2 Jahre geregelt) erhalten, wenn Sie das Auto in einer freien Werkstatt reparieren lassen. Anders sieht es aber mit der Kulanz aus. Auch wenn die Gewährleistung / Garantie Ihres Autos abgelaufen ist gibt es vom Hersteller häufig eine Kulanzleistung bei bestimmten Reparaturen. Aber die Hersteller haben häufig die Voraussetzung das das Auto bisher nur in einer Vertragswerkstatt repariert wurden ist.

Bei Leasingfahrzeugen ist eine Versicherung mit Werkstattbindung ebenfalls weniger empfehlenswert. Denn Eigentümer des Autos ist der Leasinggeber, und dieser schreibt meist vor wo das Fahrzeug repariert werden soll. Das gleiche kann auch bei finanzierten Fahrzeugen der Fall sein. Also sollten Sie Vorhaben eine Versicherung mit Werkstattbindung für Ihr geleastes oder finanziertes Fahrzeug abzuschließen, dann schauen Sie auf jeden Fall nach ob das vertraglich geregelt ist.

Sonstige Reparaturen oder Wartungsarbeiten

Häufiger Irrtum – man muss mit dem Auto bei jeder Reparatur oder Wartung in die Partnerwerkstätten der Autoversicherer. Doch das ist natürlich nicht der Fall! Die Werkstattbindung zählt nur wenn Sie einen Kaskoschaden an Ihrem Fahrzeug haben. Jede andere Reparatur oder auch Wartungsarbeiten (Durchsicht) können Sie in jeder beliebigen Werkstatt durchführen lassen.

Vertragsstrafen wenn man gegen die Werkstattbindung verstößt

Lassen Sie Ihr Auto doch in einer anderen Werkstatt reparieren dann ist häufig eine Vertragsstrafe zu zahlen. Häufig in Form von einer doppelten oder gar dreifachen Selbstbeteiligung.

Den Schaden auszahlen lassen – die fiktive Reparatur

Bei jedem Kaskoschaden haben Sie die Möglichkeit sich den Schaden auszahlen zu lassen. Das heißt Sie bekommen das Geld, was die Reparatur Ihre Versicherung gekostet hätte ausbezahlt (den Nettobetrag). Doch Sie bekommen nur den Betrag ausbezahlt den Ihre Versicherung bei Ihrer Partnerwerkstatt bezahlt hätte, und dieser kann deutlich von einer anderen Werkstatt abweichen. Hier sollten Sie also ganz genau vergleich und nachrechnen.

Eine günstige Versicherung mit oder ohne Werkstattbindung finden Sie hier in wenigen Minuten.

Serviceversicherung oder Direktversicherung? Die Vor- und Nachteile.

Unser heutiges Leben spielt sich Online ab, und das ist auch bei den Versicherungen angekommen. Mittlerweile gibt es dutzende Direktversicherungen die um die Gunst der Kunden buhlen. Doch wo genau liegt der Unterschied zwischen herkömmlicher Versicherung (Serviceversicherung) und Direktversicherung? Was sind die Vor-. Bzw. Nachteile? In diesem Artikel möchten wir darüber aufklären.


Direktversicherung Serviceversicherung

Direktversicherung vs. Serviceversicherung

Was ist eine Serviceversicherung?

Die Serviceversicherung, also die herkömmliche Versicherung, hat eine Filiale oder einen Vertreter der für Sie zuständig ist. Wollen Sie nun eine neue KFZ Versicherung abschließen, dann besuchen Sie die Filiale, oder lassen den Versicherungsvertreter zu sich nach Hause kommen. Sie haben persönlichen Kontakt mit jemandem der sich mit Versicherungen auskennt, und Sie direkt und passend zu Ihrer Situation, beraten kann.

Auch nach dem Abschluss der KFZ Versicherung werden Sie nicht im Stich gelassen, Sie können jederzeit in die Filiale, bzw. das Büro des Vertreters, gehen und Ihre Fragen stellen oder Änderungen bekannt geben. Zum Beispiel wenn Sie eine neue Adresse oder Bankverbindung haben. Auch wenn Sie Ihre laufende KFZ Versicherung in den Leistungen ändern möchten, können Sie sich direkt beraten lassen.

Ein Vorteil einer Serviceversicherung: Wenn Sie neben Ihrer KFZ Police noch weitere Versicherungen bei der gleichen Gesellschaft abschließen, zum Beispiel: Hausrat, Lebensversicherung, BU-Versicherung, dann bekommen Sie häufig einen Kundenbonus der die Versicherungen noch einmal günstiger macht, vergessen Sie aber aufgrund des lockenden Bonus nicht, einen Preisvergleich zu machen.

Was ist eine Direktversicherung?

Der größte Unterschied zur Serviceversicherung liegt im Vertrieb. Denn hier bekommen Sie keinen persönlichen Kontakt durch einen Versicherungsvertreter oder gar einer Filiale. Bei einer Direktversicherung schließen Sie Ihre Versicherung für das Auto einfach selbst ab, und zwar ausschließlich Online (teilweise auch noch telefonisch). Das birgt natürlich gewisse Risiken in Hinblick auf die fehlende Beratung, kann aber am Ende auch ein Schutz vor „Überversicherung“ sein. Denn ein Versicherungsvertreter möchte natürlich verkaufen, er verdient mit Abschlüssen sein Lebensunterhalt. So wird während dem Beratungsgespräch für die KFZ Versicherung ganz nebenbei die Geschichte von einem „Bekannten“ erzählt, dieser hatte einen schlimmen Unfall und hatte leider zusätzlich Pech, denn er hatte keine Fahrerzusatzversicherung – wollen Sie diese nicht mit abschließen? So oder ähnlich ist das „Überreden“ an der Tagesordnung, Sie sitzen da und nicken eingeschüchtert, wer will nach einem Unfall schon am Existenzminimum Leben. Versicherungsvertreter sind genau für solche „Verkaufsgespräche“ geschult.

Aber trotzdem gilt, wenn Sie eine Direktversicherung abschließen, dann informieren Sie sich ausgiebig welcher Schutz sinnvoll ist. Die Homepages der Versicherer sind mittlerweile alle so gut, dass Sie während der Antragstellung viele Fragen klären, ohne dass Sie die Homepage und das Formular verlassen müssen. Ein gutes Beispiel ist hier die Homepage der R+V24 Direktversicherung.

Bei der Direktversicherung können Sie bei Fragen jederzeit eine E-Mail schicken, die meisten Versicherer haben aber auch eine Hotline.

Änderungen Ihrer Bankverbindung oder der Adresse ist jederzeit schnell und einfach über den Online Zugang bei Ihrer Versicherung möglich, und das rund um die Uhr.

Enorme Zeitersparnis dank Direktversicherungen

Der größte Vorteil liegt in der Zeitersparnis, denn gerade der persönliche Kontakt ist besonders für junge Menschen von Nachteil, dieser kostet Zeit, und Zeit ist heute alles. Und warum auf Geschäftszeiten achten wenn Online alles rund um die Uhr möglich ist? Besonders wenn man eine neue KFZ Versicherung sucht, dann steht die „Rennerei“ um Angebote einzuholen, in keinem Verhältnis gegenüber einem Online Vergleich.

Denn bei diesem gibt man einmal seine Daten ein, und es werden dutzende Versicherer auf einen Schlag, und innerhalb weniger Sekunden, verglichen. Der Online Antrag ist dann auch in wenigen Minuten erledigt – in dieser kurzen Zeit haben Sie noch nicht ein Angebot in einer Filiale bekommen.

Die Kostenvorteile der Direktversicherung

Wenn Sie bis hierher gelesen haben dann können Sie sich bereits denken warum Direktversicherungen Ihre Policen günstiger anbieten können als Serviceversicherungen. Denn der aufwendige und extrem teure Außendienst fällt bei Direktversicherern komplett weg. Keine Büromieten, keine Fahrzeugflotte, keine Versicherungsvertreter. Es kümmert sich eine Handvoll Mitarbeiter um Zehntausende Versicherte – diese enorme Kostenersparnis macht die KFZ Policen von Direktversicherungen so günstig.

Wer also damit leben kann, sich selbst wichtige Dinge zur KFZ Versicherung anzulesen, und somit keinen Versicherungsvertreter nach Hause einladen möchte, der kann einiges an Geld sparen. Viele unabhängige Tests haben gezeigt dass fast immer ein dreistelliger Betrag pro Jahr gespart werden kann – machen Sie hier selbst den Vergleich.

Letztendlich müssen Sie selbst entscheiden wo Sie Ihre neue Autoversicherung abschließen, nachfolgend haben wir einmal die Vor- und Nachteile beider Varianten zusammengetragen:

Vorteile einer Serviceversicherung:

  • Persönliche Beratung in einer Filiale, oder bei Ihnen zu Hause, durch Versicherungsvertreter
  • persönliche Kundenservice auch nach Abschluss des Vertrages
  • häufig attraktiver Kundenbonus bei Abschluss mehrerer Versicherungen
  • persönliche Betreuung im Schadenfall

Nachteile einer Serviceversicherung:

  • es geht viel Zeit verloren durch Besuche eines Vertreters oder in einer Filiale
  • ein Vergleich vieler KFZ Versicherer ist zeitlich nicht möglich
  • man muss sich an Geschäftszeiten halten
  • der persönliche Kontakt wird mit höheren Beiträgen bezahlt
  • Sie haben keine Garantie wie gut geschult der Versicherungsberater ist, da nützt auch keine Zulassung etwas
  • Häufig wird bei Besuchen durch geschickte „Märchen“ zu unnötigen Abschlüssen „geraten“

Vorteile einer Direktversicherung:

  • enorme Zeitersparnis – durch Vergleichsportale kommen Sie sehr schnell an einen Sofort-Vergleich
  • den Versicherungsantrag füllen Sie jederzeit am Computer selbst aus
  • keine Briefflut – alle Unterlagen kommen per Email und sind in Ihrem Kundenlogin abrufbar

Die Schadensmeldung

Im Falle eines Unfalles ist die Schadensmeldung bei beiden Versicherungsarten gleich, es gibt eine Hotline die rund um die Uhr besetzt ist. Jede Versicherung, egal ob Service oder Direkt, hat eine. Diese rufen Sie am besten direkt nach dem Unfall an und melden zunächst mündlich den Schaden.

Leidet der Service?

Hier kommt es darauf an was man für Ansprüche stellt. Wer sich zum Beispiel mit einer KFZ Versicherung nicht auskennt und nicht in der Lage ist, sich Antworten auf seine offenen Fragen aus dem Internet zu holen, für den ist es natürlich einfacher sich einen Versicherungsvertreter einzuladen der dann alles von A bis Z erklärt. Wer aber sich diese Infos selbst beschaffen kann und genau weiß was wichtig ist und was nicht, der kann den schnellen Online Service nutzen und hat keinerlei Serviceverlust.

Manch komplexe Sachverhalte, wie zB.: die Übertragung eines Schadenfreiheitsrabattes, sind durch einen Versicherungsvertreter / Kundenberater häufig einfacher geregelt, aber ohne geht es natürlich auch.

Fazit: Wer Geld sparen möchte, und wem seine Zeit wertvoll ist, der greift auf eine Direktversicherung zurück. Alle Infos zum Abschluss einer KFZ Versicherung finden Sie zum Beispiel bei uns, nachfolgend eine Liste mit den wichtigsten Artikeln.

Vollkasko – die Leistungen der Vollkaskoversicherung im Blick – was zahlt Sie wirklich?

Vollkaskoversicherung – Bestmögliche Versicherung für Ihr Auto

Mit einer Kaskoversicherung ganz allgemein werden Schäden an Fahrzeugen versichert. Das sind in diesem Fall alle Kraftfahrzeuge, die zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Unterschieden wird in die Teil- sowie in die Vollkaskoversicherung. Wie die beiden Begriffe ausdrücken, handelt es sich dabei um einen teilweisen beziehungsweise um einen Vollschutz. Während die Teilkasko Schäden versichert, die sozusagen von außen verursacht werden, deckt die Vollkasko ergänzend dazu auch die vom Kfz-Halter selbstverschuldeten Schäden. Diese Leistungen gehen also deutlich weiter. Das hat zur Folge, dass für den Kfz-Halter die Kosten für eine Vollkasko diejenigen der Teilkasko deutlich übersteigen. Ein Grund dafür ist die vertragliche Selbstbeteiligung. Während sich der Fahrzeughalter für eine Teilkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung entscheiden kann, ist eine Vollkasko immer mit einer Eigenbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, verbunden. Das erhöht im Schadensfall die Ausgaben für die Vollkasko um den gestaffelten Selbstbehalt, üblicherweise zwischen 300 und 1.000 Euro je Schadensfall. Doch was sind die Leistungen einer Vollkaskoversicherung, und worin unterscheidet sie sich von der Teilkasko?

Günstigen Vollkasko-Schutz für Ihr Auto finden Sie hier im Online Vergleich.

Vollkaskoversicherung

Alle Infos über die Vollkaskoversicherung

Vollkasko beinhaltet immer die Teilkasko

Wer eine Vollkasko abschließt, der hat sozusagen den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung inklusive. Das Fahrzeug ist gegen Brand & Explosion, gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, Glas- und Schmorschaden versichert, bis hin zu Schäden aus Marderbiss. Hier bietet sich ein Vergleich mit der Hausratversicherung an. Ergänzend dazu sind in der Vollkasko Schäden aus Vandalismus, aus einem selbstverschuldeten Unfall, sowie aus Mutwilligkeit und Vorsatz durch Dritte versichert. Das sind insgesamt solche Schäden, für die der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann. Die Strafanzeige gegen Unbekannt verläuft nach einigen Wochen buchstäblich im Sand. Beispiele dafür sind Fahrzeugschäden mit Fahrerflucht, bei Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners oder bei Kindern als Unfallverursacher. Der Halter bleibt mit der Vollkasko nicht auf seinen eigenen Kosten für das beschädigte Fahrzeug sitzen. Abgesehen von der Notwendigkeit einer GAP-Versicherung beim Totalschaden eines fremdfinanzierten Fahrzeuges ist der Autofahrer mit der Vollkasko auf der finanziell sicheren Seite. Seine Kosten für die Vollkasko sind umso höher, je niedriger der Eigenanteil je Schadensfall ist.

So wie bei anderen Versicherungen gibt es auch in der Vollkasko Anlässe, aus denen der Versicherer nicht leistet. Zu denen gehören:

  • Fahrten unter Alkoholeinfluss
  • Fahrten nach Drogenkonsum
  • Überfahren einer rotgeschalteten Ampel
  • Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung
  • Aufbewahren der Zulassungsbescheinigung Teil II im Fahrzeug [früherer Kfz-Brief]
  • Teilnahme an illegalen Autorennen
  • Vorsatz

Sofern in solchen Situationen Dritten ein Schaden entsteht, wird der durch die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Der Schaden am eigenen Fahrzeug ist dann hingegen nicht versichert. Entweder verweigert der Versicherer die Leistung komplett, oder er leistet prozentual nach eigenem Ermessen. Solche Fälle werden als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet. Zu den individuellen Versicherungsangeboten gehört „der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“. Davon ausgenommen sind jedoch Unfallschäden nach Alkohol- und Drogenkonsum. Hier gibt es für den Fahrzeughalter keinen Ausweg; er muss auch mit Vollkasko den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst tragen.

Prämiengestaltung für die Vollkasko mit harten und weichen Tarifmerkmalen

Die Versicherer sind grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, nach welchen Kriterien sie die Beiträge berechnen. Unterschieden wird auch bei der Vollkasko in sogenannte harte und weiche Tarifmerkmale. Als „hart“ werden die feststehenden, unabänderlichen Merkmale bezeichnet. Zu denen gehören Marke, Modell und Typ des Fahrzeuges, Zulassungsbezirk sowie die Regionalklasse. Als „weich“, sprich variabel und individuell gelten solche Tarifmerkmale wie

  • Zahl der Fahrzeugbenutzer [Fahrer, Familienangehörige, Kinder]
  • Art der Fahrzeugbenutzung [privat, beruflich, gewerblich, Rentner]
  • Abstellen des Fahrzeuges [abgeschlossene Garage, Carport, offen auf dem eigenen Grundstück, Laternenparkplatz]
  • Werkstattbindung [Vertragswerkstatt in Kooperation mit dem Versicherer]
  • ….. weitere individuelle Eigenschaften wie Hauseigentümer, Mieter

Vollkasko einerseits empfehlenswert, andererseits wenig ratsam

Das Fahrzeug vollkaskoversichern lohnt sich umso mehr, je höher der aktuelle Fahrzeugwert ist. In den ersten drei bis fünf Jahren verliert jedes Neufahrzeug deutlich, man könnte sagen überproportional an Wert. Der Kfz-Halter sollte bei einem Ja oder Nein zur Vollkasko den Autowert in Relation zu den Mehrkosten der Voll- gegenüber der Teilkaskoversicherung setzen. Nach einer Faustregel lohnen sich die Mehrkosten zwischen Voll- und Teilkasko dann, wenn sie pro Versicherungsjahr den Betrag von hundert Euro nicht oder nur unwesentlich übersteigen. Anders ist die Situation beim fremdfinanzierten Fahrzeug; also mit einem Autokredit oder als Leasingfahrzeug. Die Finanzierungsraten sind unabhängig davon zu bezahlen, in welchem Zustand sich das finanzierte Auto befindet Es kann fahrtüchtig oder fahruntüchtig, beschädigt, demoliert oder ein Totalschaden sein. Fahrzeug und Finanzierung sind Zweierlei, eins hat rechtlich mit dem anderen nichts zu tun. In diesen Fällen ist die Vollkasko mit einem möglichst niedrigen Selbstbehalt geradezu notwendig. Oftmals ist die Finanzierung von Fahrzeugen ab der gehobenen Mittelklasse aufwärts mit der Pflicht verbunden, sie Vollkasko zu versichern. Für den Stadtwagen als Zweitauto und als Gebrauchtwagen hingegen ist eine Teilkaskoversicherung ausreichend. Die Vollkasko wäre gleichbedeutend mit einer Überversicherung bei einem schrägen Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Vollkasko auch mit Pflichten und nicht nur Rechten

Vom Fahrzeughalter mit Vollkasko wird deutlich mehr Umsicht erwartet als von demjenigen mit einer Teilkaskoversicherung. Unterschieden wird in die allgemeinen sowie in die Pflichten im Schadensfall. Dazu gehören

  • Benutzung des versicherten Autos ausschließlich mit Fahrerlaubnis [Führerscheininhaber]
  • Verhinderung von unberechtigter Fahrzeugbenutzung [Auto immer abschließen]
  • Schadensmeldung innerhalb einer Woche nach Schadenseintritt
  • Schadensminderung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten [provisorisches Abdecken bei Glasbruch]
  • Aktive Mithilfe bei der Aufklärung des Unfallherganges

Um eine möglichst günstige Vollkaskoversicherung für Ihr Auto zu finden, machen Sie einfach den gratis Online Vergleich – jetzt direkt hier starten.

Sonderkündigungsrecht bei der KFZ Versicherung nutzen – so gehts

Jeder Autobesitzer hat eine KFZ Versicherung, aus dieser kommt man nur heraus wenn man sie rechtzeitig kündigt, anderenfalls läuft Sie für ein ganzes Jahr weiter. Haben Sie nun durch einen Online Vergleich eine viel günstigere KFZ Versicherung gefunden, dann gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit vorzeitig aus der laufenden KFZ Versicherung zu kommen – nämlich mit dem Sonderkündigungsrecht. Wie und wann Sie dieses genau nutzen können lesen Sie in diesem Artikel. Zum gratis Vergleich der KFZ Versicherer gelangen Sie hier.

Kfz Versicherung vergleichen – Sonderkündigungsrecht nutzen

Der Kfz-Versicherungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Kfz-Versicherer und dem Kfz-Halter. Der Vertrag beinhaltet gegenseitige Rechte und Pflichten. Beide Vertragsparteien sind aus vertraglicher Sicht gleichberechtigt. Daraus ergibt sich, dass jede auch noch so kleine, unbedeutende Vertragsänderung nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners möglich ist.

Für den Fahrzeughalter besteht keinerlei Veranlassung, den Vertragsinhalt zu ändern. Deutlich anders ist die Situation auf Seiten des Versicherers. Die Beitragsgestaltung mit Versicherungsleistung einerseits und Beitragshöhe andererseits wird regelmäßig, wie es genannt wird, angepasst. Dabei handelt es sich um eine einseitige Vertragsänderung. Jetzt ist der Kfz-Halter als Versicherungsnehmer am Zuge. Der Vertragsänderung, in diesem Fall der Beitragserhöhung kann er zustimmen, er muss es aber nicht. Er hat vielmehr das Recht zu einer Sonderkündigung. Sie ist ein außerordentliches Kündigungsrecht, im Gegensatz zur ordentlichen, der vertragsgemäßen Kündigung.

Vierwochenfrist nach Kenntnisnahme
Die Kenntnisnahme einer Vertragsänderung zur Kfz-Versicherung beginnt an dem Tag, an dem der Versicherte das Schriftstück zugestellt bekommt. Das geschieht üblicherweise per Briefpost mit einem Nachtrag zum Versicherungsschein. Der ist identisch oder zusammengefasst mit der Beitragsrechnung für den bevorstehenden Zahlungszeitraum. Wie das Wort Beitragserhöhung sagt, wird der bisherige Versicherungsbeitrag erhöht; entweder direkt durch einen höheren Zahlbetrag, oder indirekt durch eine Reduzierung der Versicherungsleistung bei einer unveränderten Beitragshöhe. Diese Reduzierung des bisherigen Versicherungsumfanges ist gleichbedeutend mit einer Vertragsänderung zu Lasten des Versicherten.

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung

Der hat jetzt ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Die Vertragskündigung muss schriftlich erfolgen und von dem Vertragsnehmer eigenhändig unterschrieben werden. Zur Fristwahrung muss der Versicherte im Zweifelsfall den Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer nachweisen können. Empfehlenswert ist die Zusendung per Telefax und dem Sendebericht als Zustellungsnachweis, oder aber per Briefpost als Einschreiben mit der Deutschen Post AG. Die meisten Kfz-Versicherer haben ihre einjährige Vertragsdauer an das Kalenderjahr angeglichen. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt ebenfalls vier Wochen, und zwar zum Vertragsende. Insofern können die Fahrzeughalter im Laufe des vierten Quartals davon ausgehen, von ihrem Kfz-Versicherer Post zu bekommen. Die sollte genau gelesen, geprüft und mit anderen Anbietern einer Kfz-Versicherung verglichen werden.

Sonderkündigungsmöglichkeit aus anderen Gründen nutzen

Eine Vertragsänderung zum Zweck der Beitragserhöhung ist der häufigste, allerdings keineswegs einzige Grund für die außerordentliche Kündigung der Kfz Versicherung. Für den Fahrzeughalter gibt es einige weitere Anlässe, um den Versicherer zu wechseln.
• Beim Halterwechsel des Fahrzeuges kann der neue Kfz-Halter frei entscheiden, bei welchem Anbieter er sein Auto versichert. Als ein solcher Wechsel gelten der Kauf eines erstzugelassenen Neufahrzeuges, der Kauf des Gebrauchtwagens oder die Übernahme eines geschenkten Autos. Bei der Kfz-Zulassungsstelle wird der Fahrzeughalter, wie es heißt, übertragen oder umgeschrieben. In jedem der Fälle wird ein neuer Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Kfz-Schein eingetragen. Der kann frei entscheiden, bei wem er sein Auto versichert. Die bisherige Kfz-Versicherung wird als eigener Vertrag beim Halterwechsel automatisch gekündigt.

• Ein weiterer Grund zur Sonderkündigung ist ein gemeldeter Schadensfall. Das ist eine Situation, in der sowohl der Versicherer als auch der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht hat. Im Zweifelsfall muss unterschieden werden in den regulierten und den nichtregulierten Schadensfall. Die vierwöchige Sonderkündigungsfrist beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem die Leistungspflicht des Versicherers anerkannt beziehungsweise verweigert worden ist. Dem Versicherten sollte bei einem Wechsel bewusst sein, dass er diese „Altlast“ zu seinem neuen Versicherer mitnehmen muss. Sie gehört zu seiner eigenen Versicherungshistorie.

• Wenn die Änderung der Einstufung in die Regionalklasse mit einer pekuniären Beitragserhöhung verbunden ist, dann ist das ein weiterer Grund zur Sonderkündigung. Entscheidend bei dieser Vertragsänderung ist die damit einhergehende Beitragserhöhung zu Ungunsten des Versicherten. Eine daraus resultierende Beitragssenkung zu seinen Gunsten ist hingegen kein Sonderkündigungsgrund.

Kein Grund zur außerordentlichen Vertragskündigung ist eine sumerische Beitragserhöhung bei der Kostenart Versicherungssteuer. Die muss der Versicherer von Gesetzes wegen erheben und abführen; für ihn ist sie ein durchlaufender Posten.

• Ebenfalls kein Sonderkündigungsanlass für die Kfz Versicherung sind Vorgänge nach dem Verursacherprinzip des Fahrzeughalters. Zu denen gehören der Wohnsitzwechsel, die Eintragung eines Fahrerwechsels oder eine höhere, gesteigerte Jahreskilometerleistung.

Wenn eine Sonderkündigung möglich ist dann können Sie unsere gratis Musterkündigung nutzen, diese bekommen Sie hier – Gratis Musterkündigung für KFZ Versicherung.

Fazit: Es gibt einige Möglichkeiten wie Sie vorzeitig aus Ihrer Autoversichung rauskommen.
Das macht fast immer Sinn, denn häufig gibt es einen viel günstigeren Anbieter – eine güntsige Versicherung finden Sie direkt hier.

 

Tipp: Hier lesen Sie was Sie tun können wenn die KFZ Versicherung Ihnen gekündigt hat.

Pickup Versicherung Online vergleichen

Pickups werden immer beliebter, seit der Einführung des VW Amarok vor einigen Jahren, sieht man immer mehr Pickups auf den Straßen. Praktisch, da man im Innenraum ein ganz normales Auto vorfindet, aber zusätzlich gibt es eine Ladefläche mit ausreichend Platz für Ladung. Pickups sind auch ideal wenn Sie Anhänger ziehen wollen, Wohnanhänger lassen sich mit einem Pickup viel ruhiger und entspannter an den Urlaubsort ziehen, als mit einem normalen Auto. Wenn auch Sie das Pickup Fieber gepackt hat und Sie sich einen kaufen wollen, dann kommt häufig ein kleiner Schock bei der Suche nach der Versicherung für das neue Gefährt. Warum das aber nicht sein muss lesen Sie hier.


Pickup Versicherung

Günstige Pickup Versicherung – so gehts

Pickups und die Versicherung – das Problem

Der Pickup Boom kam für viele Versicherungen unerwartet, Sie reagierten nicht darauf, und auch jetzt noch gibt es Versicherungen die den Trend nicht erkannt haben, und für Pickups nur eine „Lieferwagenversicherung“ bzw. „LKW-Versicherung“ anbieten. Die Zusammensetzung des Beitrages wird dann nicht wie bei einer KFZ Versicherung getätigt, sondern nach krusen Details, wie der Fahrzeugleistung, Auto und Ausstattung ist dabei egal. Das hat fast immer den Nachteil dass Sie zu viel bezahlen. Besonders wenn als Lieferwagen oder LKW versichert wird.

Das Problem mit dem SFR – Schadenfreiheitsrabatt

Sie fahren bereits viele Jahre Unfallfrei Auto, und haben dadurch einen hohen SFR der den Beitrag Ihrer Autoversicherung ordentlich drückt? Leider haben einige Versicherer bei Pickups eine ganz andere Politik, manchmal heißt es „der SFR kann nicht übernommen werden, weil der Pickup kein Auto ist“. Andere Versicherer sagen das der SFR bei einem Pickup höchstens 3, 7 oder beliebig betragen kann, all das ist auch heute noch an der Tagesordnung. Zwar bekommen Sie Ihren Pickup auch bei so einer Versicherung versichert, aber meist viel teurer.

Pickup Versicherung Online vergleichen

Mittlerweile ist es aber, dank zahlreicher Versicherungen die mit der Zeit gehen, auch möglich für einen Pickup eine ganz normale KFZ Versicherung zu bekommen, egal was in der Zulassung steht. Denn diese haben erkannt dass ein Pickup im Grunde ein ganz normales Auto, mit vergrößertem Kofferraum, ist. Das hat für Sie den Vorteil dass Sie Online ganz normal die Versicherung vergleichen können, auch für Ihren Pickup, und natürlich dass Ihr bisher erfahrener SFR auch anstandslos übernommen wird. Das sorgt für einen niedrigen Versicherungsbeitrag.

Wenn Sie die praktischen Vergleichsportale nutzen, dann werden Sie feststellen dass diese Pickups der Fahrzeugklasse „SUV/Geländewagen“ zuordnen, und das ist ein großer Unterschied anstelle von „Lieferwagen oder LKW“ – ein Vorteil für Sie.

Der Online Vergleich der Pickup Versicherung

Der Vergleich der Pickup Versicherung funktioniert eigentlich wie Sie Ihn wahrscheinlich bereits vom Auto her kennen. Zunächst müssen Sie Ihren Pickup suchen, das geht über HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein, oder aber auch über eine Fahrzeugsuche.

Ist der richtige Pickup gefunden dann sind einige Daten nötig, die im Laufe des Vergleiches abgefragt werden. Das sind zum Beispiel: die Laufleistung, die jährliche Kilometerleistung, Die SF Klassen von der Vorversicherung, der Umfang der Versicherung, Haftpflicht oder zusätzlich Teil-, Vollkasko.

Besonders wichtig bei einem Pickup, die Frage nach der Nutzungsart. Wird er ab und zu gewerblich genutzt dann sollten Sie das auch ehrlich angeben, das kann im Falle eines Falles nämlich teuer werden.

Nach einem Klick auf berechnen, sehen Sie in einer Übersicht alle Versicherungen die ein Angebot für Ihren Pickup haben. Auf Wunsch können Sie die Versicherung direkt Online abschließen.

Zum Versicherungsvergleich gelangen Sie hier oder nutzen das folgende Vergleichsformular.

Ist das Vergleichsformular für die Pickup Versicherung nicht zu sehen klicken Sie bitte hier.
Fazit: Auch als Pickup Fahrer müssen Sie nicht in die Röhre schauen was den Vergleich der Versicherung angeht. Befolgen Sie unsere Tipps und finden so schnell eine günstige Versicherung für Ihren Pickup.

 

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Rückstufungstabelle SFR

Neues Auto – was ist bei Abschluss der Versicherung zu beachten?

Sie haben sich ein neues oder gebrauchtes Auto gekauft und müssen es nun Versichern? Genau dafür haben wir diesen Ratgeber erstellt. Denn wer das nicht regelmäßig macht verliert schnell den Überblick, was muss und was kann versichert werden? Welche Zusatzversicherungen machen Sinn? Wie findet man überhaupt eine neue günstige Versicherung? All diese Fragen werden in diesem Ratgeber geklärt.


neues Auto Versicherung

Ein Fall für die Autoversicherung

Welche Versicherung braucht das neue Auto unbedingt?

Die Pflichtversicherung ist die sogenannte Haftpflichtversicherung, diese ist per Gesetz vorgeschrieben, für jeden der mit dem Auto am Straßenverkehrt teilnehmen möchte, ohne den Nachweis über eine Haftpflichtversicherung bekommen Sie Ihr neues Auto garnicht zugelassen (Infos zur Zulassung). Bevor Sie sich also auf den Weg zur Zulassungsstelle machen müssen Sie auf jeden Fall mindestens eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto gefunden und abgeschlossen haben, wie das geht steht hier  – KFZ Versicherung vergleichen.

Der Sinn hinter der Haftpflichtversicherung: Jeder der im Straßenverkehr durch jemanden geschädigt wird, soll Schadenersatz bekommen, unabhängig davon ob der Verursacher über die finanziellen Mittel dazu verfügt oder nicht.

Die KFZ-Haftpflicht zahlt also Schäden die Sie mit Ihrem Auto verursachen, Schäden an Ihrem Auto deckt diese nicht. Es sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert.

Die Deckungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben und betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Experten empfehlen aber darauf zu achten das die Deckungssumme bei 100 Millionen Euro pauschal liegen sollte, gerade im medizinischen Bereich und bei einer lebenslangen Behandlung können die 7,5 Millionen Euro eng werden, auch wenn es zunächst sehr viel erscheint.

Aber Achtung: Eine Haftpflichtversicherung ist kein Freifahrtschein!  Wenn Sie grob fahrlässig handeln, Unfallflucht begehen oder gar betrunken einen Unfall bauen, dann kann und wird Ihre Versicherung von Ihnen eine Selbstbeteiligung fordern.

Haben Sie einen Versicherer gefunden bei dem Sie die Haftpflicht für Ihr neues Auto abschließen dann bekommen Sie von Ihm eine EVB – eine elektronische Versicherungsbestätigung. Wenn Sie diese haben können Sie zur Zulassungsstelle und Ihr Auto anmelden.

Ihren SFR mitnehmen

Den Versicherungsbeitrag beeinflusst Ihr Schadenfreiheitsrabatt ganz erheblich, darum ist es wichtig dass Sie Ihre erfahrenen SFR zur neuen Versicherung mit übernehmen, Sie brauchen dazu nichts weiter zu tun als bei der neuen Versicherung ihre Vorversicherung anzugeben und welchen SFR Sie dort hatten. Dieser wird dann im Bearbeitungsprozess beim Vorversicherer abgefragt und übernommen, Sie brauchen nichts weiter zu tun.

Auch wenn es schon länger her ist das Sie ein Auto angemeldet hatten lohnt es sich nachzuforschen ob der SFR noch besteht, denn mindestens 7 Jahre wird dieser gespeichert, viele Versicherungen haben dieses Limit freiwillig auf 10 Jahre erhöht. Mehr zu SFR Übertragung lesen Sie hier.

Wie setzt sich der Versicherungsbeitrag zusammen?

Es gibt viele Faktoren aus denen sich der Versicherungsbeitrag zusammensetzt. Vielfahrer, Wenigfahrer, Sportwagen oder Familienlimo, Straße oder Garage, alter Hase oder Führerscheinneuling – all das sind Faktoren die für die höhe des Beitrages verantwortlich sind und je nach Versicherung eine Unterschiedlich wichtige Rolle spielen.

In jede Berechnung fließt die Typklasse des Autos ein, die Typklasseneinteilung wird jährlich anhand von Schadensstatistiken aktualisiert, wird ein Auto besonders oft gestohlen oder häufig in Unfälle verwickelt, dann bekommt es eine hohe Typklasse.

Umso höher die Typklasse umso teurer die Versicherung.

In der Haftpflicht gibt es Typklassen von 10 bis 25, in der Teilkasko von 10 bis 33 und in der Vollkasko von 10 bis 34.

Wenn Sie also besonders wenig für die Autoversicherung ausgeben wollen dann sollten Sie nach einem Auto mit geringer Typklasse Ausschau halten. Sie können Online PKW-Typklassen abfragen – das geht zum Beispiel hier.

Eine zweite wichtige Kennzahl ist die Regionalklasse, diese spiegelt die Schaden- und Unfallbilanz Ihrer Region wieder. Diese Kennzahl müssen Sie so hinnehmen und können diese nicht beeinflussen. Auch hier gilt, umso niedriger die Regionalklasse umso günstiger wird die Versicherung.
Welche Regionalklasse Ihre Region hat können Sie hier herausfinden.

Ganz wichtig ist auch der SFR, das sind die Schadenfreien Jahre, also die die Zeit in der keine Versicherung einen Schaden regulieren musste. Ist diese Zahl hoch, das ist das gut für Sie, denn mit jedem weiteren Schadenfreien Jahr sinkt Ihr Versicherungsbeitrag. Unfallfreies Fahren lohnt sich also, passiert doch mal ein Unfall sollten Sie genau prüfen ob Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen bzw. Ihn von der Versicherung zurück kaufen. Hier gelangen Sie zur Übersicht der SFR-Klassen und hier gibt es alle Infos zum Schadenfreiheitsrabatt.

Weitere Dinge die mit in die Berechnung einfließen:

  • Der Stellplatz Ihres Autos, eine abgeschlossene Garage ist dabei günstig für Sie
  • Wenig- oder Vielfahrer – wer wenig fährt hat ein geringeres Unfallrisiko
  • Selbstgenutztes Wohneigentum ja oder nein
  • Weitere Versicherungen beim gleichen Versicherer

Mehr Infos wie Sie beim Abschluss einer KFZ Versicherung Geld sparen: hier bei Toptarif.de

Teil- oder Vollkasko mit abschließen?

Die Teil- oder Vollkasko ist keine Pflichtversicherung und kann von Ihnen freiwillig gewählt werden. Was die Teil- bzw. Vollkasko für Schäden bezahlt möchten wir kurz erklären.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko übernimmt Diebstahlschäden, ist das ganze Auto geklaut oder nur Teile davon dann übernimmt das die Teilkasko. Aber darüber hinaus werden auf Sturm-, Brand- und Hagelschäden bezahlt. Außerdem Glasbruch (Steinschlag) und Wildunfälle sowie Marderbiss. Der genaue Umfang kann von Versicherung zu Versicherung abweichen und sollte im Detail geprüft werden. Versicherungsexperten geben als Faustformel das sich die Teilkasko für Autos bis zu einem Alter von 8 Jahren rechnet. Aber das kann natürlich von Auto zu Auto abweichen, bei Fahrzeugen mit hohem Wiederverkaufswert lohnt sich eine Teilkasko natürlich länger.

Um die Kosten für den Beitrag der Teilkasko gering zu halten kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, diese beträgt meist 150 Euro pro Schadenfall, es ist aber auch eine höhere Selbstbeteiligung möglich.

Vollkaskoversicherung

Diese Versicherung deckt alle Schäden die über die Teilkasko hinaus an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden sind. Also alle Selbstverschuldeten Schäden die bei einem Unfall oder Rempler passiert sind. Wenn Sie einen Unfall haben wo der Verursacher nicht haftbar ist springt die Vollkasko ein, zum Beispiel wenn ein Kind den Unfall verursacht hat. Auch in der Vollkasko kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, üblich sind Beträge zwischen 500 und 1000 Euro.

Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?

Versicherungen haben natürlich das Geld verdienen als Ziel. Darum bekommen Sie während dem Abschluss Ihrer Autoversicherung noch weitere Angebote von mehr oder weniger sinnvollen Versicherungen, das wäre zum Beispiel:

Der Schutzbrief
Ähnliche Leistungen wie ein Autoclub bieten viele Versicherer mit Ihrem Schutzbrief, für Vielfahrer kann sich dieser lohnen. Wer bereits in einem Autoclub Mitglied ist kann sich den Schutzbrief sparen. Mehr Details zum Schutzbrief bekommen Sie hier.

Mallorca Police
Auch die sogenannte Mallorca-Police können Sie mitversichern. Was diese genau ist lesen Sie hier: Die Mallorca Police.

Insassen-Unfallversicherung
Diese wird von Versicherungsvertretern gern zusätzlich „aufgeschwatzt“ – „stellen Sie sich vor Sie nehmen eine guten Freund mit und es passiert ein Unfall, wollen Sie verantwortlich sein wenn dessen Familie in finanzielle Notlage durch Sie gerät?“ Genauso hab ich das selbst von einem Versicherungsvertreter gehört. Doch lassen Sie sich nicht das Geld aus der Tasche ziehen, mittlerweile raten sogar Verbraucherschützer von dieser Zusatzversicherung ab. Empfehlung: Nicht abschließen oder eine bestehende Insassen-Unfallversicherung sofort kündigen.

Rabattretter
Hier sollten Sie genau nachrechnen, es klingt zwar erstmal gut das man seinen SFR nach einem Unfall behalten kann, doch zum einen muss dieser Retter meist teuer erkauft werden, und das Jahr für Jahr, zum anderen gilt der Schutz vor der Rückstufung nur bei dieser Versicherung. Wechseln Sie die Versicherung oder wird Ihnen gekündigt dann stehen Sie genauso da als hätten Sie keinen Rabattretter gehabt. Also eine eher Fragwürdige Sache. Pauschal davon abraten wollen wir allerdings nicht.

 

Fazit: Beim Abschluss und bei der Suche nach einer Versicherung für Ihr neues Auto gibt es zahlreiche Dinge zu beachten. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit dazu.

SFR Übertragung – den Schadenfreiheitsrabatt übertragen

Der Schadenfreiheitsrabatt, kurz SFR, ist ein sehr wichtiger Begriff für jeden Autofahrer. Denn ein hoher SFR bedeutet weniger Versicherungsprämie. Und der SFR steigt dabei ganz von alleine, wichtigste Voraussetzung: Sie bauen keinen Unfall für den Ihre Versicherung aufkommen muss. Alle wichtigen Infos rund um den Schadenfreiheitsrabatt haben wir für Sie hier zusammengefasst – was ist der Schadenfreiheitsrabatt. In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um die Übertragung des SFR.


SFR Übertragung

SFR Übertragung – so gehts

Wie funktioniert die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts?

Häufig kommt es zu Situationen bei denen die Frage nach der Übertragung des SFR auftaucht. Da sist nämlich unter bestimmten Umständen möglich und sinnvoll um bei der Versicherung kräftig zu sparen.

Zusätzlich sparen können Sie mit der Übertragung und zusätzlich dem Abschluss der günstigsten Versicherung – wie Sie diese finden und viel Geld sparen lesen Sie hier.

Oft versichern die Eltern das erste Auto des Nachwuchses als Zweitwagen um eine günstige Versicherungsprämie zu erhalten.  Als Zweitwagen wird das Auto günstiger eingestuft und startet nicht mit SFR 0. Nach einigen Jahren die das Kind mit dem Auto gefahren ist kann dann der SFR auf den Sohn oder die Tochter umgeschrieben werden, in der Regel macht das ab einem SFR von 5 Sinn. Der Vertrag und die Schadenfreiheitsklasse des ersten Autos bleiben dabei völlig unberührt.

Bedenken Sie das man nur die SF Klasse übernehmen kann die man in der Zeit des Führerscheins auch selbst erreicht haben könnte! Beispiel: Sie haben seit 8 Jahren den Führerschein und übernehmen den SFR eines verstorbenen Elternteils, Sie erhalten also „nur“ max. den SFR 8 in Haftpflicht und Vollkasko, unabhängig ob der verstorbene einen viel höheren SFR hatte.

Tipp: Eine Person kann viele unterschiedliche Schadenfreiheitsrabatte haben, zum Beispiel wenn man zwei Autos und zwei Motorräder versichert hat, dann hat man insgesamt 4 verschiedene Schadenfreiheitsrabatte. Viele wissen nicht dass man diese sogar zwischen den Fahrzeugen tauschen kann, die Fahrzeuge müssen nur der gleichen Fahrzeuggruppe angehören.

Zur unteren Fahrzeuggruppe gehören: PKW, Leichtkrafträder, Motorräder und Campingfahrzeuge.

Im obigen Beispiel könnte man also ein Auto neu versichern (für das Kind) und dafür den hohen SFR des Motorrades nutzen, das Motorrad würde dann wieder bei SFR 0 starten, was aber aufgrund der geringen Versicherungsbeiträge für Motorräder zu verschmerzen ist.

Genauso kann man zum Beispiel den SFR vom Motorrad an den Nachwuchs übertragen.

Übrigens ist es auch möglich nach einem Unfall mit dem Auto, der durch die Versicherung reguliert wurde, nach der Zurückstufung des SFR, einfach mit einem anderen zu tauschen. Sie können für das Auto den SFR des Motorrades nutzen und den zurückgestuften SFR für das Motorrad, diesen legalen Trick kennen nur wenige, er kann aber mehrere hundert Euro Ersparnis bedeuten.

Vielleicht haben Sie ja in der Vergangenheit ein Motorrad oder einen Zweitwagen abgemeldet? Die Versicherungen speichern des ungenutzten SFR mindestens 7 Jahre lang, er kann dann für eine neue Versicherung für mind. 7 Jahre abgefragt und genutzt werden. Um diesen SFR nicht zu verlieren kann es vielleicht ganz sinnvoll sein ein günstiges Motorrad oder Quad anzuschaffen und dieses mit diesem SFR zu versichern.

Wann kann der Schadenfreiheitsrabatt bzw. die schadenfreie Zeit übertragen werden?

Natürlich haben die Versicherungen unterschiedliche AGBs die beachtet werden müssen, jedoch sind diese zum Thema SFR und Übertragung relativ gleich so dass die Angaben in diesem Ratgeber für die meisten Versicherungen gültig sind. Sie können aber jederzeit zum Thema bei Ihrer Versicherung telefonisch nachfragen.

SFR Übernahme bei Fahrzeugwechsel
Ein gängiges Vorgehen, Sie melden Ihr altes Auto ab und melden dafür ein neues Auto an. Das neue Auto wird dann mit dem Schadenfreiheitsrabatt des alten Autos versichert. Wenn Sie für eine bestimmt Zeit das alte und neue Auto gleichzeitig versichert lassen wollen dann bedenken Sie das Ihr neues Auto mit einem SFR von 0 anfängt, ist das alte Auto dann abgemeldet dann können Sie problemlos des SFR auf das neue Auto übertragen.

SFR Tausch bei mehreren Fahrzeugen
Haben Sie durch Zweitwagen oder Motorrad / Quad mehrere SFR dann können Sie diese unter den Fahrzeugen tauschen. Verkaufen Sie zum Beispiel ein Motorrad das einen höheren SFR wie Ihr Auto hat, dann können sie diesen ganz einfach tauschen und für das Auto nutzen.

Bei einem Versicherungswechsel
Wechseln Sie die Versicherung für Ihr Fahrzeug dann ist es natürlich problemlos möglich Ihren erfahrenen SFR mit zur neuen Versicherung umzuziehen. Das Regeln die Versicherungen problemlos unter sich, der SFR wird automatisch bei Ihrer alten Versicherung abgefragt.
Eine neue günstige Versicherung finden Sie hier im KFZ Versicherungsvergleich.

Schadenfreiheitsrabatt – Übernahme durch Dritte

Kommen wir zur wichtigsten Frage: an welche Personen kann der SFR übertragen werden? Bei Verwandten ersten Grades, also Kindern und Ehepartnern funktioniert das bei jeder Versicherung problemlos. Bei Lebenspartnern und Geschwistern hängt es dann schon wieder von der Versicherung ab ob die das mitmacht. Sie können also den SFR Ihres Zweitwagens problemlos an Ihr Kind übertragen, melden Sie Ihr Auto aus Altersgründen ab dann können Sie natürlich auch den SFR Ihres Autos an ein Kind oder den Ehepartner übertragen.

SFR Übertragung nach Todesfall

Auch nach dem Todesfall ist es möglich dass Sie die Rabatte des verstorbenem übernehmen können. In der Regel geben die Versicherungen dazu 6, höchstens 12 Monate Zeit, danach verfallen die Prozente endgültig. Wenn es sich um Verwandet 1. Grades handelt ist das problemlos möglich.

Den SFR von Opa / Oma auf den Enkel übertragen – wie ist das möglich?

Wenn der Opa oder die Oma aus Altersgründen Ihr Auto abmeldet oder verstirbt dann ist es unter Umständen auch möglich den SFR auf den Enkel zu übertragen. Dazu müssen Sie aber häufig nachweisen dass Sie mit dem Auto des Opas oder der Oma mehr wie nur gelegentlich gefahren sind. In der Regel akzeptieren die Versicherungen aber eine schriftliche Erklärung. Schwieriger wird die Bedingung das Sie mit dem Opa bzw. der Oma in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt haben um des SFR übernehmen zu können, am besten lässt sich das natürlich nachweisen wenn Sie die gleiche Adresse hatten.
Manche Versicherer sind so kulant das Sie den Rabatt auch von den Schwiegereltern übernehmen können, wenn Sie unter der gleichen Anschrift gelebt haben.

SFR des Dienstwagens übernehmen?

Nicht selten komm es vor das man sein privates Auto abschafft weil man einen Firmenwagen bekommt den man auch privat nutzen darf. Wenn man das länger wie 7 Jahre macht dann verfällt der SFR den man sich vorher erfahren hat. Wenn man dann kündigt oder den Dienstwagen verliert heißt das man fängt wieder bei SFR 0 an wenn man sich wieder privat ein Auto zulegt. Doch mit Zustimmung Ihrer Firma ist es möglich das Sie sich Ihren Schadenfreiheitsrabatt des Dienstwagen auf Ihren privaten Vertrag übertragen lassen, das ist in der Regel bei allen Versicherungen möglich. Wir raten dazu vor Abschluss einer neuen Versicherung einfach nachzufragen.

Zum Abschluss noch einmal das wichtigste zum Thema SFR Übertragung was zu den meisten Missverständnissen führt: Sie können nur einen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen den Sie sich theoretisch auch selbst erfahren hätten können. Und da zählt das Datum des Führerscheinerwerbs.

Haben Sie seit 10 Jahren den Führerschein und der SFR den Sie von Ihrem Vater übertragen können hat eine Höhe von 30, dann bekommen Sie trotzdem nur die 10! Der Rest verfällt. An dieser Regelung gibt es nichts zu rütteln.

 

Fazit: In diesem Artikel haben Sie nun erfahren wie Sie den SFR von Ihren Eltern, Großeltern oder Ihrer Firma übernehmen können. Im Zweifel rufen Sie bei Ihrer Versicherung an und fallen nicht auf die Räuberpistolen herein die oft erzählt werden.

Ist eine Übertragung so wie Sie es wünschen nicht möglich? Dann können Sie trotzdem kräftig sparen, suchen Sie sich einfach eine günstigere Versicherung für Ihr Auto. Das kann mehrere hundert Euro pro Jahr Ersparnis bringen – hier sofort mit dem Vergleich beginnen.

Wann wechselt man am besten die Autoversicherung?

Jeder der ein eigenes Auto hat, der hat auch eine KFZ Versicherung abgeschlossen, diese Versicherung ist etwas, was man leicht vergisst, aber spätestens bei der jährlichen Rechnung denkt man wieder schmerzlich daran, denn die Versicherung für ein Auto ist nicht billig. Aus diesem Grund versteckt sich aber hier auch ein großes Einsparpotenzial. Denn Sie können Ihr Auto bei unzähligen Anbietern versichern. Dank Internet findet man zügig die günstigste mit den besten Leistungen heraus. Doch das wichtigste: Ihre alte Versicherung müssen Sie natürlich kündigen können, darum erfahren Sie in diesem Beitrag “Wann wechselt man die Autoversicherung“ auf der Seite der Direktversicherung R+V 24.


Wechsel KFZ Versicherung

Wechsel der KFZ Versicherung

Ist Stichtag für die Kündigung wirklich der 30. November eines Jahres?

Im Oktober sieht man im Internet und im Fernsehen laufend Werbung von KFZ-Versicherern, die damit werben, dass man nur noch bis zum 30.11. Zeit hat, die Kündigung zu seinem aktuellen Versicherer zu schicken um dann pünktlich zum 01.01. die neue und günstigere Versicherung zu haben.

In vielen Fällen ist das auch richtig, die Verträge laufen bis zum 31.12. und müssen 4 Wochen im Voraus, also bis zum 30.11. gekündigt sein. Doch das trifft bei weitem nicht auf jeden Vertrag zu. Viele Versicherer haben eine Unterjährige Laufzeit, das heißt haben Sie Ihren Vertrag am 1. April geschlossen, dann läuft dieser bis zum 31. März eines Jahres, hier müssen Sie also bis zum 28. Februar kündigen. Sie sehen also, dass man der Werbung nicht blind vertrauen darf, hier hilft nur ein Blick in Ihren Versicherungsvertrag. Haben Sie den nicht zur Hand, dann hilft Ihnen ein Anruf bei Ihrer Versicherung weiter.

Eine günstigere Versicherung finden

Wie Sie eine günstige Versicherung durch einen Vergleich finden, das haben wir ausführlich in diesem Artikel erklärt – Kfz Versicherung vergleichen.

Kündigung im Schadensfall

Sie als Versicherter und auch die Versicherung haben nach einem Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht. Es spielt dabei keine Rolle ob die Versicherung einen Schaden regulieren musste oder nicht. Bedenken Sie aber, dass Sie mit dem Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden in keinem Fall der Rückstufung entkommen, denn natürlich fragt eine neue Versicherung bei Ihrem Vorversicherer den Schadensfreiheitsrabatt ab. Hören Sie hier nicht auf Märchen und „Tipps“ die häufig erzählt werden.

Sonderkündigungsrecht aufgrund von Beitragserhöhung

Ein weiterer Zeitpunkt, zu dem ein Wechsel der Versicherung möglich ist: Wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung schickt. Wenn der Versicherer Ihnen mitteilt, dass die Beitragssumme höher als im Vorjahr ausfällt, können Sie innerhalb von 4 Wochen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das gilt auch für verdeckte Erhöhungen. Manche Versicherer sind sehr kreativ in der Begründung, warum der Beitrag steigt.

Wird der Beitrag günstiger als der vom Vorjahr ist übrigens keine Kündigung möglich.

Steigt der Versicherungsbeitrag, weil Ihr Auto in eine andere Typ- oder Regionalklasse eingestuft wird, dann haben Sie auch das Recht zur Sonderkündigung.

Ändert sich die Regionalklasse, weil Sie umgezogen sind, dann haben Sie bei einer daraus folgenden Beitragserhöhung  kein Sonderkündigungsrecht.

 

Autoversicherung Wechsel

Eine gute Autoversicherung ist wichtig.

Kündigung bei einem Fahrzeugwechsel

Verkaufen Sie Ihr Auto, dann kann der neue Halter frei eine neue Versicherung wählen. Und auch Sie können bei der Anmeldung eines anderen Autos entscheiden, welche Versicherung Sie nun möchten. Sie sind nicht an Ihre Vorversicherung gebunden, diese endet mit dem Anmelden auf den neuen Besitzer, bzw. pausiert bei Abmelden Ihres Autos.

Wichtig: Es ist übrigens nicht möglich ein Auto abzumelden und drei Tage später wieder anzumelden und dann eine neue Versicherung zu nehmen. Ihr Vertrag läuft in diesem Fall auch bei einer Abmeldung im Hintergrund weiter.

 

Fazit:
Sie Wissen nun also wann der richtige und mögliche Zeitpunkt für einen Versicherungswechsel ist. Bei der Suche nach einer neuen Versicherung für Ihr Auto klicken Sie einfach hier und starten sofort den Online Vergleich.