Kategorie-Archiv: Recht

Hier findest du einige Themen aus dem Bereich “Recht. Wir möchten aber darauf hinweisen das unsere Artikel keinesfalls eine Rechtsberatung sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Wir können für unsere Meinung also nicht haftbar gemacht werden.

Fahren nach der KFZ Abmeldung – darf man das?

Häufig gestellte Frage und ebenso häufiger Streitpunkt:

Darf ich nach der Abmeldung / Außerbetriebsetzung mit dem Auto nach Hause fahren?

Wir klären auf!

KFZ Abmeldung

Altes Auto abgemeldet – darf man nach Hause fahren?

Wenn man im Internet nach dieser Frage sucht findet man haarsträubende Aussagen die aus Unwissenheit in Foren gepostet werden, so zum Beispiel:

  • „Ja man darf nach der Abmeldung nach Hause fahren, aber auf schnellstem Weg und ohne Zwischenstopp“
  • „Nein nach der Abmeldung darf man keinesfalls mehr mit dem Auto fahren“
  • „Man darf nur bis zum Händler oder dem Schrittplatz fahren“

Solche Aussagen sind nicht selten zu lesen. Doch alle sind falsch.

Denn nach der Abmeldung oder Außerbetriebsetzung eures Autos könnt Ihr an diesem Tag noch fahren. Das bedeutet Ihr könnt ohne jegliches Risiko bis nach Hause oder zum Autohaus fahren und habt trotzdem den vollen Versicherungsschutz.

Das ganze haben wir uns natürlich nicht ausgedacht sondern steht im Gesetzestext §10 Abs. 4 FZV zum Nachlesen. Hier klicken.

„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“

Der Vertrag mit eurer KFZ Versicherung läuft im Übrigen bis zum Ende des Tages der Abmeldung, um genau zu sein ist das Auto bis um 23.59 Uhr Versichert.

Diese Information ist natürlich nicht bindend und wir können nicht garantieren das dies ewig so bleibt, hier müsst Ihr euch selbst über den Gesetzestext informieren wenn es soweit ist.

Praxisbeispiel: Ihr kauft euch ein neues Auto und gebt das alte beim Händler / Autohaus in Zahlung? Die Ab- und Ummeldung könnt Ihr ganz einfach erledigen indem Ihr mit eurem Auto zur Zulassungsstelle fahrt. Dort meldet Ihr das aktuelle Auto ab (Außerbetriebsetzung) und im gleichen Atemzug das neue an. Von euren Kennzeichen wird die Plakette entfernt, wichtig ist das Ihr die Kennzeichen wieder an das Auto schraubt. Nun geht es mit den neuen Kennzeichen (für das neue Auto) im Gepäck zum Händler, nur noch die neuen Kennzeichen ans Auto und ab geht’s.

So einfach kann es sein. Und hier noch einmal „Man darf an dem Tag der Abmeldung mit dem Auto noch bis nach Hause oder zum Händler fahren“.

Viel Spaß mit dem neuen Auto.

Achtung: Bis zu 800 Euro lassen sich jedes Jahr bei der KFZ Versicherung sparen.
Machen Sie einfach einen Online Vergleich und sehen sofort das Ergebnis.
Sofort hier klicken und einen Vergleich starten.

Promillegrenze für Fahrradfahrer

Oft hört man den Spruch: Heute fahr ich mit dem Fahrrad da kann ich wenigstens trinken. Das stimmt zwar aber nur bis zu einer bestimmten Grenze, denn auch als Fahrradfahrer gibt es eine Promillegrenze die nicht überschritten werden sollte, denn das wird irgendwann wie auch bei Autofahrern teuer und unangenehm, unter Umständen kann es sogar den Führerschein kosten wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Darum lest euch diesen Ratgeber zum Thema “Promille und Fahrrad” gründlich durch.

Fahrrad Promillegrenze

Fahrrad & Alkohol = lieber stehen lassen

In vielen Köpfen herrscht die magische 1,6 Promillegrenze für Rradfahrer, diese Zahl ist zwar nicht falsch gilt aber vor den meisten Gerichten als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für das fahren mit dem Fahrrad. Diese doch recht hohe Promillegrenze ist aber nicht das Maß der Dinge. Denn wenn euch die Polizei eine Trunkenheitsfahrt attestiert dann seid Ihr genau wie beim Auto bereits ab 0,3 Promille dran. Ihr müsst das Fahrrad sicher führen. Das bedeutet ohne Ausfallserscheinungen (Schlangenlinien) am Verkehr teilzunehmen, sobald Auffälligkeiten auftreten ist es egal ob Ihr mit dem Auto oder Fahrrad fahrt.

Wenn Ihr unter erheblichen Alkoholeinfluss mit eurem Fahrrad am Verkehr teilnehmt dann kann die Behörde ebenfalls eine MPU anordnen, anhand dessen Ergebnis kann euch dann sogar der Führerschein entzogen werden.

Brenzlig wird es auch wenn Ihr angetrunken mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht, sei es eine Beule im parkenden Auto oder ein Zusammenstoß mit einem Fußgänger. Sobald Ihr unter Alkoholeinfluss, gleich welcher Höhe, steht gibt es zumindest eine Teilschuld. Normalerweise zahlt das die Haftpflichtversicherung, wer keine hat bleibt auf dem Schaden sitzen und muss selber die Buße zahlen.

Fazit. Wie Ihr seht gibt es auch als Fahrradfahrer keine Narrenfreiheit. Sobald Ihr am Straßenverkehr teilnehmt gelten Promillegrenzen die unbedingt eingehalten werden sollten. Merkt euch also das Ihr das Fahrrad sicher und ohne Auffälligkeiten führen müsst, bis zu einem obersten Promillewert von 1,6 ist das straffrei möglich. Doch lasst euch gesagt sein das diesen Wert nur “Profis” schaffen und er für euch keinesfalls als Richtwert gelten sollte. Wenn Ihr euch nicht sicher seit lasst das Fahrrad stehen und geht zu Fuß oder schiebt es auf dem Nachhauseweg, dann dient es wenigstens noch als Stütze :).

Achtung: Fernab von rechtlichen Grenzen solltet Ihr zuerst an eure Gesundheit denken, das Sturz- und somit Verletzungsrisiko auf dem Fahrrad ist angetrunken bzw. betrunken extrem höher wie nüchtern. Daher last das Rad lieber stehen oder schiebt es, ein Sturz als Radfahrer mit einiges an Promille kann schwere Folgen haben mit denen Ihr noch lange kämpfen müsst.